Steuererklärung und Fahrkosten
- Dolphingirl94
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- Diagnose: urprünglich: Skoliose mit 37 und 24°, seit November 2011 (nach dem Abschulen) 23°th und 17°l
- Therapie: 5 Jahre lang Korsett, jetzt nur noch KG nach Schroth
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Steuererklärung und Fahrkosten
Hallöchen...
Ich soll für meine Mutter mal was fragen was vor allem die erwachsenen Mitglieder des Forums angeht:
Hat jemand schon mal versucht die Fahrten zu Ärzten, Krankengymnastik etc. (also alle durch die Skoliose veranlassten Autofahrten) auf der Steuererklärung anzugeben?
Ich soll für meine Mutter mal was fragen was vor allem die erwachsenen Mitglieder des Forums angeht:
Hat jemand schon mal versucht die Fahrten zu Ärzten, Krankengymnastik etc. (also alle durch die Skoliose veranlassten Autofahrten) auf der Steuererklärung anzugeben?
Was die Raupe das Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling. (Laozi)
Aktueller Thread: Kontrolle in Bad Sobernheim
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habe noch einen schönen Rechner gefunden
http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... mular.html
Darüber hinausgehende Beträge sind absetzbar.
Sollte der Link nicht funktionieren, einfach bei TKK im Suche Feld "Zuzahlung" eingeben.
Viel Spass noch, habe den Mist auch noch mir
http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... mular.html
Darüber hinausgehende Beträge sind absetzbar.
Sollte der Link nicht funktionieren, einfach bei TKK im Suche Feld "Zuzahlung" eingeben.
Viel Spass noch, habe den Mist auch noch mir
- Thomas
- Tech-Admin

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- Registriert: So, 19.02.2006 - 10:23
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- Diagnose: Kyphose anfangs 59 Grad, inzwischen nur noch 49 Grad, Neuroforamen-Stenose (Einengung der Nervenwurzeln) in der HWS.
- Therapie: Rahmouni-Korsett seit Februar 2006, zeitweise mit Halsteil, Schroth-Reha Juni / Juli 2010
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Hallo Kennedy,
was Du rausgesucht hast ist die Grenze für Krankenkassen-Zuzahlungen (Praxisgebühr und Medikamente), die beträgt normalerweise 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken ein Prozent.
Das hat aber nichts zu tun mit der Absetzungsmöglichkeit bei der Steuer, was ja hier die Frage war. Hier geht es um außergewöhnliche Belastungen, und die können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie je nach Familienstand, Jahreseinkommen und Kinderanzahl zwischen 1 und 7 % des Jahreseinkommens überschreiten.
Nachlesen kannst Du das z.B. hier bei Wikipedia
Gruß Thomas
was Du rausgesucht hast ist die Grenze für Krankenkassen-Zuzahlungen (Praxisgebühr und Medikamente), die beträgt normalerweise 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken ein Prozent.
Das hat aber nichts zu tun mit der Absetzungsmöglichkeit bei der Steuer, was ja hier die Frage war. Hier geht es um außergewöhnliche Belastungen, und die können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie je nach Familienstand, Jahreseinkommen und Kinderanzahl zwischen 1 und 7 % des Jahreseinkommens überschreiten.
Nachlesen kannst Du das z.B. hier bei Wikipedia
Gruß Thomas
- Dolphingirl94
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Danke Leute!
Ich werd meiner Mutter das hier mal zeigen und gucken was sie dann meint!
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