Krankenkasse

Ärzte, Therapieformen, Physiotherapeuten, ...
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

lodriane hat geschrieben:Ich will ja nichts sagen, aber ich finds nich grad nett, wenn man hier über völlig andere Themen diskutiert... Jeder kann doch nen eigenes Thema aufmachen...

Mein letzter Post ist völlig untergegangen...
Hat man nicht ein Recht darauf, KG Rezepte zu bekommen? Ich meine, ich hab ja nen angeborenen Wirbelfehler
Eigentlich hatte ich Dir doch genügend Tipps gegeben.

1. Indikationsgruppe WS 2, welche steht bei Dir drauf ??

2. keine AOK, ich bleibe dabei, es gibt Schwierigkeiten, von denen mir bereits jahrelang 2 verschiedene Praxen berichten.

3.
minimine hat geschrieben:Frag doch einfach mal deine KG, ob sie dir nicht nen willigeren Arzt nennen kann bzw. rede doch mit deinem Arzt mal über dein Problem, vielleicht lässt er sich ja darauf ein.

Dieser Arzt muss dann diese WS 2 Verordnung unterstützen und ich habe Dir auch von den unterschiedlichen Budgets berichtet, die bei der Auswahl nützlich sind.
Es ist schon so, dass man sich da als Patient selbst intensiv mit beschäftigen muss.

Gruss
Klaus
lodriane
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Beitrag von lodriane »

lodriane hat geschrieben:

edit:
"1. Entscheidend ist bei der Heilmittelverordnung die sogenannte Indikationsgruppe
Bei Skoliose/Hyperkyphose sollte es schon WS 2 xx sein, damit ist im Regelfall eine Behandlung von 3x 6 Anwendungen möglich. "

Bei mir steht immer WS1c :/
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Beitrag von minimine »

Hallo lodriane,

nochmal, wie oft dir dein Orthopäde Rezepte ausstellt oder welchen Indikationsschlüssel er wählt, hat rein gar nichts mit der Krankenkasse zu tun (außer halt sein Budget).

Bei WS 1 hast du die Möglichkeit, 1 Verordnung mit 6 Einheiten KG zu bekommen, danach musst du 12 Wochen Pause machen, anschließend kannst du dir wieder ein neues Rezept holen.

Bei WS 2 gibt es bis zu 3x6 Einheiten und danach erst diese 12 Wochenpause, sofern du im Regelfall bleibst.

Wenn er aber einmal WS 1 gewählt hat, dann heißt das nicht, dass du für immer nun daran gebunden bist. Wenn du damit nicht auskommst, dann kann er immer noch in WS 2 wechseln, so hab ich das zumindest verstanden.

Fazit: Wenn du mehr KG brauchst, musst du das mit deinem Arzt besprechen. Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann musst du ihn eben wechseln!

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Beitrag von Klaus »

minimine hat geschrieben:Fazit: Wenn du mehr KG brauchst, musst du das mit deinem Arzt besprechen. Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann musst du ihn eben wechseln!
Genau lodriane.

WS1
Wirbelsäulenerkrankungen
• mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf


WS2
Wirbelsäulenerkrankungen
• mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf
(insbesondere Einschränkungen
von relevanten
Aktivitäten des täglichen
Lebens, multistrukturelle
oder funktionelle
Schädigung)


So steht das im Heilmittelkatalog und es ist eindeutig so, dass Skoliose/Hyperkyphose einen längerfristigen Behandlungsbedarf hat und auch die beschriebenen Einschränkungen sehr oft vorkommen.
Also den Arzt überzeugen oder wechseln.
minimine hat geschrieben:Wenn du damit nicht auskommst, dann kann er immer noch in WS 2 wechseln, so hab ich das zumindest verstanden.
Hinweis: Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von WS1 zu WS2 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu WS1 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von WS2 anzurechnen

Damit ist dann auch klar, dass man nur mit WS 2 die Möglichkeit hat, "ausserhalb des Regelfalles" zu gehen.

Gruss
Klaus
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Beitrag von Mama Mücke »

Hallo Klaus :halloatall:

Danke das du die Begriffe WS 1 / 2 mal erklärt hast, das ist bestimmt für viele gut zu wissen, denn ich bin noch ziemlich neu bei dem Thema.

VLG Mama Mücke :kleeblatt: :flower:
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Beitrag von robinho »

Also ich bin jetzt einfach mal noch zu einem anderen Arzt gegangen und habe mir ein Rezept ausstellen lassen. War mit dem aber noch nicht beim Physiotherapeuten. Ob das klappen wird?
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Beitrag von Klaus »

robinho hat geschrieben:War mit dem aber noch nicht beim Physiotherapeuten. Ob das klappen wird?
Was steht denn konkret auf der Verordnung ??

Gruss
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Beitrag von lodriane »

"Fazit: Wenn du mehr KG brauchst, musst du das mit deinem Arzt besprechen. Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann musst du ihn eben wechseln! "

minimine, ganz dumme Bemerkung. Ich kann den Orthopäden nicht wechseln. Die anderen beiden Orthopäden hier nehmen keine Patienten mehr auf!! Also überlege bitte vorher was du schreibst! (sorry, sowas macht mich sauer)

Danke Klaus für die Erklärungen.
Mehr KG werde ich trotzdem nicht bekommen :(
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Beitrag von minimine »

minimine, ganz dumme Bemerkung. Ich kann den Orthopäden nicht wechseln. Die anderen beiden Orthopäden hier nehmen keine Patienten mehr auf!! Also überlege bitte vorher was du schreibst! (sorry, sowas macht mich sauer)
Erstens bitte nochmal lesen, was ich genau geschrieben habe, nämlich, dass du das mit deinem Orthopäden besprechen musst und wenn er sich nicht darauf einlässt, dann eben wechseln musst! Mehr Möglichkeiten gibts halt nicht, außer vielleicht noch die KG privat zu bezahlen! Zweitens kann ich ja nicht wissen, dass sämtliche anderen Orthopäden keine Patienten mehr aufnehmen. Kleiner Tipp, Ärzte für Physikalische Therapie sollen ein höheres Budget für KG haben!

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Beitrag von Klaus »

lodriane hat geschrieben:Danke Klaus für die Erklärungen.
Mehr KG werde ich trotzdem nicht bekommen
Die Arzt-Situation vor Ort hast Du bislang nicht konkret beschrieben, deswegen konnte minimine und ich das bis jetzt nicht berücksichtigen!

Ich habe mir die Mühe gemacht und per googel gesucht.
In Görlitz sieht es sehr schlecht aus, ich finde sogar nur insgesamt 2 Orthopäden und leider keinen Facharzt für physikalische Therapie. Einen Schmerztherapeut scheint es auch nicht zu geben, allerdings haben manche Ärzte diese Therapie als Zusatz.
Möglichweise musst Du mal im grösseren Umkreis suchen.

Hast Du eigentlich einen Schroth Therapeuten, was sagt der zu den entsprechenden Ärzten?

Gruss
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Beitrag von lodriane »

Ja, eine Schroththerapeutin habe ich. Ja, was soll sie groß sagen....
Die meisten werden von den Orthopäden hier vor Ort nach Dresden geschickt. Ich bin damals nicht nach Dresden gegangen, da meine Eltern mit mir die Strecke nicht zum Arzt gefahren wären und da mir hier auch von einigen davon abgeraten wurde (wenn ich mich jetzt recht entsinne). In 1 bis 2 Jahren werde ich aber mal zu einem anderen Orthopäden gehen (wahrscheinlich in Dresden) und mir mal eine richtige Diagnose aufstellen lassen.
Bei mir spielt so viel zusammen. Das hätte ich eben gerne mal auf Papier ;).
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Beitrag von Tanja84 »

Hallo,

mein Orthopäde in der Heimat sagte mir beim letzten Kontrolltermin, ich gehöre seit einer Änderung im März zu den wenigen Glücklichen, die noch ein Recht auf eine Dauerverordnung haben. Bin bei der DAK versichert, Indikationsschlüssel ist WS2a.

Gruß
Tanja84
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Beitrag von Saphira »

Hallo Tanja84,

weißt du mehr über diese Änderung? Und worin besteht bei dir das "Glück", dass du noch eine Dauerverordnung bekommst? Würde mich mal interessieren, da ich gerade erst so richtig mit meiner Skoliosebehandlung beginne und jetzt erstmal 6x normale KG verschrieben gekriegt habe (auch WS2a). Und das wird wohl bei weitem nicht ausreichen, denke ich.

Grüßle,

Saphira
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Beitrag von Tanja84 »

Hallo,

nein, was genaues weiß ich leider auch nicht dazu. Könnte mir höchstens vorstellen, dass es wirklich Kassen-abhängig geändert wurde.
Mein "Glück" könnte vielleicht sein, dass ich mit 25 schon seit 2,5 Jahren Schmerzen habe :rolleyes: .
Ich muss beim nächsten Kontrolltermin nochmal genau nachfragen.

Liebe Grüße
Tanja
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Beitrag von minimine »

Hallo Saphira, hallo Tanja,

nein, es gab keine Änderung. Bei Wirbelsäulendeformitäten gibt es zwei Indikationsgruppen, in die wir fallen können, WS 1 und WS 2. Klaus hat weiter oben die Unterschiede schon erklärt.

Eine Dauerverordnung ist nichts anderes, als eine Verordnung außerhalb des Regelfalles bei WS 2. Bei WS 2 kann man innerhalb des Regelfalles 3 Rezepte mit jeweils 6 Einheiten KG bekommen, danach muss man entweder eine 12-wöchige Pause machen, anschließend beginnt dies wieder von vorne. Oder, wenn diese Pause nicht vertretbar ist, bekommt man unbegrenzt Rezepte außerhalb dieses Regelfalles. Das Problem dabei ist aber das Budget des verordneten Arztes, wobei ich jetzt auf einer anderen Seite was gelesen habe, dass Verordnungen außerhalb des Regelfalles nicht zu Lasten des Budgets gehen sollen, aber kaum ein Arzt davon weiß. :/ Deshalb sind diese Rezepte grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei die meisten Krankenkassen auf diese Genehmigung verzichten. Ich weiß aber nicht, ob das so stimmt.

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Beitrag von Klaus »

minimine hat geschrieben:Das Problem dabei ist aber das Budget des verordneten Arztes, wobei ich jetzt auf einer anderen Seite was gelesen habe, dass Verordnungen außerhalb des Regelfalles nicht zu Lasten des Budgets gehen sollen, aber kaum ein Arzt davon weiß.
Also mein Schmerztherapeut hat angedeutet (wenn ich das richtig verstanden habe), dass diese Regressforderungen aufgrund der Budgetüberschreitung nicht mehr zulässig sein oder so ähnlich.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass das Budget ohne Not überschritten werden darf.
Wenn das im März entschieden wurde, wäre das eigentlich das Gegenteil von dem, was Tanja gemeint hat. Aber das ist jetzt Spekulation.
Vielleicht finde ich noch etwas konkretes.

Gruss
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Beitrag von minimine »

Hallo Klaus,
Bedeutet im Umkehrschluss, dass das Budget ohne Not überschritten werden darf.
so wie ich das verstanden hab, gingen die KG-Verordnungen außerhalb des Regelfalles aber noch nie zu Lasten des Budgets eines Arztes, nur wüssten dies viele Ärzte nicht und haben deshalb (verständlicherweise) Angst vor Regressforderungen. Wenn ich nur noch wüsste, wo ich das gelesen habe... :rolleyes:
Bin gespannt, ob du noch nähere Infos dazu findest. :)

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Beitrag von Klaus »

Hallo minimine,

nach Auskunft meiner Krankenkasse (TKK) hat es schon immer bei der Verordnung ausserhalb des Regelfalles eine Anrechnung auf das Budget (Richtgrösse) gegeben. Auch in diesem Jahr hat sich da nichts geändert.

Mein Schmerztherapeut ist zur Zeit im Urlaub, sodass ich ihn im Augenblick nicht fragen kann, was es mit dem Regress konkret auf sich hat. Man muss wissen, dass die entsprechende Regressforderung sich immer auf ein paar Jahre zurück bezieht.

Gruss
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Beitrag von minimine »

Hallo Klaus,
wow, du hast da extra angerufen!! :respect: Dankeschön!

Vielleicht hab ich das auch falsch verstanden oder es war falsch erklärt und es war dieser Regress gemeint. :nixweiss:

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Beitrag von Klaus »

minimine hat geschrieben:wow, du hast da extra angerufen!! Dankeschön!
Na klar, die Dame hat sogar zurückgerufen, nachdem sie das intern abgeklärt hat. Ist letztlich schneller, als wenn man weiter spekuliert. :)

Deswegen habe ich dann auch noch gleich die Sekretärin von Dr. Niemeyer angerufen, um die Dinge in einem anderen Thread schnell zu klären.
Kommt noch in einer bestimmten Form in die Gesucht/Gefunden Rubrik.

Gruss
Klaus
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