Mich hat gestern die TK angerufen, da ich wegen meiner Physio eine Langfristverordnung beantragt hatte, diese aber (wiederholt) abgelehnt wurde. (Siehe hier)
Sie wollten wissen, ob ich den Widerspruch zurückziehe oder aufrecht erhalten möchte. Erhalte ich ihn aufrecht geht es wohl nochmal in ein Gremium und dann würde ich eine klagefähigen Bescheid erhalten und könnte klagen.
Die Frage ist jetzt, was man am besten macht. Habe ich überhaupt eine Chance? Ich sagte, dass ich Dr. Hoffmann nächste Woche ohnehin sehe und danach entscheide.
Wiederspruch zurückziehen?
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Reha Bad Sobernheim Februar 2015
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Re: Wiederspruch zurückziehen?
Bis zum klagefähigen Bescheid würde ich es auf jeden Fall durchziehen; Du hast ja nichts zu verlieren.
Vielleicht reicht das schon, dass sie nachgeben...
Wenn ich richtig informiert bin, ist auch eine Klage vor dem Sozialgericht nicht mit hohen Kosten verbunden - aber da solltest Du Dir wahrscheinlich Beratung / Unterstützung dazuholen.
Grüsse, Lady S