Pressebericht über Kurmaßnahmen
Verfasst: Mi, 29.12.2004 - 21:03
Hallo zusammen,
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung fand ich heute folgenden Bericht:
„13 000 Kuren gefährdet“
Rentenversicherung protestiert gegen Präventionsgesetz
Berlin (kne). Die Rentenversicherung sieht sich zur Streichung von jährlich 13 000 Kuren zur Wiedereingliederung ihrer Versicherten in das Erwerbsleben und dem Abbau von 900 Betten in ihren Reha-Kliniken gezwungen, wenn das geplante Präventionsgesetz unverändert in Kraft treten sollte. Das Gesetz soll im Januar vom Bundeskabinett verabschiedet und dann auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte des Gesetzes bereits geeinigt.
Kern des Präventionsgesetzes ist der Einsatz von jährlich 250 Millionen Euro, die von der Renten-, der Kranken-, der Unfall- und Pflegeversicherung sowie von den Ländern und Kommunen zur Prävention und Gesundheitsförderung aufgebracht werden sollen. Eine von allen Beteiligten gemeinsam kontrollierte Stiftung „Gesundheitsförderung und Prävention“ soll unter anderem Maßnahmen der Gesundheitsförderung allgemein in „sozialen Lebensumfeldern“ finanzieren.
In einer dieser Zeitung vorliegenden Stellungnahme zum Gesetzentwurf lehnt die Rentenversicherung die Regelungen als teilweise grundgesetzwidrig ab. Mit dem Geld der Beitragszahler, das ab 1. Oktober 2005 fließen soll, sollten auch Personen gefördert werden, die nicht der Rentenversicherung angehören.
Die Rentenversicherung soll per Gesetz zur jährlichen Zahlung von 40 Millionen Euro verpflichtet werden. Die Mittel müssten bei der medizinischen Rehabilitation eingespart werden mit der Folge, dass 13 000 Kuren zur Wiedereingliederung in das Berufsleben nicht mehr genehmigt werden könnten, schreiben die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).
Gruss
Klaus
Es ist die Frage, ob nur BfA eigene Einrichtungen betroffen sind,
aber ich denke, es macht vor diesem Hintergrund trotzdem Sinn über "Zwangsalternativen" nachzudenken.
Was ist, wenn eine Schroth-REHA nicht genehmigt wird?
In dem Post über Bücher und Übungsmappen zur Schroth-Therapie geht es ja eigentlich auch um eine mögliche Kombination von ambulanter Schroth-Therapie mit Vertiefung durch die entsprechende Literatur.
Aber das sollte man wirklich extra diskutieren. Dazu werde ich auch meine Anfrage an Dr.Steffan starten, das aber leider erst morgen.
Gruss
Klaus
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung fand ich heute folgenden Bericht:
„13 000 Kuren gefährdet“
Rentenversicherung protestiert gegen Präventionsgesetz
Berlin (kne). Die Rentenversicherung sieht sich zur Streichung von jährlich 13 000 Kuren zur Wiedereingliederung ihrer Versicherten in das Erwerbsleben und dem Abbau von 900 Betten in ihren Reha-Kliniken gezwungen, wenn das geplante Präventionsgesetz unverändert in Kraft treten sollte. Das Gesetz soll im Januar vom Bundeskabinett verabschiedet und dann auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte des Gesetzes bereits geeinigt.
Kern des Präventionsgesetzes ist der Einsatz von jährlich 250 Millionen Euro, die von der Renten-, der Kranken-, der Unfall- und Pflegeversicherung sowie von den Ländern und Kommunen zur Prävention und Gesundheitsförderung aufgebracht werden sollen. Eine von allen Beteiligten gemeinsam kontrollierte Stiftung „Gesundheitsförderung und Prävention“ soll unter anderem Maßnahmen der Gesundheitsförderung allgemein in „sozialen Lebensumfeldern“ finanzieren.
In einer dieser Zeitung vorliegenden Stellungnahme zum Gesetzentwurf lehnt die Rentenversicherung die Regelungen als teilweise grundgesetzwidrig ab. Mit dem Geld der Beitragszahler, das ab 1. Oktober 2005 fließen soll, sollten auch Personen gefördert werden, die nicht der Rentenversicherung angehören.
Die Rentenversicherung soll per Gesetz zur jährlichen Zahlung von 40 Millionen Euro verpflichtet werden. Die Mittel müssten bei der medizinischen Rehabilitation eingespart werden mit der Folge, dass 13 000 Kuren zur Wiedereingliederung in das Berufsleben nicht mehr genehmigt werden könnten, schreiben die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).
Gruss
Klaus
Es ist die Frage, ob nur BfA eigene Einrichtungen betroffen sind,
aber ich denke, es macht vor diesem Hintergrund trotzdem Sinn über "Zwangsalternativen" nachzudenken.
Was ist, wenn eine Schroth-REHA nicht genehmigt wird?
In dem Post über Bücher und Übungsmappen zur Schroth-Therapie geht es ja eigentlich auch um eine mögliche Kombination von ambulanter Schroth-Therapie mit Vertiefung durch die entsprechende Literatur.
Aber das sollte man wirklich extra diskutieren. Dazu werde ich auch meine Anfrage an Dr.Steffan starten, das aber leider erst morgen.
Gruss
Klaus