Hallo,
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und wurde vom Versorgungsamt ausführlich über die rechtliche Situation informiert.
Skolimama hat geschrieben:wollte mal hören, was ihr für Erfahrungen als Korsettträger bei Lehrstellensuche gemacht habt. Meine Tochter ist jetzt in der 9. Klasse und macht nächstes Jahr ihre mittlere Reife. Sie möchte sich im kaufmännischen Bereich oder bei einer Behörde in der Verwaltung um eine Lehrstelle bewerben. Das Arbeitsamt rät dazu, einen Behindertenausweis zu beantragen - sie hätte dann bei den Behörden bessere Chancen.
Bei Behörden ja, in der freien Wirtschaft nein.
Wenn ich meine Tochter darauf anspreche kommt gleich - bin ich wohl behindert? Stemple ich meine Tochter mit so einem Antrag als Behinderte ab?
Es heißt halt einfach so.
minimine hat geschrieben:aber nur, wenn sie auch tatsächlich einen GdB von mindestens 50% bekommt, denn erst dann gilt man als Schwerbehindert und auch nur im öffentlichen Dienst.
Zweimal nein.
Schwerbehindert kann man auch zu 10% sein, aber erst ab 50% bekommt man einen Ausweis. Ab 30% kann man sich rechtlich gleichstellen lassen. Vom öffentlichen Dienst hängt das nicht ab; in der freien Wirtschaft zählt Schwerbehinderung genauso.
Bei Vorstellungsgesprächen darf mittlerweile auch nicht mehr allgemein nach Behinderungen gefragt werden, es sei denn, die Behinderung hat Auswirkungen auf die auszuführende Tätigkeit, dann muss man es mitteilen.
Die Frage darf schon gestellt werden, aber man muß keine ehrliche Antwort geben, außer wenn Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit zu erwarten sind.
Gast hat geschrieben:Und noch was, es ist gar nicht so einfach diesen Ausweis wieder loszuwerden, ich bin inzwischen so weit, dass ich das nur noch über einen Anwalt laufen lassen muss, und mache drei Kreuze wenn die Sache durch ist.
Mir wurde gesagt, daß ich den beim Versorungsamt zurückgeben kann, wenn ich möchte.
minimine hat geschrieben:aber warum hast du denn angegeben, dass du eine Schwerbehinderung hast? Wenn das für die Tätigkeit nicht wichtig ist, musst du das nicht sagen. Du könntest es dann einfach hinterher mitteilen, z.B. wenn du einen Personalfragebogen ausfüllst.
Nein, das ist nicht zulässig. Wenn man auf die Frage nach einer Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch lügt und dann nachher die Schwerbehinderung angibt, weil man die Vorteile nutzen möchte, dann ist das ein Kündigungsgrund. Wenn man die Schwerbehinderung sowohl vorher als auch nachher verschweigt, ist das OK.
Wenn du irgendwie beweisen kannst, dass du aufgrund deiner Behinderung nicht eingestellt wurdest, dann könntest du auch diese Firmen wegen Diskriminierung verklagen. Soweit ich weiß, reicht da auch schon das Gefühl der Diskriminierung. Solche Fälle werden dann aber sehr genau geprüft.
Von dieser Verklagerei halte ich nichts. Außerdem haben inzwischen die meisten Unternehmen damit begonnen, sich dagegen abzusichern.
Gast hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem war, ich hab das natürlich nicht freiwillig gesagt. Sondern ich wurde ganz gezielt gefragt, ob ich einen Behindertenausweis habe, und dann darf man nicht lügen.
Doch, darfst Du (s.o.).
Und auch die Unkündbarkeit ist in so kleinen Betrieben unter Umständen ein Problem.
Den Kündigungsschutz würde ich nicht überbewerten. Wenn der Betrieb dem Versorgungsamt gegenüber eine plausible Begründung für die Kündigung abgibt, dann sagt es normalerweise nicht nein.
Und wenn ich nicht danach gefragt wurde, stand im zukünftigen Ausbildungsvertrag, dass man angibt weder chronisch krank noch schwerbehindert zu sein, und das kann man ja nicht unterschreiben, wenn der Gegenteil der Fall ist. Das ist ein Grund für ne fristlose Kündigung, zumindest innerhalb der Probezeit, wenn es rauskommt.
Wenn die Krankheit oder Behinderung keine Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit hat (dann muß die Frage nach der chronischen Erkrankung nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden), so ist das
kein Kündigungsgrund, außer wenn man die zusätzlichen Rechte für Schwerbehinderte nachträglich einfordert.
minimine hat geschrieben:doch, du darfst lügen, denn diese Frage dürfte gar nicht gestellt werden.
Doch, die Frage nach einer Schwerbehinderung ist zulässig.
Aber was machen die denn, wenn jemand erst später nach Festanstellung einen GdB beantragt, dann können sie ja auch nichts dagegen machen. Wie gesagt, dir steht ja dennoch frei, ihn einfach gar nicht anzugeben und auf deine zusätzlichen Rechte zu verzichten. Den Steuerfreibetrag würdest du sicherlich dennoch bekommen.
Nein, nachträgliches Einfordern geht nicht (s.o.).
VG, Anne