KG außerhalb des Regelfalls

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schneeflocke
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo zusammen,

das Thema "Langzeitverordung" muß ich nochmal ansprechen.

Habe heute mit meiner KK (Barmer Ersatzkasse) gesprochen bezüglich einer Langzeitverordnung.
Mir wurde gesagt, daß das für mich wahrscheinlich nicht infrage käme, weil "Skoliose" nicht auf der Liste für eine solche Verordnung steht. Aber ich könnte jederzeit einen formlosen Antrag stellen und entsprechende ärztl. Unterlagen mit beifügen, dann würde der MDK eingeschaltet und der entscheidet dann.
Ich habe jetzt erstmal einen Termin bei meinem Orthopäden und werde mit ihm darüber sprechen.

Gruß
Karin
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Karin,

eine "Langzeitverordnung" gibt es auch nicht, sondern lediglich eine Langzeitgenehmigung. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Andererseits gibt es aber auch die von der Kasse angesprochene Diagnoseliste (noch) nicht. Diese ist in Arbeit, aber keine weiss zum jetzigen Zeitpunkt, welche Diagnosen draufstehen werden.

Mach es so, wie Dir vorgeschlagen wurde:
formloser Antrag mit (zumindest der Kopie) der Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ärztliche Unterlagen musst Du keine beifügen. Normalerweise gibt es 2 Varianten:
- die Kasse lehnt ab und Du musst Widerspruch (unbedingt!) einlegen mit ärztlichen Unterlagen
- die Kasse kontaktiert Deinen Arzt und bittet um die entsprechenden Unterlagen.

Ich habe PatientInnen, die eine Langfristgenehmigung erhalten haben. Mit und ohne Widerspruchsverfahren.

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo Alex,

danke für Deine Antwort.

Der Mitarbeiter der Barmer hatte mir einige Diagnosen vorgelesen, ich habe natürlich nicht alle mehr in Erinnerung, bloß eine "multiple Sklerose". Wie denn auch sei: ich spreche erstmal mit meinem Orthopäden und meiner Physio.

Gruß
Karin
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Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben: Normalerweise gibt es 2 Varianten:
- die Kasse lehnt ab und Du musst Widerspruch (unbedingt!) einlegen mit ärztlichen Unterlagen
- die Kasse kontaktiert Deinen Arzt und bittet um die entsprechenden Unterlagen.
Ich hatte bei meiner TKK den Eindruck, dass die erste Variante die erfolgreichere war.
Also den formlosen Antrag ohne die eigentlich erforderliche besondere ärztliche Begründung einreichen. Dann kommt natürlich eine Ablehnung, weil diese Begründung fehlt. Hier kann man Widerspruch einlegen (auf diese Möglichkeit wird nicht hingewiesen) und die besondere ärztliche Begründung beilegen. Damit hat man dann offiziell einen Widerspruch, der nach allen Erfahrungen auch auf anderen Gebieten wesentlich erfolgreicher ist. :)
Schneeflocke hat geschrieben:ich spreche erstmal mit meinem Orthopäden und meiner Physio.
Der Orthopäde muss die Begründung schreiben und das sollte auf die Langfristigkeit der Behandlung zielen, weil "sonst Invalität oder ähnliches" droht. Das ist dann für die Kasse wesentlich teurer. ;)

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Karin,
schneeflocke hat geschrieben:Der Mitarbeiter der Barmer hatte mir einige Diagnosen vorgelesen, (...)
dabei handelt es sich dann wahrscheinlich um eine interne Liste, da - wie gesagt - eine offizielle Liste der Diagnosen noch nicht existiert!

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo Klaus und Alex,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mich wieder melden wenn ich beim Orthopäden war.

Grüße
Karin
Ada.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Ada. »

Huhu,

also ich war heute beim Orthopäden und habe nach dem a.d.R.-Rezepts gefragt. Habe auch noch mal ordentlich betont, dass ich so eins brauche wo ich keine zwölf Wochen warten muss. Er meinte das ist kein Problem und er schreibt es mir aus. Nur mit der Bedingung, dass falls die KK einen genauen Bericht haben will, dass er das nicht macht. Mit der Begründung, er hat viel zu tun und setzt sich abends nicht noch hin und schreibt so etwas. Kann ich auch nachvollziehen. Dann hat er mir also einen großen Grün-Pinken Zettel gegeben und meinte ich soll das von der KK bestätigen lassen. Ich hab mich gefreut wie ein Keks und bin zur KK gestürmt. Die Freude war aber von kurzer Dauer, da die Mitarbeiterin der KK gesagt hat, er habe mir ein Rehasportrezept gegeben und das würde meine Physio nicht annehmen, da eine extra Ausbildung fehlt. Grundsätzlich hätte ich die Genehmigung für das Reharezept bekommen, aber da mein altes noch ein halbes Jahr läuft, muss ich erst mal bis dahin warten. Bin ich also wieder zum Orthopäden und wollte es umtauschen, da sagt mir die extrem unfreundliche Schwester, dass es nicht geht. So ein a.d.R.-Rezept würde der Arzt nie verschreiben und ich soll das nehmen oder es zurück geben. Als Alternative habe ich noch eine Adresse von einem FA für Physik- und Rehamedizin bekommen und da ist es wohl wahrscheinlicher, das ich das bekomme was ich will. Mit dem Orthopäde durfte ich übrigens nicht noch mal sprechen.

Hat jemand einen Tip was ich jetzt machen soll? Werde dann mal mit der Physio sprechen, ob ich das vielleicht doch verwenden kann, aber falls nicht bin ich ratlos.
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Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Ada hat geschrieben:Das zweite Folgerezept zu bekommen war auch ein Kampf (auch um mein Reha-Sport-Rezept musste ich betteln). Daher glaube ich nicht, dass er mir das Rezept ohne die zwölf Wochen Pause ausschreibt.
Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht.
Nach dem "zweiten Folgerezept" muss erst einmal die dritte Folgeverordnung kommen, bevor die a.d.R. Verordnung angefangen werden kann.
Grundsätzlich hätte ich die Genehmigung für das Reharezept bekommen, aber da mein altes noch ein halbes Jahr läuft, muss ich erst mal bis dahin warten.
Also bei laufendem REHA Sport noch zusätzlich weitere KG über einen langen Zeitraum zu bekommen, ist schon eine besondere Situation! Ich denke, der Ansatz ist generell falsch gelaufen, es hätte mit gezielter Schroth KG begonnen werden sollen. REHA Sport ist viel zu allgemein und wegen der Nichtanrechnung auf das Budget auch beliebt bei den Orthopäden.
Als Alternative habe ich noch eine Adresse von einem FA für Physik- und Rehamedizin bekommen und da ist es wohl wahrscheinlicher, das ich das bekomme was ich will
Ja wahrscheinlich, aber Du solltest Dir auch mal überlegen, dass eine stationäre Schroth REHA Dich eher weiterbringen wird, als einfach nur der Kampf mit Verordnungen a.d.R.. Die speziellen Übungen dann zuhause sind das Entscheidende.

Wenn das dann langfristig nicht weiterhilft und auch nicht ein evtl. (Erwachsenen) Korsett, sollte man bei anhaltender Schmerzsituation über eine langfristige Behandlung mit KG nachdenken, eher dann über einen Schmerztherapeuten.

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht.
Nach dem "zweiten Folgerezept" muss erst einmal die dritte Folgeverordnung kommen, bevor die a.d.R. Verordnung angefangen werden kann.
Nein, das ist so nicht richtig. Die 2. Folgeverordnung ist das dritte Rezept (Erst-Vo. - 1. Folge-Vo. - 2. Folge-Vo.). Die "dritte Folgeverordnung" ist die Verordnung außerhalb des Regelfalls.
Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass jeweils 6 Behandlungen auf dem Rezept stehen und der "normale" Regelfall von 18 Einheiten zugrunde liegt.
Klaus hat geschrieben:Ich denke, der Ansatz ist generell falsch gelaufen, es hätte mit gezielter Schroth KG begonnen werden sollen. REHA Sport ist viel zu allgemein und wegen der Nichtanrechnung auf das Budget auch beliebt bei den Orthopäden.
So sehe ich das auch. Der "Rehasport" kann eine gezielte KG nicht ersetzen. Allerdings spielen die Kosten eine Rolle, wie Klaus es schon angedeutet hat.

Gruß,
Alex
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Ada.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Ada. »

Ich hatte ja schon mein drittes Rezept. Neben der Physio mache ich noch Rehasport, das sind also zwei unterschiedliche Rezepte. Das, was ich gestern bekommen habe ist das Rehasportrezept, mein zweites. Von den normalen KG-Rezepten habe ich schon drei weg. Elektrotherapie habe ich gestern auch noch zwei mal bekommen (für die Knie) und für den Rücken hatte ich es auch schon. Allerdings sehe ich da keinen Erfolg, immer danach hatte ich Kopfschmerzen und der Schmerz im Rücken war nicht besser. Erst nach der KG habe ich Erfolg gemerkt.

Wegen dem a.d.R.-Rezept versuche ich es mal beim Hausarzt oder einem anderen Orthopäden, da ich sowieso wechseln wollte (aber nicht wegen dem Rezept). Bei dem vorgeschlagenen Arzt bekomme ich frühestens in paar Monaten einen Termin und das ist mir eindeutig zu lange.

Mal gucken was passiert.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ada.
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:Die 2. Folgeverordnung ist das dritte Rezept ...
Oh sorry, stimmt.
Ada hat geschrieben:Bei dem vorgeschlagenen Arzt bekomme ich frühestens in paar Monaten einen Termin und das ist mir eindeutig zu lange.
Nochmal:
Ich denke, Du gehst ein falsches Ziel an. Zielorientiert bei Fehlstellungen kann nicht heißen, dass man einfach um eine a.d.R. Verordnung kämpft und parallel dazu auch noch REHA Sport macht.
Du brauchst eine kompetente Versorgung durch einen Spezialisten, der die optimalen Behandlungsschritte konkret festlegt und auch so unterstützt.
viewtopic.php?f=25&t=6472
Und z. Bsp. ein Termin bei Dr. Hoffmann ist in 3-4 Wochen möglich, nicht erst in "paar Monaten".

Gruß
Klaus
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo zusammen,

also ich war heute bei meinem Orthopäden.

Nachdem ich ja nun 2 Verordnungen für KG hatte sollte ich ja wieder vorbeikommen.
Nur mit Mühe bekam ich heute die dritte Verordnung "weil das Budget eigentlich ausgeschöpft ist"
(ich kanns nicht mehr hören!!!). Und warum ich schon mit den zwei VO fertig wäre, es würde doch wöchentlich 1 x KG reichen. Ich bin 2 x wöchentlich zur KG gewesen.
Die nächsten drei Monate könne er mir keine KG verschreiben und ich solle zu Hause meine Übungen machen.

Angesprochen auf die Langzeit-VO und KG außerhalb des Regelfalles wurde sofort verneint. Mir wurde dann ein vorgedruckter "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/für Funktionstraining" überreicht. Auf diesem Blatt stehen unter der Rubrik Rehabilitationssport etliche Krankheiten und unter der Rubrik Funktionstraiming ebenso. Also für Skoliose gäbe des keine Langzeit-VO.

Soweit so gut, aber ich gebe nicht auf. Im neuen Jahr gehe ich zu einem anderen Orthopäden, der hatte mir auch schon mal KG verschrieben und mit meinem Hausarzt werde ich auch reden, zumal auf dem mir ausgehändigten Vordruck Asthma bronchiale und COPD steht, mit dem ich ja auch zu tun habe.

Bis kurz vor Weihnachten werde ich mit der dritten VO zu tun haben, dann kommen die Feiertage und dann gehts weiter.

Vielen Dank fürs Lesen.

Grüße
Karin

Und überhaupt solle ich zu meinem Hausarzt gehen
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo zusammen,

muß mich nochmal melden.

Die Wörter unter meinem Namen gehören eigentlich garnicht dorthin, aber na ja, eigentlich bin ich sehr verärgert, und daß ich zu meinem Hausarzt gehen soll,hat er auch gesagt.

Karin :juggle:
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Alex_activitas
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Karin,

tut mir leid, dass es so gelaufen ist. Leider ist dies aber nicht so selten der Fall!
schneeflocke hat geschrieben:Angesprochen auf die Langzeit-VO und KG außerhalb des Regelfalles wurde sofort verneint.
Offensichtlich ist der Orthopäde nicht über seine Möglichkeiten informiert, denn er sollte wissen, dass er eine VadR ausstellen kann mit dem Hinweis an Dich, eine Langzeitgenehmigung zu beantragen. Dann (aber auch nur dann) wird sein Budget nicht belastet.
Du hättest noch die Möglichkeit, dass sich Deine Physio mal mit ihm unterhält. Das hat bei mir schon geklappt.
Deine Physio sollte sich mit den Sachen wie Langzeitgenehmigung etc. allerdings auch gut auskennen, damit sie es dem Arzt gut erklären kann.

Nur eine Kleinigkeit am Rande:
es ist wichtig, dass es sich um eine Langzeit-Genehmigung und nicht um eine Langzeit-Verordnung handelt. Eine Langzeitverordnung gibt es nicht!
Solche "Kleinigkeiten" können bei Gesprächen mit den Ärzten manchmal entscheidend sein...

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von schneeflocke »

Hallo Alex,

vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich habe ich Langzeitgenehmigung gesagt, hatte mir das Wort auch extra noch auf einen Zettel geschrieben, damit ich ja nix falsch mache. Vor lauter Frust habe ich Langzeit-VO geschrieben. Er wußte auch, daß so eine Genehmigung nicht sein Budget beeinflußt. Allein die Tatsache, daß Skoliose nicht auf dem Vordruck steht war die Absage.
Er sagte dann auch noch, das ist eventuell in jedem Bundesland anders.
Nächste Woche habe ich wieder KG-Termin, ich werde mit meiner Physio sprechen.

Gruß
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Karin,
schneeflocke hat geschrieben:Allein die Tatsache, daß Skoliose nicht auf dem Vordruck steht war die Absage.
Nur, dass er hier zwei grundlegend verschiedene Dinge durcheinanderwirft. Rehasport und Funktionstraining haben nichts mit einer Langzeitgenehmigung zu tun.
Hier ist weiter Aufklärungsarbeit (z.B. durch Deine Physio) nötig!
Es gibt (noch) keine Liste der Diagnosen, für die eine Langzeitgenehmigung möglich ist. Daher kann er sich auch nicht auf eine Liste berufen.

Auch wird die Regelung bundeseinheitlich sein, da es keine Angelegenheit einzelner Kassen ist.

Sprich nochmal mit Deiner Physio und sie kann sich ja mit dem Arzt in Verbindung setzen.

Nicht aufgeben!

Gruß,
Alex
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Re: KG außerhalb des Regelfalls

Beitrag von Klaus »

Schneeflocke hat geschrieben:Er wußte auch, daß so eine Genehmigung nicht sein Budget beeinflußt. Allein die Tatsache, daß Skoliose nicht auf dem Vordruck steht war die Absage.
Ich vermute, er hat keine Lust bzw. keine Zeit die dafür erforderliche extra Begründung zu schreiben.
Mein Schmerztherapeut hat sich da viel Mühe gemacht, allerdings wird das wohl je nach Praxisausrichtung dann auch Routine mit Textbausteinen.
...zumal auf dem mir ausgehändigten Vordruck Asthma bronchiale und COPD steht, mit dem ich ja auch zu tun habe.
Solange Skoliose/Hyperkyphose nicht offiziell in der Liste steht, muss eben die Begründung so gut sein, dass ein entsprechender Ausschuss mit so einer Begründung diese in die Liste aufnehmen würde. ;)
Deswegen auch mein vorangegangener Hinweis:
Klaus hat geschrieben:Der Orthopäde muss die Begründung schreiben und das sollte auf die Langfristigkeit der Behandlung zielen, weil "sonst Invalität oder ähnliches" droht. Das ist dann für die Kasse wesentlich teurer. ;)
Gruß
Klaus
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