Hallo uhu,
Du hast verschiedene Themen angesprochen, eigentlich geht es hier um die Langfristgenehmigung, konkret um die
"
Langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung".
Da dies bei Erwachsenen immer eine Einzelfall-Entscheidung ist, besteht das hohe Risiko einer Ablehnung durch die Krankenkasse.
Deshalb wird an dieser Stelle auch über die "
Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf" diskutiert, die seit 1.1.17 so heißen und sich auf eine Diagnose-Liste beziehen, die es zwar schon lange gibt, aber seit 1.1.17 auch die Erwachsenen-Kyphose (ab 60 Grad) und - Skoliose (ab 50 Grad) beinhaltet. Grundlage ist hier natürlich der konkrete Winkel, sonst geht das nicht!
- Rezepte 1 -3 zu Lasten des Arztbugdets
im Normalfall richtig
- je 1 x pro Quartal Rezepte für restliches Jahr ausstellen lassen
im Normalfall geht das so nicht, denn nach 3 "Rezepten" ist erst einmal 1 Quartal Pause !
- mit Diagnosschlüssel M41.2 oder M41.5 (Was ist an den anderen Skoliosen (sprich anderen Schlüsseln) so anders, daß diese nicht in die Neuregelung fallen?) und Gradzahl
Die Neuregelung bezieht sich allein auf die Gradzahl der Skoliose bei Erwachsenen und eben der Möglichkeit der "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf". Erst dann ist eine dauerhafte Verordnung möglich!
Frage 1: Das Quartalsrezept soll nach einer Untersuchung erstellt werden. Einerseits hat der Arzt doch schon die Therapienotwendigkeit für ein Jahr festgestellt. Was soll andererseits bei dieser Untersuchung gemacht werden? Habt Ihr da Erfahrungen?
Die Therapienotwendigkeit für ein Jahr muss auch von der Krankenkasse erkannt werden, deshalb gibt es auch die "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" (ohne Quartalspause). Das geht aber auf das Budget des Arztes!
Deshalb reden wir hier über die "Langfristgenehmigung" oder die "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf", damit das Budget des Arztes nicht belastet werden soll.
Frage 2: Man ist ja nicht 52 Wochen im Jahr da (Urlaub/Krankheit). Wie funktioniert das? (Wird denn aus 1 x pro Woche 2 x pro Woche?)
In der Regel gibt es eine Verordnung mit 1-2 mal in der Woche. Man kann also eine oder zwei Behandlungen je nach Bedarf durchführen. Wenn man krank ist oder Urlaub hat, fällt diese Zeit einfach weg.
Frage 3: Im Heilmittel .. dingens ... katalog habe ich gelesen, daß auch Massagen möglich wären (Gegen/Für meine Muskelverhärtungen/blockierten Wirbel/usw.) Habt Ihr da Erfahrungen?
Ginge mit WS2f, wenn der Arzt das als langfristige Therapie ansieht.
Frage 4: Wie ist das mit den Zuzahlungen?
Wie bei anderen Verordnungen auch.
Frage 5: Muß ich dem Arzt (in meinem Fall Hausarzt) sonst noch was sagen/erklären, damit er dann auch alles richt macht?
Na ja, erst einmal musst Du klären, welche der beiden Möglichkeiten überhaupt in Frage kommt. Sicherer wäre natürlich der besondere Verordnungsbedarf.
Interessant für alle anderen ist sicherlich noch, dass der besondere Verordnungsbedarf nicht direkt das Budget des Arztes entlastet, im Gegensatz zur Langfristgenehmigung. Mein Schmerztherapeut hat mich darauf hingewiesen, weil er am Ende des Jahres diesen besonderen Verordnungsbedarf aus der Fülle der Verordnungen herausrechnen muss. Also ein bürokratischer Aufwand, der andere Ärzte auch hindern könnte. Deswegen geht es bei mir erst einmal mit dem weiteren Versuch einer Langfristgenehmigung weiter. Die Möglichkeit des besonderen Verordnungsbedarf ist jetzt mit aktuellen 63 Grad Kyphose auch gegeben. Bei der entsprechenden Röntgenaufnahme habe ich meinen Muskeln mal eine intensive Entspanungspause gegönnt.
Gruß
Klaus