Kurantrag

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
Antworten
Susi75

Kurantrag

Beitrag von Susi75 »

Hallo,
ich hab ein paar Fragen zum Beantragen der Kur. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
1. habt ihr auch nur das Formular von der BFA ausgefüllt und den Rest von eurem Arzt?
2. Habt ihr ein Begleitschreiben dazu gelegt, z.B. mit dem Wunsch, dass ihr nach Sobi oder Salzungen möchtet?

Ich hab den Antrag soweit ausgefüllt, bin mir aber nicht sicher ob das reicht. Von der Krankenkasse hab ich mir auch den AUD Bescheid geben lassen, allerdings hab ich keine Fehlzeiten wegen meiner Skoliose. Ich hab daher ziemliche Bedenken, dass mir eine Reha genehmigt wird, auch wenn mein Arzt meint, es wäre notwendig und den Antrag unterstützt.

Vielleicht noch ein paar Infos zu mir ich bin 29 und hab eine Skoliose von 41 Grad.

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet. Vielleicht auch mit ein paar Tipps.

Danke
Susanne
lenz
Newbie
Newbie
Beiträge: 23
Registriert: Fr, 22.10.2004 - 16:13
Wohnort: Mauth
Kontaktdaten:

Beitrag von lenz »

Ich habe auch keine Fehlzeiten wegen meiner Skoliose.
Ist das unbedingt notwendig?
Gibts jemanden der schon eine Kur genehmigt bekommen hat, aber noch nie in der Arbeit gefehlt hat?

Bzw. Gibts eine paar Begründungsvorschläge?

P.S.: Bin auch gerade dabei Kurantrag zustellen!

mfg lenz
Eva36
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 118
Registriert: Fr, 21.05.2004 - 14:15
Wohnort: Nürnberg

Beitrag von Eva36 »

Hallo,

bei meinem Sohn Thomas hat Dr. Hoffmann auf die Kliniken Sobi und Salzu hingewiesen. Hat auch gleich geklappt. Zu Fehlzeiten kann ich Euch leider nichts sagen - Thomas ist erst 15.

Viel Erfolg bei Euren Anträgen

wünscht Euch Eva
Es kommt nicht darauf an, was man aus uns gemacht hat,
sondern darauf, was wir aus dem machen, was man aus uns gemacht hat.

Jean-Paul Sartre
anne
treues Mitglied
treues Mitglied
Beiträge: 310
Registriert: Do, 25.09.2003 - 23:02
Wohnort: Raum Köln-Bonn

Beitrag von anne »

Es kommt nicht unbedingt auf Fehlzeiten an (hatte ich so gut wie keine insbesondere nicht wegen der Skoliose) sondern ob die Möglichkeiten der ambulanten Therapie bereits ausgeschöpft wurden. D. h., wer bis zum Kurantrag nie KG in einer Praxis gemacht hat und auch sonst nicht regelmäßig in Behandlung war, erhält generell zunächst eine Ablehnung.

Im besonderen Fall einer Schroth-Reha sollte daher bereits bei der Antragstellung sehr deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Reha Voraussetzung ist, um die notwendige Schroth-KG hzu erlernen und die weitere ambulante Therapie zu Hause machen zu können.

Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
lenz
Newbie
Newbie
Beiträge: 23
Registriert: Fr, 22.10.2004 - 16:13
Wohnort: Mauth
Kontaktdaten:

Beitrag von lenz »

Danke., anne.

Deinen Absatz werde ich mir merken. Daraus lässt sich eine gute
Begründung formen.

mfg lenz
Antworten