Skoliose Gdb Verbeamtung

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handtuch
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Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von handtuch »

Guten Abend =)
Ich bin zwar neu hier, und habe keine Beiträge verfasst, habe bisher aber schon ein wenig mitgelesen.
Dennoch stellt sich mir folgende Frage (und ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen):
Bald trete ich meine duale Ausbildung bei der Stadt (zur Dipl.Verwaltungswirtin), mit Aussicht auf Verbeamtung, an. Vorraussetzung ist eine amtsärztliche Untersuchung.
Nun frage ich mich, ob ich dort bereits angeben soll, dass ich ab und an Schmerzen habe, und es sich womöglich verschlechtern könnte, oder ob ich überhaupt keine Chance auf einen GdB habe und deshalb lieber sagen sollte, dass ich keine Probleme habe, um vielleicht so verbeamtet zu werden (in 3.5 Jahren ist soweit ich weiß nochmal eine Untersuchung).
Zu meinen Daten: Ich bin 18 Jahre alt, seit ich 6 bin weiß man von der Skoliose. (Seit dem auch KG, zuerst die falsche, deshalb von 12° auf 25° und mit dem Wachstum auf 35°).
Nun: In der BWS ca. 35° LWS ca. 15°. War bereits 3Mal in Kur, Antrag auf 4. Kur ist gestellt. In den 4 letzten Jahren hat es sich von 30° auf 35° verschlechtert. Wobei das letzte Röntgen 1 Jahr zurückliegt.... Könnte mittlerweile auch schlimmer sein...
Hatte von 12 bis 16 Jahren mehrere Korsetts von Rahmouni, welche bei mir aber zu regelmäßigen schmerzhaften Sehnenentzündungen im rechten Arm geführt haben, somit wurden diese auch nicht wirklich oft getragen... Schulsport betreibe ich seit 4 Jahren nicht (da ich bei Hochsprung usw. nicht mitmachen durfte, habe ich schlechtere Noten in der Mitarbeit bekommen, habe das nicht eingesehen -> Attest geholt), dafür KG.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Frage ist, soll ich
1. so tun, als ob alles gut wäre und hoffen die Ärztin verbeamtet mich in 4 Jahren? Wobei ich ja gehört habe, die suchen nach Makeln, damit die Leute dem Staat später nicht auf der Tasche sitzen ;)
2. mit der Wahrheit rausrücken und hoffen, dass ich "behindert genug" bin für einen GdB, womöglich Gleichstellung, dann Beamter?
Dazu muss ich sagen, dass ich einen wirklich netten Arzt habe, der mir auch solche Gutachten ausstellen würde, wie ich sie benötige (natürlich auf fundierter Basis).
Im Anhang ein Teil vom Kurantrag, wo ich mir schon etwas eingeschränkt vorkomme....
Ganz Liebe Grüße =) und danke vielmals!
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antrag
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Soulya
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Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von Soulya »

für die verbeamtung im gehobenen dienst bei der polizei keine chance.


Ich würds erstmal verschweigen.
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Lena52
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Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von Lena52 »

Ich würde es nicht verschweigen.
Begründung: wenn Du ernsthaft erkranken wirst, dann geht es zum MDK. Die holen sich die Akten Deines Arztes und dann könnte es problematisch werden.

Geh zu Deiner Schwerbehindertenvertretung und lass Dich beraten.
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Schweigepflicht und DU kannst mit offenen Karten Deine Problematik besprechen...... besser ist es!
Der Zweck des Lebens ist das Leben.
handtuch
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Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von handtuch »

Danke euch =)
Aber ich will doch garnicht zur Polizei sondern in die Verwaltung bsp. Rathaus/Landatsamt/...? Da sitzt man hauptsächlich :-D
mick
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LL (L4/L5)
Therapie: Korsett als Jugendliche, damals auch allg. KG; jetzt Schroth und Spiraldynamik;
Reha: Aug/Sep 2011 in Bad Sobernheim, Mai/Jun 2016 in Bad Salzungen
Korsett: 2011-2014 Sanomed
seit 2015 CCtec

Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von mick »

Also, verschweigen kannst du die Skoliose schon mal nicht. Das bringt dich in Teufels Küche, wenn es nachher rauskommt (das ist ja ne Täuschung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis usw.) - der Arzt wird sie ja vermutlich ohnehin bei der Untersuchung bemerken. Du kannst allerdings natürlich alles relativ harmlos darstellen und ihm sagen, dass du wenig Probleme hast, mit Physiotherapie die Skoliose im Griff hast, nach Wachstumsende nicht mit dramatischen Verschlechterungen rechnest, ohne Probleme lange am Schreibtisch sitzen kannst u.ä. Das würde ich vermutlich versuchen.
Du kannst zwar vorher einen GdB beantragen, aber einen von 50 würdest du sehr wahrscheinlich nicht bekommen und darunter wird man - soweit ich weiß, aber da sollte man sich vielleicht noch mal informieren - nicht bevorzugt eingestellt. Hast du dann aber einen GdB von, sagen wir mal 30, musst du das bei der Verbeamtung auch angeben und dann hast du vermutlich schlechtere Chancen, als wenn du die Skoliose zwar angibst, aber betonst, dass nicht mit Problemen zu rechnen ist.
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Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von handtuch »

Danke, das war auch mein erster Gedanke.
Ja die Skoliose sieht man :D
Allerdings dachte ich, dass ich ja einen 30GdB haben könnte, danach eine Gleichstellung beantragen?
Es geht mir ja nicht um den Job sondern überhaupt um die Übernahme ins Beamtenverhältnis. Mit so einer Skoliose werde ich nämlich sicher nicht verbeamtet. Als Gleichgestellter natürlich schon viel eher.... =/
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Therapie: OP: 1997 mit 13 Jahren Versteifung Th3 - L5 / Hessing-Klinik Augsburg; kaum Restgrade

Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von Raven »

Hallo handtuch,

was ich heftig finde: Wie kommen der/die Beurteilenden im Kurantrag (Amtsarzt?) auf diese ganzen Punkte (angekreuzten Bereiche in der rechten Spalte)?
Ich gehe mal davon aus, außer der genannten Skoliose mit der BWS ca. 35° LWS ca. 15° liegen keine weiteren gesundheitlichen Probleme vor, insbesondere keine starken Schmerzen (oder?).
Die angekreuzten Punkte wirken mir danach, als handele es sich hier um eine schwerstbehinderte Person, die auf tägliche Hilfe im Alltag bishin zu Pflege angewiesen ist... :eek:

Wie kommt z.B. die Beeinträchtigung in der Selbstversorgung zustande? Mal "krass" gesagt: Ist man da mitunter schon in der Selbstversorgung beeinträchtigt, wenn man es nicht schmerzfrei schafft, XXL-Tüten aus dem Auto zu wuchten oder zwei Getränkekästen gleichzeitig über x Treppen zu tragen?

Ich gehe mal davon aus, mit der genannten Skoliose ist man dazu in der Lage, sich selbst zu waschen, gefahrlos ein normales Badezimmer zu benutzen, sich an- und auszukleiden, allgemein Einkäufe zu erledigen, zu kochen und die Wohnung in einem vernünftigen Maße sauber zu halten etc. Ich gehe auch mal davon aus, dass man seinen Haushalt vernünftig ohne fremde Hilfe schafft (oder zählt es schon zu "Schwierigkeiten", wenn man etwa Umzüge nicht schmerzfrei wuppen kann?).
Die Einschränkung in der Mobilität - gut, die sehe ich teilweise noch ein. Aber eine Skoliose mit den genannten Gradzahlen bringt doch hier keine starken Einschränkungen? (Mit Korsett, okay, da stimme ich ganz zu.)
Selbst bei einer langstreckigen Wirbelsäulenversteifung wie bei mir würde ich (aber ich bin ja auch kein solcher Beurteilender ;)), wenn es sich nur um diese handelt und um keine Begleiterkrankungen, weniger Kreuzchen in der rechten Spalte setzen (bei mir z.B. nur Mobilität, klar, bin eben nicht so beweglich, und evl. Häusliches Leben, aber überhaupt nicht die Selbstversorgung).

Natürlich oft Interpretationssache; mitunter werden schon Kleinigkeiten, die man anders macht, aber bei denen weder Hilfsmittel noch ein sonstiger wesentlicher oder überhaupt existierender Mehraufwand bestehen, und bei denen man dennoch zum selben Ziel kommt, als Beeinträchtigung angesehen.

Viele Grüße,
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
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Re: Skoliose Gdb Verbeamtung

Beitrag von handtuch »

Ja ich habe mich auch etwas gewundert, denn der Arzt weiß dass ich kein Korsett mehr trage.
Ich denke vielleicht er hat das darauf zurückgeführt dass ich jetzt in der rechten Schulter anfällig bin für Sehnenentzündungen (mittl. 4 mal in 2 Jahren)...
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