Merkzeichen AG
- Sandman77
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Harington Rod fused at T2-T12 in 1986, Nijmegen, Netherlands
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Some Schroth - Wohnort: Schleswig
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Merkzeichen AG
War heute beim Versorgungsamt die meinten ich sollte zum Lungendok gehen, neue Befunden machen und AG beantragen...
hat jemanden hier damit erfahrung? Und was stand in eure befunde/antrage?
hat jemanden hier damit erfahrung? Und was stand in eure befunde/antrage?
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
- Räkelkönigin
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Hallo Sandmann,
Also das Merkzeichen "AG" steht für
"Aussergewöhnlich Gehbehindert". Das hat ja erstmal mit der Lungenfunktion nicht viel zu tun.....
Bist Du aus anderen Gründen gehbehindert??
Welche Hilfe für den Antrag beim Versorgungsamt brauchst Du denn konkret??? (Which help do you need exactly ?)
Ich habe schon 2 mal Anträge auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt für mich selber gestellt, allerdings habe ich keine Merkzeichen in meinem Ausweis. Ich weiss, dass man AG nicht ohne weiteres bekommt. Vorher gibt es immer noch "G" für "gehbehindert".
Du kannst mir gerne auch eine personal message senden.
Er du fra Norge?
Mange hilser
Räkelkönigin
Also das Merkzeichen "AG" steht für
"Aussergewöhnlich Gehbehindert". Das hat ja erstmal mit der Lungenfunktion nicht viel zu tun.....
Bist Du aus anderen Gründen gehbehindert??
Welche Hilfe für den Antrag beim Versorgungsamt brauchst Du denn konkret??? (Which help do you need exactly ?)
Ich habe schon 2 mal Anträge auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt für mich selber gestellt, allerdings habe ich keine Merkzeichen in meinem Ausweis. Ich weiss, dass man AG nicht ohne weiteres bekommt. Vorher gibt es immer noch "G" für "gehbehindert".
Du kannst mir gerne auch eine personal message senden.
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Mange hilser
Räkelkönigin
Hallo Sandman,
um das Merkzeichen AG zu bekomme müssen strenge Vorgaben erfüllt sein. Soweit ich weiß darf mman dafür nicht mehr in der Lage sein in einer Stunde mehr als 2 km zu laufen. Dabei ist es unerheblich was die Ursache ist. du benötigst für den Antrag sehr genaue ärztliche Unterlagen woraus hervorgeht dass Du wegen Deiner Lungen so stark eingeschränkt bist, dass DEu dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wirst diese 2 km innerhalb einer Stunde laufen zu können.
Gruß
Ramses
um das Merkzeichen AG zu bekomme müssen strenge Vorgaben erfüllt sein. Soweit ich weiß darf mman dafür nicht mehr in der Lage sein in einer Stunde mehr als 2 km zu laufen. Dabei ist es unerheblich was die Ursache ist. du benötigst für den Antrag sehr genaue ärztliche Unterlagen woraus hervorgeht dass Du wegen Deiner Lungen so stark eingeschränkt bist, dass DEu dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wirst diese 2 km innerhalb einer Stunde laufen zu können.
Gruß
Ramses
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- Sandman77
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Harington Rod fused at T2-T12 in 1986, Nijmegen, Netherlands
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Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Straßenverkehrsordnung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Wird ein Rollstuhl benutzt, kommt es darauf an, ob der Betroffene ständig auf ihn angewiesen ist. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich allein einen GdB von 80 bedingt.
Trifft bei mir zu...
Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Wird ein Rollstuhl benutzt, kommt es darauf an, ob der Betroffene ständig auf ihn angewiesen ist. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich allein einen GdB von 80 bedingt.
Trifft bei mir zu...
- Sandman77 - "Yes, I am Dream"
Hallo Sandmann,
ich kann dem beipflichten. Bei sehr starker Beeinträchtigung der Lungenfunktion (unter 25%) kann das Merkzeichen aG beantragt werden.
Spreche da aus eigener Erfahrung.
Bei mir ging es folgendermaßen: Habe 2002 (nach einem längeren KKh-Aufenthalt) einen Antrag auf Neufeststellung des Behindertengrades gestellt (hatte schon das Merkzeichen G) und neueste Befunde von der Lungenfachklinik beigelegt und alle möglichen Merkzeichen angekreuzt.
Danach hat meine Hausärztin eine Anfrage bekommen.
Ich bekam dann Merkzeichen aG und RF und einen Behindertengrad von 100% . Mein Lungenkapazität liegt unter 25% und ich habe ein Beatmungsgerät (druckgesteuert, kein Sauerstoff) welches ich täglich mindestens 6 Std. nutzen muß.
Also, wenn du noch gut zu Fuß bist, wird es schwierig.
trotzdem viel Glück.
Ulrike
ich kann dem beipflichten. Bei sehr starker Beeinträchtigung der Lungenfunktion (unter 25%) kann das Merkzeichen aG beantragt werden.
Spreche da aus eigener Erfahrung.
Bei mir ging es folgendermaßen: Habe 2002 (nach einem längeren KKh-Aufenthalt) einen Antrag auf Neufeststellung des Behindertengrades gestellt (hatte schon das Merkzeichen G) und neueste Befunde von der Lungenfachklinik beigelegt und alle möglichen Merkzeichen angekreuzt.
Danach hat meine Hausärztin eine Anfrage bekommen.
Ich bekam dann Merkzeichen aG und RF und einen Behindertengrad von 100% . Mein Lungenkapazität liegt unter 25% und ich habe ein Beatmungsgerät (druckgesteuert, kein Sauerstoff) welches ich täglich mindestens 6 Std. nutzen muß.
Also, wenn du noch gut zu Fuß bist, wird es schwierig.
trotzdem viel Glück.
Ulrike
- Silas
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- Registriert: Sa, 06.11.2004 - 23:34
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Schroth KG
Hallo Sandman,
als ich meine Schwerbehindertenausweis beantragt habe, ist mir auch das Merkzeichen aG zuerkannt worden und vermutlich auf Grund der eingeschränkten Lungenfunktion.
Ich hatte lediglich einen Lungenfunktionstest vom Hausarzt, also noch nicht einmal vom Facharzt. Meine Orthopäden haben allerdings auch sicherlich die Hüft- und Kniebeschwerden erwähnt, da ich auf Grund der Skoliose die meiste Zeit nur mit Gehhilfen laufen kann.
Im Bescheid ist allerdings von den Beeinträchtigungen v. a. der Hüftgelenke nichts erwähnt gewesen, weshalb ich vermute, dass mir das Merkzeichen auf Grund der Lungenfunktion zuerkannt wurde.
Übrigens sind die Merkzeichen G und aG wesentlich weiter gefasst, als das, was man landläufig unter "Gehbehindert" versteht. So fallen darunter z. B. auch Orientierungsschwierigkeiten aller Art, z. B. erhalten auch Seh- und Hörbehinderte Menschen ein G und ich kenne Menschen die auf Grund von Rückenschmerzen sehr beeinträchtigt sind und allein dadurch ein aG erhalten haben.
Du solltest auf jeden Fall in Deinem Antrag erwähnen, dass Du Dich auf Grund der Lungenfunktion nur sehr langsam und beschwerlich bewegen kannst, weil Du keine Luft bekommst (gib an, wie lange Du für eine Strecke von 1 km brauchst und dass Du nach kurzer Zeit Pausen zum Luftholen brauchst).
Viel Erfolg beim Antrag!
Silas
als ich meine Schwerbehindertenausweis beantragt habe, ist mir auch das Merkzeichen aG zuerkannt worden und vermutlich auf Grund der eingeschränkten Lungenfunktion.
Ich hatte lediglich einen Lungenfunktionstest vom Hausarzt, also noch nicht einmal vom Facharzt. Meine Orthopäden haben allerdings auch sicherlich die Hüft- und Kniebeschwerden erwähnt, da ich auf Grund der Skoliose die meiste Zeit nur mit Gehhilfen laufen kann.
Im Bescheid ist allerdings von den Beeinträchtigungen v. a. der Hüftgelenke nichts erwähnt gewesen, weshalb ich vermute, dass mir das Merkzeichen auf Grund der Lungenfunktion zuerkannt wurde.
Übrigens sind die Merkzeichen G und aG wesentlich weiter gefasst, als das, was man landläufig unter "Gehbehindert" versteht. So fallen darunter z. B. auch Orientierungsschwierigkeiten aller Art, z. B. erhalten auch Seh- und Hörbehinderte Menschen ein G und ich kenne Menschen die auf Grund von Rückenschmerzen sehr beeinträchtigt sind und allein dadurch ein aG erhalten haben.
Du solltest auf jeden Fall in Deinem Antrag erwähnen, dass Du Dich auf Grund der Lungenfunktion nur sehr langsam und beschwerlich bewegen kannst, weil Du keine Luft bekommst (gib an, wie lange Du für eine Strecke von 1 km brauchst und dass Du nach kurzer Zeit Pausen zum Luftholen brauchst).
Viel Erfolg beim Antrag!
Silas
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
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