Grad der Behinderung?

Fragen zum Thema Wirbelsäulen OP's
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Dracula
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Grad der Behinderung?

Beitrag von Dracula »

Seid gegrüßt, liebe Mitglieder!

Wie einige von euch sicherlich schon wissen, wurde ich am 20.07.2011 an meiner Skoliose operiert. Die Versteifungsstrecke geht von TH8-L3 (also vom 8. Brust- bis zum 3. Lendenwirbel).

Jetzt habe ich gelesen, dass man einen Grad der Behinderung (GdB) von 50-70 (von insgesamt 100) bekommen kann. Meint ihr, meine Versteifungsstrecke ist lang genug, um mind. 50 zu bekommen?

Die Beeinträchtigungen spielen dabei natürlich auch eine große Rolle: Ich kann meinen Rücken nicht mehr rund machen und kann dadurch vieles (v.a. Sport, aber auch einige Bewegungen, die für Andere alltäglich sind) nicht mehr. Außerdem kann ich weder lange stehen noch sitzen und habe häufig Rückenschmerzen (teils so stark, dass ich Schmerzmittel nehmen muss). Auch habe ich seit der OP (wahrscheinlich) eine Anpassungsstörung (die aber noch nicht diagnostiziert ist).

Was meint ihr: Was für einen GdB könnte ich dafür bekommen? Ich weiß, die meisten von euch sind keine Ärzte bzw. Gutachter, aber ich möchte gerne wissen, womit ich eurer Meinung nach rechnen kann.

Eure Freundin D. :bgdev:
"The luckiest man who walks on this earth is the one who finds true love." - "You found Mina. I thought she was lost. We'll be married as soon as I return. Are you married, Count? - Sir, are you married?" - "I was married. Ages ago, it seems. She died." (Graf Dracula und Jonathan Harker aus dem Film "Bram Stoker's Dracula")
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rejoy
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Re: Grad der Behinderung?

Beitrag von rejoy »

Du kannst hier mal schauen: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Das sind Anhaltspunkte, die dem Gutachter zur Verfügung stehen anhand derer er zu seiner Entscheidung kommen soll.

Da kannst du unter 26.18 Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten, Wirbelsäulenschäden schauen was auf dich zutrifft und wieviel es daher etwa geben könnte.

Allerdings ist das wirklich nur ein Anhaltspunkt und es hängt sehr vom jeweiligen Sachbearbeiter ab und davon wie plausibel du deine resultierenden Einschränkungen beschrieben hast. Das war bei mir damals der entscheidende Faktor zum Erfolg. Hab aber meinen GdB nicht wegen dem Rücken, daher kenne ich mich auch nicht weiter aus. Wieviel du letztlich erwarten kannst, kann ich dir daher nicht genau sagen.
No Body is perfekt

and meiner auch not:

:halloatall:

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Re: Grad der Behinderung?

Beitrag von Sozi »

Guten Morgen Dracula,

wie rejoy schon schrieb hängt die Einschätzung immer vom Sachbearbeiter ab.
In der Versorgungsverordnung steht Versteifung großer Teile der Wirbelsäule (bei 50-70) was "groß" ist entscheidet immer der Sachbearbeiter.

Wenn du es probierst ist ganz wichtig das deine Ärzte in ihren Befunden auch immer die Einschränkungen/Beeinträchtigungen beschreiben und nicht nur die Diagnose hinschreiben. Die wirkt sich nämlich bei jedem immer anders aus. Deshalb solltest du beschreiben welche Beeinträchtigungen da sind und im besten Fall bestätigen das deine Ärzte im Befund.

Wenn die Anpassungsstörung dieagnostiziert wird die auf alle Fälle ebenso mit angeben.

Falls keine 50 Grad bewilligt werden sollten kannst du ja immer noch in Widerspruch gehen oder es später nochmal probieren.

LG Sozi
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