Rehaantrag: Mein Widerspruch zurückziehen lt. LVA
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Findus
Rehaantrag: Mein Widerspruch zurückziehen lt. LVA
Hallo zusammen,
ich habe im März diesen Jahres einen Rehaantrag gestellt, der mir auch von meinem Orthopäden unterstützt wird. Ich bin 34 Jahre und meine Skoliose beträgt knapp 40 Grad. Mein Antrag haben wir an die LVA gerichtet, da ich schon seit über 15Jahren Beiträge zahle und diese deshalb für mich zuständig ist und nicht die Krnakenkasse. Kurz darauf habe ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung bekommen, das seit der letzten Leistung zur medizinischen Rehabilitation noch keine vier Jahre vergangen seien. Dies stimmt auch. Meine letzte Reha bezüglich der Skoliose war im Nov. 2002. Da uns in Bad Salzungen gesagt wurde, das eine Reha in zwei Jahren durchaus wieder sinnvoll wäre, habe ich mir gedacht, das ich eben in dieser Zeit einen erneuten Rehaantrag stelle. Mein Orthopäde hat dann auch ohne mit den Wimpern zu zucken einen Widerspruch geschrieben und somit gehe ich davon aus, das auch er eine erneute Reha für angezeigt hält, zumal ich Schmerzproblem habe. Trotz 2x/Woche KG, Schroth 2-3x/Wo, Gerätetraining 2-3x/Wo und Osteopathie 1x/Monat. Nun gut, er schrieb einen Widerspruch und ich habe auch einen geschrieben und fristgerecht an die LVA geschickt. Nach 3Monaten kam eine Vorladung zu einem Untersuchungstermin in der LVA. Ich habe meine Kopfschmerzen, Schulterschmerzen, LWSproblem, drücken in der linken Bauch- und Rippengegend und was ich dagegen mache bei Anfrage geschildert. Insbesondere belastet mich dies bei meiner sitzenden beruflichen Tätigkeit.
Nach zwei Wochen kam nun eine sehr merkwürdige Ablehnung meines Rehaantrages. Einmal wird darin von einem Zitat "Gutachten" geschrieben und im nächsten Absatz heißt es Zitat "ärztlichen Einschätzung die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen (=medizinischen) Voraussetzungen für die Gewährung...". Ist dies nun ein Gutachten oder nur eine Einschätzung?
Danach kommt folgendes, Zitat:
"Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch im Hinblick auf die obigen Ausführungen nochmals zu überdenken
ich habe im März diesen Jahres einen Rehaantrag gestellt, der mir auch von meinem Orthopäden unterstützt wird. Ich bin 34 Jahre und meine Skoliose beträgt knapp 40 Grad. Mein Antrag haben wir an die LVA gerichtet, da ich schon seit über 15Jahren Beiträge zahle und diese deshalb für mich zuständig ist und nicht die Krnakenkasse. Kurz darauf habe ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung bekommen, das seit der letzten Leistung zur medizinischen Rehabilitation noch keine vier Jahre vergangen seien. Dies stimmt auch. Meine letzte Reha bezüglich der Skoliose war im Nov. 2002. Da uns in Bad Salzungen gesagt wurde, das eine Reha in zwei Jahren durchaus wieder sinnvoll wäre, habe ich mir gedacht, das ich eben in dieser Zeit einen erneuten Rehaantrag stelle. Mein Orthopäde hat dann auch ohne mit den Wimpern zu zucken einen Widerspruch geschrieben und somit gehe ich davon aus, das auch er eine erneute Reha für angezeigt hält, zumal ich Schmerzproblem habe. Trotz 2x/Woche KG, Schroth 2-3x/Wo, Gerätetraining 2-3x/Wo und Osteopathie 1x/Monat. Nun gut, er schrieb einen Widerspruch und ich habe auch einen geschrieben und fristgerecht an die LVA geschickt. Nach 3Monaten kam eine Vorladung zu einem Untersuchungstermin in der LVA. Ich habe meine Kopfschmerzen, Schulterschmerzen, LWSproblem, drücken in der linken Bauch- und Rippengegend und was ich dagegen mache bei Anfrage geschildert. Insbesondere belastet mich dies bei meiner sitzenden beruflichen Tätigkeit.
Nach zwei Wochen kam nun eine sehr merkwürdige Ablehnung meines Rehaantrages. Einmal wird darin von einem Zitat "Gutachten" geschrieben und im nächsten Absatz heißt es Zitat "ärztlichen Einschätzung die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen (=medizinischen) Voraussetzungen für die Gewährung...". Ist dies nun ein Gutachten oder nur eine Einschätzung?
Danach kommt folgendes, Zitat:
"Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch im Hinblick auf die obigen Ausführungen nochmals zu überdenken
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Findus
Entschuldigung, fange mit dem Zitat nochmal an:
"Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch im Hinblick auf die obigen Ausführungen nochmals zu überdenken und uns bis spätestens 5.10.2004 mitzuteilen, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen. Ggf. können Sie sich zu Ihrer Rückantwort der beigefügten, bereits vorbereiteten Erklärung bedienen und diese unterschrieben wieder der LVA Schwaben zuleiten.
An dieser Stelle möchten wir noch darauf hinweisen, dass es Ihnen selbstverständlich freisteht, zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag auf Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme zu stellen."
In dieser Erklärung steht, Zitat:
"Nach erfolgter Aufklärung über die gesamte Sach- und Rechtslage nehme ich meinen Widerspruch gegen den Bescheid der LVA Schwaben vom 22.3.2004 wieder zurück und betrachte die Angelegenheit in vollem Umfang für erledigt."
Was nun tun? Werde nochmal zu meinem Orthopäden gehen und Rat holen. Aber vielleicht kennt sich bei dieser Angelegenheit jemand von euch aus und kann mir wertvolle Tipps geben, was ich tun soll. Ich mache sehr viel für meinen Rücken neben der Arbeit und finde, das auch gut. Leider habe ich die Schmerzproblematiken nicht so im Griff und möchte dies mit der Reha versuchen, auch wenn vier Jahre noch nicht um sind. Ich gehe vielleicht auch mal zu Juristen von dem VdK. Aber vielleicht bekomme ich, wie gesagt von diesem Forum was ich mache.
Viele Grüße Matthias
"Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch im Hinblick auf die obigen Ausführungen nochmals zu überdenken und uns bis spätestens 5.10.2004 mitzuteilen, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen. Ggf. können Sie sich zu Ihrer Rückantwort der beigefügten, bereits vorbereiteten Erklärung bedienen und diese unterschrieben wieder der LVA Schwaben zuleiten.
An dieser Stelle möchten wir noch darauf hinweisen, dass es Ihnen selbstverständlich freisteht, zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag auf Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme zu stellen."
In dieser Erklärung steht, Zitat:
"Nach erfolgter Aufklärung über die gesamte Sach- und Rechtslage nehme ich meinen Widerspruch gegen den Bescheid der LVA Schwaben vom 22.3.2004 wieder zurück und betrachte die Angelegenheit in vollem Umfang für erledigt."
Was nun tun? Werde nochmal zu meinem Orthopäden gehen und Rat holen. Aber vielleicht kennt sich bei dieser Angelegenheit jemand von euch aus und kann mir wertvolle Tipps geben, was ich tun soll. Ich mache sehr viel für meinen Rücken neben der Arbeit und finde, das auch gut. Leider habe ich die Schmerzproblematiken nicht so im Griff und möchte dies mit der Reha versuchen, auch wenn vier Jahre noch nicht um sind. Ich gehe vielleicht auch mal zu Juristen von dem VdK. Aber vielleicht bekomme ich, wie gesagt von diesem Forum was ich mache.
Viele Grüße Matthias
Reha-Antrag zurückziehen?
Matthias hat geschrieben: "Was nun tun? Werde nochmal zu meinem Orthopäden gehen und Rat holen. Aber vielleicht kennt sich bei dieser Angelegenheit jemand von euch aus und kann mir wertvolle Tipps geben, was ich tun soll. Ich mache sehr viel für meinen Rücken neben der Arbeit und finde, das auch gut. Leider habe ich die Schmerzproblematiken nicht so im Griff und möchte dies mit der Reha versuchen, auch wenn vier Jahre noch nicht um sind. Ich gehe vielleicht auch mal zu Juristen von dem VdK."
Hallo Matthias, ich würde an Deiner Stelle den Reha-Antrag nicht zurückziehen. Ich würde genau das machen, was Du Dir vorgenommen hast: lasse Dich von VdK-Juristen beraten und bespreche Dich weiter mit Deinem Orthopäden. Zwei Argumente halte ich für besonders wichtig, nämlich dass Du Schmerzen hast und dass Du selbst im Alltag aktiv für die Problem-bewältigung etwas tust, aber ohne professionelle Hilfe noch nicht den ausreichenden Erfolg erreicht hast. Wie Deine Ergänzung zum Widerspruch im Einzelnen zu formulieren ist, solltest Du mit Arzt und Rechtsanwalt besprechen. Notfalls kann auch ich Dir Formulierungshilfe anbieten.
Guten Erfolg wünscht Dir Peter in der Heide, Tel.: 05821-478484, E-Mail:peter_schmidl@freenet.de
Hallo Matthias, ich würde an Deiner Stelle den Reha-Antrag nicht zurückziehen. Ich würde genau das machen, was Du Dir vorgenommen hast: lasse Dich von VdK-Juristen beraten und bespreche Dich weiter mit Deinem Orthopäden. Zwei Argumente halte ich für besonders wichtig, nämlich dass Du Schmerzen hast und dass Du selbst im Alltag aktiv für die Problem-bewältigung etwas tust, aber ohne professionelle Hilfe noch nicht den ausreichenden Erfolg erreicht hast. Wie Deine Ergänzung zum Widerspruch im Einzelnen zu formulieren ist, solltest Du mit Arzt und Rechtsanwalt besprechen. Notfalls kann auch ich Dir Formulierungshilfe anbieten.
Guten Erfolg wünscht Dir Peter in der Heide, Tel.: 05821-478484, E-Mail:peter_schmidl@freenet.de
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Findus
Hallo ihr zwei,
erstmal vielen Dank für eure Antworten, denn ich bin durch diesen zwiespältigen Ablehnungsbescheid und der Erklärung meinen Widerspruch wieder zurückzuziehen wirklich sehr verunsichert. Irgendwie habe ich das Gefühl, das es hier nur um Geldeinsparung geht und die LVA befürchtet, das ich sie später noch mehr Geld kosten werde. Mit meiner Verzichterklärung bezüglich meines Widerspruches hat die LVA bestimmt eine wichtiges Schreiben auch für die Zukunft in der Hand, da ich ja meine Probleme und Beschwerden in Frage stelle und sozusagen als unrichtig darstelle.
Am 23. Sept. habe ich einen Termin bei meinem Orthopäden. Dabei ging es ursprünglich um die weitere Vorgehensweise bei der Verordnung von KG bezüglich der Neuregelung der Heilmittelrichtlinien, aber nun werde ich ihm auch noch den Ablehnungsbescheid und die seltsame Erklärung vorlegen.
Ich bin auch total verunsichert, was passiert, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe. Beginnt dann diese Frist von vier Jahren, um einen erneuten Rehaantrag zu stellen, von Neuem oder sind es weiterhin zwei Jahre bis ich einen erneuten Antrag stellen kann?
Reicht es aus, wenn ich in einem erneuten Schreiben etwa folgendes reinschreibe (wird noch besser formuliert, geht mir jetzt um den Sinn):
Ich werde darin schreiben, das ich meinen Widrspruch nicht zurückziehe und darum Bitte mir das ärztlich erstellte Gutachten zuzuschicken. Langt das erstmal dafür, das die LVA wieder (hoffentlich positiv) reagiert, um die Frist bis zum 5.Oktober zu wahren oder sollte ich meinen Widerspruch nochmal formulieren, mit meinen Beschwerden und was ich dagegen tue? Es ist nämlich bis zum 5.Oktober nicht viel Zeit. Muß auch noch arbeiten und ich weiß nicht, was mein Orthopäde am 23.Sept. sagt und dann wird es schon knapp mit dem VdK. Die Öffnungszeiten, zu denen Juristen da sind habe ich bereits.
Rufe einfach bei der LVA an und sage, das sie mir bitte das Gutachten schicken sollen, denn ich darf die Frist bis zum 5.Oktober nicht ohne eine Antwort meinerseits verstreichen lassen? So wird es am schnellsten gehen. Schriftlich wäre es auch nicht schlecht, da gibt es zumindest ein Datum.
Hat von euch mal jemand dieselbe Erklärung (Zurückziehen des eigenen Widerspruches bei einem Rehaantrag) von der LVA, BfA usw. erhalten? Wäre ganz lieb, wenn ihr euch mal melden würdet, wie ihr weiter reagiert habt und wie es ausgegangen ist.
Vielen Dank Peter,
das du hier mir deine Telefonnummer gegeben hast. Im Notfall werde ich darauf sehr dankend zurückgreifen, wenn ich über meinen Orthopäden oder durch die Juristen des VdK keine weiterbringende Antwort erhalte.
Nochmals vielen Dank an Euch und viele Durchhaltegrüße
Matthias
erstmal vielen Dank für eure Antworten, denn ich bin durch diesen zwiespältigen Ablehnungsbescheid und der Erklärung meinen Widerspruch wieder zurückzuziehen wirklich sehr verunsichert. Irgendwie habe ich das Gefühl, das es hier nur um Geldeinsparung geht und die LVA befürchtet, das ich sie später noch mehr Geld kosten werde. Mit meiner Verzichterklärung bezüglich meines Widerspruches hat die LVA bestimmt eine wichtiges Schreiben auch für die Zukunft in der Hand, da ich ja meine Probleme und Beschwerden in Frage stelle und sozusagen als unrichtig darstelle.
Am 23. Sept. habe ich einen Termin bei meinem Orthopäden. Dabei ging es ursprünglich um die weitere Vorgehensweise bei der Verordnung von KG bezüglich der Neuregelung der Heilmittelrichtlinien, aber nun werde ich ihm auch noch den Ablehnungsbescheid und die seltsame Erklärung vorlegen.
Ich bin auch total verunsichert, was passiert, wenn ich diese Erklärung nicht unterschreibe. Beginnt dann diese Frist von vier Jahren, um einen erneuten Rehaantrag zu stellen, von Neuem oder sind es weiterhin zwei Jahre bis ich einen erneuten Antrag stellen kann?
Reicht es aus, wenn ich in einem erneuten Schreiben etwa folgendes reinschreibe (wird noch besser formuliert, geht mir jetzt um den Sinn):
Ich werde darin schreiben, das ich meinen Widrspruch nicht zurückziehe und darum Bitte mir das ärztlich erstellte Gutachten zuzuschicken. Langt das erstmal dafür, das die LVA wieder (hoffentlich positiv) reagiert, um die Frist bis zum 5.Oktober zu wahren oder sollte ich meinen Widerspruch nochmal formulieren, mit meinen Beschwerden und was ich dagegen tue? Es ist nämlich bis zum 5.Oktober nicht viel Zeit. Muß auch noch arbeiten und ich weiß nicht, was mein Orthopäde am 23.Sept. sagt und dann wird es schon knapp mit dem VdK. Die Öffnungszeiten, zu denen Juristen da sind habe ich bereits.
Rufe einfach bei der LVA an und sage, das sie mir bitte das Gutachten schicken sollen, denn ich darf die Frist bis zum 5.Oktober nicht ohne eine Antwort meinerseits verstreichen lassen? So wird es am schnellsten gehen. Schriftlich wäre es auch nicht schlecht, da gibt es zumindest ein Datum.
Hat von euch mal jemand dieselbe Erklärung (Zurückziehen des eigenen Widerspruches bei einem Rehaantrag) von der LVA, BfA usw. erhalten? Wäre ganz lieb, wenn ihr euch mal melden würdet, wie ihr weiter reagiert habt und wie es ausgegangen ist.
Vielen Dank Peter,
das du hier mir deine Telefonnummer gegeben hast. Im Notfall werde ich darauf sehr dankend zurückgreifen, wenn ich über meinen Orthopäden oder durch die Juristen des VdK keine weiterbringende Antwort erhalte.
Nochmals vielen Dank an Euch und viele Durchhaltegrüße
Matthias
Widerspruch zurückziehen? - Nein!
Bevensen, 12.9.2004
Hallo Matthias,
wie schon gesagt, ich würde den Widerspruch nicht zurückziehen. Nach meiner Kenntnis kann Dir dadurch kein Nachteil entstehen. Ich würde den Widerspruch auch nicht wiederholen (doppelt gemoppelt ist schlecht), ich würde nur mitteilen, dass ich den Widerspruch aufrecht halte und weitere Begründungen für eine vorzeitige Reha-Wiederholung nachreichen werde. Eine Kopie des ärztlichen Gutachtens, von dem bisher die Rede ist, kannst Du verlangen, ob Du es bekommst, mußt Du abwarten.
Deine im Absatz 1 geschriebenen Vermutungen halte ich auch für zutreffend.
Wegen Deiner Verunsicherung ist es wichtig, dass Du Dir schnell einen Beratungstermin beim VdK geben lässt (unabhängig vom Termin beim Orthopäden), damit Dir ein Rechtsanwalt sagt, was Sache ist und was zu tun ist, damit Du keine Termine versäumst, falls tatsächlich welche relevant sind, was ich aber nicht glaube.
Die Qualität der VdK-Beratung ist zwischen Stadt und Land oft sehr unterschiedlich. Sag mir bescheid, wenn Du nach dem ersten Termin beim VdK nicht viel klüger bist als vorher und wenn Dir der/die Berater/in gesagt hat, da ließe sich nichts machen. Das sagen sie meistens dann, wenn ihnen ein Fall neu ist (wer kennt schon Skoliose?) und/oder zu viel Arbeit machen könnte.
Wegen der angesprochenen Antragsfristen für eine Reha brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Das sind Standardfristen. Von denen kann in begründeten Fällen zu Gunsten des Patienten abgewichen werden.
Trotzdem würde ich bei Deinem Orthopäden um einen früheren Termin als den 23.9. bitten, eben mit der Begründung, dass Dir die LVA einen Antworttermin gesetzt hat.
Der Arzt / Orthopäde hat gegenüber der Krankenkasse, LVA, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auch ein sehr wirksames Druckmittel, wenn er in seine Begründung für eine vorzeitige Wiederholung einer Reha-Maßnahme hineinschreibt, dass bei einer Ablehnung dieser Maßnahme eine stationäre Einweisung in eine (orthopädische) Akutklinik in Erwägung gezogen werden müßte. Das würde die KK oder LVA sehr viel mehr kosten als eine Reha.
Ich würde keine telefonischen Vereinbarungen treffen, ich würde alles nur schriftlich machen. Damit hast Du die Möglichkeit (notfalls mit fremder Hilfe) alles gut überlegt zu formulieren und Du hast einen Beleg davon, was Du wann an wen geschrieben hast, notfalls per Einschreiben mit Rückschein.
In der Zeitschrift "Lichtblick" des "Bundesverbandes Skoliose-Selbsthilfe e.V." ist kürzlich ein Bericht über ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren einer Skoliose-Patientin abgedruckt worden. Der Bericht kann Deine Verunsicherung reduzieren. Den Artikel kann ich Dir per E-Mail senden.
Aus der Heide grüßt Dich Peter.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Als Einzelkämpfer stehen wir auf verlorenem Posten, nur gemeinsam sind wir stark!
Hallo Matthias,
wie schon gesagt, ich würde den Widerspruch nicht zurückziehen. Nach meiner Kenntnis kann Dir dadurch kein Nachteil entstehen. Ich würde den Widerspruch auch nicht wiederholen (doppelt gemoppelt ist schlecht), ich würde nur mitteilen, dass ich den Widerspruch aufrecht halte und weitere Begründungen für eine vorzeitige Reha-Wiederholung nachreichen werde. Eine Kopie des ärztlichen Gutachtens, von dem bisher die Rede ist, kannst Du verlangen, ob Du es bekommst, mußt Du abwarten.
Deine im Absatz 1 geschriebenen Vermutungen halte ich auch für zutreffend.
Wegen Deiner Verunsicherung ist es wichtig, dass Du Dir schnell einen Beratungstermin beim VdK geben lässt (unabhängig vom Termin beim Orthopäden), damit Dir ein Rechtsanwalt sagt, was Sache ist und was zu tun ist, damit Du keine Termine versäumst, falls tatsächlich welche relevant sind, was ich aber nicht glaube.
Die Qualität der VdK-Beratung ist zwischen Stadt und Land oft sehr unterschiedlich. Sag mir bescheid, wenn Du nach dem ersten Termin beim VdK nicht viel klüger bist als vorher und wenn Dir der/die Berater/in gesagt hat, da ließe sich nichts machen. Das sagen sie meistens dann, wenn ihnen ein Fall neu ist (wer kennt schon Skoliose?) und/oder zu viel Arbeit machen könnte.
Wegen der angesprochenen Antragsfristen für eine Reha brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Das sind Standardfristen. Von denen kann in begründeten Fällen zu Gunsten des Patienten abgewichen werden.
Trotzdem würde ich bei Deinem Orthopäden um einen früheren Termin als den 23.9. bitten, eben mit der Begründung, dass Dir die LVA einen Antworttermin gesetzt hat.
Der Arzt / Orthopäde hat gegenüber der Krankenkasse, LVA, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auch ein sehr wirksames Druckmittel, wenn er in seine Begründung für eine vorzeitige Wiederholung einer Reha-Maßnahme hineinschreibt, dass bei einer Ablehnung dieser Maßnahme eine stationäre Einweisung in eine (orthopädische) Akutklinik in Erwägung gezogen werden müßte. Das würde die KK oder LVA sehr viel mehr kosten als eine Reha.
Ich würde keine telefonischen Vereinbarungen treffen, ich würde alles nur schriftlich machen. Damit hast Du die Möglichkeit (notfalls mit fremder Hilfe) alles gut überlegt zu formulieren und Du hast einen Beleg davon, was Du wann an wen geschrieben hast, notfalls per Einschreiben mit Rückschein.
In der Zeitschrift "Lichtblick" des "Bundesverbandes Skoliose-Selbsthilfe e.V." ist kürzlich ein Bericht über ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren einer Skoliose-Patientin abgedruckt worden. Der Bericht kann Deine Verunsicherung reduzieren. Den Artikel kann ich Dir per E-Mail senden.
Aus der Heide grüßt Dich Peter.
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Als Einzelkämpfer stehen wir auf verlorenem Posten, nur gemeinsam sind wir stark!
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Findus
Hallo Peter,
ich werde einen Brief an die LVA schreiben und mitteilen, das ich meinen Widerspruch nicht zurückziehe. Aber vorher werde ich mit meinem Orthopäden sprechen und zum VdK in Augsburg gehen. Ich halte euch mal auf dem laufenden. Meine Mailadresse lautet:
matthias_fuhrmann@hotmail.com
Vielen Dank für deine nützlichen Tipps
Matthias
PS: Gibt es hier jemanden im Forum, dem/ der es genau so geht wie mir (Erklärung mit zurückziehen des eigenen Widerspruches und widersprüchliche Ausdrücke "medizinisches Gutachten" und einen Absatz später "medizinische Einschätzung") und mir vielleicht seine/ ihre Erfahrung schreiben kann? Wäre nett.
ich werde einen Brief an die LVA schreiben und mitteilen, das ich meinen Widerspruch nicht zurückziehe. Aber vorher werde ich mit meinem Orthopäden sprechen und zum VdK in Augsburg gehen. Ich halte euch mal auf dem laufenden. Meine Mailadresse lautet:
matthias_fuhrmann@hotmail.com
Vielen Dank für deine nützlichen Tipps
Matthias
PS: Gibt es hier jemanden im Forum, dem/ der es genau so geht wie mir (Erklärung mit zurückziehen des eigenen Widerspruches und widersprüchliche Ausdrücke "medizinisches Gutachten" und einen Absatz später "medizinische Einschätzung") und mir vielleicht seine/ ihre Erfahrung schreiben kann? Wäre nett.
