Jedoch werden diese fachärztlichen Atteste nicht vom Polizeiarzt anerkannt.
Ich muss dazu sagen, dass dieser Arzt ein Allgemeinmediziner ist.
Attest 2007:
Befund:
Physiologische Lordose der LWS, keine wesentliche Skoliose. An der BWS allenfalls minimale skoliotische Fehlhaltung, rechtskonvexe Schwingung im mittleren bis oberen Drittel. Normale Knochenstrukturen. Normale Weite sämtlicher Zwischenwirbelräume. Keine wesentlichen Wirbelgelenksarthrosen. Keine Osteophyten. Alle Bogenwurzeln abgrenzbar. Die miterfaßten ISG regelrecht.
Beurteilung:
Ledeglich minimale skoliotische Fehlhaltung an der BWS mit geringer rechtskonvexer Schwingung im mittleren bis oberen Drittel. Keine LWS-Skoliose. Keine Osteodestruktionen, kein Hinweis auf Fehlbildungen oder wesentlich degenerative Veränderungen. Normaler Mineralsalzgehalt.
Attest 2009
Befund:
Leichte Wirbelsäulenverbiegung, kein Rippenbuckel, Beckengeradstand
Rötgen:
LWS(2): regelrechter Aufbau,kein Hinweis auf deg. oder traum. knöcherne Veränderungen, minimale linkkonvexe WS-Verbiegung Cobb 8°
BWS(2): regelrechter Aufbau, kein Hinweis auf deg. oder Traum. köcherne Veränderungen, min. rechtskonvexe WS-Verbiegung, Cobb 12°
Dem Polizeiarzt lagen der Attest von 2009 sowie die Rötgenbilder vor.
Nach seiner Beurteilung der Bilder habe ich eine Torsionsskoliose.
Ich habe diese Beurteilung dem Facharzt vorgelegt und dieser meinte, So ein Schwachsinn.
Ich habe vor mich nochmal von einem Facharzt untersuchen zu lassen, jedoch hätte ich einfach mal gern die weitreichende Meinung der Forumnutzer gehört.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und mich in meiner Meinung bestätigen.



