reha ab 18?

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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justagirl
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Therapie: Krankengymnastik seit ca. 4 Jahren, Reha in Bad Sobernheim 2017

reha ab 18?

Beitrag von justagirl »

frage an alle die mit über 18 auf reha waren:
wieviel hattet ihr eigenanteil?
killer
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Diagnose: Skoliose 11 Grad in der LWS mit Gegenkrümmung in der HWS von 13 Grad Reha 2019, Gleitwirbel L5/S1, Kyphose 53 Grad, Lordose 80 Grad festgestellt in Bad Sobernheim nach Röntgen.
BSV C6/7 seit 15.11.17
Therapie: Bisher nur leichte Stützbandagen und Physiotherapie, Rehasport. Reha in Bad Sobernheim 11/16, Mai 2019, Januar 22.
Wohnort: Neu-Anspach

Re: reha ab 18?

Beitrag von killer »

Hallo justagirl,

wie alle Erwachsenen, Eigenanteil 10 € pro Tag bis zu 28 Tage, danach keine Zuzahlung mehr.

Gruß Jörg
Mein erster Kontakt:
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Saphira
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Therapie: "normale" KG; Schroth-Reha in Sobi 04.2011 und 12.2013; seit 11.2013 Korsett von CCtec -> Mitte 2014 wg. Hüft- und Knieproblemen samt OPs abgebrochen

Re: reha ab 18?

Beitrag von Saphira »

Hallo justagirl,

normalerweise beträgt die Zuzahlung bei Erwachsenen die bereits erwähnten 10€ pro Tag. Läuft bei dir die Reha über die KK oder die RV? Weil bei der RV weiß ich, dass man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, wenn das Einkommen zu gering ist (da gibt es eine Grenze, ich weiß grad nur nicht, bei wie viel).

Grüßle,

Saphira
Wer immer nur vom großen Glücke träumt, der findet nichts, weil er das kleine Glück versäumt.
Le soleil
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Therapie: KG nach Schroth seit 2006,
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Nachtkorsett von 2015 - 2021,
Reha Bad Salzungen: 2014 und 2016,
Reha Bad Sobernheim: 2006 und 2021
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Re: reha ab 18?

Beitrag von Le soleil »

Die Einkommensgrenze zur Befreiung von der Zuzahlung bei der RV liegt bei ca 1000-1100 € brutto (erhöht sich jedes Jahr etwas). Solltest du unter dieser Grenze liegen (ich meine es gibt auch Staffelsätze wenn man knapp über dieser Einkommensgrenze liegt, man wird dann nicht ganz befreit, aber man muss weniger zuzahlen als 10 € pro Tag), kannst du den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (bzw. Ermäßigung) gleich bei deinem Rehaantrag mit einreichen, das wird i.d.R. problemlos bewilligt.

Lg Le soleil
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