Eigenbluttransport: Nicht auf eigene Faust verhandeln!
Verfasst: Do, 21.04.2005 - 05:18
Liebe Foren-Mitglieder !
Aus aktuellem Anlaß wurde ich gebeten, hier noch einmal öffentlich darauf hinzuweisen, daß man als Patient, wenn man einen Eigenbluttransport benötigt, möglichst nicht auf eigene Faust mit seiner Krankenkasse verhandeln, sondern sich zuerst bei uns melden sollte.
Verhandlungen auf eigene Faust gehen meist schief und kosten Zeit und Nerven, da man meist nicht den richtigen Ansprechpartner bei seiner Krankenkasse findet, der sich mit sowas auskennt. Eigenbluttransporte sind im SGB V (Sozialgesetzbuch V, die "Bibel" der Krankenkassen) gesetzlich nicht geregelt und daher kommt es immer wieder vor, daß die Kassen den Patienten unzutreffende und teils irrwitzige Auskünfte und Ablehnungen präsentieren.
Also sollten sich Betroffene bei uns melden und wir teilen Ihnen dann das weitere Vorgehen mit.
Übrigens hat die Techniker Krankenkasse im Abrechnungszentrum Duisburg für bundesweit alle Geschäftsstellen die Information hinterlegt, daß durch uns durchgeführte Eigenbluttransporte generell erstattungsfähig sind.
Desweiteren möchten wir an dieser Stelle nochmals an alle Eigenblutspender appellieren, so frühzeitig wie möglich eine Voruntersuchung zur Feststellung der Geeignetheit zur Eigenblutspende durchführen zu lassen. Es lohnt sich nämlich nicht, alles zu organisieren und die Kasse verrückt zu machen, wenn sich dann nachher herausstellt, daß man gar nicht für eine Eigenblutspende geeignet ist. Diese Voruntersuchung kann in der Spendeblutbank und in manchen Fällen auch schon vom Hausarzt durchgeführt werden. Bitte dort erkundigen !
Liebe Grüße,
Marc André Dreymüller
Inhaber BLUTTAXI
Aus aktuellem Anlaß wurde ich gebeten, hier noch einmal öffentlich darauf hinzuweisen, daß man als Patient, wenn man einen Eigenbluttransport benötigt, möglichst nicht auf eigene Faust mit seiner Krankenkasse verhandeln, sondern sich zuerst bei uns melden sollte.
Verhandlungen auf eigene Faust gehen meist schief und kosten Zeit und Nerven, da man meist nicht den richtigen Ansprechpartner bei seiner Krankenkasse findet, der sich mit sowas auskennt. Eigenbluttransporte sind im SGB V (Sozialgesetzbuch V, die "Bibel" der Krankenkassen) gesetzlich nicht geregelt und daher kommt es immer wieder vor, daß die Kassen den Patienten unzutreffende und teils irrwitzige Auskünfte und Ablehnungen präsentieren.
Also sollten sich Betroffene bei uns melden und wir teilen Ihnen dann das weitere Vorgehen mit.
Übrigens hat die Techniker Krankenkasse im Abrechnungszentrum Duisburg für bundesweit alle Geschäftsstellen die Information hinterlegt, daß durch uns durchgeführte Eigenbluttransporte generell erstattungsfähig sind.
Desweiteren möchten wir an dieser Stelle nochmals an alle Eigenblutspender appellieren, so frühzeitig wie möglich eine Voruntersuchung zur Feststellung der Geeignetheit zur Eigenblutspende durchführen zu lassen. Es lohnt sich nämlich nicht, alles zu organisieren und die Kasse verrückt zu machen, wenn sich dann nachher herausstellt, daß man gar nicht für eine Eigenblutspende geeignet ist. Diese Voruntersuchung kann in der Spendeblutbank und in manchen Fällen auch schon vom Hausarzt durchgeführt werden. Bitte dort erkundigen !
Liebe Grüße,
Marc André Dreymüller
Inhaber BLUTTAXI