Widerspruch bei GdB
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lisa
Widerspruch bei GdB
Hallo,
bei mir wurde vor 10 Jahren eine Skoliose mit 30 Grad nach Cobb diagnostiziert.Damals erhielt ich 20 % Behinderung.
Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert, außerdem trage ich ca. 6 Stunden täglich ein Korsett.- Mein erneuter Antrag beim Versorgungsamt ergab 30 %.
Mein Arzt meint, ich solle dem unbedingt widersprechen.
Nur, gibt es dafür denn Richtlinien bzw. gesetzliche Grundlagen ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lisa
bei mir wurde vor 10 Jahren eine Skoliose mit 30 Grad nach Cobb diagnostiziert.Damals erhielt ich 20 % Behinderung.
Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert, außerdem trage ich ca. 6 Stunden täglich ein Korsett.- Mein erneuter Antrag beim Versorgungsamt ergab 30 %.
Mein Arzt meint, ich solle dem unbedingt widersprechen.
Nur, gibt es dafür denn Richtlinien bzw. gesetzliche Grundlagen ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lisa
Re: Widerspruch bei GdB
also mit 16 Jahren 30 Grad und jetzt 66 Grad. warum wurde deine Skoliose nicht entsprechend behandelt? hat man dich schon für ausgewachsen gehalten??chiara hat geschrieben:Hallo,
bei mir wurde vor 10 Jahren eine Skoliose mit 30 Grad nach Cobb diagnostiziert.....Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert...
zu deinem eigentlichen Anliegen:
Ich kann dazu leider nichts konkretes sagen, aber hier im Forum gibts schon mehrere solcher Threads: benutz die Suchfunktion ( oben die Leiste).
Wofür brauchst du denn den Behindertenausweis?
Weil der nützt, wenn ich das richtig verstanden habe, erst ab 50 % was.....
Tja, ich wundere mich sowieso , dass du mit 30 Grad schon einen Ausweis bekommen hast , das würde ja heißen, dass fast alle Skoliotiker anspruch auf einen Behindertenausweis haben??
Lache wenn es nicht zum Weinen reicht
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Chiara
Widerspruch GdB
Hi,
mit 16 hielt mich mein damaliger Orthopäde für ausgewachsen. Außer KG erhielt ich keinerlei Verordnungen ( damals nicht nach Schroth).
Im Besitz eines Behindertenausweises bin ich nicht. Einen solchen gibt es erst ab 50 % anerkannter Behinderung.- Dennoch erfolgt eine prozentuale Einteilung der Schädigung - in meinem Fall 30 %.
Viele Grüße
Lisa
mit 16 hielt mich mein damaliger Orthopäde für ausgewachsen. Außer KG erhielt ich keinerlei Verordnungen ( damals nicht nach Schroth).
Im Besitz eines Behindertenausweises bin ich nicht. Einen solchen gibt es erst ab 50 % anerkannter Behinderung.- Dennoch erfolgt eine prozentuale Einteilung der Schädigung - in meinem Fall 30 %.
Viele Grüße
Lisa
Re: Widerspruch bei GdB
Ich glaube nicht, daß Du für Deine Skoliose mehr bekommen kannst als das was Du schon hast (wenn nicht noch andere Dinge gegeben sind), zumal eine Skoliose von unter 30 Grad soweit ich weiß als 0% Behinderung gilt, erst darüber fängt es dann an mit mickrigen 10% usw.chiara hat geschrieben:Inzwischen bin ich 26 Jahre und der Winkel hat sich auf 66 Grad nach Cobb verschelchtert, außerdem trage ich ca. 6 Stunden täglich ein Korsett.- Mein erneuter Antrag beim Versorgungsamt ergab 30 %.
Mein Arzt meint, ich solle dem unbedingt widersprechen.
Nur, gibt es dafür denn Richtlinien bzw. gesetzliche Grundlagen ?
Für das Korsett könntest Du zeitlich beschränkt 50% bekommen, d.h. für die Zeit in der Du Korsett-Träger bist. Aber ob dies auch für ein nur 6 Stunden am Tag getragenes Korsett gilt?
Hallo Lisa,
die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg hat diverse Broschüren zum Thema Behindertenausweis veröffentlicht. Die bekommt man bei jedem Bezirks- und Ortsamt.
Vielleicht kann dir die Broschüre "Behinderung und Ausweis" etwas weiterhelfen.Hab aus der schon mal vor einiger Zeit die GdB-Tabelle ins Forum gestellt. Die GdB-Tabelle findest du in dem Thread "Welches grad der Behinderung haben Sie?".
die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg hat diverse Broschüren zum Thema Behindertenausweis veröffentlicht. Die bekommt man bei jedem Bezirks- und Ortsamt.
Vielleicht kann dir die Broschüre "Behinderung und Ausweis" etwas weiterhelfen.Hab aus der schon mal vor einiger Zeit die GdB-Tabelle ins Forum gestellt. Die GdB-Tabelle findest du in dem Thread "Welches grad der Behinderung haben Sie?".
Zuletzt geändert von Tomma am Sa, 21.02.2004 - 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)


