widerspruch gegen ablehnung von kg

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katrin16
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widerspruch gegen ablehnung von kg

Beitrag von katrin16 »

Hallo,
wir haben wiedermal streß mit der Krankenkasse.
Seit Jahren bekomme ich von meinem Arzt KG außerhalb der Regelfalls verschrieben, so dass ich durchgehend seit Jahren 2 mal pro Woche zur KG gehe. Mittlerweile habe ich einen neuen Arzt, mein alter ist in Rente gegangen. 2007 hat der alte Arzt auf einem KG Rezept anscheinend mal sein Kreuzchen zu weit rechts gemacht, so dass er folgeverordnung im regelfall angekreuzt hat, statt außerhalb des Regelfalls. Die KG hat ihn damals darauf aufmerksam gemacht und er hat an die Krankenkasse einen Brief geschrieben in dem er erklärt das er sich mit dem Kreuzchen vertan hat, dass ich natürlich weiterhin außerhalb des Regelfalls bin. Daraufhin hat die Krankenkasse erst mal nicht mehr reagiert. Gestern bekamen wir dann einen Brief, dass ich die 10 mal Krankenkasse von dem "falschen Rezept" bezahlen muss, weil die Anzahl der verschrieben KG-Einheiten über denen des REgelfalls lagen.
Es kann jawohl nicht sein, dass wir jetzt 350 Euro bezahlen müssen, weil mein Arzt ausversehen sein Kreuzchen falsch gesetzt hat, und es nachher sogar noch korrigiert hat. Es ist ja nicht so als hätte ich mir die KG irgendwie "erschlichen" , ich hab sie verdient und das wissen die bei der Krankenkasse auch genau.
Habt ihr eine Idee wie wir den Widerspruch am besten formulieren? Das ist ja nicht das einzigste, wegen diversen anderen Gründen, dürfen wir wenn sie bei ihrer Meinung bleiben ungefähr 700 Euro bezahlen. Es ist eine unglaublich finanzielle Belastung, weil die Krankenkasse meine Krankheit nicht in ihrem Buch drinstehn hat, und darum fast nichts bezahlt.
Hätte ich keine super-reiche Oma, wüssten meine Eltern echt nicht wie sie das bezahlen sollten.
Also, der Widerspruch muss gelingen.
Liebe Grüße
Katrin
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Also grundsätzlich bezweifle ich, dass Du für die Fehler des Arztes aufkommen musst.
Und dann gibt es ja noch den Therapeuten, der die Leistung aufgrund der Heilmittelverordnung erbracht hat und ja auch bezahlt wurde.

Gruss
Klaus
minimine
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Beitrag von minimine »

Hallo Katrin,
vielleicht hilft dir das hier weiter:
Nach Beginn der Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung. Eine Rückforderung der Kosten bereits erbrachter Leistungen ist unzulässig.
hier kannst du das nachlesen:
http://www.heilmittelkatalog.de/ergo/info.htm

Ich drück dir die Daumen. Ich finde es schlimm, dass man neben der Krankheit selbst immer mit sowas noch zusätzlich kämpfen muss.

LG
Minimine
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Lerne von gestern, lebe und wirke im heute und hoffe für die Zukunft.
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo minimine,

danke für diesen wichtigen Hinweis! ;D

Gruss
Klaus
katrin16
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Beitrag von katrin16 »

Hallo,
vielen dank für den link, da steht ja genau das drin was wir brauchen.
Ich habe auch zuerst gedacht dass das nicht sein kann, aber in dem Brief steht ganz klar das wir es selber bezahlen müssen, und zwar weil es über die verordnung im normalfall hinaus geht. Aber das werden wir nicht tun, denn das ist einfach unfair.
Ich bin einfach nur tierisch genervt, weil wir ständig um jeden Euro mit dre KK kämpfen müssen.
Aber danke für eure Hilfe
Lg Katrin
Eva
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Beitrag von Eva »

@ Klaus und Katrin

Die Krankenkassen (allen voran die AOK) prüfen jedes Rezept z. Zt. ziemlich genau (um nicht zu sagen pingelig), um sich irgendwie um die Zahlung zu drücken. Wenn Katrin von der Krankenkasse Bescheid bekommen hat, daß sie die Behandlung selbst bezahlen muß, hat der Therapeut mit Sicherheit die Behandlungen nicht bezahlt bekommen!

Es wäre jetzt noch interessant zu wissen, in welcher Kasse Katrin versichert ist und in welchem Bundesland sie wohnt. Ist die AOK in Hessen zuständig, dann sieht es für den Therapeuten und den Patienten schlecht aus. Ist es eine Krankenkasse in einem anderen Bundesland, dann sollte der Therapeut sich die Absetzung der Behandlungen von der Krankenkasse nicht gefallen lassen, da es für ihn nicht relevant ist, wo der Arzt das Kreuzchen gemacht hat, die Krankenkasse muß bezahlen! Es ist nicht die Aufgabe / Pflicht der Physiopraxis zu kontrollieren, ob das Kreuzchen nun an der richtigen Stelle gesetzt wurde.

Um Dir, liebe Katrin, jetzt noch einen Rat geben zu können, müßte ich, wie oben erwähnt, noch einige Angaben haben. Vielleicht meldest Du dich ja nochmal.


Gruß Evi
katrin16
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Beitrag von katrin16 »

Hallo,
also ich bin bei der DAK versichert, und zwar in Nordrhein-Westfalen.
Ich weiß nicht ob die Therapeuten die Behandlungen bezahlt bekommen haben, sie haben jedenfalls auch einen Brief von der DAK bekommen.
Mein Vater hat jetzt einen Widerspruch geschrieben, ich hoffe mal das klappt.
Sonst werden wir uns an den VDK wenden, in dem ich seit kurzem Mitglied bin. Die kümmern sich auch schon darum, dass ich obwohl ich einen Behindertenausweis habe und frei Bus fahren kann, für die letzten 2 Stationen immer 1,10 Euro bezahlen muss, weil die in Holland sind und der Ausweis nicht mehr gilt. Das würde sinn machen wenn das Geld nach Holland ginge, das kassiert aber das Busunternehmen ein. Einen holländischen Behindertenausweis akzeptieren sie aber auch nicht, weil es ein deutscher Bus wäre. Das sind die kleinen Ungerechtigkeiten im Alltag, das regt mich alles ziemlich auf. Ich bin sowieso ein mensch der mit unfairem Verhalten ganz schlecht umgehen kann. Aber ich schweife mal wieder vom thema ab.
Ist die DAK denn eine "gute" Krankenkasse, die eigentlich viel übernimmt oder eher nicht? Ich halte euch auf dem laufenden wenn ihr wollt.
lg katrin
Eva
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Beitrag von Eva »

Hallo Katrin,
ich verstehe das Vorgehen der Krankenkasse nicht! Die DAK verzichtet schon immer auf eine Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles, also kann sie meiner Meinung nach auch nicht eine verordnete und erfolgte Behandlung ablehnen! Die verordneten und auch erhaltenen Behandlungen muß sie bezahlen! Sprich mal mit dem Therapeuten. Sollte dieser keine Zahlung von der DAK erhalten haben, würde ich an seiner Stelle diesen Betrag per Rechtsanwalt von der Krankenkasse einfordern! Mir ist nicht nachvollziehbar, was die Krankenkasse sich da herausnimmt!
Auch die AOK hier in Westf.-Lippe, die eine Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalles verlangt, muß lt. Gesetz die Behandlungen, welche vor einem Ablehnungsbescheid erfolgt sind, an den Therapeuten bezahlen.


Gruß Evi
katrin16
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Beitrag von katrin16 »

Hallo,
ich versteh es auch nicht, es ist einfach unlogisch. Bis jetzt haben sie Jahre lang jedes Rezept bezahlt, und auf jedem Rezept steht erbkrankheit und als folge dessen eine schwere wirbelsäulenverkrümmung. DIe wissen doch ganz genau, was ich habe, und denen ist doch auch klar, dass eine erbkrankheit und eine wirbelsäulenverkrümmung nicht mal eben für die dauer eines rezeptes verschwindet und dann wieder kommt.
Mein Vater hat ihnen jetzt einen Brief geschrieben, mit unserem standpunkt und dem der therapeuten.Er hat das was ich oben geschrieben hab höflicher ausgedrückt, und es mit irgendwelchen paragraphen belegt, dann hat er auch die heilmittelverordnung dazu genommen. Dann hat er um nochmalige Prüfung des Falls gebeten, da er sich nicht erklären kann wie jemand ein rezept losgelöst vom menschen betrachten kann. Zum Schluss meinte er, er hoffe auf eine schnelle und zufriedenstellende lösung, ohne das wir uns rechtshilfe vom vdk holen müssten. Damit hatr er ja angedeutet, das wir und die praxis wenn es nötig ist klagen werden. Bin jetzt mal gespannt auf die antwort.
Halte euch auf dem laufenden.
lg
Eva
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Beitrag von Eva »

Hi Katrin,
da bin ich auch mal gespannt, wie die Angelegenheit weiter geht.

Gruß Evi
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