Neue Heilmittelverordnung - Kahlschlag für Patienten?
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MHD 2222
Heilmittelkatalog/ KG
Hallo Forumsuser,
wenn Ihr KG nach Schroth macht , dann dauert dies bei euerer Praxis
X Min. Der Heilmittelkatalog verlangt 20 min? ???, es soll ja auch Praxen geben die nicht ganz so Umsatz Geil sind und pro Behandlung 40- 60 Minuten/ Einheit machen.
Lg. Toni I
wenn Ihr KG nach Schroth macht , dann dauert dies bei euerer Praxis
X Min. Der Heilmittelkatalog verlangt 20 min? ???, es soll ja auch Praxen geben die nicht ganz so Umsatz Geil sind und pro Behandlung 40- 60 Minuten/ Einheit machen.
Lg. Toni I
Hallo Klaus,
da hast Du mit den Verordnungsmengen etwas falsch verstanden.
Nach den 18 Behandlungen (bei WS2) entweder 12 Wochen Pause, oder Verordnung außerhalb des Regelfalles, soweit richtig.
Soll nach der Verordnung außerhalb des Regelfalles weiterbehandelt werden, muß erneut eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden. Eine Erstverordnung und danach 2 Folgeverordnungen mit jeweils 6 Behandlungen kann nur nach einer Therapiepause von 12 wieder ausgestellt werden (dann beginnt wieder ein neuer Regelfall) oder aber sofort, allerdings dann nur mit einer anderen Diagnose, die dann ja auch einen neuen Regelfall auslöst.
Alles klar? (Tja, ist alles nicht so leicht zu verstehen).
Gruß Evi
da hast Du mit den Verordnungsmengen etwas falsch verstanden.
Nach den 18 Behandlungen (bei WS2) entweder 12 Wochen Pause, oder Verordnung außerhalb des Regelfalles, soweit richtig.
Soll nach der Verordnung außerhalb des Regelfalles weiterbehandelt werden, muß erneut eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden. Eine Erstverordnung und danach 2 Folgeverordnungen mit jeweils 6 Behandlungen kann nur nach einer Therapiepause von 12 wieder ausgestellt werden (dann beginnt wieder ein neuer Regelfall) oder aber sofort, allerdings dann nur mit einer anderen Diagnose, die dann ja auch einen neuen Regelfall auslöst.
Alles klar? (Tja, ist alles nicht so leicht zu verstehen).
Gruß Evi
Hallo Klaus,
Die erste Verordnung hatte ich vor dem 1. Juli, keine Ahnung, was damals im Rezept stand als Verordnungsschlüssel ...
Ich wollte nicht sagen, daß mir die Verordnungsmenge nicht ausreicht, sondern frage mich anhand Deiner Formulierung eher, ob man wirklich diese 3x6 Mal mitnehmen muß, um überhaupt einen Anspruch auf KG/MT/... aufrechterhalten zu können. Mir hat Dr. Hoffmann bisher durchaus gut weitergeholfen, und falls das mit der Reha tatsächlich klappen sollte, bin ich vollauf glücklich, mehr will ich momentan gar nicht. Ich schrieb ja bereits, daß ich so meine Zeitprobleme habe ...
Ich bin übrigens bei der TK versichert.
Gruß
Chaney
Alles klar, dann kommt das doch hin, auch wenn es bisher nie so in Worten im Rezept stand. Danke für die Auskunft. Ich gebe zu, nicht in dem PDF von Dir nachgeschaut zu haben.Klaus hat geschrieben:
WS2 a bedeutet Gelenkfunktionstörungen,Gelenkblockierung
Die erste Verordnung hatte ich vor dem 1. Juli, keine Ahnung, was damals im Rezept stand als Verordnungsschlüssel ...
Ich wollte nicht sagen, daß mir die Verordnungsmenge nicht ausreicht, sondern frage mich anhand Deiner Formulierung eher, ob man wirklich diese 3x6 Mal mitnehmen muß, um überhaupt einen Anspruch auf KG/MT/... aufrechterhalten zu können. Mir hat Dr. Hoffmann bisher durchaus gut weitergeholfen, und falls das mit der Reha tatsächlich klappen sollte, bin ich vollauf glücklich, mehr will ich momentan gar nicht. Ich schrieb ja bereits, daß ich so meine Zeitprobleme habe ...
Ich bin übrigens bei der TK versichert.
Gruß
Chaney
Halte an Deinem Stolz fest. (japan. Sprichwort)
- Klaus
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Hallo Chaney,
ist ein bischen ungewöhnlich, wenn Du nicht alle Behandlungen mitnehmen möchtest. Wenn ich Arzt wäre und das mitbekommen würde, würde ich daraus schliessen, dass die Beschwerden doch nicht so gross sind.
Dann passiert genau das, was die neue Verordnung erreichen will, wenn es wirklich nicht nötig ist, wird nichts verschrieben!
Aber natürlich: Wenn 1x 6 Behandlungen ausreicht, ok! Dann kannst Du Dir nach Bedarf irgendwann die nächsten 6 Behandlungen verschreiben lassen.
Die TK verzichtet übrigens auf eine Genehmigung ausserhalb des Regelfalls.
Gruss
Klaus
ist ein bischen ungewöhnlich, wenn Du nicht alle Behandlungen mitnehmen möchtest. Wenn ich Arzt wäre und das mitbekommen würde, würde ich daraus schliessen, dass die Beschwerden doch nicht so gross sind.
Dann passiert genau das, was die neue Verordnung erreichen will, wenn es wirklich nicht nötig ist, wird nichts verschrieben!
Aber natürlich: Wenn 1x 6 Behandlungen ausreicht, ok! Dann kannst Du Dir nach Bedarf irgendwann die nächsten 6 Behandlungen verschreiben lassen.
Die TK verzichtet übrigens auf eine Genehmigung ausserhalb des Regelfalls.
Gruss
Klaus
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Hallo Eva,
stimmt, ich habe das zu einfach dargestellt.
Ich war bereits einen Schritt weiter, nämlich die Möglichkeit zu nutzen, die Leitsymptomatik zu wechseln.
Also z.Bsp. WS1a 3x6 Behandlungen/ Verordnung ausserhalb des Regelfalles für 12 Wochen/ WS2d 3x6 Behandlungen/ Verordnung ausserhalb des Regelfalls für 12 Wochen/ WS2f (auch das kann ja vorkommen!)
Oder man wechselt gleich zwischen den Leitsymptomatiken:
Ich finde b oder d oder f passen doch gut in der Wiederholung zusammen.
Gruss
Klaus
Ist alles sehr theoretisch, ob das medizinischen Prüfungen standhält und ob ein Arzt das längere Zeit durchhalten könnte, steht auf einem anderen Blatt.
stimmt, ich habe das zu einfach dargestellt.
Ich war bereits einen Schritt weiter, nämlich die Möglichkeit zu nutzen, die Leitsymptomatik zu wechseln.
Also z.Bsp. WS1a 3x6 Behandlungen/ Verordnung ausserhalb des Regelfalles für 12 Wochen/ WS2d 3x6 Behandlungen/ Verordnung ausserhalb des Regelfalls für 12 Wochen/ WS2f (auch das kann ja vorkommen!)
Oder man wechselt gleich zwischen den Leitsymptomatiken:
Ich finde b oder d oder f passen doch gut in der Wiederholung zusammen.
Gruss
Klaus
Ist alles sehr theoretisch, ob das medizinischen Prüfungen standhält und ob ein Arzt das längere Zeit durchhalten könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Hallo Klaus,
da hast Du nur bedingt recht, ändern der Leitsymptomatik alleine genügt leider nicht, es muß auch eine andere Einzeldiagnose auf dem Rezept stehen, z. B. erste Einzeldiagnose HWS - Problematik, danach als zweite Einzeldiagnose LWS - Problematik und dann beides unter WS2 b, d oder f.
Der Indikationsschlüssel (WS2) besagt ja nur die Diagnosegruppe, eine Einzeldiagnose muß also dann auch noch drauf auf's Rezept, aber man kann ja dann die WS- Beschwerden "aufteilen" um so bei der Verordnung nach Ablauf der 18 Regelbehandlungen einen neuen Regelfall in Gang zu setzen (HWS, BWS, LWS sind ja schon 3 Einzeldiagnosen
).
Schönen Tag noch
Gruß Evi
da hast Du nur bedingt recht, ändern der Leitsymptomatik alleine genügt leider nicht, es muß auch eine andere Einzeldiagnose auf dem Rezept stehen, z. B. erste Einzeldiagnose HWS - Problematik, danach als zweite Einzeldiagnose LWS - Problematik und dann beides unter WS2 b, d oder f.
Der Indikationsschlüssel (WS2) besagt ja nur die Diagnosegruppe, eine Einzeldiagnose muß also dann auch noch drauf auf's Rezept, aber man kann ja dann die WS- Beschwerden "aufteilen" um so bei der Verordnung nach Ablauf der 18 Regelbehandlungen einen neuen Regelfall in Gang zu setzen (HWS, BWS, LWS sind ja schon 3 Einzeldiagnosen
Schönen Tag noch
Gruß Evi
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Sascha&Dani
- Klaus
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Hallo Evi,
danke für die INFO. Man lernt immer dazu.
Das was Du mit Wechseln der Einzeldiagnose ansprichst, ist ja bereits vor der neuen Heilmittelverordnung praktiziert worden.
Es ist wirklich so, Gesetze sind dazu da, damit sie man sie umgehen kann.
Diese "Schummelei", z.Bsp. LWS Beschwerden in die BWS oder HWS Gegend zu verlagern, wird aber auch durch diese Verordnung provoziert.
Aber es bleibt dabei:
Es ist durch geschickte Verschreibung möglich, eine optimale Therapie zu erreichen.
Gruss
Klaus
danke für die INFO. Man lernt immer dazu.
Das was Du mit Wechseln der Einzeldiagnose ansprichst, ist ja bereits vor der neuen Heilmittelverordnung praktiziert worden.
Es ist wirklich so, Gesetze sind dazu da, damit sie man sie umgehen kann.
Diese "Schummelei", z.Bsp. LWS Beschwerden in die BWS oder HWS Gegend zu verlagern, wird aber auch durch diese Verordnung provoziert.
Aber es bleibt dabei:
Es ist durch geschickte Verschreibung möglich, eine optimale Therapie zu erreichen.
Gruss
Klaus
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Hallo Daniela,
Die Verschreibungen mit WS1, von denen Du gesprochen hast, werden auf die folgenden WS 2 Verschreibungen angerechnet. Wenn dann insgesamt 18 Behandlungen erreicht sind, dann tritt die Verordnung ausserhalb des Regelfalles ein. Das ist bei Dir jetzt offensichtlich der Fall.
Hoffentlich hast Du mit Deiner Krankenkasse Glück, wenn sie denn nicht auf die Genehmigung verzichtet, was bei vielen Krankenkassen bereits der Fall ist.
Gruss
Klaus
Die Verschreibungen mit WS1, von denen Du gesprochen hast, werden auf die folgenden WS 2 Verschreibungen angerechnet. Wenn dann insgesamt 18 Behandlungen erreicht sind, dann tritt die Verordnung ausserhalb des Regelfalles ein. Das ist bei Dir jetzt offensichtlich der Fall.
Hoffentlich hast Du mit Deiner Krankenkasse Glück, wenn sie denn nicht auf die Genehmigung verzichtet, was bei vielen Krankenkassen bereits der Fall ist.
Gruss
Klaus
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Hallo Toni I,
normalerweise ist es ungefähr so:
KG/MT /KMT 20 Minuten
KG Gerät in Gruppen 60 Minuten geändert
Heilmittelkombination D1 60 Minuten
@eva ist das so richtig?
Gruss
Klaus
normalerweise ist es ungefähr so:
KG/MT /KMT 20 Minuten
KG Gerät in Gruppen 60 Minuten geändert
Heilmittelkombination D1 60 Minuten
@eva ist das so richtig?
Gruss
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am Fr, 08.10.2004 - 20:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Sascha&Dani
Hallo Klaus,
war gerade bei der DAK dort wurde mir gesagt das alles was mein Arzt Verordnet für Fabienne auch gezahlt wird.Da sie nur Laien wären und kein Arzt und somit dem Arzt vertrauen,wenn dieser es für notwendig hält dann habe dies auch seine Richtigkeit. Das heißt bei der DAK gibt es kein Regelfall sie hätten sich dem nicht angeschlossen.Das ist doch mal eine gute Nachrricht.
Lg Daniela
war gerade bei der DAK dort wurde mir gesagt das alles was mein Arzt Verordnet für Fabienne auch gezahlt wird.Da sie nur Laien wären und kein Arzt und somit dem Arzt vertrauen,wenn dieser es für notwendig hält dann habe dies auch seine Richtigkeit. Das heißt bei der DAK gibt es kein Regelfall sie hätten sich dem nicht angeschlossen.Das ist doch mal eine gute Nachrricht.
Lg Daniela
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Hallo Daniela,
die meinen sicherlich, dass die Verordnung ausserhalb des Regelfalles nicht genehmigt werden muss.
Siehe auch
http://www.dak.de/content/dakhome/heilm ... inien.html
Gruss
Klaus
die meinen sicherlich, dass die Verordnung ausserhalb des Regelfalles nicht genehmigt werden muss.
Siehe auch
http://www.dak.de/content/dakhome/heilm ... inien.html
Gruss
Klaus
@ Klaus,
Ja!
Regelbehandlungszeiten lt. Leistungsbeschreibung:
KMT 15 - 20 Min.
KG / MT 15 - 25 Min.
KGG max. 3 Personen Richtwert 60 Min. pro Patient.
Bei D1 kommt es drauf an, welche Behandlungen gemacht werden (ist ja eine Behandlungskombination mit vorrangigen und ergänzenden Maßnahmen, muß ja nicht immer alles gemacht werden), aber das mit 60 Min. kommt schon so in etwa hin (kann auch schon mal länger dauern).
Gruß Evi
Ja!
Regelbehandlungszeiten lt. Leistungsbeschreibung:
KMT 15 - 20 Min.
KG / MT 15 - 25 Min.
KGG max. 3 Personen Richtwert 60 Min. pro Patient.
Bei D1 kommt es drauf an, welche Behandlungen gemacht werden (ist ja eine Behandlungskombination mit vorrangigen und ergänzenden Maßnahmen, muß ja nicht immer alles gemacht werden), aber das mit 60 Min. kommt schon so in etwa hin (kann auch schon mal länger dauern).
Gruß Evi

