Hallo,
gestern hatten wir auch den Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse bekommen.
Anfang Dezember 2011 haben wir für meinen Sohn die zweite Reha beantragt(die erste Reha wurde Dezember 2010 beantragt und ohne Probleme genehmigt).
Begründung:
das eine ambulante Indikationsspezifische orthopädische Rehabilitation ausreichend und zweckmäßig ist. Ein erneuter Schulungsbedarf in dem speziellen Ausmaß, wie in der Katharina schroth Klinik vermittelt wurde, ist nach der kurzen Zeit der letzten Rehabilitation nicht erkennbar.
Die schreiben, das sie die vorliegenden Unterlagen zur Begutachtung der MDK vorgelegt haben, und die MDK die Absage erteilte.
Aber warum entscheidet das die MDK und nicht die Krankenkasse?
Verstehen die denn überhaupt was von Skoliosen ?
Jetzt möchte ich natürlich einen Widerspruch einreichen, habe mit Widerspruchverfahren aber null Ahnung.
Jetzt habe ich ein paar fragen zum Widerspruch.
Wie formuliere ich einen Widerspruch?
Und was sollte unbedingt alles da drin stehen?
Sollte ich der Widerspruch per Einschreiben schicken oder persöhnlich dort hin bringen?
Und wie sind die Chancen, das man bei Widerspruch doch noch eine Reha genehmigt bekommt?
Ich wäre um hilfreiche Tipps sehr dankbar
Liebe Grüße Sylvia