GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Alles zur Korsett-Therapie für Jugendliche und Erwachsene bei Skoliose, Morbus Scheuermann, Kyphose ...
Pseudonym71
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GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Pseudonym71 »

Ich habe meinen Bescheid bekommen: einen GdS von 30.

Es wurden einige Dinge angegeben die angerechnet wurden für die funktionelle Beeinträchtigung, was aber nicht erwähnt wurde war die Behinderung durch das Korsett.
In meinem Antrag habe ich das ausführlich geschildert, da ich - abgesehen von den Schmerzen- die meiste Behinderung durch das Korsett habe (Sonst die wohl typischen Post Scheuermann Probleme bei einer Kyphose von 69°).

Soll ich da Widerspruch einlegen?

Ich habe ein Rahmouni Kyphose Korsett, also Presswurst von Busen bis Po und Hörnchen vor den Schultern und auch Schmerzen durch das Ding. Tragen soll ich 23h/d.
tani1230
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von tani1230 »

Hi,

wer hat Deinen Antrag ausgefüllt? Hat Dir jemand dazu geraten einen Antrag zu stellen?

Ich werde den Antrag jetzt dann auch stellen. Hab Scheuermann Kyphose 91°. Ich hoffe, daß es auch Gds 30 gibt wenigstens.
Das Gefühl zusammengepresst zu sein kenne ich . Wie hast Du Dich sonst so ans Korsett gewöhnt?
Ich hoffe jemand weiß, ob Du Widerspruch einlegen sollst!
Wünsch Dir ein glückliches gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2015!!!!!

Liebe Grüße Tanja
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eric
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von eric »

Ich würde auf alle Fälle Einspruch einlegen. Denn das Tragen eines Korsetts, das mehrere Wirbelsäulenabschnitte umfasst (ruhigstellt) sollte für sich alleine betrachtet schon mind. einen GdB von 50 bringen.
Gruß eric (und Prosit Neujahr)
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Shulk »

Nunja, mit 30% kannst du dich immerhin mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das hat mir beispielsweise damals den Job gesichert, bzw. eingebracht, da es für den Arbeitgeber gewisse Vorteile hat. 50% sind also nicht zwingend Voraussetzung um bessere Jobchancen zu haben.

Ich denke es ist auch vom Job und dem eigenen Befinden abhängig wie sehr das Korsett einschränkt. Ich denke ein normaler Büromensch wie ich es bin merkt von dem Korsett relativ wenig (wenn er nicht gerade so besch... eiden sieht wie ich. Mich stört das Korsett eigentlich nur am PC, weil ich mich so weit vorlehnen muss), während ein Handwerker oder Bauarbeiter da deutlich größere Probleme hat, eventuell sogar seinen Beruf aufgeben muss. Ich weis nicht, ob das Amt den Job bei der Bemessung berücksichtigt. Sinnvoll wäre es aber.
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Kaffeetrinker
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Kaffeetrinker »

eric hat geschrieben:Ich würde auf alle Fälle Einspruch einlegen. Denn das Tragen eines Korsetts, das mehrere Wirbelsäulenabschnitte umfasst (ruhigstellt) sollte für sich alleine betrachtet schon mind. einen GdB von 50 bringen.
Gruß eric (und Prosit Neujahr)

GdB von mind. 50 gibts erst ab Ruhigstellung von 3 Wirbelsäulenabschnitten, also ohne Halsteil gibts nur GdB 30

Kann man auch nachlesen in der GdB Tabelle, einfach mal googlen.
Pseudonym71
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Pseudonym71 »

Den Antrag hatte ich mit der Schwerbehindertenbeauftragten meines Arbeitgebers zusammen gemacht. Die kennt sich aber natürlich auch nicht mit Rumpforthesen aus.

Wenn das Korsett die 30 nicht verändert bräuchte ich ja nicht Widersprechen. Ich dachte ich hätte mal gehört, dass ein Korsett mit Halsteil 70 ergibt, deshalb dachte ich mit meinem wären es evtl 50.

Ich finde es immer krass zu lesen, dass andere durch ihr Korsett nur eingeengt werden oder sich an der Optik stören - ich habe damit Schmerzen und Druckstellen ohne Ende. Da muss ich nicht handwerklich arbeiten (wie sollte das gehen?), es reicht wenn ich mich irgendwie bewege oder einfach auf irgend etwas anderem als einem Kniestuhl sitze. Leider fühle ich mich damit tatsächlich sehr behindert.
Da ich noch in Elternzeit bin, weiss ich noch nicht wie es sein wird wenn ich wieder arbeite.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Shulk »

Du hast dein Korsett ja erst seit relativ kurzer Zeit. Hast du Rahmouni schon darauf angesprochen, dass du (auch) im Korsett Schmerzen hast? Vielleicht kann er noch das ein oder andere korrigieren. Bei mir hat er auch noch nach einem halben Jahr Änderungen vorgenommen um die letzten Unannehmlichkeiten zu beseitigen. Momentan passt es ganz gut. So ein Korsett ist nicht von Anfang an zu 100% perfekt.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Pseudonym71 »

Einmal hat er ja schon "Entfoltert", also Pelotte abgeschliffen, unten gekürzt und so. Vorher war es nicht auszuhalten, jetzt geht es oft für einige Stunden. In 20 Tagen hab ich Termin, aber ich fürchte er wird mir dann eher die Pelotte wieder verstärken wollen.

Ich hab ja auch noch Hoffnung, dass sich jetzt mit den Schroth-Übungen etwas verbessert - auf der Reha waren die Schmerzen (ausserhalb der Übungszeiten ;D ) weniger. Natürlich aber unter unnatürlichen Bedingungen die mit dem Alltag nicht vergleichbar sind.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Shulk »

Da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn du ihm sagst, dass es so schon schwer genug ist wird er es sicherlich nicht verschärfen. Der Mann weis auch, dass es besser ist ein Korsett zu haben, dass weniger korrigiert aber dafür konsequent getragen wird als ein stark korrigierendes, dass nicht getragen wird.

Es kommt natürlich auch darauf an, was das Ziel der Behandlung ist. Steht die Korrektur im Vordergrund mit der Hoffnung, dass das Korsett irgendwann nicht mehr nötig ist und man schmerzfrei ist oder steht die Schmerzbekämpfung an vorderster Stelle? In vielen Fällen ist es auch beides, da muss dann der Kompromiss gefunden werden. Wie es bei dir aussieht und wie du die Prioritäten legst weis ich natürlich nicht, aber solche Gedanken spielen bei der Behandlung natürlich eine Rolle. Auch hat jeder eine individuelle Schmerzgrenze.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Ungerader »

Pseudonym71 hat geschrieben:Ich habe meinen Bescheid bekommen: einen GdS von 30.
Soll ich da Widerspruch einlegen?
Ich würde widersprechen. Begründe einfach mit den Dingen, die du mit dem Korsett im täglichen Leben nur bedingt oder gar nicht ausführen kannst. Z.B. Schuhe binden, etwas vom Boden aufheben, usw. Möglicherweise ist auch deine Atmung eingeschränkt und du bist deswegen weniger belastbar. Verlieren kannst du nicht, der GdB wird durch den Widerspruch nicht geringer.

Viel Erfolg wünscht
der Ungerade
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von MissTerioes »

Hallo,

ich hab am 24.12. auch meinen Bescheid bekommen. Habe einen Gesamt-GdB von 30. Für die Kyphose mit Korsett habe ich allerdings nur 20 bekommen, zusammen mit 3 weiteren Dingen (für eins nochmal 20, für die beiden anderen beiden jeweils 10) ergab sich dann der Gesamt-GdB von 30. Ganz zufrieden bin ich damit irgendwie auch nicht...
Hab jetzt beim Arbeitsamt den Antrag auf Gleichstellung gestellt, hab aber gleich nochmal nen Brief mit Fragen zurück bekommen, den ich beantworten soll, ich glaube die mucken da nu auch rum... und ich arbeite handwerklich!!! Kann mein korsett auf Arbeit nur selten und mit roßer Hilfe der Kollegen anhaben.

Grüße
die Miss
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Pseudonym71 »

Haben die das bei Dir wirklich von sich aus so aufgeschlüsselt?
Bei mir stand nur:

Die Prüfung der ärztlichen Unterlagen hat ergeben, dass folgende Funktionsbeeinträchtigung(en) vorliegen:
Degenerative Veränderung der Wirbelsäule, Wirbelsäulenverformung, Chronisches Schmerzsyndrom, Wachstumsstörung (Scheuermann'sche Krankheit), Kopfschmerzsyndrom, Schwindel.

Für mich eben seltsam, dass anscheinend meine Angaben zur Behinderung durch das Korsett gar nicht mit einbezogen wurde. Das Korsett ist ja nicht einmal erwähnt! Was Dr. Hoffmann geschrieben hat weiss ich nicht - ihm lag aber vor was ich im Antrag schrieb.
Und was da wieviel Grad ausmacht, das erschliesst sich mir natürlich auch nicht.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von MissTerioes »

Hey,

ja bei mir wurde das alles aufgeschlüsselt.
Korsett wurde aber auch nicht berücksichtigt, zumindest steht nichts dabei..

Grüße
die Miss
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Kaffeetrinker »

Korsett wird wohl erst berücksichtigt wenn es 3!! Bereiche der WS erfasst, also ohne Halsteil erfasst es nur 2 Bereiche......
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Pseudonym71 »

Weisst Du auch womit das begründet wird?
Es ist ja eigentlich offensichtlich, dass ein Rahmouni Korsett bei vielen Dingen des alltäglichen Lebens behindernd wirkt.

Auf der Reha habe ich eigentlich nur Leute kennengelernt, die zwar ein Korsett hatten, das aber kaum trugen weil " damit kannst Du ja nichts mehr machen".
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Beetle »

Hallo,
die wollen einfach ein Korsett nicht akzeptieren, weil es nur für Kinder und Jugendliche bestimmt ist.
Ich habe dasselbe Problem bei der Erwerbsminderung. Der Gutachter hat einfach geschrieben, daß
das Korsett nicht Gegenstand des Gutachten ist. Damit war das für ihn erledigt obwohl er ein orthopädisches
erstellen sollte.
Gruß beetle
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von minimine »

Hallo Beetle,
die wollen einfach ein Korsett nicht akzeptieren, weil es nur für Kinder und Jugendliche bestimmt ist.
die Richtlinie gilt aber für Kinder genauso wie für Erwachsene.

Nichtsdestotrotz ist ein Korsett immerhin ein Hilfsmittel. Es wäre unlogisch, wenn man mit einem Hilfsmittel einen höheren GdB haben würde, als ohne. Ich zumindest bin dankbar damit nicht als schwerbehindert zu gelten. IdR bekommt man einen GdB von 30, das ist auch angemessen. Aber einen GdB von 50? Ne, das soll diesen vorbehalten bleiben, die auch wirklich schwere Erkrankungen oder Behinderungen haben.
LG
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Shulk »

Vor allem kann man sich wie schon geschrieben bei 30% gleichstellen lassen, was zwar nur der Firma dient (man selbst hat davon relativ wenig), aber wenn man dadurch einen Job bekommt, den man sonnst vielleicht nicht bekommen hätte ist das auch viel wert.

Von daher lege ich es nicht drauf an, ob ich zusätzlich zu meinem Augenproblem noch einige Prozente rausholen kann, weil nun das Rückenproblem dazu gekommen ist.
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von Thomas »

Shulk hat geschrieben:Vor allem kann man sich wie schon geschrieben bei 30% gleichstellen lassen, was zwar nur der Firma dient (man selbst hat davon relativ wenig), aber wenn man dadurch einen Job bekommt, den man sonnst vielleicht nicht bekommen hätte ist das auch viel wert.
Warum soll die Gleichstellung der Firma dienen? Die bekommt meines Wissens nichts dafür. Die Gleichstellung dient dazu, dass, wenn Dein Job gefährdet ist, Du Unterstützung durch das Integrationsamt bekommst.

Gruß Thomas
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aktueller Thread: Neuroforamenstenose und Korsett mit Halsteil
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Re: GdS 30 - Korsett unberücksichtigt

Beitrag von minimine »

Warum soll die Gleichstellung der Firma dienen? Die bekommt meines Wissens nichts dafür. Die Gleichstellung dient dazu, dass, wenn Dein Job gefährdet ist, Du Unterstützung durch das Integrationsamt bekommst.
Einer Firma dient das überhaupt nichts. Für die Schwerbehinderten-Quote zählen nur tatsächlich Schwerbehinderte, also ab GdB 50, bzw. gibt es durchaus auch Firmen, die lieber zahlen, als Jemanden mit Behinderung einzustellen. Traurig, ist aber so.

Wichtig ist ein GdB von 30 wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, um dann einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden um somit bei der Sozialauswahl positiver berücksichtigt zu werden.
Das gilt aber nicht bei personenbedingten Kündigungen.

Vollständigen Schutz gibt es aber weder mit Schwerbehinderung, noch mit Gleichstellung.
LG
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