Danke Saphira
Wenn jemand von euch mal zeit und Lust hat sich das untenstehende durchzulesen und zu sagen ob man das so lassen kann. Wäre cool

weis überhaupt nicht ob man das so machen kann.
hiermit lege ich Fristgemäß Widerspruch gegen ihre Ablehnung der Kostenübernahme vom 03.06.2014 unter der … ein.
In Ihrer Begründung steht, dass der Medizinische Dienst eine Physiotherapie für eine ausreichende Behandlung hält. Dieser Therapieweg findet in der Zeit vom 17.06.2014 bis zum 08.07.2014 auch statt. In dieser Zeit soll ich Krankengymnastik nach Katharina Schroth erlernen, des Weiteren soll versucht werden, meine verkürzte Muskulatur zu lösen und lockern.
Die Erfahrung aus meinen letzten Physiotherapiebehandlungen ist aber, dass dies nicht zu einer Verbesserung der Schmerzen geführt hat. Auch regelmäßiges Schwimmen gehen sowie ein spezieller Bürostuhl (von der Firma Haider, Typ Bioswing) konnten keine Verbesserung bewirken.
Zur Verbesserung meiner Schmerzen benötigt es das verschriebene Korsett sowie eine Intensive Krankengymnastik die Zuhause, sowie in einer Praxis und in einer Rehabilitationsklinik abgehalten wird, um Muskelbahnen zu strecken die Wirbel aufzurichten und dann die gestreckten Muskelbahnen zu stärken, dass sich so auf Dauer die Schmerzen verbessern.
Durch den permanenten Schmerz meiner Wirbelsäule bin ich gezwungen in Regelmäßigen Abständen starke Schmerzmittel zu nehmen, dies ist nach Wissenschaftlichen Studien schädlich für die Inneren Organe, somit ist auf Dauer das Risiko groß, bleibende Schäden zu erleiden, was mit hohen Kosten für Sie verbunden wäre.
Außerdem musste ich in den letzten Jahren mehrfach wegen zu starken Schmerzen der Wirbelsäule krankgeschrieben werden. Dies ist für meine berufliche Zukunft nicht förderlich, besonders aus dem Aspekt dass die Schmerzen bei einer weiteren unzureichenden Behandlung schlimmer werden. Dies ist in meinen Augen kein nachzuvollziehendes Verhalten ihrerseits, da es massive Eingriffe in mein privates wie berufliches Leben wären.
Ich bin für eine ausreichende Behandlung den Weg von Dresden nach Leonberg gefahren um mich bei einem Orthopäden behandeln zu lassen der auf dem Gebiet der Wirbelsäulenerkrankungen wie Hyperkyphose und Skoliose ein fundiertes Wissen bzw. Erfahrung hat, und weil er mit Herrn Rahmouni sehr eng zusammen arbeitet. Herr Rahmouni hat auf dem Gebiet der Behandlung von Erwachsenen mit Rückenorthesen sehr viel Erfahrung und auch Erfolge, in sofern stehen die Erfolgsaussichten für eine positive Behandlung gut, und Ihnen werden auf Dauer Kosten erspart. Für diesen Behandlungsweg nehme ich auch Fahrtstrecken von 1.100 km und mehrmals im Jahr Urlaubstage in den Kauf.
In der Hilfsmittelrichtlinie in der Neuerfassung vom 21.12.2011/15.03.2012 in Kraft getreten am 01.04.2012 stehen unter §3 Absatz 1 - Versorgungsanspruch - Dinge, die Sich in meinen Augen mit der Ablehnung widersprechen. Wie zum Beispiel (Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden), bei den bei mir vorliegenden Gradzahlen meiner Hyperkhypose, ist mit einer Verschlimmerung der Gradzahlen und somit mit einer Verschlechterung meines Gesundheitszustandes in den nächsten Jahren zu rechnen.
Ich bitte Sie den Kostenvoranschlag nochmals zeitnah zu prüfen, und meine hier aufgeführten Argumente, in die Beurteilung der Notwendigkeit der Rückenorthese einfliesen zu lassen. Parallel zu diesem Schreiben, bat ich Dr. Hoffmann um ein Schreiben, wo aus Ärztlicher Sicht auf die Ablehnung eingegangen wird. Sobald dieses bei mir Eintrifft, erhalten Sie es umgehend.
Des Weiteren beantrage ich Akteneinsicht um die Begründung des Medizinischen Dienstes prüfen zu können.
Bei einer weiteren Ablehnung des Kostenvoranschlages, sehe ich mich gezwungen Rechtliche Schritte gegen die AOK Plus einzuleiten.