Hallo BlueBunny,
BlueBunny hat geschrieben:Und wie ist dann die Sache mit Arbeitgeber? IdR muss er mich ja 6 Wochen lang wenn man krank ist, denoch bezahlen, aber dies ist ja ein absehbarer Grund (nenne ich mal so) - eine Art Zwangs"urlaub". Muss oder wird er das denoch zahlen? Oder wenn dann sogar vermindert?
Er muss nicht nur, er wird auch in den ersten 6 Wochen zahlen. Der AG zahlt für jeden (!) Arbeitnehmer in seinem Betrieb (sofern es in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer sind) eine Umlage an die Krankenkasse (U1). Je nachdem, für welchen Satz er sich entscheidet, bekommt er zwischen 40 und 80% der Lohnkosten von der Krankenkasse ersetzt. Es entsteht ihm also nur ein geringer "Schaden".
Nach den 6 Wochen tritt - wie Kaffeetrinker und Silas schon geschrieben haben - das Krankengeld ein. D.h. der AG zahlt nichts mehr (Dein Angestelltenverhältnis wird für ihn unterbrochen) und die Krankenkasse übernimmt die Kosten (ca. 70% des Bruttolohns).
Gegen Ende der Krankenzeit kommt in der Regel auch eine Wiedereingliederung in Betracht. Das bedeutet, dass Du stufenweise (stundenweise) wieder anfängst zu arbeiten. Der AG hat die Möglichkeit, Dir in dieser Zeit schon Lohn zu bezahlen, muss es aber nicht. Wenn er es tut, verrigert sich Dein Krankengeld um den AG-Betrag. Wenn er es nicht tut (was meist der Fall ist), bekommst Du weiterhin Krankengeld von der Kasse.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
Gruß,
Alex