Seite 1 von 1

Was müssen wir beim Rehaantrag beachten?

Verfasst: Fr, 09.11.2012 - 19:27
von Amber63
Hallo,

nachdem nun Krankengymnastik nach Schroth und Korsettbau angelaufen sind, kümmern wir uns jetzt mal um die Reha. Muster 60 (Antrag für den eigentlichen Rehaantrag :-)) hat unser Orthopäde bereits an die Krankenkasse gesandt. Heute kam dann der eigentliche Rehaantrag mit einem Teil für uns und dem Muster 61, das der Arzt ausfüllen muss.
Habt ihr Tipps, was man unbedingt reinschreiben sollte oder was auf keinen Fall :-), damit es auch klappt. Was könnte man denn als Begründung schreiben, dass man die Reha so früh nach der Diagnose schon will (normal bekommt man es ja erst nach längerer Krankengeschichte und vielen ambulanten Heilversuchen)? Was schreibt man denn am Besten als Begründung, dass man nach SoBi will und nicht in eine andere Klinik die auch WS-Erkrankungen behandelt?
Da unser Orthopäde glaube ich nicht so viel Erfahrung mit Schroth-Therapie hat, wäre es vielleicht ganz gut wenn wir ihm da noch ein paar Anregungen für den ärztlichen Teil liefern könnten. Es wäre ja sicher sinnvoll, wenn er speziell eine Schroth Klinik empfehlen würde.

LG Gaby

Re: Was müssen wir beim Rehaantrag beachten?

Verfasst: Sa, 10.11.2012 - 15:03
von Momo71
Hallo Gaby,

ruf doch mal in Sobi an. Mir wurde mit der Liste von Schroth Therapeuten vor Ort eine Info-Broschüre zur Reha/ Klinik mitgeschickt. Da drin steht ziemlich genau warum eine stationäre Reha gleich von Anfang an wichtig ist usw. Ich finde das sehr hilfreich.

Grüße Momo

Re: Was müssen wir beim Rehaantrag beachten?

Verfasst: Sa, 10.11.2012 - 17:22
von kiki68
der Arzt sollte im Antrag auf die Dringlichkeit einer baldigen Reha verweisen, indem der das Alter und bevorstehende / anlaufende Wachstumsphase verweist und wie wichtig es ist, grade jetzt etwas dafür zu tun und nicht erst abzuwarten, was längere Therapien am Wohnort bewirken (das alles natürlich im Medizinerdeutsch formuliert). Das Problem wird dann sein, ob der Gutachter Ahnung von der Materie hat. Wir hatten beim letzten Gutachten zunächst einmal einen Arzt, der von Haus aus Gastroenterolge ist. Da bedürfte es einige Überzeugungsarbeit, bis er die Notwendigkeit einer (bei uns erneuten) stat Reha gesehen hat.

Falls es zu keiner sofortigen Genehmigung kommt, nicht locker lassen und notfalls bis ins Widerspruchsverfahren gehen (das zieht sich zeitlich eh oftmals hin).

Viel ERfolg
Kiki

Re: Was müssen wir beim Rehaantrag beachten?

Verfasst: So, 11.11.2012 - 09:43
von Klaus
Hallo Amber,

zunächst mal muss natürlich die Klinik direkt mit Anschrift genannt werden.
Dann ist wichtig, dass man darauf hinweist, dass nur dort eine Schroth-Intensiv-REHA durchgeführt wird, mit mindestens 20 Wochenstunden reine Schroth Therapie.
Die genaue Zahl kannst Du ja noch erfagen, das ist in den beiden Kliniken unterschiedlich. Die gesamten Wochenstunden sind durch weitere Übungen noch höher.
Weiterhin ist wichtig, dass "nur so einer drohenden Invalität vorgebeugt werden kann".

Gruß
Klaus

Re: Was müssen wir beim Rehaantrag beachten?

Verfasst: Mi, 14.11.2012 - 21:15
von Amber63
Vielen Dank, das sind ja schon gute Infos. Am Dienstag haben wir Termin beim Orthopäden. Mal sehen was er dazu sagt.

VG Gaby