Hallo Leute,
ich habe jetzt schon ziemlich viel im Forum gelesen,die folgende Frage aber noch nirgendwo gefunden:
Mein Problem ist, dass ich als Beamtin für einen Kurantrag zum Amtsarzt muss, der dann für den durch die Beihilfe zu zahlenden Teil der Kosten eine Begutachtung abgibt und damit letztendlich entscheidet, ob ich zur Kur darf oder nicht.
Im Jahr 1992 war ich schon einmal in Sobernheim. Mein damaliger Amtsarzt hat die Kur ohne zu zögern genehmigt und mich sogar gefragt, ob ich mir die Strapazen wirklich antun wolle, er könne mich z.B. auch nach Isny schicken, dort sei eine leichtere und schönere Kur zu erwarten.
Da ich aber durch die Info meines damaligen Orthopäden von der Schroth-Methode schon alleine durch die Theorie (es gab in der Nähe keine KG mit entsprechender Ausbildung) ziemlich überzeugt war, bin ich natürlich nach Sobernheim gefahren.
Ich habe als Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren ein Boston-Korsett getragen und der damals behandelnde Arzt hat meinen Eltern damals sogar schon zu einer Operation oder zumindest zu einer Vorstellung in Bad Wildungen (Harrington-Stab) geraten.
Darauf sind wir zum damaligen Zeitpunkt zum Glück nicht weiter eingegangen, da ich durch 4xpro Woche schwimmen im Verein keinerlei Schmerzen etc. hatte.
Das hat sich bis Heute natürlich nicht durchhalten lassen, zumal ich auf Grund eines schweren Verkehrsunfalls mit knapp 18 Jahren lange Zeit überhaupt keinen Sport mehr machen durfte und die Skoliose durch den Unfall etwas "ins Hintertreffen" geraten ist (KopfOPs sind auch nicht so ganz ohne).
Naja, irgendwann habe ich dann halt gesagt, jetzt muss ich mich mal wieder um meinen Rücken kümmern, da ich im Büro am Schreibtisch sitze und dementsprechend die Verspannungen usw. entstehen.
Deshalb die Kur 1992.
Ein Jahr später habe ich mein erstes und 1995 mein zweites Kind bekommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Schwangerschaften nur deshalb so unkompliziert (zumindest in Bezug auf den Bewegungsapparat) verlaufen sind, da ich sozusagen muskulär optimal vorbereitet war.
Leider ist durch die Schwangerschaften und die Kinder das regelmäßige Üben und die Selbstkontrolle und -diziplin auf der Strecke geblieben.
Deshalb wollte ich bereits vor zweieinhalb Jahren erneut nach Sobernheim fahren.
Leider (zumindest was den Kurantrag angeht) sind wir aber vor 6 Jahren umgezogen, so dass ich auch zu einem anderen Amtsarzt gehen muss.
Der hat meinen Antrag (zumindest damals) mit der Begründung abgelehnt, ich solle doch erst mal eine ambulante Rahamaßnahme in einem Rehazentrum vor Ort machen. Es wäre für die Solidargemeinschaft nicht o.k., wenn ich nicht zunächst die ambulante Maßnahme versuchen würde, die doch an den Geräten auch einen Musakelaufbau sichern würde und vor allem günstiger sei. Außerdem halte er von der Schroth-Therapie eh nicht viel.
Da ich jetzt einen neuen Versuch starten möchte, bitte ich um Tipps und Hinweise, wie der Antrag ggfls. überzeugender als beim letzten Mal vormuliert sein muss, damit auch dieser Amtsarzt einsieht, dass er der Soldargemeinschaft durch eben diese stationäre Behandlung (ob Sobernheim oder Salzung soll erst mal nachrangig sein) eher einen Gefallen tut, als mit einer "normalen" Muckibude mit KGs die von Skoliose keine Ahnung haben ( vor zwei Jahren hatte kein örtliches Rehazentrum KGs, die die Schrot-Behandlung kannten).
Durch meine 2 Kinder, ein Haus und mittlerweile wieder 20 Std. arbeiten komme ich leider nicht dazu mehr als 1x alle 14 Tage unter Kontrolle einer Schroth- erfahrenen KG zu turnen, da die reine Fahrtzeit eine Strecke schon 1/2 Std. dauert und leider auch mein älterer Sohn seit seinem 1. Lebensjahr regelmäßig KG machen muss....
So, jetzt erst mal wirklich genug. Der Roman ist lang genug .Da sieht man leider dran, dass ich wenig Foren-Erfahrung habe. Aber was nicht ist kann ja noch werden...
Es wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte
Probleme beim Amtsarzt
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Dr. Steffan
- Arzt / Ärztin

- Beiträge: 1464
- Registriert: Fr, 24.05.2002 - 14:57
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Ich denke mal der Amtsarzt hat von der Skoliose nicht eben viel Ahnung. Ist der überhaupt Orthopäde? Ambulante Maßnahmen machen nur dann Sinn wenn sie auch für eine bestimmte Erkrankung einen Erfolg versprechen. Für die Solidargemeinschaft ist es letztendlich teurer erst eine ambulante Maßnahme zu zahlen die nichts bringt und dann noch eine Reha. Der Antrag zur Reha sollte auf die Therapiemöglichkeiten der Schroththerapie eingehen und die dringende Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes hinweisen. Ambulante Maßnahmen über 5-6stunden täglich sind nach Schroth nirgends möglich.Der hat meinen Antrag (zumindest damals) mit der Begründung abgelehnt, ich solle doch erst mal eine ambulante Rahamaßnahme in einem Rehazentrum vor Ort machen. Es wäre für die Solidargemeinschaft nicht o.k., wenn ich nicht zunächst die ambulante Maßnahme versuchen würde, die doch an den Geräten auch einen Musakelaufbau sichern würde und vor allem günstiger sei. Außerdem halte er von der Schroth-Therapie eh nicht viel.
Dr. Steffan
Dr. K. Steffan
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frasu
Ich bin auch privat versichert, hatte aber - Gott sei Dank!- keine nennenswerten Probleme mit dem Amtsarzt. Haben Sie ihrem Amtsarzt erklärt, was Schroth in etwa ist? Es gibt nämlich noch eine Art "körnerkur" (Ernährung oder so) die sich ebenfalls Schroth nennt. Nachdem wir unserem Amtsarzt erzählt hatten, dass das Schroth, was wir meinten eine spezielle Form der Gymnastik gegen Skoliose ist und ihm noch einen Prospekt der Klinik mitbrachten, war er vollkommen überzeugt.
In jedem Fall viel Glück und wenden sie sich doch mal nach Sobi oder Salzungen wegen Hilfe bei der antragsbegründung +Infomaterial über die Klinik für den Arzt.
In jedem Fall viel Glück und wenden sie sich doch mal nach Sobi oder Salzungen wegen Hilfe bei der antragsbegründung +Infomaterial über die Klinik für den Arzt.
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frasu1
Ich schätze, dass der Amtsarzt kein Orthopäde ist, da Amtsärzte in der Regel für alles von der Seuchenbekämpfung über Impfaktionen in Schulen bis zur Antragsüberprüfung von Rehas zuständig sind.
Bei der Antragsüberprüfung ist der Amtsarzt das Gegenstück zum Vertrauensarzt der Krankenkassen für die Beihilfe. (Ich dachte, so was wüsste man als Arzt??)
Bei der Antragsüberprüfung ist der Amtsarzt das Gegenstück zum Vertrauensarzt der Krankenkassen für die Beihilfe. (Ich dachte, so was wüsste man als Arzt??)