Hilfe - REHA-Antrag abgelehnt

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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Christian
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Hilfe - REHA-Antrag abgelehnt

Beitrag von Christian »

Hallo,

ich bin verzweifelt, die BFA hat diese Woche meinen REHA-Antrag abgelehnt.

Dabei habe ich mich schon so auf einen Aufenthalt in Bad Salzungen gefreut - vorallem, wer bringt mir jetzt das "Schrothen" bei?

Wer hat Erfahrung mit sowas und kann mir sagen, was ich jetzt tun muß um doch noch in Bad Salzungen zu landen?

Auszug aus dem Ablehnungsbescheid:

"Diese (vorgenannten) Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor. Darüber hinaus haben wir geprüft, ob Sie rehabilitationsbedürftig nach den Leistungsgesetzen eines anderen Rehabilitationsträgers sind. Nach unserer Prüfung liegt bei Ihnen ein Rehabilitationsbedarf nicht vor. Die Auswertung der uns vorliegenden medizinischen Unterlagen zeigt folgende Beeinträchtigungen: WS-Beschwerden, idiopathische Skoliose, die eine ambulante fachärzliche Behandlung erforderlich machen."

Ich war wegen des medizinischen Befundberichtes extra bei Dr. Hoffmann, damit der Antrag von jemandem ausgefüllt wird, der auch davon überzeugt ist, daß die Reha bei meiner Scheuermann-Kyphose was bringt. Habe dort jedoch bisher niemand erreicht.

Also, was soll ich tun?

Liebe Grüße
Christian
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bluecat
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Beitrag von bluecat »

Auf jeden Fall direkt Widerspruch einlegen!!! Aber bitte nicht die Widerspruchsfrist verpassen, das sind in der Regel 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides.
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Sabi
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Beitrag von Sabi »

Schick doch ein Fax an Dr.Hoffmann,schildere den Sachverhalt und bitte um Rückruf.

Dr.Hoffmann wird dir vielleicht ein paar Tipps geben können wie du den Widerspruch formulieren sollltest.

Auf dem Ablehnungsschreiben findest du eine Rechtsbehelfsbelehrung, welche die Frist für das Einlegen eines Widerspruches beinhaltet (so was muss auf einem solchen Brief drauf stehen).

An diese aufgeführte Frist musst du dich halten,da sonst der Widerspruch gegenstandslos wird.

Sabi
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als wenn es möglich wäre.
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Christian
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Widerspruch auch abgelehnt

Beitrag von Christian »

Hallo Ihr Lieben,

leider wurde nun auch mein Widerspruch abgelehnt.

Begründung:

"Unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Einwände sowie der vorliegenden medizinischen Unterlagen einschließlich des angeforderten Facharztgutachtens ... wurde festgestellt, dass Ihr Gesundheitszustand keine Gewährung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation rechtfertigt. Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen ... erfordern ein regelmäßiges Training ... unter ambulanter fachorthopädischer Kontrolle."

Ich werde das nicht hinnehmen und will bzw. muß nun vor das Sozialgericht.

Wer hat Erfahrungen, Tipps, Adressen von fähigen Anwälten.

Liebe Grüße Christian
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Sie können beim Sozialgericht um die Erstellung eines Gutachtens bitten. Als Gutachter würde ich mich zur Verfügung stellen.
Dr. K. Steffan
Anni

Beitrag von Anni »

Mein Antrag wurde abgelehnt ;(

Die bfa hat geschrieben das noch nicht 4 Jahre rum sind. Aber das ist doch unlogisch in 4 Jahren bin ich 20. Und jetzt im Jugendalter bringt es doch viel mehr oder???

Wir werden auf jeden Fall Wiederspruch einlegen!!!!

LG
Anni
netkitty
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Beitrag von netkitty »

Hi Anni,
bis zum volendeten 18. Lebensjahr kannst du jedes Jahr zur Reha fahren.

Also auf alle Fälle Wiederspruch einlegen.
Grüsse
Nicole[/b]
[size=100][i]Ever tried. Ever failed.
No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
Samuel Becket[/size]
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

netkitty hat geschrieben:Hi Anni,
bis zum volendeten 18. Lebensjahr kannst du jedes Jahr zur Reha fahren.

Also auf alle Fälle Wiederspruch einlegen.
Grüsse
Nicole[/b]
Man hat aber leider keinen Anspruch darauf. Wichtig ist auch hier wieder einmal die Begründung im Antrag.
Dr. K. Steffan
Gast

Beitrag von Gast »

Bei mir ist jetzt auch ein Antrag von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der LVA abgelehnt worden. Die ist bei mir zuständig, da ich schon mehr als 15Jahre Beiträge zahle. Sie begründen es damit, daß keine gesundheitlichen Gründe, die eine vorzeitige Leistung erfordern vorliegen. Im Nov/ Dez. 2002 war ich für vier Wochen in Bad Salzungen zu meiner ersten Reha. Ich bin 34Jahre und ich habe eine Verbiegung in der oberen BWS von 40Grad nach Cobb und eine weitere von 40Grad weiter unten. Nun werde ich auch Widerspruch einlegen und nochmal zu meinem Orthopäden gehen, der mich bei meinem Antrag laut seiner Aussage unterstützt. Er hat mir gesagt, daß er nichts dafür kann, falls die LVA meinen Antrag nach zwei Jahren nicht wieder genehmigt. Ich denke, daß er mich nach seinem besten Wissen unterstützt. Vielleicht kann ich ja im Zusammenhang mit meinem Widerspruch und seiner wiederholten Unterstützung eine Genehmigung erreichen. Trotzdem würde mich mal interssieren, was in den Widerspruch auf alle Fälle reingehört. Ich habe in den Widerspruch meine Schmerzproblematik, die wieder verstärkt auftritt, nochmal wiederholt. Außerdem habe ich versucht denen klar zu machen, daß durch diese Schmerzen die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nachläßt. Und die ist bei meinem Beruf als Busfahrer unerläßlich, wenn das Unfallrisiko nicht steigen soll! Sollte da noch was rein?
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