seltenes Syndrom-Verbeamtung?

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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gollinin

seltenes Syndrom-Verbeamtung?

Beitrag von gollinin »

Hallo,

ich soll demnächst in Brandenburg verbeamtet werden (Lehrerin mit Mangelfach). Nun mache ich mir ein bisschen Sorgen wegen der amtsärztlichen Untersuchung, denn ich habe ein seltenes Syndrom, das Küster-Syndrom. Ich wurde ohne Gebärmutter und Vagina geboren. Die Vagina wurde von 14 Jahren in einer Operation künstlich hergestellt. Seitdem lebe ich beschwerdefrei in einer langjährigen Partnerschaft. Und hatte noch nie wirklich Schwierigkeiten mit der Diagnose (keine Psychotherapie oderähnliches). Kinder kann ich zwar leider keine bekommen, aber ich komme gut damit zurecht, da ich es ja schon so lange weiß und wir wollen auch gern adoptieren. Nun ist mein Problem aber: kann es sein, dass meine Verbeamtung aufgrund dessen abgelehnt wird? Muss ich darüber überhaupt Auskunft geben? Können die das irgendwie nachprüfen?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
gollinin
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Schnecke007
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Beitrag von Schnecke007 »

Hallo gollinin,

wir sind hier ein Forum für Wirbelsäulenprobleme und werden Dir daher bei Deiner Frage wohl eher nicht weiterhelfen können. Frag doch mal Deinen Hausarzt, was der meint.

Gruß, Schnecke
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Dalia
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Therapie: 1983-1994 Korsetts verschiedener OTs, zuletzt bei Rahmouni, dann Korsettabschulung im Jahr 1994, seit 05/2005 bis etwa 2018 Nachtkorsett von Rahmouni, Therapieziel: Halten der Skoliose, seit 2018 keine Therapie mehr
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Beitrag von Dalia »

Hallo gollinin,

mit Verbeamtungen bei chronischen Krankheiten oder Behinderungen kenne ich mich halbwegs aus, teils weil ich mal selbst vor der Frage einer Verbeamtung stand, und teils, weil ich chronisch kranke und behinderte Freunde habe, die verbeamtet wurden. Zumindest haben Menschen, die einen Behindertenausweis haben, gute Chancen, verbeamtet zu werden. Wenn kein Ausweis vorliegt, musst du glaubwürdig vermitteln, dass dir durch deine Krankheit keinerlei Beeinträchtigungen entstehen. Wenn du nach Krankheiten gefragt wirst, musst du sie eigentlich nur angeben, wenn du danach gefragt wirst. Wirst du nicht gefragt, musst du es nicht angeben, insbesondere nicht, wenn du sir sicher bist, dass es keine Auswirkungen auf deine Gesundheit hat.

Ich habe gegoogelt - stimmt es, dass durch deine Krankheit keinerlei Beeinträchtigungen zu erwarten sind? Dann vertrete das auch gegenüber dem Amtsarzt so, ganz klar und deutlich. Falls du damit nicht durchkommst, würde ich unbedingt Widerspruch einlegen, denn niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Im Übrigen bist du für mich nicht krank oder behindert - oder fühlst du dich so? Wenn du gesund und vital bist und sicher bist, dass durch das Syndrom keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, dann musst du das nicht angeben.
Ich kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. (Bertolt Brecht)
meine Geschichte: Dalia wird Königin (Korsett für eine Oldie-Power-Skoliose)
gollinin

Beitrag von gollinin »

Hallo,
es stimmt- ich fühle mich weder behindert noch beeinträchtigt. Eigentlich bin ich ein kerngesunder mensch, dem einfach nur ein Organ fehlt. Und ich erwarte auch in Zukunft keine Probleme, da ich ziemlich hart im Nehmen bin, eine tolle Familie habe, die mich super unterstützt und einen Partner, für den das Syndrom als Problem überhaupt nicht Thema ist. Von daher würde ich es ja auch nicht angeben, wenn ich nicht alle Operationen auflisten müsste, die ich mal hatte. Und da im Zuge des Syndroms vor nunmehr 14 Jahre eine Neovagina operativ geschaffen wurde, stehe ich nun vor dem Problem, diese OP angeben zu müssen und damit auch die "Geschichte" zu erzählen. Einen Behindertenausweis habe ich nicht, deshalb liegt es wohl offenbar an mir oder an der Amtsärztin, ob sie mir meine (ehrliche!) Schilderung glaubt, dass mein Leben schön und gut ist, so wie es ist (ich kenne es ja auch nicht anders :-)). Danke in jedem Fall für alle Antworten! Falls dir/euch noch mehr einfällt, freue ich mich über Mitteilungen.

P.S.: Sorry, dass ich dieses Forum hier benutzt habe, aber ich weiß schlichtweg nicht, wo ich sonst schreiben sollte!
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Dalia
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Beitrag von Dalia »

Macht nix, wenn du hier schreibst, hier sind auch vereinzelt Lehrer/innen und Ex-Lehrer/innen und Verbeamtete unterwegs. ;) Ja, OPs musst du angeben, aber die hat ja wohl jeder mal gehabt. Wenn du keinerlei Beeinträchtigungen hast, steht deiner Verbeamtung nichts im Wege. Falls doch, wäre das ganz eindeutig Diskriminierung. Ich wage zu behaupten, dass du im Fall einer Klage sogar Chancen hättest. Aber so weit wird es hoffentlich nie kommen und ich wünsche dir alles Gute. Ich selbst stand auch mal vor der Frage der Verbeamtung und hätte Chancen gehabt, wenn ich mich nicht beruflich umorientiert hätte. Und meine gesundheitlichen Voraussetzungen sind wesentlich ungünstiger als bei dir.
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Beitrag von lisalein »

Das Problem ist, dass du dem Amtsarzt wirklich alles sagen musst. Man muss auch soweit ich weiß, ein Formular unterschreiben, dass er Einsicht in alle bisherigen Behandlungen/Erkrankungen hat. Und wenn rauskommt, dass du ihm was verschwiegen hast, kann die Verbeamtung schnell zurückgezogen werden. Soweit ich weiß heutzutage sogar schon wenn man Übergewicht bekommt!

Also ehrlich sein musst du auf jeden Fall. Beschäftige mich damit auch, weil ich Berufsschullehrer (im Gesundheitswesen) werden will und mich frage, ob da ein Behindertenausweis nicht doch ratsam wäre. Nur muss ich vor dem Lehramt (um das angerechnet zu bekommen) noch was gesundheitswissenschaftliches wie Physiotherapie, Pflege ... studieren. So und da brauch man ein Gesundheitszeugnis vom Arzt und deswegen bin ich da auch noch am Zweifeln ob ich nicht doch warten soll, bis ich den Platz sicher habe...

Und habe auch noch (evtl. durch die Wirbelsäule) Herzprobleme bekommen, hhhhm und ich meine macht sich nicht so gut wenn man im Gesundheitswesen mit Herzbeschwerden (& Auswirkungen auf den ganzen Körper) & WS-Verkrümmung arbeiten will ;)

Liebe Grüße

PS- was wirst du denn unterrichten?
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Schnecke007
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Beitrag von Schnecke007 »

...kann die Verbeamtung schnell zurückgezogen werden. Soweit ich weiß heutzutage sogar schon wenn man Übergewicht bekommt!
Also meines Wissens wird man nicht verbeamtet bei deutlichem Übergewicht. Wenn man allerdings schon verbeamtet ist, kann man anfangen zu fressen :D ohne dass die Verbeamtung "zurückgezogen" wird.

Gruß, Schnecke
Mona

Re: seltenes Syndrom-Verbeamtung?

Beitrag von Mona »

Hallo!
Bei mir steht auch demnächst eine Verbeamtung auf Lebenszeit (erst auf Probe) an. HAbe Skoliose ca.33 Grad und keinen Behindertenausweis. Will auch eigentlich keinen. HAt jemand Erfahrung wie es da mit der Verbeamtung aussieht? Wenn ich abgelehnt würde, könnte ich dann Einspruch einlegen und mir einen Behindertenausweis beschaffen und es dann mit der Verbeamtung erneut versuchen??? Bin echt total ahnungslos und weiß auch nicht, wo man sich informieren kann...
LG
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