Behindertenausweis

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
catsch
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Beitrag von catsch »

hallo zusammen,

dies ist mein erster Besuch in diesem Forum. Habe eure Beiträge zum Thema Behindertenausweis interessiert gelesen und wünsche euch allen, dass eure Anträge auch durchkommen.

Nun zu meiner Frage, bzw vielleicht gibt es ja jemanden in einer ähnlichen Lage und wir könnten uns austauschen?!

Ich war vor ca. 2 Wochen bei meiner Amtsärztlichen Untersuchung, da ich ab Februar ins Referendariat (Realschullehramt) gehe. Die Skoliose konnte ich ja leider nicht verheimlichen...

nun meinte der Amtsarzt, ich sollte mir doch einen Behindertenausweis geben lassen, weil es sonst nichts wird mit der späteren Verbeamtung. Hat jemand von euch Erfahrung mit Skoliose und Verbeamtung?

Ehrlich gesagt fühle ich mich Null eingeschränkt durch meine Skoliose (ca. 40 Grad, seit Jahren unverändert). Lungenvolumen hab ich scheints "nur" 60%, aber bin trotzdem fitter als die meisten die ich kenn und komm beim Sport oder Joggen auch nich wirklich außer Puste.

Die lachen mich doch aus wenn ich nen Behindertenausweis beantrage?! Oder gibt es da eine Art Tabelle durch die meine 40 Grad einfach als Behinderung gelten würden, obwohl ich keinerlei Einschränkungen im täglichen Leben habe?
Hab auch noch das "Klippel-Feil-Syndrom", davon aber nur den Keilwirbel in der Halswirbelsäule, so dass ich den Kopf nicht vollständig nach links drehen kann. Zwischen dem 13. und 16. Lebensjahr hatte ich ein Korsett.

und ach ja....bin 25 Jahre alt, sonst keine Erkrankungen die mir bekannt sind, ein Bein ist ein bißchen länger als das andere aber kaum merklich.


Eigentlich fühl ich mich schlecht, überhaupt über den Ausweis nachzudenken, eben weil ich mich "gesund" fühle. Nur ist mir die Verbeamtung eben sehr wichtig, hat eben viele Vorteile...;)

Vielleicht kann mir jemand aus seinem Erfahrungsschatz berichten, ob ich überhaupt ne Chance auf Behindertenausweis habe?

Vielen Dank, Caro
catsch
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Beitrag von catsch »

....hab gleich nochmal ne Frage....

angenommen man bekommt den Behindertenausweis....wieviel Prozent sei mal dahingestellt.

Nun kann ich den Kopf ja nicht nach links drehen...was dann ja bestimmt als Grund für Einschränkungen angegeben wird. Könnte ich durch soetwas Probleme bekommen was den Führerschein angeht? Weil ich ja keinen Schulterblick machen kann. Hat da jemand Erfahrung mit?

Ich habe den Führerschein mit 17 in den USA gemacht, konnte ihn in Dtld einfach umschreiben lassen und bin somit Fahrschule, Prüfung usw. hier einfach umgangen.

...und bin übrigens unfallfrei und fahr eben vorrausschauend mit Rückspiegel;)

Freu mich auf Antworten. LG, Caro
Ramses
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Führerschein

Beitrag von Ramses »

Es ist in jedem Fall sinnvoll mal zum TÜV zu gehen, da die sich mit den erforderlichen Adaptionen am Auto auskennen. Vielleicht mußt Du Dein Auto umbauen lassen. Es kann auch sein dass Deine Behinderung im Führerschein eingetragen wird damit Du kein anderes als auf Dein Bedürfnis umgebautes Auto fahren kannst.
Es ist wichtig dass Du dich erkundigst, da sich die Versicherungen im Schadensfall gerne um die Zahlung drücken wollen. Dabei ist es egal ob selbst Schuld oder nicht.

Gruß
Ramses
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ginagrappa
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Beitrag von ginagrappa »

hallo zusammen,

habe in der letzten woche GdB 40 % bescheinigt bekommen. die sogenannten beeinträchtigungen wurden vom versorgungsamt wie folgt betitelt:
1. Wirbelsäulenfunktionsstörungen mit nervenreizsymptomatik bei fehlstellung.
2. chron. nasennebenhöhlen, allergie, asthma bronchiale

meine werte bws 76° cobb; LWS 50°, hws 40-50°.

habe im SHG nachgeschaut und dort steht geschrieben, dass ich aufgrund meiner gradzahl (über 70°) auf mind.50% einzustufen bin.

wie formuliere ich meinen widerspruch? kann mir jemand helfen?ich meine mich erinnern zu können, dass ich hier im forum (TONI?)gelesen habe, dass man eine besondere formulierung wählen sollte!!!!

bin sehr verunsichert......

ist es sinnvoll noch einen psychologen aufzusuchen?

liebe grüße
gina
Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo Gina,

erst einmal mußt Du darauf achten, dass Du die Frist für den Widerspruch nicht verstreichen lässt. Hier genügt meist ein einfacher Brief am besten per Einschreiben in dem Du schreibst dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist und die Begründung nachreichst. Dann hast Du Zeit um Dir die notwendigen Unterlagen zu besorgen wie ein für das Versorgungsamt bestimmtes Attest vom Arzt in dem alles beschrieben wird.
-- Übrigens kennen sich viele Ärzte auch etwas damit aus.--
Das musst Du alles wieder einreichen und das ganze Verfahren begint von neuem.
Sollte die Widerspruchsfrist schon verstrichen sein kannst Du auch einen Antrag auf Höherstufung stellen, das Vorgehen ist dann wie beim Antrag auf Behinderung.

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Gruß
Ramses
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ginagrappa
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Beitrag von ginagrappa »

hallo ramses,

erstmal vielen dank für deine antwort.

die frist ist noch nicht verstrichen (erst in 2 1/2 wochen).
das versorgungsamt hat sämtliche unterlagen aller ärzte inkl. meiner 2 kurberichte aus sobernheim aus diesem jahr.
es würde ja irgendwie wenig sinn machen dieselben unterlagen erneut zu verschicken, wenn sie dem amt bereits vorliegen oder? ?? ?

ich denke das bei einem erstantrag nie die "vollen" prozente gegeben werden.
aus diesem grund würde ich gerne widerspruch einlegen, da ich mir verständlicherweise schon 50 % erhofft habe.
wäre es ausreichend widerspruch ohne direkte begründung einzulegen, und einfach nochmal um überprüfung zu bitten?????

ich bin mit diesem thema echt überfordert!!!!

HILFE!!!

gruß gina
Ramses
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Beitrag von Ramses »

Hallo Gina,

Du kannst es versuchen, verweise dann in Deinem Widerspruch darauf und versuche zu erreichen dass die Zweitprüfung von anderen Sachverständigen übernommen wird, so müssen die ersten auch keinen Fehler zugeben. Die Chancen stehen damit besser, denn wer gibt schon gerne einen Fehler zu. Wenn Du aber noch Unterlagen zuhause hast die dem dienlich sind so kannst Du sie auch noch miteinreichen.

Gruß
Ramses
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Luise

Beitrag von Luise »

ginagrappa, hier der Wortlaut meiner beiden Widersprüche:


1.Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom XXXXXX hinsichtlich der Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung:
Den Grad der Behinderung (GdB) von insgesamt 30 (dreißig) empfinde ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen als zu niedrig angesetzt.

Ich bitte Sie, die Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) von
30 (dreißig) nochmals zu überprüfen, um somit zu einer höheren Einstufung zu kommen.

Vielen Dank.


Ich bekam einen Bescheid mit einem GdB von 40.


2. Widerspruch

Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Erhalt Ihres Abhilfebescheides vom XXXX möchte ich meinen Widerspruch weiterhin aufrecht erhalten.

Begründung:
Ein Grad der Behinderung (GdB) von insgesamt 40 (vierzig) schätze ich, aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen, immer noch als zu niedrig ein.

Es ist abzusehen, dass sich die Beschwerden, die zu einer Beantragung eines GdB führten, sich auf gar keinen Fall verbessern, sondern sich eher, trotz verschiedener physiotherapeutischer Behandlungen, mit zunehmendem Alter immer mehr verschlechtern werden.

Bei der Beurteilung meines Gesundheitszustandes stehen Ihnen selbstverständlich die Orthopädin Frau Dr. XXXX und mein Hausarzt Herr Dr. XXXX weiterhin mit entsprechenden Gutachten zur Verfügung.
Außerdem könnte ich Ihnen meine Röntgenaufnahmen zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie hiermit, die Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) von 40 (vierzig) nochmals zu überprüfen und dahingehend zu korrigieren, daß mindestens ein GdB von
50 (fünfzig) festgelegt werden kann.
Vielen Dank für die Bearbeitung.


Nach etwa einem halben Jahr bekam ich per Post meinen Behindertenausweis unbefristet mit einem GdB von 50.
Lege gleich ein Lichtbild für den Ausweis bei.

Viel Glück
Gruß Luise
ginagrappa
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Beitrag von ginagrappa »

hallo zusammen,

jetzt habe ich eine gute vorlage für die formulierung des widerspruches.
VIELEN DANK!

ich werde euch dann später über den verlauf bzw. ausgang der angelegenheit informieren.......

drückt mir die daumen ;-)

liebe grüße
gina
ginagrappa
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Beitrag von ginagrappa »

hallo zusammen,
hallo luise,

mein widerspruch war erfolgreich.
habe 50 gdb mit eintrag "G" bekommen, der ausweis wurde mir direkt mitgeschickt.

die angelegenheit verlief wirklich prolemlos und war innerhalb von 3 monaten erledigt.

liebe grüße
gina
Zuletzt geändert von ginagrappa am Di, 10.01.2006 - 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
Luise

Beitrag von Luise »

Gratuliere, gina, man darf halt nur nicht gleich klein beigeben sondern kämpfen! Alles eine Frage der Zeit.
Gruß Luise
sweetandrea1076

Führerschein

Beitrag von sweetandrea1076 »

Ich denke nicht, dass Du Probleme mit dem FS bekommst. Ich selber kann den Kopf nicht drehen ( weil ich das Klippel-Feil-Syndrom habe). Aber ich arbeite ganz normal mit Panaromaspiegel (ist im FS eingetragen) und den zwei Außenspigeln und es klappt prima. Alles andere war gar kein Problem normale FS normale Prüfung - alles ganz normal. Ich habe einen Antrag auf einen Ausweis gestellt, aber keinen erhalten da mir "nur" 40% zugestanden worden. Fand ich selber jetzt auch nicht schlimm, da ich mich nicht "behindert" vorkomm. Hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten.
Liebe Grüße Andrea
catsch hat geschrieben:....hab gleich nochmal ne Frage....

angenommen man bekommt den Behindertenausweis....wieviel Prozent sei mal dahingestellt.

Nun kann ich den Kopf ja nicht nach links drehen...was dann ja bestimmt als Grund für Einschränkungen angegeben wird. Könnte ich durch soetwas Probleme bekommen was den Führerschein angeht? Weil ich ja keinen Schulterblick machen kann. Hat da jemand Erfahrung mit?

Ich habe den Führerschein mit 17 in den USA gemacht, konnte ihn in Dtld einfach umschreiben lassen und bin somit Fahrschule, Prüfung usw. hier einfach umgangen.

...und bin übrigens unfallfrei und fahr eben vorrausschauend mit Rückspiegel;)

Freu mich auf Antworten. LG, Caro
kate27
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Beitrag von kate27 »

Hallo,
bin ganz neu hier und möchte fragen, was überhaupt dieser behinderten ausweis bringt? Hab echt keine ahnung, bis jetzt hat mich kein arzt darauf hingewiesen, habe es per dieses forum erst erfahren...
Da ich auch skoliose habe, seit meinem 13 lebensjahr, weiss ich nicht, ob es wichtig ist, und ob ich es auch beantragen soll?
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Sandman77
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Kontaktdaten:

Beitrag von Sandman77 »

Ausweis bring vergünstigungen z.b. steurer fürs Auto, fahrticket, parkausweis, weniger zu zahlen bei verantstaltungen, begleitperson um sonst/weniger usw.

Zu antrag und wiederspruch immer alles begründen das heisst beispielen nennen!
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
Luise

Beitrag von Luise »

hallo kate27,
ich habe zum Beispiel mit einem GdB von 50 folgende Vergünstigungen: einen Steuerfreibetrag von ca. 500 Euro pro Jahr, 5 Tage Urlaub mehr im Jahr, Kündigungsschutz und kann, wenn daran nicht mehr gerüttelt wird, mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen. Alles andere, Ermäßigungen bei Veranstaltungen usw., das muß man erfragen. Bei bestimmten Konzerten gibt es garkeine Ermäßigungen mehr, das ist unterschiedlich.
Gruß Luise
kate27
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Beitrag von kate27 »

hallo luise,
hallo sandman77,
danke für euere antwort.Was müsste ich also als erstes tun? Hab gehört, dass man einen antrag stellen muss, aber wo? Habe nach Cobb 30°, und fühle ich mich von den ärzten im stich gelassen, da mir jeder was anderes erzählt...
grüsse Kate27
Luise

Beitrag von Luise »

Hallo kate, als erstes besorgst Du Dir einen Antragsformular für Schwerbehinderung. Das kannst Du im Internet unter "Amt für Soziales und Versorgung" anklicken und ausdrucken oder Du rufst dort an und läßt es Dir zuschicken. Das ausfüllen und zusammen mit einem Lichtbild und einem kurzen Anschreiben, daß Du um Bearbeitung Deines Antrags bittest, ans Amt für Soziales und Versorgung in Deiner Region schicken. Vorher empfielt es sich mit Deinem Hausarzt und einem Orthopäden zu reden, daß Du die Absicht hast, einen Antrag zu stellen. Die Ärzte veranlassen dann evtl. nochmal einige aktuelle Untersuchungen, z.B. Röntgenaufnahmen etc. Diese Ärzte gibst Du auch im Antrag an. Das Amt wendet sich dann an Deine Ärzte wegen der Gutachten über Deinen Gesundheitszustand. Du brauchst Dich dann eigentlich erstmal um nichts zu kümmern. Irgendwann bekommst Du über den Grad Deiner Behinderung Bescheid (kann sich hinziehen). Sicher wird er erstmal unter 50 sein, dann sofort Widerspruch einlegen (schau eine Seite vorher, da hatte ich schonmal Angaben zum Widerspruch gemacht) Und dann abwarten...evtl. nochmal Widerspruch einlegen... Viel Glück.
Gruß Luise
Tomma
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Beitrag von Tomma »

Hallo Kate27,

mit eine Skoliose von "nur" 30° nach Cobb solltest du dir nicht all zu große Hoffnungen machen, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Der wird meist nur hochgradigen Skoliosen bewilligt.
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naddy
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Beitrag von naddy »

Hallo!

Hab mal eine Frage:
Ich habe eine Skoliose von 25 bis 30 Grad. Auch ich habe einen Antrag auf GdB gestellt (ich weiß, bei 25 Grad eigentlich sinnlos) ich leide aber doch an recht starken Beschwerden. Eine Bekannte hat mich dann ermutigt, einen Antrag zu stellen (ihrer Tochter hatten sie auch Prozente bewilligt). Eigentlich ging es dabei nur um einen gewissen Freibetrag, den man mit ca. 30% bekommt. Und da ich eine (arme) Auszubildende bin, würde mir das doch helfen, denke ich.

Jedenfalls war ich heute früh bei der amtsärztlichen Untersuchung. Ich hab der Ärztin folgende Beschwerden mitgeteilt:
- ständige starke Verspannungen im Nackenbereich und daraus resultierende Bewegunseingschränkung (kann Kopf nicht immer nach rechts oder links drehen) und teils starke Kopfschmerzen und mir wird sehr sehr oft schwarz vor Augen wenn ich aufstehe, aber auch wenn ich mich morgens im Bett aufsetze
- Im unteren LWS-Bereich (eigentlich schon am Steißbein) Überlastung einer Bandscheibe (da leichtes Hohlkreuz lt. meines Orthopäden), daraus resultierende Schmerzen und Bewegungseinschränkung (kann mich nicht nach vorne oder hinten beugen wenns ganz schlimm ist)
- Kann nicht zu lange sitzen bzw stehen, was in meinem Job (sitze den ganzen Tag vorm PC) natürlich sehr schlecht ist und wenn ich doch mal länger sitze bekomme ich starke Schmerzen im LWS-Bereich und kann mich dadurch kaum "aufrecht" halten.

Was sagt ihr dazu? Ich weiß, ihr seid auch keine Ärzte bzw entscheidet ihr nicht über den GdB, aber mich würde doch eure Meinung interessieren, mit wieviel % ich rechnen kann (vielleicht bzw. bestimmt hat der ein oder andere damit Erfahrung).

Danke und liebe Grüße
Eure Naddy
Luise

Beitrag von Luise »

Das was Du beschreibst sind ganz typische Skoliose-Beschwerden. Versuchen kannst Du es auf jeden Fall wenigstens einen GdB von 30 zu bekommen. Ob sich das negativ auf Deine Ausbildung bzw. einer späteren Jobübernahme auswirkt, musst Du selbst entscheiden. Ich kenne Leute, die haben erst garnicht ihre Behinderung beim Arbeitgeber angegeben aus Angst den Job nicht zu bekommen. Und da Du erst am Beginn Deiner Berugfslaufbahn stehst, mußt Du Dir das sehr genau überlegen. Wenn allerdings die Beschwerden so schlimm sind, dann zieh es durch! Viel Glück.
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