Höherer Grad der Behinderung...

Fragen zum Thema Wirbelsäulen OP's
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Dracula
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Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Dracula »

Seid gegrüßt, liebe Mitglieder!

Ich habe vor im Dezember/Januar einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dabei habe ich geltend gemacht:

- Depressionen
- Spondylodese Th8-L3 (Wirbelsäulenversteifung 8. Brust- 3. Lendenwirbel) wegen Skoliose mit Restkrümmung von 22° nach Copp
- Hyperkyphose
- Spondylolisthetis L5/S1 (Wirbelgleiten 5. Lenden-/1. Steißwirbel) Stufe 1 nach Meyerding

Die daraus hervorgehenden Beeinträchtigungen habe ich sorgfältig beschrieben.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bekommen (normalerweise würde einem aber allein schon bei einer großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen). Welchen Einzel-GdB ich auf welche Krankheit bekommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich auf die Depressionen einen Einzel-GdB von 10 bekommen habe.

Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben werde:

- Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)
- ggf. Knoblauchallergie
- ektodermale Dysplasie

Was meint ihr, welchen GdB würde ich dann bekommen? Und würde ich ein Merkzeichen bekommen? Durch die Rückenprobleme kann ich nämlich auch nicht lange stehen oder gehen (Gehbehinderung), normalerweise nicht länger als 30-45 Minuten gehen (zumindest nicht schmerzfrei), stehen kürzer.

Ich habe schon den Tipp erhalten mich an den VdK oder den Reichsbund zu wenden. Was findet ihr da besser? Und habt ihr sonst noch Tipps, wie ich einen höheren GdB bekomme?

Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt. Wäre es sinnvoller den nächsten beim Versorgungsamt zu stellen?

PS: Sollte das hier im falschen Forum sein, dann bitte ich euch diesen Beitrag in das richtige zu verschieben.

Eure Freundin D. :flamingdev:
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von nati1611 »

Dracula hat geschrieben:Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben werde:
- Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)
- ggf. Knoblauchallergie
Ist nicht erst morgen der 1. April? Vielleicht solltest du dir nen anderen Nick zulegen... :lach:
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Kaffeetrinker
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Kaffeetrinker »

Stimmt 1. April ist erst morgen, aber da ich auch Leute kenne die wegen jedem Furz nen Antrag stellen obwohl das hirnrissig ist,schwanke ich noch ob das bei ihr ernstgemeint ist.

Zu den Dingen würde ich einfach jedem nicht mehr als GdB von 10 sehen, das heisst im Endeffekt, dass es nicht berücksichtigt wird in der Endberechnung.

An deiner Stelle würde ich an den alten Punkten weitermachen, sprich einen Verschlechterungsantrag stellen, das ist die größte Chance was zu reissen.Fürs Merkzeichen G musst du hohe Hürden überklimmen, was ich so hier nicht sehen kann bei dir.

Anträge kannst du überall stellen, sie werden dann einfach weitergeleitet, es landet im endeffekt alles an einer Stelle.
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Jens1969
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Jens1969 »

Hallo Dracula,

die Zuerkennung eines GdB erfolgt grundsätzlich ohne Addition von Einzelprozenten. D. h., der zuerkannte GdB entspricht dem Prozentsatz der Behinderung mit der größten Einschränkung. Du schreibst "... normalerweise würde einem aber allein schon bei einer großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen ...". Das ist nach meinem Kenntnisstand so nicht mehr gültig. Da in den vergangenen Jahren die Bewertungskriterien für die Zuerkennung eines GdB erheblich verschärft wurden, wirst du nur mit wirklich viel Glück 50% GdB bekommen. Und das, nach meiner Einschätzung, auch nur auf die Spondylodese oder die Spondylolisthetis. Bei der Hyperkyphose hast du keinen Winkel angegeben. Insofern ist hier eine Einschätzung schwierig. Klaus wäre ggf. dafür auch der bessere Ansprechpartner.

Die anderen angegebenen Gesundheitsprobleme werden sicher ohne Berücksichtigung bleiben. Du solltest, wie Kaffeetrinker schon empfohlen hat, an den alten Punkten weitermachen und einen Verschlechterungsantrag stellen. Alles andere halte ich für aussichtslos. Es spricht nichts dagegen sich für die Antragstellung qualifizierten Beistand beim VdK oder dem Reichsbund zu holen.

Viele Grüße und viel Erfolg
Jens
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Kaffeetrinker »

Ich habe aufgrund meiner Kyphose schon 30 bekommen, wenn ich jetzt OP machen würde, würde ich auf 50 bestehen, da ja mehr Einschränkungen vorhanden wären als jetzt schon sind.
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Dolphingirl94 »

Hallo,
Ich habe das Thema verschoben, da deine Fragen sich nach dem Verfahren zur Feststellung eines GdBs nach einer Operation richten.
LG, Dolphingirl
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Jens1969 »

Kaffeetrinker hat geschrieben:Ich habe aufgrund meiner Kyphose schon 30 bekommen, wenn ich jetzt OP machen würde, würde ich auf 50 bestehen, da ja mehr Einschränkungen vorhanden wären als jetzt schon sind.
Hallo Kaffeetrinker,

weil das Thema Neuantrag / Verschlechterungsantrag in dem Falle auch bei dir zur Debatte stünde, an dieser Stelle noch mal der gut gemeinte Rat an alle, welche sich mit Gedanken in dieser Richtung beschäftigen: Wegen der in den vergangenen Jahren verschärften Bewertungskriterien für die Zuerkennung eines GdB kann so ein Antrag im Ergebnis auch einen niedrigeren GdB haben als vorher. Es gibt da mittlerweile etliche Fälle in denen das passiert ist. In der Sozialberatung während der Reha wurde ebenfalls darauf hingewiesen. Man muss das vorher also möglichst gut abschätzen, welches Resultat dabei herauskommen könnte.

Viele Grüße
Jens
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Kaffeetrinker »

Nun meiner ist ja noch nicht so alt und stimmt mit der Tabelle voll überein und ist dauerhaft, denen haben die 4 Zeilen gereicht vom Doc. Wenn OP dann erst in ein paar Jahren wenn die Kids größer sind.
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Dracula »

Sei gegrüßt, nati1611!

Ja, morgen ist der erste April. Es gibt aber nunmal Menschen mit lichtempfindlichen Augen und Knoblauchallergie. Du kannst alles ergooglen.

Deine Freundin D.

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Sei gegrüßt, Kaffeetrinker!

Ich glaube nicht, dass man bei Photophobie - also bei einer Sehstörung, bei der man am Tag nur unter Schmerzen nach draußen gehen kann, und das selbst mit Sonnenbrille mit Verdunklunksgrad 3 - nur 10 bekommt.

Deine Freundin D.
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Sie gegrüßt, Jens1969!

Die genaue Gradzahl von der Hyperkyphose habe ich gerade nicht im Kopf. Sie ist zum Glück nicht besonders schwer, beeinträchtigt mich aber trotzdem in meinem Erscheinungsbild (was sehr wichtig ist, wenn man Zauberkünstlerin ist) und verursacht Schmerzen.

Deine Freundin D.
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von nati1611 »

Dracula hat geschrieben:Es gibt aber nunmal Menschen mit lichtempfindlichen Augen und Knoblauchallergie. Du kannst alles ergooglen.
Es gibt auch realitätsfremde Menschen, die dringend psychologische Hilfe brauchen - kann man auch ergooglen.
Dracula hat geschrieben:Ja, morgen ist der erste April.
Dann deute ich mal, dass deine ganzen Beiträge (wie auch deine "Person"?) alle ein Aprilscherz sind, denn das kann nicht real oder ernst gemeint sein.
Dracula hat geschrieben:Deine Freundin D.
Du bist nicht meine Freundin und ich bin erst Recht nicht deine Freundin!!!
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Silas
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Silas »

Du solltest ausführlich Deine Einschränkungen beschreiben, es geht nicht in erster Linie um die Diagnose, sondern um die daraus resultierenden Behinderungen und das ist eben sehr individuell.

Ganz allgemein möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es ein Irrglaube ist, auf Grund einer OP einen höheren GdB zu erlangen. Man lässt ich ja nicht operieren, damit man danach behinderter ist als vorher, sondern um die Situation zu verbessern.

Natürlich weiss ich, dass Du Dich nicht freiwillig hast operieren lassen, sondern von Deinen Eltern gezwungen wurdest, das ändert aber nichts an den Tatsachen...

Gerade was die psychischen Einschränkungen angeht, könnte ich mir aber gut vorstellen, dass Du mehr GdB erreichen könntest. Du solltest mit Deinem Psychiater und Deiner Psychotherapeutin alles besprechen. Wenn Du noch keine hast, solltest Du Dir Hilfe suchen, das könnte Dir wahrscheinlich weiterhelfen, um mit dem status quo fertig zu werden und das beste daraus zu machen.
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Kaffeetrinker »

Also wenn ich mich operieren lasse bin ich behinderter als vorher, ich mag zwar dann Schmerzfreiheit haben, aber dafür habe ich wesentlich mehr Bewegungseinschränkungen als ohne OP.
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Ani88 »

Hallo!
Ich möchte das was Silas schreibt, auch nochmal bekräftigen:
Silas hat geschrieben: Ganz allgemein möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es ein Irrglaube ist, auf Grund einer OP einen höheren GdB zu erlangen. Man lässt ich ja nicht operieren, damit man danach behinderter ist als vorher, sondern um die Situation zu verbessern.
Das sehen die Ämter meist genauso! Etlichen ist folgendes schon passiert: Vor der Versteifungs-OP einen GdB beantragt. Nach der OP dann Verschlechterungsantrag gestellt, wodurch natürlich wieder geprüft wurde und dann ein niedrigerer GdB rauskam.
Eine Versteifung allein heißt ja auch nicht, dass man automatisch schwer behindert ist. Da kommt es dann schon auf die individuellen Einschränkungen an und ggf. (Folge-)Schäden. Grundsätzlich muss man heutzutage eh mehr kämpfen, um einen entsprechenden GdB zu bekommen. Und die 50 sind dabei eine große Hürde. Im Skoliose-OP-Forum kann man da auch viel dazu lesen. Viele kommen über die 40 nicht raus. Begründet wird oft, dass die Versteifung 2 Wirbelsäulenabschnitte umfasst (auch bei langen Strecken wie z.B. TH4-L4 stimmt das ja sogar). Und da wären wir dann in der Tabelle bei einem GdB von 30-40.
Liebe Grüße
Ani
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Dolphingirl94 »

Hallo nati1611,
nati1611 hat geschrieben:
Dracula hat geschrieben:Es gibt aber nunmal Menschen mit lichtempfindlichen Augen und Knoblauchallergie. Du kannst alles ergooglen.
Es gibt auch realitätsfremde Menschen, die dringend psychologische Hilfe brauchen - kann man auch ergooglen.

Bitte keine Kommentare, die sich über die Erkrankungen anderer lustig machen. Jede Erkrankung ist ein Sonderfall, dessen Schwere man nicht aus der Ferne beurteilen kann und sollte.

LG, Dolphingirl
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Re: Höherer Grad der Behinderung...

Beitrag von Kaffeetrinker »

@Ani88

Ist auch immer wieder abhängig von den Ämtern selber und den SB´s die das entscheiden müssen, in meiner Gegend scheinen sie da richtig human zu sein.Und wenn ich von mir ausgehe habe ich mehr Einschränkungen wenn ich operiert bin.
Und meine 30 Grad (dauerhaft) stammen aus einem 4 zeiligen Befundsbericht ohne dass Einschränkungen angegeben worden sind, du kannst Gift drauf nehmen dass ich die 50 einklagen würde wenn ich mich operieren lassen würde.

Es kann so oder so ausgehen, da darf man auch nicht den Klageweg scheuen.
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