Steuererklärung und Fahrkosten

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Antworten
Benutzeravatar
Dolphingirl94
Profi
Profi
Beiträge: 1905
Registriert: So, 01.10.2006 - 17:52
Geschlecht: weiblich
Diagnose: urprünglich: Skoliose mit 37 und 24°, seit November 2011 (nach dem Abschulen) 23°th und 17°l
Therapie: 5 Jahre lang Korsett, jetzt nur noch KG nach Schroth
Wohnort: Aachen

Steuererklärung und Fahrkosten

Beitrag von Dolphingirl94 »

Hallöchen...

Ich soll für meine Mutter mal was fragen was vor allem die erwachsenen Mitglieder des Forums angeht:
Hat jemand schon mal versucht die Fahrten zu Ärzten, Krankengymnastik etc. (also alle durch die Skoliose veranlassten Autofahrten) auf der Steuererklärung anzugeben?
Was die Raupe das Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling. (Laozi)
Aktueller Thread: Kontrolle in Bad Sobernheim
Kennedy
Newbie
Newbie
Beiträge: 23
Registriert: So, 13.05.2007 - 20:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Kennedy »

das hängt vom Familienstand und Einkommen ab.
Siehe Einkommensteuergesetz § 33 z.B. jusline.de
Kennedy
Newbie
Newbie
Beiträge: 23
Registriert: So, 13.05.2007 - 20:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Kennedy »

habe noch einen schönen Rechner gefunden :D
http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... mular.html
Darüber hinausgehende Beträge sind absetzbar.
Sollte der Link nicht funktionieren, einfach bei TKK im Suche Feld "Zuzahlung" eingeben.
Viel Spass noch, habe den Mist auch noch mir
Benutzeravatar
Thomas
Tech-Admin
Tech-Admin
Beiträge: 3582
Registriert: So, 19.02.2006 - 10:23
Geschlecht: männlich
Diagnose: Kyphose anfangs 59 Grad, inzwischen nur noch 49 Grad, Neuroforamen-Stenose (Einengung der Nervenwurzeln) in der HWS.
Therapie: Rahmouni-Korsett seit Februar 2006, zeitweise mit Halsteil, Schroth-Reha Juni / Juli 2010
Wohnort: Nähe Stuttgart

Beitrag von Thomas »

Hallo Kennedy,

was Du rausgesucht hast ist die Grenze für Krankenkassen-Zuzahlungen (Praxisgebühr und Medikamente), die beträgt normalerweise 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken ein Prozent.

Das hat aber nichts zu tun mit der Absetzungsmöglichkeit bei der Steuer, was ja hier die Frage war. Hier geht es um außergewöhnliche Belastungen, und die können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie je nach Familienstand, Jahreseinkommen und Kinderanzahl zwischen 1 und 7 % des Jahreseinkommens überschreiten.

Nachlesen kannst Du das z.B. hier bei Wikipedia

Gruß Thomas
Kennedy
Newbie
Newbie
Beiträge: 23
Registriert: So, 13.05.2007 - 20:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Kennedy »

stimmt, tut mir Leid ;(
Da ich letztes Jahr auch länger Krank war, hoffte ich auch meine Fahrtkosten zum Arzt absetzen zu können. Meine Bekannte beim FA (anderes Sachgebiet)hatte es mir so erklärt (oder ich hab`s falsch verstanden). Jedenfalls nach der Tabelle wird es nichts :frown:
Nochmals Sorry
Benutzeravatar
Dolphingirl94
Profi
Profi
Beiträge: 1905
Registriert: So, 01.10.2006 - 17:52
Geschlecht: weiblich
Diagnose: urprünglich: Skoliose mit 37 und 24°, seit November 2011 (nach dem Abschulen) 23°th und 17°l
Therapie: 5 Jahre lang Korsett, jetzt nur noch KG nach Schroth
Wohnort: Aachen

Beitrag von Dolphingirl94 »

Danke Leute!
Ich werd meiner Mutter das hier mal zeigen und gucken was sie dann meint!
Was die Raupe das Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling. (Laozi)
Aktueller Thread: Kontrolle in Bad Sobernheim
Antworten