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Fristablauf einer bewilligten Reha

Verfasst: Di, 10.04.2012 - 22:04
von Sylvia
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich war bis jetzt immer der Meinung, das eine Reha 6 Monate gültig ist, aber auf der bewilligung meines Sohnes steht,
das die bewilligung nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert.
Oder liegt es daran, das die Reha von der Kk bezahlt wird?

Lieben Gruß Sylvia

Re: Fristablauf einer bewilligten Reha

Verfasst: Sa, 01.09.2012 - 11:32
von Jens1969
Hallo Sylvia,

wie das bei der Krankenkasse geregelt ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich habe jedoch aus der DRV Bund die Information, dass eine bewilligte stationäre Rehabilitationsleistung innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Genehmigung angetreten werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen. Aktuell soll für Bad Sobernheim im Computersystem der DRV Bund eine Ausnahmegenehmigung wegen der langen Wartezeiten hinterlegt sein. Hier darf lt. Aussage einer Mitarbeiterin der Zeitraum bis zu 6 Monaten betragen.

@all: Kann diese Info (Ausnahmeregelung Bad Sobernheim) jemand im Forum bestätigen?

Viele Grüße
Jens

Re: Fristablauf einer bewilligten Reha

Verfasst: Sa, 01.09.2012 - 20:52
von Sylvia
Hallo Jens,
ich hatte bei meiner Krankenkasse angerufen, und dem Sachbearbeiter mitgeteilt, das es unmöglich wäre, innerhalb von 3 Monaten einen Rehaplatz in Sobernheim zu bekommen. Daraufhin sagte mir der Sachbearbeiter das es kein Problem wäre, die Bewilligung auf 6 Monate zu verlängern. Sollte mein Sohn innerhalb von 6 Monaten die Reha nicht antreten, wäre die Genehmigung hinfällig.
Jetzt fährt mein Junior ende September nach Sobernheim :juggle:

Liebe Grüße

Re: Fristablauf einer bewilligten Reha

Verfasst: So, 02.09.2012 - 14:47
von bluecat
Lt. Klinik sind die Termine im Dezember. Meine Reha wurde im August bewilligt. Ich hoffe doch sehr, dass es 6 Monate Wartezeit gibt. Anders kenne ich es eigentlich auch nicht.

Re: Fristablauf einer bewilligten Reha

Verfasst: Mi, 05.09.2012 - 19:19
von bluecat
Ich habe mit der DRV Bund telefoniert.
Die Sachbearbeiterin gab mir die Info, dass ein Bescheid bis zum Widerruf gültig ist, also eine Reha nicht binnen 3 oder 6 Monaten angetreten werden muss. Dies sei eine Aussage, die es eigentlich so gar nicht gebe. Es ist in sehr vielen Kliniken oft eine lange Wartezeit auf Termine in Kauf zu nehmen.
Ausnahme ist es wenn man von der KK zu einer Reha aufgefordert wurde.