Kyphose, Schmerzen, Kieser und 3D Messung
Hallo Minime!
... Danke für den Link! Auf § 9 SGB IX habe ich allerdings schon in meinem "Umstellungsantrag" an die BfA verwiesen - das hat den dortigen Amtsarzt jedoch so gut wie gar nicht interessiert, so die Sachbearbeiterin der BfA. Eine spezialisierte Klinik sei "nicht notwendig"... - übrigens habe man eine Klinik vorgeschlagen, die "am schnellsten einen Termin vergeben könne" (für was, frage ich mich da? Fangopackungen bei Skoliose???). Nun werde ich also einen Widerspruch einlegen - das dann nicht mehr bei der BfA-Stelle, von der auch die Ablehnung des Umstellungsantrags kam, sondern direkt bei der Widerspruchstelle in Düsseldorf. Mal sehen, was dann dort wird.
Werde jedenfalls nicht klein beigeben!
LG, Dragonfly
Werde jedenfalls nicht klein beigeben!
LG, Dragonfly
Never give up - hold your head up high.
Hallo Monika76! Ich bin Dir ja noch eine Antwort schuldig...
Ich hab' den Link gefunden, den Ich Dir bzgl. "GdB" schicken wollte - solltest Du jemals doch so etwas beantragen wollen:
http://www.uni-duisburg-essen.de/imperi ... s_2004.pdf
(Hier steht z.B. auch drin, für welche Behinderung es wieviel % gibt...
Einen Ausweis bekommt man übrigens erst ab einer Behinderung ab 50%.)
Die Formulare zur Beantragung kann man sich über die Internetseite des Versorgungsamts (einfach in Google suchen...) herunterladen, sie ausfüllen und dann an das Versorgungsamt zurückschicken. Das kann man ganz alleine machen, denn im Antrag gibt man seine Beschwerden sowie die Ärzte an, die die Erkrankung behandeln, und das das Versorgungsamt schreibt die "Docs" dann von sich aus an. Ist natürlich gut, wenn man mit den Ärzten vorher mal gesprochen hat, damit die wissen, daß sie Post vom Versorungsamt kriegen...
So, Dir noch ein schönen Rest-Sonntagabend, falls Du dies noch heute liest!
Viele Grüße, Dragonfly
http://www.uni-duisburg-essen.de/imperi ... s_2004.pdf
(Hier steht z.B. auch drin, für welche Behinderung es wieviel % gibt...
Einen Ausweis bekommt man übrigens erst ab einer Behinderung ab 50%.)
Die Formulare zur Beantragung kann man sich über die Internetseite des Versorgungsamts (einfach in Google suchen...) herunterladen, sie ausfüllen und dann an das Versorgungsamt zurückschicken. Das kann man ganz alleine machen, denn im Antrag gibt man seine Beschwerden sowie die Ärzte an, die die Erkrankung behandeln, und das das Versorgungsamt schreibt die "Docs" dann von sich aus an. Ist natürlich gut, wenn man mit den Ärzten vorher mal gesprochen hat, damit die wissen, daß sie Post vom Versorungsamt kriegen...
So, Dir noch ein schönen Rest-Sonntagabend, falls Du dies noch heute liest!
Viele Grüße, Dragonfly
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Hallo Klaus! ..... Antwort und neue Frage
Genau genommen war es so, daß meine Sachbearbeiterin bei der BfA mir sagte, ich könne gegen das Schreiben (das nur dem Wortlaut nach lautet, daß man meinem Wunsch nicht entsprechen könne, weil "die Behandlung in unseren eigenen Kliniken bzw. in unseren Vertragskliniken ausreichend" sei - mehr steht da auch fast nicht drin...) Widerspruch einlegen - entweder direkt bei der Widerspruchsabteilung in Düsseldorf, oder ich solle das Schreiben an sie richten, dann werde sie es weiterleiten.
Bad Sobernheim ist doch aber auch Vertragsklinik der BfA - oder?
Gruß, Dragonfly
Bad Sobernheim ist doch aber auch Vertragsklinik der BfA - oder?
Gruß, Dragonfly
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- Klaus
- Moderator/in

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- Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
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Selbstverständlich!Dragonfly hat geschrieben:Bad Sobernheim ist doch aber auch Vertragsklinik der BfA - oder?
Wobei man konkret sagen muss, Bad Sobernheim hat einen Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung, früher BfA.
Die Deutsche Rentenversicherung will erst mal die eigenen Kliniken voll bekommen und geht davon aus, dass viele gar nicht an Widerspruch denken.
So wird dann auch mal Bad Salzungen mit Bad Salzuflen "verwechselt".
Das mit dem Widerspruch sehe ich so:
Je mehr Leute dies nicht tun, desto grössere Chancen haben diejenigen, die es gezielt tun.
Und aus den Erfahrungen hier im Forum ist der erste Widerspruch meistens erfolgreich.
Gruss
Klaus
