Seite 1 von 1

Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 02.08.2022 - 13:52
von Reibahle
Hallo zusammen,

mein Reha-Antrag wurde nach einmaligen Widerspruch ein zweites Mal von der Rentenversicherung abgelehnt.
Ist es vorteilhafter den nächsten Widerspruch (über das Sozialgericht) zu wagen oder einen erneuten Antrag in 2 Monaten zu stellen?

Ich bin Mitglied im VdK, welcher mich im Gerichtsverfahren unterstützen wird.
Die Bearbeitungsdauer am Sozialgericht ist ja mitunter sehr langwierig (1-1,5 Jahre). Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit eines Eilantrags, um die Sache zu beschleunigen? :juggle:

Viele Grüße
Martin

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 02.08.2022 - 17:41
von Lady S
Mit welcher Begründung wurde der Antrag denn abgelehnt?

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Mi, 03.08.2022 - 07:41
von Reibahle
Hallo Lady S,

die genaue Begründung muss ich noch mal nach gucken, wenn ich in den nächsten Tagen wieder nach Hause komme.

Die erste Ablehnung wurde von der Rentenversicherung damit begründet, dass meine Erwerbsfähigkeit nicht gemindert und gefährdet sei.
Das habe ich mit einem 1-seitigen Schreiben und Atttesten/Stellungnahmen meiner Ärzte widerlegen können.

Die letzte Reha war vor 24 Monaten.

Gruß Martin

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Mi, 03.08.2022 - 09:57
von Klaus
Hallo Martin,

aus Deinem Vorstellungs Thread wichtige INFO's:
trotzdem gelegentlich in Leonberg beim Arzt zur Behandlung...
Ich habe eine Kyphoskoliose von 63°, lumbal 19° und 23°.
2020 habe ich meine erste Reha in Bad Sobernheim gemacht, eine schöne Zeit...
Dr. von Richthofen hat das unterstützt? Bei einer BWS Kyphose > 60° gilt grundsätzlich auch ein besonderer Behandlungsbedarf.
Korsett habe ich nicht. Ich habe mich mit Schroth bessern können, das Röntgenbild im Jahr 2021 ergab eine Besserung auf 56°......
Also eine Verbesserung, die von der Gradzahl her jetzt eigentlich nicht mehr zum besonderen Behandlungsbedarf gehört.
In Leonberg unterstützt man vorrangig eher die 4 Jahres Regel, wenns um die Genehmigung über die Rentenversicherung geht.
4 Jahre Abstand ist auch die gesetzliche Regel. Aufgrund Deiner Verbesserung der Gradzahl kann man zunächst auch nicht von chronisch krank bzw. einem besonderen Fall reden, was einen Abstand von nur 2 Jahren rechtfertigen könnte.

Insofern ist es ganz wichtig zu wissen, was in der ärztlichen Begründung für die erste REHA und jetzt für die 2. REHA steht. Und welche Besonderheiten es bei Dir evtl. gibt, die Du noch nicht erwähnt hast.
Das habe ich mit einem 1-seitigen Schreiben und Atttesten/Stellungnahmen meiner Ärzte widerlegen können.
Welche Ärzte haben denn da mitgewirkt?

Gruß
Klaus

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 09.08.2022 - 08:12
von Reibahle
Hallo Klaus,

Danke für deine Hilfe.
die Praxis in Leonberg hat das unterstützt. Dass man sich in Leonberg strikt an die 4 Jahres-Regel hält, habe ich schon bemerkt.
Bei mir kommt eine chronische Erkrankung der Atemwege als Begleiterkrankung hinzu. Wirbelsäule, Brust und Atmung stehen ja bekanntlich
in einen engen Zusammenhang.
Mittlerweile habe ich die Unterstützung des VdK beim Widerspruch.
Bitte entschuldigt, dass ich deswegen nicht mehr näher auf das Schreiben der RV und den Begründungen meiner Ärzte eingehen möchte.

Gruß Martin

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 09.08.2022 - 09:19
von Klaus
Hallo Martin,
Dass man sich in Leonberg strikt an die 4 Jahres-Regel hält, habe ich schon bemerkt.
Na ja, eine Abweichung davon muss gut begründet werden. Wenn die Details dazu unbekannt bleiben und offensichtlich noch andere Ärzte in unbekannter Weise mitgewirkt haben, muss man Deine Aussage schon kritisch sehen.

Gruß
Klaus

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 09.08.2022 - 15:50
von Blocks
Hallo,

also ich kann bei mir wirklich nicht von strikter 4 Jahres Regel sprechen. Fr Dr v Richthofen hat mir jetzt jedes Jahr zugeraten nach Sobernheim zu gehen und sie lag damit jedesmal goldrichtig. Sie hat das immer ganz offen unterstützt und auch mit mir beantragt. Bin da sehr dankbar für so eine aufgeschlossene Ärztin, die auch meine Situation so gut versteht. Dr Hoffmann damals schon und sie als Nachfolgerin genauso :) das gibt es einfach auch nicht so oft…
Ich nutze Schroth in erster Linie nicht nur zur Korrektur, die fällt mir aufgrund einer starken Überbeweglichkeit ziemlich leicht, sondern eher für das Halten und Stabilisieren lange Zeit in der Korrektur. Bei mir schwingt die ws nach links und rechts wie sie mag quasi … ich versuche mit schroth meine Mitte zu finden und dann möglichst lange in dieser zu bleiben :)
Das ist vllt ein anderes Bild als bei einer recht starren Skoliose, wo sich dann oft auch kaum was bewegt und mit viel Kraft gearbeitet werden muss… aber so eingefahren bei den Ärzten hab ich das alles nicht erfahren. Ich wünsche dir viel Erfolg mit weiteren Widersprüchen, leider kann man ohne konkrete Diagnosen oder spezielle Probleme die du hast, auch kaum oder leider auch gar nichts raten… VG Niko

Re: Wie verfahren nach zweimaliger Reha-Ablehnung

Verfasst: Di, 09.08.2022 - 16:48
von Reibahle
Hey Niko,

Ich wollte schreiben, dass Sie sich eher (anstatt "strikt") an die 4-Jahres Regel hält. Ich bin trotzdem sehr gerne in Leonberg Patient und dankbar für die ganze Hilfe der letzten Jahre.

Lg Martin