Rückenger. Arbeitsplatzgestaltung/Antragstellung nach OP
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Gast
Rückenger. Arbeitsplatzgestaltung/Antragstellung nach OP
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Antragstellung bezüglich Bürostuhl und höhenverstellbarem Schreibtisch für den Wiedereinstieg in die Arbeit nach einer Versteifungs-OP?
Bei wem ist der Antrag zu stellen, bei der Bfa oder dem Versorgungsamt wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat?
Wer hat sich seinen Arbeitsplatz nach einer Versteifungs-OP rückengerecht gestaltet, worauf ist besonders zu achten?
Macht es Sinn extra einen ergonomischen Bürostuhl anzuschaffen?
Wer kann mir aus eigener Erfahrung Tipps zu dem Thema geben?
Ich bin gespannt. Alles Liebe von Silvia
hat jemand Erfahrung mit Antragstellung bezüglich Bürostuhl und höhenverstellbarem Schreibtisch für den Wiedereinstieg in die Arbeit nach einer Versteifungs-OP?
Bei wem ist der Antrag zu stellen, bei der Bfa oder dem Versorgungsamt wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat?
Wer hat sich seinen Arbeitsplatz nach einer Versteifungs-OP rückengerecht gestaltet, worauf ist besonders zu achten?
Macht es Sinn extra einen ergonomischen Bürostuhl anzuschaffen?
Wer kann mir aus eigener Erfahrung Tipps zu dem Thema geben?
Ich bin gespannt. Alles Liebe von Silvia
In NRW ist es definitiv das Integrationsamt. Dieses ist über die Kreis- oder Stadtverwaltung zu erreichen und wird für das übergeordnete Integrationsamt des Landschaftsverbandes tätig. Zumindest war das so in meinem Fall, ist aber schon bestimmt 6 oder 7 Jahre her.
Möglicherweise erhältst du auch Informationen bei den relativ neuen Servicestellen für Behinderte, die im Zuge der Verabschiedung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) eingerichtet wurden. Frag mal bei deiner Krankenkasse, ob sie dir sagen können, wo in deiner Gegend eine solche Servicestelle ist. Diese Servicestellen haben den gesetzlichen Auftrag, Behinderten in sämtlichen Fragen Unterstützung zu geben, d. h. Anträge stellen, an andere Institutionen vermitteln, bei der Beantragung von Leistungen behilflich zu sein usw. Leider haben die Kreise und Städte noch nicht überall diese Servicestellen eingerichtet, obwohl im SGB IX dies ausdrücklich festgelegt wurde. In manchen Gegenden haben die AOKs diese Aufgabe übernommen. Ist aber regional sehr verschieden.
Anne
Möglicherweise erhältst du auch Informationen bei den relativ neuen Servicestellen für Behinderte, die im Zuge der Verabschiedung des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) eingerichtet wurden. Frag mal bei deiner Krankenkasse, ob sie dir sagen können, wo in deiner Gegend eine solche Servicestelle ist. Diese Servicestellen haben den gesetzlichen Auftrag, Behinderten in sämtlichen Fragen Unterstützung zu geben, d. h. Anträge stellen, an andere Institutionen vermitteln, bei der Beantragung von Leistungen behilflich zu sein usw. Leider haben die Kreise und Städte noch nicht überall diese Servicestellen eingerichtet, obwohl im SGB IX dies ausdrücklich festgelegt wurde. In manchen Gegenden haben die AOKs diese Aufgabe übernommen. Ist aber regional sehr verschieden.
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
Hallo Kessi,
vielleicht meinen wir ungefähr zumindest das gleiche:
Das was bei euch die Landratsämter sind, sind bei uns die Kreisämter. So gesehen stimmt es, denn dort sind die Integrationsämter angesiedelt, in den kreisfreien Städten bei den Stadtverwaltungen. Die Integrationsämter gehören aber nicht zum Sozialamt mit seinen Bereichen Eingliederungshilfe oder Hilfe in besonderen Lebenslagen, das ist wieder was anderes, denn die Gelder dieser Ämter kommen sozusagen aus anderen Töpfen. Das Integrationsamt finanziert seine Maßnahmen/Hilfen über die sog. Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber, die diese zahlen müssen, wenn sie nicht entsprechend der gesetzl. Vorschriften die notwendige Anzahl behinderter Arbeitnehmer einstellen. Das Sozialamt finanziert aus Steuermitteln. Deshalb sind die Kassen des Integrationsamtes auch etwas voller und sie finanzieren wirklich gut behindertengerechte Arbeitsplätze, wozu sie ja auch gesetzl. verpflichtet sind, um dem Behinderten solange wir möglich seinen Arbeitsplatz und seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Über die Leistungen der Integrationsämter findet ihr eine Menge, wenn ihr bei google den Begriff Integrationsamt eingebt. Das Integrationsamt ist auch zuständig, wenn es um Kündigungen von Schwerbehinderten geht. Der Arbeitgeber muss erst dort einen Antrag auf Zustimmung stellen, ehe er die Kündigung überhaupt verschicken kann, sie ist sonst gar nicht rechtswirksam.
Anne
vielleicht meinen wir ungefähr zumindest das gleiche:
Das was bei euch die Landratsämter sind, sind bei uns die Kreisämter. So gesehen stimmt es, denn dort sind die Integrationsämter angesiedelt, in den kreisfreien Städten bei den Stadtverwaltungen. Die Integrationsämter gehören aber nicht zum Sozialamt mit seinen Bereichen Eingliederungshilfe oder Hilfe in besonderen Lebenslagen, das ist wieder was anderes, denn die Gelder dieser Ämter kommen sozusagen aus anderen Töpfen. Das Integrationsamt finanziert seine Maßnahmen/Hilfen über die sog. Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber, die diese zahlen müssen, wenn sie nicht entsprechend der gesetzl. Vorschriften die notwendige Anzahl behinderter Arbeitnehmer einstellen. Das Sozialamt finanziert aus Steuermitteln. Deshalb sind die Kassen des Integrationsamtes auch etwas voller und sie finanzieren wirklich gut behindertengerechte Arbeitsplätze, wozu sie ja auch gesetzl. verpflichtet sind, um dem Behinderten solange wir möglich seinen Arbeitsplatz und seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Über die Leistungen der Integrationsämter findet ihr eine Menge, wenn ihr bei google den Begriff Integrationsamt eingebt. Das Integrationsamt ist auch zuständig, wenn es um Kündigungen von Schwerbehinderten geht. Der Arbeitgeber muss erst dort einen Antrag auf Zustimmung stellen, ehe er die Kündigung überhaupt verschicken kann, sie ist sonst gar nicht rechtswirksam.
Anne
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der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
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Windspieler
Ansprechpartner
Moin, moin,
wenn Du Deinen Arbeitsplatz umrüsten lassen möchtest, dann sollte Dein erster Ansprechpartner der Betriebsarzt sein, den der kann Dich mit Antragstellung - bei wem auch immer - unterstützen und ggf. Deinem Arbeitgeber einen kräftigen Zuschuss aus den Rippen leiern. Nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, 1996) ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet, Deinen Arbeitsplaz so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Und das gilt nicht allein für die objektiven Arbeitsbedingungen, sondern ganz persönlich auf Dich und Deine Gesundheit zugeschnitten.
Der Betriebsarzt ist der Ansprechpartner für die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Alle Betriebe müssen zur Zeit einen Betriebsarzt haben, also suche ihn auf! Er kann Dir nur helfen, wenn er von Dir und Deiner Situation weiß. Außerdem sollte die Personalverwaltung, der Personalrat und der/die Schwerbehindertenbeauftragte (sofern ihr so etwas habt) über Deine Situation und Ansprüche informiert werden. Die können Dir ebenfalls weiterhelfen.
Jedenfalls kannst Du bei der BfA einen Antrag auf Zuschuss zur Arbeitsplatzumgestaltung stellen.
Viele Grüße
Windspieler
wenn Du Deinen Arbeitsplatz umrüsten lassen möchtest, dann sollte Dein erster Ansprechpartner der Betriebsarzt sein, den der kann Dich mit Antragstellung - bei wem auch immer - unterstützen und ggf. Deinem Arbeitgeber einen kräftigen Zuschuss aus den Rippen leiern. Nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, 1996) ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet, Deinen Arbeitsplaz so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Und das gilt nicht allein für die objektiven Arbeitsbedingungen, sondern ganz persönlich auf Dich und Deine Gesundheit zugeschnitten.
Der Betriebsarzt ist der Ansprechpartner für die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Alle Betriebe müssen zur Zeit einen Betriebsarzt haben, also suche ihn auf! Er kann Dir nur helfen, wenn er von Dir und Deiner Situation weiß. Außerdem sollte die Personalverwaltung, der Personalrat und der/die Schwerbehindertenbeauftragte (sofern ihr so etwas habt) über Deine Situation und Ansprüche informiert werden. Die können Dir ebenfalls weiterhelfen.
Jedenfalls kannst Du bei der BfA einen Antrag auf Zuschuss zur Arbeitsplatzumgestaltung stellen.
Viele Grüße
Windspieler
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Gast
Danke für Eure Infos,
ich hab die webpage für das Integrationsamt, Hauptfürsorgestelle Oberbayern, Soziale Aufgaben... gefunden und die haben sogar einen Antrag auf technische Arbeitsmittel, den man sich runterladen kann und einen technischen Beratungsdienst, der sich um die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen kümmert, jetzt weiß ich mehr 1000 Dank.
Ich würde mich aber auch dafür interessieren, wer z.B. schon so eine Arbeitsplatzgestaltung hinter sich hat, ob es auch positiv war oder worauf zu achten ist, z.B. wäre auch hilfreich, wenn jemand einen Hersteller so eines Skoliosestuhls hier im Forum nennt und Feedback abgibt.
Dafür wäre ich dankbar und Gruß Silvia
P.S.: Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei, da gibt es keine Betriebsärtze etc.
ich hab die webpage für das Integrationsamt, Hauptfürsorgestelle Oberbayern, Soziale Aufgaben... gefunden und die haben sogar einen Antrag auf technische Arbeitsmittel, den man sich runterladen kann und einen technischen Beratungsdienst, der sich um die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen kümmert, jetzt weiß ich mehr 1000 Dank.
Ich würde mich aber auch dafür interessieren, wer z.B. schon so eine Arbeitsplatzgestaltung hinter sich hat, ob es auch positiv war oder worauf zu achten ist, z.B. wäre auch hilfreich, wenn jemand einen Hersteller so eines Skoliosestuhls hier im Forum nennt und Feedback abgibt.
Dafür wäre ich dankbar und Gruß Silvia
P.S.: Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei, da gibt es keine Betriebsärtze etc.
Ich habe dazu schon was im Thread Schreibtischstuhl und Skoliose geschrieben. Benutz mal die Suchfunktion. Sehr gut fand ich auch meinen höhenverstellbaren Schreibtisch (elektrisch). Wenn ich Ablage machen musste, dann habe ich mir in der Regel den Schreibtisch zum Stehpult hochgefahren. Das ist dann wesentlich weniger anstrengend, vor allem bei schweren Ordnern. Ich würde mir Prospektmaterial besorgen, vorher ein bisschen "googlen" und insbesondere beim Stuhl eine Probezeit ausmachen. Günstig ist auch, vorher eine Reha-Messe zwecks Information zu besuchen.
Anne
Anne
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Gast
Hallo Silvia,
da hast du schon recht, nur sind die Erahrungen mit den Stühlen z. B. sehr individuell. Das sollte man wirklich mit Probesitzen ausprobieren und sich nicht auf die Erfahrungen von anderen verlassen. Aber es wäre schon gut, einmal etwas über die unterschiedlichen Anbieter und auch die Erfahrungen mit ihnen (ob kundenfreundlich und -orientiert) zu erfahren.
Bei der Beantragung selbst gab es bei mir keine Schwierigkeiten. Ein Mitarbeiter vom Integrationsamt kam in mein Büro, gab einige gute Anregungen und ich hatte bereits mein Prospektmaterial zusammmen, das ich ihm zeigen konnte. Ich habe sogar 2 Stühle bekommen, einen für den Schreibtisch, einen fürs Beratungszimmer, damit ich den Stuhl nicht immer hin- und her durchs Haus schieben muss. 20 % musste der Arbeitgeber übernehmen, der mir allerdings sowieso das Büro neu einrichten wollte. So gesehen war für ihn der Zuschuss des Integrationsamtes sogar eine "Finanzspritze". Auch die Beratung und Betreuung durch die beiden beteiligten Firmen war sehr gut. Die Stühle sind von Ergoplus aus Aschaffenburg. Der Schreibtisch ist von einer schwedischen Firma mit Niederlassung in Hamburg. Auch der Mitarbeiter kam vor Ort und plante gemeinsam mit mir, welche Schreibtischkonstruktion bei den räumlichen Verhältnmissen und den Arbeitserfordernissen optimal ist (ich bekam dann einen Winkelschreibtisch mit Haltesystemen für den Monitor und PC) und genügend Platz und Ablagefläche für großräumiges Arbeiten. Ich hasse nämlich zu kleine Arbeitsflächen, wenn ich keine Unterlagen verteilen kann, da ich meist an mehreren Sachen gleichzeitig arbeite.
Du siehst, meine Erfahrungen waren in jeder Hinsicht sehr gut.
Den vorherigen Besuch der Reha-Messe in Düsseldorf, wo ich die Kontakte zu den Firmen bekam, fand ich auf jeden Fall sehr informativ und hilfreich. Ich hatte da den Vorteil, dass ich beruflich sowieso dorthin musste und habe das dann auch gleich für mich selbst genutzt. Glück muss man haben!
Einen schönen sonnigen Tag wünscht dir
Anne
da hast du schon recht, nur sind die Erahrungen mit den Stühlen z. B. sehr individuell. Das sollte man wirklich mit Probesitzen ausprobieren und sich nicht auf die Erfahrungen von anderen verlassen. Aber es wäre schon gut, einmal etwas über die unterschiedlichen Anbieter und auch die Erfahrungen mit ihnen (ob kundenfreundlich und -orientiert) zu erfahren.
Bei der Beantragung selbst gab es bei mir keine Schwierigkeiten. Ein Mitarbeiter vom Integrationsamt kam in mein Büro, gab einige gute Anregungen und ich hatte bereits mein Prospektmaterial zusammmen, das ich ihm zeigen konnte. Ich habe sogar 2 Stühle bekommen, einen für den Schreibtisch, einen fürs Beratungszimmer, damit ich den Stuhl nicht immer hin- und her durchs Haus schieben muss. 20 % musste der Arbeitgeber übernehmen, der mir allerdings sowieso das Büro neu einrichten wollte. So gesehen war für ihn der Zuschuss des Integrationsamtes sogar eine "Finanzspritze". Auch die Beratung und Betreuung durch die beiden beteiligten Firmen war sehr gut. Die Stühle sind von Ergoplus aus Aschaffenburg. Der Schreibtisch ist von einer schwedischen Firma mit Niederlassung in Hamburg. Auch der Mitarbeiter kam vor Ort und plante gemeinsam mit mir, welche Schreibtischkonstruktion bei den räumlichen Verhältnmissen und den Arbeitserfordernissen optimal ist (ich bekam dann einen Winkelschreibtisch mit Haltesystemen für den Monitor und PC) und genügend Platz und Ablagefläche für großräumiges Arbeiten. Ich hasse nämlich zu kleine Arbeitsflächen, wenn ich keine Unterlagen verteilen kann, da ich meist an mehreren Sachen gleichzeitig arbeite.
Du siehst, meine Erfahrungen waren in jeder Hinsicht sehr gut.
Den vorherigen Besuch der Reha-Messe in Düsseldorf, wo ich die Kontakte zu den Firmen bekam, fand ich auf jeden Fall sehr informativ und hilfreich. Ich hatte da den Vorteil, dass ich beruflich sowieso dorthin musste und habe das dann auch gleich für mich selbst genutzt. Glück muss man haben!
Einen schönen sonnigen Tag wünscht dir
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
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Gast
Hallo Anne,
ich habe jetzt bei meinem Orthopäden um ein Attest gebeten, die hatten da schon eine Vorlage im PC, da steht drin, dass ich einen rückengerechten Bürostuhl mit hoher Rückenlehne und Armstützen, sowie einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötige. Mußte zwar 16 EUR löhnen für das Attest, aber hab jetzt was in der Hand.
Frage: Hast Du selbst den Antrag beim Integrationsamt gestellt oder lief das über den Arbeitgeber? Ich würde nämlich das gern selbst in die Hand nehmen (damit mein Arbeitgeber sowenig wie möglich belästigt wird).
Ist das immer so, daß der Arbeitgeber 20% übernehmen muss?
Noch kann ich ja nicht arbeiten, aber ich würde mich in der Zeit jetzt gern darum kümmern geeignete Arbeitsmöbel zu finden.
Wann ist denn der richtige Zeitpunkt den Antrag zu stellen? Könnte ich das jetzt schon machen und später dann wenn ich arbeiten gehen kann, den technischen Berater organisiere?
Gruß Silvia
ich habe jetzt bei meinem Orthopäden um ein Attest gebeten, die hatten da schon eine Vorlage im PC, da steht drin, dass ich einen rückengerechten Bürostuhl mit hoher Rückenlehne und Armstützen, sowie einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötige. Mußte zwar 16 EUR löhnen für das Attest, aber hab jetzt was in der Hand.
Frage: Hast Du selbst den Antrag beim Integrationsamt gestellt oder lief das über den Arbeitgeber? Ich würde nämlich das gern selbst in die Hand nehmen (damit mein Arbeitgeber sowenig wie möglich belästigt wird).
Ist das immer so, daß der Arbeitgeber 20% übernehmen muss?
Noch kann ich ja nicht arbeiten, aber ich würde mich in der Zeit jetzt gern darum kümmern geeignete Arbeitsmöbel zu finden.
Wann ist denn der richtige Zeitpunkt den Antrag zu stellen? Könnte ich das jetzt schon machen und später dann wenn ich arbeiten gehen kann, den technischen Berater organisiere?
Gruß Silvia
Hallo Silvia,
ich glaube, ich habe damals erst mal beim Integrationsamt angerufen und gefragt, wie ich am besten den Antrag stelle. So genau weiß ich nicht mehr, wie das ablief, nur noch, dass man dort sehr freundlich und hilfsbereit war. Dass ich einen behindertengerechten Arbeitsplatz benötigte, wurde gar nicht in Frage gestellt, da ich ja meinen Behindertenausweis hatte, damals mit 90%. Nach einem Attest wurde nicht gefragt, soweit ich mich erinnere reichte der Nachweis der Schwerbehinderung. Ob der Arbeitgeber den Antrag stellen musste, weiß ich auch nicht mehr. Wenn es so war, dann habe ich bestimmt alles so vorbereitet, dass er nur noch unterschreiben brauchte. Am besten fragst du wirklich beim Integrationsamt nach. Was ich noch weiß ist, dass ich mich verpflichten mußte, noch mindestens 3 Jahre berufstätig zu sein, um den Finanzierungszuschuss zu erhalten. Der Arbeitgeberanteil ist festgelegt. Hast du Bedenken, dass er sich nicht beteiligen will? Evtl. würde ich dann anbieten, den Anteil für den Stuhl selbst zu bezahlen und damit dann auch Eigentümerin des Stuhls zu werden. Falls du den Arbeitgeber wechselst oder aufhörst, kannst du den Stuhl mitnehmen und hast zu Hause einen sehr guten Schreibtischstuhl.
Schönen Gruß
Anne
ich glaube, ich habe damals erst mal beim Integrationsamt angerufen und gefragt, wie ich am besten den Antrag stelle. So genau weiß ich nicht mehr, wie das ablief, nur noch, dass man dort sehr freundlich und hilfsbereit war. Dass ich einen behindertengerechten Arbeitsplatz benötigte, wurde gar nicht in Frage gestellt, da ich ja meinen Behindertenausweis hatte, damals mit 90%. Nach einem Attest wurde nicht gefragt, soweit ich mich erinnere reichte der Nachweis der Schwerbehinderung. Ob der Arbeitgeber den Antrag stellen musste, weiß ich auch nicht mehr. Wenn es so war, dann habe ich bestimmt alles so vorbereitet, dass er nur noch unterschreiben brauchte. Am besten fragst du wirklich beim Integrationsamt nach. Was ich noch weiß ist, dass ich mich verpflichten mußte, noch mindestens 3 Jahre berufstätig zu sein, um den Finanzierungszuschuss zu erhalten. Der Arbeitgeberanteil ist festgelegt. Hast du Bedenken, dass er sich nicht beteiligen will? Evtl. würde ich dann anbieten, den Anteil für den Stuhl selbst zu bezahlen und damit dann auch Eigentümerin des Stuhls zu werden. Falls du den Arbeitgeber wechselst oder aufhörst, kannst du den Stuhl mitnehmen und hast zu Hause einen sehr guten Schreibtischstuhl.
Schönen Gruß
Anne
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
der andere packt sie kräftig an und handelt (Dante)
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Windspieler
Ansprechpartner
Moin, moin,
auch wenn Du in einer "kleinen" Kanzlei arbeitest, muß Dein Betrieb bei der Berufsgenossenschaft versichert sein. Ich vermute, daß ihr bei der Verwaltungs-BG versichert seid, und bei denen gibt es die BGV-A2 (http://www.vbg.de/imperia/md/content/pr ... bgv_a2.pdf) , in der die sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreuung geregelt ist - auch für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten.
Danach muß Dein Betrieb neben der Grundbetreuung auch die "Anlassbezogene Betreuung" sicherstellen und der BG gegenüber nachweisen. Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes ist genau ein solcher Anlass. Häufig sind Kleinbetriebe durch einen überbetrieblichen Dienst versorgt, manchmal wird das über die Innung oder andere regionale berufsständische Organisationen vereinbart. Es treten daher keine "zusätzliche" Kosten für Deinen Arbeitgeber wegen der Einschaltung des Betriebsarztes auf, er erfüllt nur seine Fürsorgepflicht in vorbildlicher Weise. Sprich ihn daher ruhig und gelassen auf dieses Thema an.
Der Betriebsarzt verfügt in der Regel auch über Informationen über Hersteller von speziellen Stühlen. Bisher hatten wir nie Schwierigkeiten, einen speziellen Stuhl zum Test von einem Anbieter geliefert zu bekommen und ihn auch wieder abzugeben, wenn er nicht "passte".
Neben den (hoffentlichen) Zuschüssen, sollte Deinem Arbeitgeber Deine Gesundheit auch einiges wert sein, denn nur wenn Du (lieber mehr als weniger) gesund und leistungsfähig bleibst, kannst Du ihm dauerhaft Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. In vielen Groß- und Kleinbetrieben stöhnen die Inhaber zwar, lassen sich von diesem Argument jedoch beeindrucken. Das nennt sich dann "Gesundheitsförderung" und wird zur Zeit auch von den unterschiedlichsten Stellen gefördert. Immerhin könnte sich ein guter Stuhl, der nicht mehr als 1000 € kosten dürfte, nach 10 Ausfalltagen (a 100 €) "gerechnet" haben. Bei einer Lebensdauer eines Stuhles von über 5 Jahren muß der Stuhl Dir pro Jahr nur 2 Ausfalltage ersparen, um für Deinen Arbeitgeber eine gute Investition zu sein.
Viel Erfolg
Windspieler
auch wenn Du in einer "kleinen" Kanzlei arbeitest, muß Dein Betrieb bei der Berufsgenossenschaft versichert sein. Ich vermute, daß ihr bei der Verwaltungs-BG versichert seid, und bei denen gibt es die BGV-A2 (http://www.vbg.de/imperia/md/content/pr ... bgv_a2.pdf) , in der die sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreuung geregelt ist - auch für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten.
Danach muß Dein Betrieb neben der Grundbetreuung auch die "Anlassbezogene Betreuung" sicherstellen und der BG gegenüber nachweisen. Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes ist genau ein solcher Anlass. Häufig sind Kleinbetriebe durch einen überbetrieblichen Dienst versorgt, manchmal wird das über die Innung oder andere regionale berufsständische Organisationen vereinbart. Es treten daher keine "zusätzliche" Kosten für Deinen Arbeitgeber wegen der Einschaltung des Betriebsarztes auf, er erfüllt nur seine Fürsorgepflicht in vorbildlicher Weise. Sprich ihn daher ruhig und gelassen auf dieses Thema an.
Der Betriebsarzt verfügt in der Regel auch über Informationen über Hersteller von speziellen Stühlen. Bisher hatten wir nie Schwierigkeiten, einen speziellen Stuhl zum Test von einem Anbieter geliefert zu bekommen und ihn auch wieder abzugeben, wenn er nicht "passte".
Neben den (hoffentlichen) Zuschüssen, sollte Deinem Arbeitgeber Deine Gesundheit auch einiges wert sein, denn nur wenn Du (lieber mehr als weniger) gesund und leistungsfähig bleibst, kannst Du ihm dauerhaft Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. In vielen Groß- und Kleinbetrieben stöhnen die Inhaber zwar, lassen sich von diesem Argument jedoch beeindrucken. Das nennt sich dann "Gesundheitsförderung" und wird zur Zeit auch von den unterschiedlichsten Stellen gefördert. Immerhin könnte sich ein guter Stuhl, der nicht mehr als 1000 € kosten dürfte, nach 10 Ausfalltagen (a 100 €) "gerechnet" haben. Bei einer Lebensdauer eines Stuhles von über 5 Jahren muß der Stuhl Dir pro Jahr nur 2 Ausfalltage ersparen, um für Deinen Arbeitgeber eine gute Investition zu sein.
Viel Erfolg
Windspieler
