KG nach Kur?

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skoli74
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KG nach Kur?

Beitrag von skoli74 »

Hallo,

macht Ihr nach eine Kur in Sobernheim oder Salzungen noch regelmäßig Schrothübungen bei einer KG oder nur daheim?

Gruß
Claudia
peter 1
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KG nach Kur

Beitrag von peter 1 »

Hallo Claudia,
ja, Du solltest nach der Kur durch eine Schroth-Therapeutin einmal wöchentlich überprüfen lassen, ob Du Deine Übungen zu Hause richtig machst. Wenn Du nach einer Weile darin sicher bist, kannst Du eine gewisse Zeit auf diese Überprüfung verzichten.
Gruß, Peter.
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Das Problem ist, dass manche Schroth-Therapeuten so inkompetent sind, dass es sogar besser sein kann, auf eine Überprüfung durch sie zu verzichten. Ich würde also zeitnah nach einer Reha eine Therapeutin suchen, dann kann man am ehesten beurteilen, ob sie kompetent ist und sie sich für später "reservieren".
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
meine Geschichte: Dalia wird Königin (Korsett für eine Oldie-Power-Skoliose)
skoli74
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Beitrag von skoli74 »

Hallo,

danke für Eure Antworten.
Ich hab mir auch schon gedacht, dass es sinnvoll ist einmal die Woche zur KG zu gehen. Natürlich nur zu jemandem, der auch die Schroth KG beherrscht. Nur wie bekomme ich ein Rezept? Mein Hausarzt ist der Ansicht, dass ich keine KG benötige, da ich ja erst in Kur war.
Hat von Euch jemand eine Ahnung, wie das mit dem Rezept ausserhalb des Regelfalls ist?

Gruß
Claudia
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

claudia74 hat geschrieben:Mein Hausarzt ist der Ansicht, dass ich keine KG benötige, da ich ja erst in Kur war.
Also der Hausarzt ist bezüglich Heilmittel wegen des Budgets der schlechteste Ansprechpartner, das ist der Orthopäde oder besser noch der Facharzt für physikalische Medizin gefragt!
Unmittelbar nach der Kur sollte die Überprüfung eigentlich überflüssig sein, wenn die REHA richtig gelaufen ist. :)
Hat von Euch jemand eine Ahnung, wie das mit dem Rezept ausserhalb des Regelfalls ist?
Das ist erst dann möglich, wenn das Rezept im Normalfall ausgeschöpft ist.
Also bei der Diagnosegruppe (WS 2 ) 3x 6 Behandlungen, dann beliebige Verordnungen ausserhalb des Regelfalles.
Bedingungen:
1. die Krankenkassen müssen das genehmigen, allerdings verzichten die meisten Krankenkassen (alle Ersatzkassen) darauf.
2. der Arzt muss dazu bereit sein, weil es um sein Budget geht.
Das ist der schwierigste Part. Auch wenn es ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes gibt, das ein Arzt nicht in Regress genommen werden kann, wenn er sich nach der Heilmittelverordnung richtet.

Ich denke aber, dass eine Überprüfung der Schroth Übungen problemlos mit 3x 6 Behandlungen möglich ist.

Manchmal gibt es bei Schroth Therapeuten auch die Gruppentherapie.
Dann bietet sich eine "KG Gerät" Behandlung an, die länger ist als die normale (für Schroth zu kurze) Normal KG.
Das wäre dann WS 2 c oder die sogenannte standardisierte Heilmittelkombination WS 2 g , die ca. 60 Minuten (bei freier Wahl der Mittel durch den Therapeuten) zulässt. Davon sind dann maximal 10 Behandlungen möglich, die für eine Überprüfung der Schroth Übungen völlig ausreichend sein sollte.
Aber Details dazu sollte man mit dem Therapeuten abstimmen.

Gruss
Klaus
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Hallo Claudia,

nach meiner ersten Reha 2003 hat mein Arzt nach ca. 10 Monaten einen Antrag auf Rehabilitationssport bei meiner KK gestellt,
mit dem Ziel , das Erlernte aufzufrischen, bzw. zu festigen.
Das wurde auch ohne Probleme genehmigt, ich hatte 12 Monate Zeit 90 Übungseinheiten in Anspruch zu nehmen.
Im Vergleich zu gewöhnlichen Rezepten mit 6x KG ist das schon eine Menge!

Leider hatte ich damals noch nicht so viel Ahnung und wusste nicht wo ich hingehen kann...
Man empfahl mir ein Studio in dem auch Rückenschule usw. angeboten wird , da ging ich hin...und... landete in einer Bauch-Beine-Po-Oma-Gruppe :lach:

Jetzt weiß ich es und werde es demnächst wieder beantragen, anscheinend wissen das auch die wenigsten,
dass man sowas beantragen kann...niemand sagt einem sowas... :nein:

Liebe Grüße chilli-pepper
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

chilli-pepper hat geschrieben:Jetzt weiß ich es und werde es demnächst wieder beantragen,
Höchstinteressant!
Ich habe mal bei meiner Techniker Krankenkasse online geguckt, danach wäre es wohl sehr wichtig, wie man das begründet und vor allem, wo man das machen kann. Da stand nur etwas von Verbänden.

Bleiben also die Fragen:
Ist es ein Rehasport oder/und ein Funktionstraining?
Ist ein Schroth Therapeut berechtigt und unter welchen Bedingungen?
Wird das Budget des Arztes belastet und welcher Arzt kann das verordnen?
Wie sieht so eine Verordnung aus?

Bislang war ich davon ausgegangen, dass es nur eine Anschlussbehandlung direkt nach der REHA gibt, die bei der REHA aber extra abgefordert werden muss und wohl nicht immer unterstützt wird.

Schade, dass wir das nicht in BaSa erörtert haben.

Gruss
Klaus
skoli74
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Beitrag von skoli74 »

Hallo zusammen,

die Fragen von Klaus würden mich auch interessieren. Wer kann einem diese Fragen beantworten?
Wäre nach einer Reha dann nicht sogar die BFA dafür zuständige diesen Rehabilitationssport zu genehmigen, wenn die Kur von der BFA genehmigt wurde?

Ich hab gestern auch eine Kopie des "Berichtes der Kurklinik" bekommen. Das steht auch drin, dass in regelmäßigen Abständen die erlernten Schrothübungen von einem Therapeuten überprüft werden sollten. Nur, was sind regelmäßige Abstände und welcher Arzt verordnet dann das Rezept?

Gehen eigentlich die Rezepte ausserhalb des Regelfalls auch auf das Budget des Arztes oder auf das Budget der KK?

Viele Grüße
Claudia
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

claudia74 hat geschrieben:Gehen eigentlich die Rezepte ausserhalb des Regelfalls auch auf das Budget des Arztes oder auf das Budget der KK?
Das kann ich Dir schon beantworten, auf das Budget des Arztes!
Nur, was sind regelmäßige Abstände
Das hat mich mein Orthopäde damals nach der REHA auch gefragt. :)

Gruss
Klaus
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Klaus hat geschrieben:Schade, dass wir das nicht in BaSa erörtert haben.
...ich kann nicht an alles denken :rolleyes:

Also ich habe den alten Antrag natürlich nicht, im Jahre 2003 war ich noch nicht so mündig, dass ich mir ALLES kopierte... ;)
Aber ich habe die Antwort meiner KK (GEK),wenn ich da mal zitieren darf:
...gerne genehmigen wir Ihnen den Antrag auf Rehebilitationssport entsprechend der Verordnung Ihres Arztes...
Die Durchführung des Reha-Sportes zu unseren Lasten gilt für 50 Übungseinheiten...

Zu Ihrer Information über die gesetzlichen Änderungen zur Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining haben wir Ihnen eine Übersicht beigefügt...
Ob "zu unseren Lasten" bedeutet, dass es nicht vom Arzt-Budget abgeht
kann ich nicht sagen, lässt sich aber erfragen.

Die mitgeschickte Übersicht würde ich hier posten, wenn gewünscht, denn sie erscheint mir sehr übersichtlich und verständlich,im Gegensatz zur "ergoogelten" Internet-Info.

Es gibt auf jeden Fall 3 Varianten:

1.: Rehabilitationssport, 50 Übungseinheiten über 18 Monate

2.:Herzsport, 90 Übungseinheiten über 24 Monate

3.:Funktionstraining ohne Angabe v. Übungseinheiten über 12 Monate


Mir wurde fälschlicherweise Herzsport bewilligt :D , darüber kann ich ja heute nur schmunzeln...


So bin ich euch jetzt wenigstens ein wenig gerecht geworden??? :nixweiss:

Ich hoffe es und grüsse euch ganz nett :lach:
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

chilli-pepper hat geschrieben:So bin ich euch jetzt wenigstens ein wenig gerecht geworden???
Vielen Dank für Deine PN.

Ich denke, es ist doch ganz wichtig zu wissen, dass Rehasport nur in einer zertifzierten Stelle gemacht werden kann oder?
Funktionstraining aber nicht.

Und es wäre jetzt ganz praktisch, zu wissen, wie Du es ganz konkret machst.
Also welcher Arzt kann das verordnen, welche Einrichtung bzw. Therapeut führt das dann ohne Probleme durch?
Und wie sieht denn diese Verordnung aus?

Gruss
Klaus
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Da bin ich mal wieder...


Tja, Klaus was nutzt mir aber Reha-Sport in einer Gruppe alter Leute , die Knieoperiert oder sonstiges sind und wir im
Gänsemarsch irgendwelche Übungen machten??? :P Na ganz so schlimm wars nicht...
Womit wir beim "mündigen" Patienten wären, denn sowas würde mir heute nicht mehr passieren!

Die Frage stellt sich doch für mich : Was nützt mir Reha-Sport bei einer zertifizierten Stelle, wenn es nicht kontrolliert wird?
Also nach dem Motto: Einmal Zertifikat erhalten und dann kann man auch 20 Leute auf einmal in eine Gruppe stecken-kontrolliert ja eh keiner...


Aber nun zu der Info meiner KK:

Der Reha-Sport geht NICHT vom Budget des Arztes ab , sondern geht zu Lasten der KK,
kann aber nur einmal (bei gleicher Diagnose) verordnet werden.

Beispiel: wenn man einmal Reha-Sport hatte , kann man beim nächsten Mal Funktionstraining machen, oder der Arzt stellt eine neue Diagnose, die erneut Grund genug ist für Reha-Sport

Ob das auch ein Hausarzt verordnen kann , hab ich vergessen zu fragen :nein:
Jedenfalls kann es ein FA für Rehabilitative Medizin und/oder Orthopäde.

Bei der IKK wurde mir allerdings gesagt, dass mir Reha-Sport alle 3 Jahre zustehen würde, da hake ich aber nochmal nach ,
ob das wirklich stimmt oder nur behauptet wurde um mich "anzuwerben" ;D

Liebe Grüsse chilli-pepper
off78
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Beitrag von off78 »

Hallo!

Ich war heute ohnehin bei meiner KK, der Barmer, gewesen und habe mich dort bei der Gelegenheit mal nach dem Stichwort Rehabilitationssport erkundigt.

Der Mann war so schlecht informiert wie immer, aber nach Rücksprache mit seinen Kolleginen hat er mir mitgeteilt, eine solche Verordnung gehe nicht zu Lasten des Budgets des verordnenden Arztes, der nicht unbedingt Orthopäde oder so sein muss, sondern einfach nur der "behandelnde Arzt". Er hat mich dann immerhin noch auf eine Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport verwiesen, die sich unter http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php ... d/1/aid/94 findet. Da steht eigentlich alles drin.
Dann hat er mir noch ne Broschüre für ne Rückenschule in die Hand gedrückt, das sei viel besser für mich :-)
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chilli-pepper
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Beitrag von chilli-pepper »

Es gibt einen Grund zur Freude...


Mein Arzt hat für mich Funktionstrainig beantragt :

für die Dauer von 24 Monaten, 2x die Woche.

Diesen Antrag habe ich bei meiner meiner KK eingereicht und hatte am nächsten Tag meine Zusage im Briefkasten! :zustimm:

LG chilli-pepper
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