Schmerzensgeld
Schmerzensgeld
Piepsmaus schrieb am 4.1.2004
"Ich habe mich 1997 auf der Stolzalpe operieren lassen . . . Bekam zwar eine Rückenmarks Blutung und war Querschnitts gelähmt, aber das war eines der Risiken der op, 1:1000 denk ich. . ."
Eine - zeitweise oder dauerhafte - Querschnittslähmung als Folge einer "Rückenmarksblutung" im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation kann Folge eines "medizinischen Kunstfehlers" sein und im Prinzip zu einer Schmerzensgeldforderung gegenüber der betreffenden Klinik als dem Arbeitgeber des Operationsteams berechtigen.
Wie man hinsichtlich einer Schmerzensgeldforderung vorgehen kann, erfährt man unter anderem bei der Patientenberatung der Verbraucherzentrale des betreffenden Bundeslandes, in dem man wohnt. (siehe die Beratungsseiten am Anfang des Telefonbuches "Gelbe Seiten" oder in der Gemeindeverwaltung / im Rathaus anrufen und erfragen).
Für die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung braucht man in der Regel eine Rechtsvertretung (Rechtsanwalt). Dazu ist es vorteilhaft, Mitglied in einem der großen Sozialverbände zu sein, wie z.B. SoVD oder Vdk. Die vertreten einen dann in Rechtsfragen, einschließlich Prozessangelegen-heiten.
Liebe Skoliotiker/innen, es ist nicht alles "Schicksal" oder "unvermeidbares Risiko", was Euch in der Skoliose-Szene begegnet. Solidarisiert Euch! Schließt Euch zu Selbsthilfegruppen zusammen. Werdet Mitglied in den betreffenden Vereinen und Verbänden, um berechtigte Interessen durchzusetzen. Als Einzelkämpfer/innen steht Ihr auf verlorenem Posten.
Gruß, Peter in der Heide.
"Ich habe mich 1997 auf der Stolzalpe operieren lassen . . . Bekam zwar eine Rückenmarks Blutung und war Querschnitts gelähmt, aber das war eines der Risiken der op, 1:1000 denk ich. . ."
Eine - zeitweise oder dauerhafte - Querschnittslähmung als Folge einer "Rückenmarksblutung" im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation kann Folge eines "medizinischen Kunstfehlers" sein und im Prinzip zu einer Schmerzensgeldforderung gegenüber der betreffenden Klinik als dem Arbeitgeber des Operationsteams berechtigen.
Wie man hinsichtlich einer Schmerzensgeldforderung vorgehen kann, erfährt man unter anderem bei der Patientenberatung der Verbraucherzentrale des betreffenden Bundeslandes, in dem man wohnt. (siehe die Beratungsseiten am Anfang des Telefonbuches "Gelbe Seiten" oder in der Gemeindeverwaltung / im Rathaus anrufen und erfragen).
Für die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung braucht man in der Regel eine Rechtsvertretung (Rechtsanwalt). Dazu ist es vorteilhaft, Mitglied in einem der großen Sozialverbände zu sein, wie z.B. SoVD oder Vdk. Die vertreten einen dann in Rechtsfragen, einschließlich Prozessangelegen-heiten.
Liebe Skoliotiker/innen, es ist nicht alles "Schicksal" oder "unvermeidbares Risiko", was Euch in der Skoliose-Szene begegnet. Solidarisiert Euch! Schließt Euch zu Selbsthilfegruppen zusammen. Werdet Mitglied in den betreffenden Vereinen und Verbänden, um berechtigte Interessen durchzusetzen. Als Einzelkämpfer/innen steht Ihr auf verlorenem Posten.
Gruß, Peter in der Heide.
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Gast
Re: Schmerzensgeld
Hallo Peter,
ich dachte immer, das wäre ein Risiko der op gewesen. Am Anfang haben die Ärzte behauptet das ich mich gekratzt hätte im gesicht (hatte ein auf geschlagenes gesicht), erst nach einer Woche gab sie zu das ich aus dem Bett gefallen bin, als ich noch in der Narkose war. Und zum Röngten sollte.
Ich hatte fast einige Zeit mit der Querschnitts lähmung zu kämpfen.
Und dass ich jetzt nicht mehr so gut laufen kann und meine beine schwach sind, ist wahrscheinlich noch von der Querschnitts lähmung.
Aber, könnte ich mir einen Prozess leisten?!
Und ist das vielleicht schon verjährt.
Es gibt übrigens kein Befund von dem Krankenhaus, in dem steht das ich die Rückenmarks blutung hatte. Nur von anderen Ärzten wurde das in den befund geschrieben.
Die Ärzte könnten mir auch mit Schmerzensgeld meine gesundheit nicht wieder geben. Doch wenn das ein Fehler von denen war, haben sie mein leben kaputt gemacht. Und ich weis nicht ob man das so hin nehmen sollte...
Liebe Grüße,
Daniela
ich dachte immer, das wäre ein Risiko der op gewesen. Am Anfang haben die Ärzte behauptet das ich mich gekratzt hätte im gesicht (hatte ein auf geschlagenes gesicht), erst nach einer Woche gab sie zu das ich aus dem Bett gefallen bin, als ich noch in der Narkose war. Und zum Röngten sollte.
Ich hatte fast einige Zeit mit der Querschnitts lähmung zu kämpfen.
Und dass ich jetzt nicht mehr so gut laufen kann und meine beine schwach sind, ist wahrscheinlich noch von der Querschnitts lähmung.
Aber, könnte ich mir einen Prozess leisten?!
Und ist das vielleicht schon verjährt.
Es gibt übrigens kein Befund von dem Krankenhaus, in dem steht das ich die Rückenmarks blutung hatte. Nur von anderen Ärzten wurde das in den befund geschrieben.
Die Ärzte könnten mir auch mit Schmerzensgeld meine gesundheit nicht wieder geben. Doch wenn das ein Fehler von denen war, haben sie mein leben kaputt gemacht. Und ich weis nicht ob man das so hin nehmen sollte...
Liebe Grüße,
Daniela
Siehe auf der [target=http://skoliose.net/forum/links.php#Selbsthilfegruppen]Linkseite[/target]. Sind jetzt auch die regionalen Selbsthilfegruppen des Bundesverbandes mit dabei.Anonymous hat geschrieben:Könnt ihr nich mal ne Liste mit den Gruppen reinsetzen. Wo die sind und so... Und was machen die in den Gruppen?
Was die Selbsthilfegruppen genau machen erfährst Du entweder im Lichtblick (der Zeitschrift des Bundesverbandes) oder ggf. auf den Webseiten der SH-Gruppen.
Gruß,
BZebra
Piepsmaus - Schmerzensgeld
Hallo Piepsmaus,
ich kann mich dazu erst am Sonntag, 11.1., melden.
Gruß, Peter.
ich kann mich dazu erst am Sonntag, 11.1., melden.
Gruß, Peter.
Gast - 5.1.04 - 13:15 - Wo findet man Selbsthilfegruppen?
Hallo anonymer Gast, siehe hierzu auch den Beitrag "Informationsbeschaffung" unter "Skoliose allgemein"; Gruß, Peter


