Schmerzensgeld
Verfasst: Mo, 05.01.2004 - 11:48
Piepsmaus schrieb am 4.1.2004
"Ich habe mich 1997 auf der Stolzalpe operieren lassen . . . Bekam zwar eine Rückenmarks Blutung und war Querschnitts gelähmt, aber das war eines der Risiken der op, 1:1000 denk ich. . ."
Eine - zeitweise oder dauerhafte - Querschnittslähmung als Folge einer "Rückenmarksblutung" im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation kann Folge eines "medizinischen Kunstfehlers" sein und im Prinzip zu einer Schmerzensgeldforderung gegenüber der betreffenden Klinik als dem Arbeitgeber des Operationsteams berechtigen.
Wie man hinsichtlich einer Schmerzensgeldforderung vorgehen kann, erfährt man unter anderem bei der Patientenberatung der Verbraucherzentrale des betreffenden Bundeslandes, in dem man wohnt. (siehe die Beratungsseiten am Anfang des Telefonbuches "Gelbe Seiten" oder in der Gemeindeverwaltung / im Rathaus anrufen und erfragen).
Für die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung braucht man in der Regel eine Rechtsvertretung (Rechtsanwalt). Dazu ist es vorteilhaft, Mitglied in einem der großen Sozialverbände zu sein, wie z.B. SoVD oder Vdk. Die vertreten einen dann in Rechtsfragen, einschließlich Prozessangelegen-heiten.
Liebe Skoliotiker/innen, es ist nicht alles "Schicksal" oder "unvermeidbares Risiko", was Euch in der Skoliose-Szene begegnet. Solidarisiert Euch! Schließt Euch zu Selbsthilfegruppen zusammen. Werdet Mitglied in den betreffenden Vereinen und Verbänden, um berechtigte Interessen durchzusetzen. Als Einzelkämpfer/innen steht Ihr auf verlorenem Posten.
Gruß, Peter in der Heide.
"Ich habe mich 1997 auf der Stolzalpe operieren lassen . . . Bekam zwar eine Rückenmarks Blutung und war Querschnitts gelähmt, aber das war eines der Risiken der op, 1:1000 denk ich. . ."
Eine - zeitweise oder dauerhafte - Querschnittslähmung als Folge einer "Rückenmarksblutung" im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation kann Folge eines "medizinischen Kunstfehlers" sein und im Prinzip zu einer Schmerzensgeldforderung gegenüber der betreffenden Klinik als dem Arbeitgeber des Operationsteams berechtigen.
Wie man hinsichtlich einer Schmerzensgeldforderung vorgehen kann, erfährt man unter anderem bei der Patientenberatung der Verbraucherzentrale des betreffenden Bundeslandes, in dem man wohnt. (siehe die Beratungsseiten am Anfang des Telefonbuches "Gelbe Seiten" oder in der Gemeindeverwaltung / im Rathaus anrufen und erfragen).
Für die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung braucht man in der Regel eine Rechtsvertretung (Rechtsanwalt). Dazu ist es vorteilhaft, Mitglied in einem der großen Sozialverbände zu sein, wie z.B. SoVD oder Vdk. Die vertreten einen dann in Rechtsfragen, einschließlich Prozessangelegen-heiten.
Liebe Skoliotiker/innen, es ist nicht alles "Schicksal" oder "unvermeidbares Risiko", was Euch in der Skoliose-Szene begegnet. Solidarisiert Euch! Schließt Euch zu Selbsthilfegruppen zusammen. Werdet Mitglied in den betreffenden Vereinen und Verbänden, um berechtigte Interessen durchzusetzen. Als Einzelkämpfer/innen steht Ihr auf verlorenem Posten.
Gruß, Peter in der Heide.