Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
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Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Tach Zusammen,
Ich plane den Arbeitgeber zu wechseln und ab und zu kann ich Bewerbungen über ein Online-Formular rausschicken. Da taucht dann irgendwann die Frage auf ob eine Behinderung vorliegt...
Eine Kyphose inklusive BSV in der BWS werden ansich wohl nicht ausreichen um als Behinderung anerkannt zu werden, aber das Tragen des Panzers ist ja in dem Sinne eine Behinderung/Einschränkung?
Man kann sich schwer bücken, ist in der Bewegung eingeschränkt. Ich habe zZ einen höhenverstellbaren Schreibtisch um im Stehen arbeiten zu können, dazu einen speziellen Bürostuhl, alles Dinge ohne die ein normaler Arbeitstag schwer zu überstehen wäre.
Hat da irgendjemand Erfahrungen gemacht in dem Bereich? War jemand mit ähnlicher Diagnose mal beim Versorgungsamt vorstellig?
Ich plane den Arbeitgeber zu wechseln und ab und zu kann ich Bewerbungen über ein Online-Formular rausschicken. Da taucht dann irgendwann die Frage auf ob eine Behinderung vorliegt...
Eine Kyphose inklusive BSV in der BWS werden ansich wohl nicht ausreichen um als Behinderung anerkannt zu werden, aber das Tragen des Panzers ist ja in dem Sinne eine Behinderung/Einschränkung?
Man kann sich schwer bücken, ist in der Bewegung eingeschränkt. Ich habe zZ einen höhenverstellbaren Schreibtisch um im Stehen arbeiten zu können, dazu einen speziellen Bürostuhl, alles Dinge ohne die ein normaler Arbeitstag schwer zu überstehen wäre.
Hat da irgendjemand Erfahrungen gemacht in dem Bereich? War jemand mit ähnlicher Diagnose mal beim Versorgungsamt vorstellig?
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
es gibt da klare regeln, wieviele abschnitte der WS im korsett stecken müssen, um als behinderung anerkannt zu werden. ich hänge mal was an... wenn du 30 % kriegst könntest du dich gleichstellen lassen, mache dich aber auf kampf samt widerspruch gefasst!
mit geringen funktionellen Auswirkungen
(Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)
20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte
Wirbelsäulensyndrome)
30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
30-40
mit besonders schweren Auswirkungen
(z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
50-70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit
80-100
mit geringen funktionellen Auswirkungen
(Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)
20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
(Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte
Wirbelsäulensyndrome)
30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
30-40
mit besonders schweren Auswirkungen
(z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Ah, danke, woher hast du Infos?
Kannst du mir was zum Ablauf sagen? Ich gehe mit Röntgebildern und MRT zum Versorgungsamt? Brauch man ärztliche Berichte? Oder wird man gar beim Amt selbst untersucht?
Kannst du mir was zum Ablauf sagen? Ich gehe mit Röntgebildern und MRT zum Versorgungsamt? Brauch man ärztliche Berichte? Oder wird man gar beim Amt selbst untersucht?
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BSV C6/7 seit 15.11.17 - Therapie: Bisher nur leichte Stützbandagen und Physiotherapie, Rehasport. Reha in Bad Sobernheim 11/16, Mai 2019, Januar 22.
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Hallo Dennis,
du kannst einen Antrag auf Feststellung Schwerbehinderung stellen. Das machst du am besten über das zuständige Versorgungsamt.
Hier in Hessen ist der folgende link richtig:
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... Erstantrag
Je nachdem welches Versorgungsamt für dich zuständig ist kannst du den Erstantrag downloaden und zu Hause in aller ruhe ausfüllen. Bitte alle Angaben genau
beschreiben, eventuell auch etwas auf die Tränendrüse drücken. Dann weg schicken und Warten. Bei meinem Antrag hat es ca. 3 Monate gedauert, lag aber daran das
sich ein Arzt nicht zeitgerecht mit den Unterlagen beeilt hat.
Ich habe aufgrund einer Schwerhörigkeit und Probleme mit der Hüfte Aktuell eine GDB von 30 %. Meine Rückensache ist da noch nicht mit eingerechnet,
habe ich aber noch vor.
Gruß Jörg
du kannst einen Antrag auf Feststellung Schwerbehinderung stellen. Das machst du am besten über das zuständige Versorgungsamt.
Hier in Hessen ist der folgende link richtig:
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... Erstantrag
Je nachdem welches Versorgungsamt für dich zuständig ist kannst du den Erstantrag downloaden und zu Hause in aller ruhe ausfüllen. Bitte alle Angaben genau
beschreiben, eventuell auch etwas auf die Tränendrüse drücken. Dann weg schicken und Warten. Bei meinem Antrag hat es ca. 3 Monate gedauert, lag aber daran das
sich ein Arzt nicht zeitgerecht mit den Unterlagen beeilt hat.
Ich habe aufgrund einer Schwerhörigkeit und Probleme mit der Hüfte Aktuell eine GDB von 30 %. Meine Rückensache ist da noch nicht mit eingerechnet,
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Gruß Jörg
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Hallo Jörg,
danke, ich habe eben beim Versorgungsamt angerufen, Antrag einschicken und das Amt würde dann sämtliche Unterlagen bei diversen Ärzten anfordern?
Das würde dann wohl wenig erfolgsversprechend sein, ich war bisher nur einmal bei Dr. Verres vor Ort, habe direkt mein Korsett verschrieben bekommen.
Alles davor, die gesamte monatelange Leidensgeschichte, Röntgenaufnahmen, MRT, Verschreibung von erfolgloser Krankengym etc wurde über einen nicht-spezialisierten Orthopäden abgewickelt.
Dort hieß es immer nur „mehr Sport, mehr könne man nicht machen, muss man halt Schmerzmittel nehmen und ein Korsett bringt sowieso nichts“, da wurden meine Probleme immer so abgetan, aber das kennt wohl jeder hier
Mit Berichten von diesem Orthopäden werde ich wohl nicht weit kommen…Naja ich werds trotzdem mal probieren, mal schauen…
danke, ich habe eben beim Versorgungsamt angerufen, Antrag einschicken und das Amt würde dann sämtliche Unterlagen bei diversen Ärzten anfordern?
Das würde dann wohl wenig erfolgsversprechend sein, ich war bisher nur einmal bei Dr. Verres vor Ort, habe direkt mein Korsett verschrieben bekommen.
Alles davor, die gesamte monatelange Leidensgeschichte, Röntgenaufnahmen, MRT, Verschreibung von erfolgloser Krankengym etc wurde über einen nicht-spezialisierten Orthopäden abgewickelt.
Dort hieß es immer nur „mehr Sport, mehr könne man nicht machen, muss man halt Schmerzmittel nehmen und ein Korsett bringt sowieso nichts“, da wurden meine Probleme immer so abgetan, aber das kennt wohl jeder hier
Mit Berichten von diesem Orthopäden werde ich wohl nicht weit kommen…Naja ich werds trotzdem mal probieren, mal schauen…
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
fordere alle berichte selbst an! diese kannst du dann selektieren. ich würde dann aber lieber noch ein paar monate warten und munition sammeln.
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Ja stimmt, das wäre ne Idee, glaube so mach ich's!
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
ach und ps:
was ich für sehr wichtig halte, wenn`s möglich ist...
lass dir einen SBA am besten "empfehlen", d.h. du willst eigentlich gar keinen aber die ärzte legen es dir ans herz. am besten in der reha oder über deinen behandelnden arzt, welcher auch den antrag verschicken soll zusammen mit der von dir gelieferten vorselektierten munition.
mache dich aber trotzdem auf unvermögen und widerstand seitens des versorgungsamtes gefasst!
was ich für sehr wichtig halte, wenn`s möglich ist...
lass dir einen SBA am besten "empfehlen", d.h. du willst eigentlich gar keinen aber die ärzte legen es dir ans herz. am besten in der reha oder über deinen behandelnden arzt, welcher auch den antrag verschicken soll zusammen mit der von dir gelieferten vorselektierten munition.
mache dich aber trotzdem auf unvermögen und widerstand seitens des versorgungsamtes gefasst!
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Eigentlich bin ich mir da nicht sicher, ob es als Behinderung Durkommen wird, aber versuchen kann man immer;), viel Glück.
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Re: Korsett-Tragen eine "Behinderung"? Arbeitgeberwechsel?
Hallo,
ich habe (wegen eines ganz anderen Themas) auch einen Schwerbehindertenausweis. Für das Versorgungsamt ist es immer ausschlaggebend (neben der Einteilung des "Krankheitsbildes" die "Behinderung" an der Teilhabe nachvollziehen zu können.
Es ist zu empfehlen ausführlich selbst die Einschränkungen zu begründen und aufzuzeigen. Mit den Ärzten sollte man in Kontakt sein und die Unterlagen von ihnen auch selbst zuschicken lassen. Auch kann der Arzt ausführlich über die Einschränkungen schreiben, das ist hilfreich.
Viele Grüße
ich habe (wegen eines ganz anderen Themas) auch einen Schwerbehindertenausweis. Für das Versorgungsamt ist es immer ausschlaggebend (neben der Einteilung des "Krankheitsbildes" die "Behinderung" an der Teilhabe nachvollziehen zu können.
Es ist zu empfehlen ausführlich selbst die Einschränkungen zu begründen und aufzuzeigen. Mit den Ärzten sollte man in Kontakt sein und die Unterlagen von ihnen auch selbst zuschicken lassen. Auch kann der Arzt ausführlich über die Einschränkungen schreiben, das ist hilfreich.
Viele Grüße