Allgemeiner Zeit- und Geldanspruch?

Fragen zum Thema Wirbelsäulen OP's
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BlueBunny
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Allgemeiner Zeit- und Geldanspruch?

Beitrag von BlueBunny »

Hallo, ich frage mich, wie lange so der Ablauf der OP sein wird?
Ich meine nachdem man einen Termin zu einer OP hat (Vorbereitung, Dauer der OP - je nach Härtefall, Krankenhausaufenthalt, Krankschreibung nach der OP - Zuhause - sodass man wieder arbeiten kann?)

Und wie ist dann die Sache mit Arbeitgeber? IdR muss er mich ja 6 Wochen lang wenn man krank ist, denoch bezahlen, aber dies ist ja ein absehbarer Grund (nenne ich mal so) - eine Art Zwangs"urlaub". Muss oder wird er das denoch zahlen? Oder wenn dann sogar vermindert? Oder wird die Kranken- oder Rentenversicherung auch das zahlen müssen?

Bitte stellt keine fragen, warum ich das wissen möchte :nein: :(
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Kaffeetrinker
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Re: Allgemeiner Zeit- und Geldanspruch?

Beitrag von Kaffeetrinker »

Hallo,

die ersten 6 Wochen zahlt der AG im Regelfalle den Lohn fort, danach gibt es Krankengeld bis insgesamt zu 78 Wochen lang.Das KG beträgt ca 70% des Nettolohnes, genaueres kann man ausrechnen lassen mit dem Krankengeldrechner deiner KK.

Wie lange dass jemand ausfällt ist individuell, die die einen sind nach 3 Monaten relativ fit , die anderen haben evtl.noch Problee und brauchen dementsprechend länger, das Alter und körperlicher Zustand spielt bei der Genesung auch eine Rolle....

Und mach dir kein Kopf wegen dem Arbeitgeber, deine Gesundheit geht vor.

Bei weiteren Fragen, einfach stellen.
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Re: Allgemeiner Zeit- und Geldanspruch?

Beitrag von Silas »

Also, Du hast 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Danach hast Anspruch auf 72 Wochen (ca. 1,5 Jahre) Krankengeld.

Solltest Du dann immer noch nicht gesund sein, kannst Du einige Monate vor Krankengeldende Rente beantragen. Die Rente wird i.d.R. zunächst befristet, kann dann aber verlängert werden.
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Re: Allgemeiner Zeit- und Geldanspruch?

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo BlueBunny,
BlueBunny hat geschrieben:Und wie ist dann die Sache mit Arbeitgeber? IdR muss er mich ja 6 Wochen lang wenn man krank ist, denoch bezahlen, aber dies ist ja ein absehbarer Grund (nenne ich mal so) - eine Art Zwangs"urlaub". Muss oder wird er das denoch zahlen? Oder wenn dann sogar vermindert?
Er muss nicht nur, er wird auch in den ersten 6 Wochen zahlen. Der AG zahlt für jeden (!) Arbeitnehmer in seinem Betrieb (sofern es in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer sind) eine Umlage an die Krankenkasse (U1). Je nachdem, für welchen Satz er sich entscheidet, bekommt er zwischen 40 und 80% der Lohnkosten von der Krankenkasse ersetzt. Es entsteht ihm also nur ein geringer "Schaden".

Nach den 6 Wochen tritt - wie Kaffeetrinker und Silas schon geschrieben haben - das Krankengeld ein. D.h. der AG zahlt nichts mehr (Dein Angestelltenverhältnis wird für ihn unterbrochen) und die Krankenkasse übernimmt die Kosten (ca. 70% des Bruttolohns).

Gegen Ende der Krankenzeit kommt in der Regel auch eine Wiedereingliederung in Betracht. Das bedeutet, dass Du stufenweise (stundenweise) wieder anfängst zu arbeiten. Der AG hat die Möglichkeit, Dir in dieser Zeit schon Lohn zu bezahlen, muss es aber nicht. Wenn er es tut, verrigert sich Dein Krankengeld um den AG-Betrag. Wenn er es nicht tut (was meist der Fall ist), bekommst Du weiterhin Krankengeld von der Kasse.

Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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