Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Fragen zum Thema Wirbelsäulen OP's
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Dracula
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Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Beitrag von Dracula »

Seid gegrüßt, liebe Mitglieder!

Aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:
Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.
Und:
§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:

1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

Eure Freundin D. :twisted:
"The luckiest man who walks on this earth is the one who finds true love." - "You found Mina. I thought she was lost. We'll be married as soon as I return. Are you married, Count? - Sir, are you married?" - "I was married. Ages ago, it seems. She died." (Graf Dracula und Jonathan Harker aus dem Film "Bram Stoker's Dracula")
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minimine
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Re: Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Beitrag von minimine »

Hallo Dracula,

ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt richtig verstanden habe, um was es dir geht.
Du meinst, wenn du einen GdB beantragst und du zu einer amtsärztlichen Untersuchung musst, ob dir dann die Fahrtkosten erstattet werden?
Normalerweise wird das ohne ärztliche Untersuchung entschieden, soweit ich weiß muss man evtl. nur, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und eben Widerspruch einlegt zu einem ärztlichen Gutachter. Und in deinem zitierten Gesetz steht ja drin, dass du die Fahrtkosten dann erstattet bekommst. Aber ich weiß jetzt nicht, ob ich dich überhaupt richtig verstanden habe.
Aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einem GdB von mind. 50. Nur mit einer Wirbelsäulendeformität ist das schon schwer zu erreichen und ich denke mal nach einer OP noch viel schwieriger. Versuchen kannst du es natürlich.
Wurde dein Wirbelgleiten nicht mit operiert bzw. liegt das im nicht-operierten Bereich?
LG
Minimine

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Dracula
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Re: Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Beitrag von Dracula »

Sei gegrüßt, minimine!

Ja, genau das meine ich.

Bei einer großstreckigen Wirbelsäulenversteifung steht dir ein GdB von 50-70 zu, genau so wie bei einer Skoliose ab 70°; allerdings steht meines Wissens nach nirgends, was eine "großstreckige Versteifung" ist, also ab wie vielen Wirbeln man das sagt.

Nein, das Wirbelgleiten wurde nicht operiert. Man hat mir gesagt, es sei nicht nötig, das zu operieren. Aber vielleicht hätte man sich zuerst darum kümmern sollen. Die Skoliose hat mir selten große Schmerzen bereitet, aber ich hatte schon immer im Lendenwirbelbereich Schmerzen (obwohl die Verkrümmung da ja eig. nicht so schlimm war). Aber wenn du noch minderjährig bist, fragt dich ja keiner :( dann ist ja deine Meinung allen egal :( dann zählt ja nur, was Mama und Papa sagen :(

Deine Freundin D. :bgdev:
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