Lehrstellensuche mit Korsett

Alles zur Korsett-Therapie für Jugendliche und Erwachsene bei Skoliose, Morbus Scheuermann, Kyphose ...
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Skolimama
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Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von Skolimama »

Hallo,

wollte mal hören, was ihr für Erfahrungen als Korsettträger bei Lehrstellensuche gemacht habt. Meine Tochter ist jetzt in der 9. Klasse und macht nächstes Jahr ihre mittlere Reife. Sie möchte sich im kaufmännischen Bereich oder bei einer Behörde in der Verwaltung um eine Lehrstelle bewerben. Das Arbeitsamt rät dazu, einen Behindertenausweis zu beantragen - sie hätte dann bei den Behörden bessere Chancen. Wenn ich meine Tochter darauf anspreche kommt gleich - bin ich wohl behindert? Stemple ich meine Tochter mit so einem Antrag als Behinderte ab? Sie ist zwar durch ihr Korsett in den Bewegungen eingeschränkt, hat aber bis jetzt keinerlei Schmerzen.
Verschweigt man bei Vorstellungsgesprächen lieber die Skoliose und das Korsett - sie muss es wahrscheinlich noch mindestens 4 bis 5 Jahre tragen!

Wäre für Tipps sehr dankbar.

LG Skolimama
minimine
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von minimine »

Hallo Skolimama,
Das Arbeitsamt rät dazu, einen Behindertenausweis zu beantragen - sie hätte dann bei den Behörden bessere Chancen.
aber nur, wenn sie auch tatsächlich einen GdB von mindestens 50% bekommt, denn erst dann gilt man als Schwerbehindert und auch nur im öffentlichen Dienst.
Ich hab mit ca. 50° und Rahmouni-Korsett anfang des Jahres 30% bekommen, muss aber dazu sagen, ich weiß nicht, ob das Korsett überhaupt mit beachtet wurde oder generell nicht beachtet wird etc.
Hier kannst du die Richtwerte dafür nachlesen: http://www.global-help.de/gdb-tabelle/4242.shtml
Stemple ich meine Tochter mit so einem Antrag als Behinderte ab?
Aus dem selben Grund habe ich mich selbst lange nicht aufraffen können, einen Antrag zu stellen, so gesehen kann ich deine Tochter da schon gut verstehen.
Verschweigt man bei Vorstellungsgesprächen lieber die Skoliose und das Korsett - sie muss es wahrscheinlich noch mindestens 4 bis 5 Jahre tragen!
Es ist ja so, dass sie sowieso zu so einer Jugendschutz-Untersuchung muss, um festzustellen, ob sie für den ausgewählten Beruf gesundheitlich in der Lage ist.
Der Arzt kann sie dann eben für vollständig tauglich, bedingt tauglich und untauglich einstufen, das Unternehmen erfährt aber nicht, ob sie irgendeine Erkrankung hat.
So gesehen würde ich es nicht erwähnen.

Bei Vorstellungsgesprächen darf mittlerweile auch nicht mehr allgemein nach Behinderungen gefragt werden, es sei denn, die Behinderung hat Auswirkungen auf die auszuführende Tätigkeit, dann muss man es mitteilen. Aber bei einer Büro-Tätigkeit ist das ja nicht der Fall, außer, dass sie hin und wieder einen freien Tag braucht für die Kontrolltermine, aber da kann sie ja Urlaub nehmen.
Ich würde es daher nicht sagen. Zwar dürften sie sie generell nicht deswegen ablehnen, aber dann finden sie halt eine andere Begründung für die Ablehnung.
Während meines Studiums gab uns ein Professor, der Personalmanagement lehrte, dies sogar als Tipp. Das exakte Zitat (welches ich niemehr vergessen werde) werde ich hier lieber nicht wiedergeben! :/

Wünsche deiner Tochter viel Erfolg bei der Lehrstellensuche!! :kleeblatt:

LG
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von Gast »

Hallo Skolimama!

Ich heiße Katja (bin 23 Jahre, in der Ausbildung zur PTA, hatte 60° und 50° und wurde im Sommer 2005 operiert. Davor hatte ich fünf Jahre ein Korsett).
Und zwar hatte meine Mutter damals als ich mein Korsett bekommen habe beim Versorgungsamt für mich einen Behindertenausweis beantragt (ich war 12 Jahre alt), und ich hab auch auf Anhieb GdB von 50 bekommen. Diese 50% hab ich auch jetzt nach der OP immer noch.
Und ich kann nur so viel dazu sagen, es war der größte Fehler den ich jemals machen konnte. Ich habe damals nach der neunten Klassse auch versucht eine Lehrstelle zu bekommen, das Vorstellungsgespräch lief immer gut, bis es um chronische Krankheiten oder Behinderungen ging, dann war Schluss. Genannt haben sie natürlich jeweils einen anderen Grund. Also hab ich damals mit der Schule weitergemacht, und mein Abitur gemacht. Nun bin ich im 2.Lehrjahr zur PTA. Bei uns gehört zu der Ausbildung, nach den zwei Jahren Schule ein halbjähriges Praktikum in der öffentlichen Apotheke zu machen.
So jetzt hatte ich einige Vorstellungsgespräche, und die Krönung war: Da können sie so viele Einser im Zeugnis haben, wie sie möchte, wenn ich einen Nichtbehinderten finde, werde ich immer diesen anstellen. (Hab einen Notendurchschnitt von 1,0; da kommt man sich dann schon ein bisschen doof vor)
Dass der Arbeitgeber dass nicht darf, ist mir auch klar, aber das bringt einem in dem Momant auch nichts, da selbst wenn man was dagegen unternimmt, zwar vielleicht nen praktikumsplatz hat, aber dann sicherlich ein super arbeitsverhältnis ;)
Was ich sagen möchte ist, so lange man sich rein im öffentlichen Dienst befindet oder man sich nur bei Firmen mit mehr als 10 Angestellten bewirbt, ist der Behindertenausweis sicherlich ein Vorteil, aber auch nur dann.
Im Nachhinein hat das Versorgungsamt auch ganz klar gesagt, dass sie es nicht empfehlen bei jungen Leuten, die sich noch nicht in einem festen Arbeitsverhältnis befinden.
Und noch was, es ist gar nicht so einfach diesen Ausweis wieder loszuwerden, ich bin inzwischen so weit, dass ich das nur noch über einen Anwalt laufen lassen muss, und mache drei Kreuze wenn die Sache durch ist.

Ich möchte den Schwerbehindertenausweis auf keinen Fall schlecht machen (in manchen fällen ist er sicher von Vorteil), aber aus eigener Erfahrung sollte man sich das gut überlegen, ob man ihn beantragt.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen,
lg Katja!!!
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von minimine »

Hallo Katja,
Im Nachhinein hat das Versorgungsamt auch ganz klar gesagt, dass sie es nicht empfehlen bei jungen Leuten, die sich noch nicht in einem festen Arbeitsverhältnis befinden.
aber warum hast du denn angegeben, dass du eine Schwerbehinderung hast? Wenn das für die Tätigkeit nicht wichtig ist, musst du das nicht sagen. Du könntest es dann einfach hinterher mitteilen, z.B. wenn du einen Personalfragebogen ausfüllst. Oder du gibst es einfach gar nicht an, dann hast du aber auch nicht die zusätzlichen Urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz usw. Wenn du jetzt keinen GdB hättest, sondern nur die Skoliose würdest du es doch auch nicht angeben.

Wenn du irgendwie beweisen kannst, dass du aufgrund deiner Behinderung nicht eingestellt wurdest, dann könntest du auch diese Firmen wegen Diskriminierung verklagen. Soweit ich weiß, reicht da auch schon das Gefühl der Diskriminierung. Solche Fälle werden dann aber sehr genau geprüft.
Bei uns gehört zu der Ausbildung, nach den zwei Jahren Schule ein halbjähriges Praktikum in der öffentlichen Apotheke zu machen.
In derselben Situation war ich auch vor einiger Zeit, hab davon auch hier im Forum berichtet. Ich musste ein Praktikum während des Studiums machen. Ich hab weder die Skoliose, noch das Korsett angegeben, wurde auch nicht danach gefragt. Es war überhaupt kein Problem. Eine Kollegin hatte es nach einiger Zeit mal bemerkt, dass ich mich komisch bücke. Sie hat mir dann ein paar Frage dazu gestellt und war ganz interessiert. Das wars. Aber auch ich habe mir im Vorfeld viele Sorgen darum gemacht. Ich dachte mir dann, wenn ich die Skoliose oder das Korsett erwähne, dann denken die, es sei etwas Schlimmes oder hat einen hohen Stellenwert.

LG
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von Gast »

Hallo Minimine!

Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem war, ich hab das natürlich nicht freiwillig gesagt. Sondern ich wurde ganz gezielt gefragt, ob ich einen Behindertenausweis habe, und dann darf man nicht lügen. Das ist klar, dass das Apotheken fragen, da sie selten mehr als 10 Angestellte haben, und wenn da eine Person ne Woche mehr Urlaub hat, kann das schon ein Problem sein. Und auch die Unkündbarkeit ist in so kleinen Betrieben unter Umständen ein Problem.

Und wenn ich nicht danach gefragt wurde, stand im zukünftigen Ausbildungsvertrag, dass man angibt weder chronisch krank noch schwerbehindert zu sein, und das kann man ja nicht unterschreiben, wenn der Gegenteil der Fall ist. Das ist ein Grund für ne fristlose Kündigung, zumindest innerhalb der Probezeit, wenn es rauskommt.

Ganz Liebe Grüße
Katja!!
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von minimine »

Hallo Katja,
Das Problem war, ich hab das natürlich nicht freiwillig gesagt. Sondern ich wurde ganz gezielt gefragt, ob ich einen Behindertenausweis habe, und dann darf man nicht lügen.
doch, du darfst lügen, denn diese Frage dürfte gar nicht gestellt werden. Es sei denn eben, deine Behinderung würde dich in deiner Tätigkeit einschränken (wohl eher nicht, oder?). Ich war da auch immer unsicher und hab dann im Studium extra einen Kurs in Arbeitsrecht besucht und dort habe ich den Prof. explizit danach gefragt. In Sobernheim während der Reha wurde diese Aussage bestätigt.
Das ist klar, dass das Apotheken fragen, da sie selten mehr als 10 Angestellte haben, und wenn da eine Person ne Woche mehr Urlaub hat, kann das schon ein Problem sein. Und auch die Unkündbarkeit ist in so kleinen Betrieben unter Umständen ein Problem.
Aber was machen die denn, wenn jemand erst später nach Festanstellung einen GdB beantragt, dann können sie ja auch nichts dagegen machen. Wie gesagt, dir steht ja dennoch frei, ihn einfach gar nicht anzugeben und auf deine zusätzlichen Rechte zu verzichten. Den Steuerfreibetrag würdest du sicherlich dennoch bekommen.
Und wenn ich nicht danach gefragt wurde, stand im zukünftigen Ausbildungsvertrag, dass man angibt weder chronisch krank noch schwerbehindert zu sein, und das kann man ja nicht unterschreiben, wenn der Gegenteil der Fall ist. Das ist ein Grund für ne fristlose Kündigung, zumindest innerhalb der Probezeit, wenn es rauskommt.
Nein, ist es nicht, denn solche Vertragsbestandteile sind rechtswidrig. Wenn man dich wegen der "Falschaussage" entlassen würde, dann würdest du vor jedem Arbeitsgericht recht bekommen. V.a. wie soll denn der Arbeitgeber überhaupt rausbekommen, dass du einen GdB hast, wenn du auf sämtliche Rechte verzichtest?

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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von SchwarzeSchnecke »

Hallo,

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und wurde vom Versorgungsamt ausführlich über die rechtliche Situation informiert.

Skolimama hat geschrieben:wollte mal hören, was ihr für Erfahrungen als Korsettträger bei Lehrstellensuche gemacht habt. Meine Tochter ist jetzt in der 9. Klasse und macht nächstes Jahr ihre mittlere Reife. Sie möchte sich im kaufmännischen Bereich oder bei einer Behörde in der Verwaltung um eine Lehrstelle bewerben. Das Arbeitsamt rät dazu, einen Behindertenausweis zu beantragen - sie hätte dann bei den Behörden bessere Chancen.
Bei Behörden ja, in der freien Wirtschaft nein.
Wenn ich meine Tochter darauf anspreche kommt gleich - bin ich wohl behindert? Stemple ich meine Tochter mit so einem Antrag als Behinderte ab?
Es heißt halt einfach so.

minimine hat geschrieben:aber nur, wenn sie auch tatsächlich einen GdB von mindestens 50% bekommt, denn erst dann gilt man als Schwerbehindert und auch nur im öffentlichen Dienst.
Zweimal nein.

Schwerbehindert kann man auch zu 10% sein, aber erst ab 50% bekommt man einen Ausweis. Ab 30% kann man sich rechtlich gleichstellen lassen. Vom öffentlichen Dienst hängt das nicht ab; in der freien Wirtschaft zählt Schwerbehinderung genauso.
Bei Vorstellungsgesprächen darf mittlerweile auch nicht mehr allgemein nach Behinderungen gefragt werden, es sei denn, die Behinderung hat Auswirkungen auf die auszuführende Tätigkeit, dann muss man es mitteilen.
Die Frage darf schon gestellt werden, aber man muß keine ehrliche Antwort geben, außer wenn Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit zu erwarten sind.

Gast hat geschrieben:Und noch was, es ist gar nicht so einfach diesen Ausweis wieder loszuwerden, ich bin inzwischen so weit, dass ich das nur noch über einen Anwalt laufen lassen muss, und mache drei Kreuze wenn die Sache durch ist.
Mir wurde gesagt, daß ich den beim Versorungsamt zurückgeben kann, wenn ich möchte.

minimine hat geschrieben:aber warum hast du denn angegeben, dass du eine Schwerbehinderung hast? Wenn das für die Tätigkeit nicht wichtig ist, musst du das nicht sagen. Du könntest es dann einfach hinterher mitteilen, z.B. wenn du einen Personalfragebogen ausfüllst.
Nein, das ist nicht zulässig. Wenn man auf die Frage nach einer Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch lügt und dann nachher die Schwerbehinderung angibt, weil man die Vorteile nutzen möchte, dann ist das ein Kündigungsgrund. Wenn man die Schwerbehinderung sowohl vorher als auch nachher verschweigt, ist das OK.
Wenn du irgendwie beweisen kannst, dass du aufgrund deiner Behinderung nicht eingestellt wurdest, dann könntest du auch diese Firmen wegen Diskriminierung verklagen. Soweit ich weiß, reicht da auch schon das Gefühl der Diskriminierung. Solche Fälle werden dann aber sehr genau geprüft.
Von dieser Verklagerei halte ich nichts. Außerdem haben inzwischen die meisten Unternehmen damit begonnen, sich dagegen abzusichern.
Gast hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem war, ich hab das natürlich nicht freiwillig gesagt. Sondern ich wurde ganz gezielt gefragt, ob ich einen Behindertenausweis habe, und dann darf man nicht lügen.
Doch, darfst Du (s.o.).
Und auch die Unkündbarkeit ist in so kleinen Betrieben unter Umständen ein Problem.
Den Kündigungsschutz würde ich nicht überbewerten. Wenn der Betrieb dem Versorgungsamt gegenüber eine plausible Begründung für die Kündigung abgibt, dann sagt es normalerweise nicht nein.
Und wenn ich nicht danach gefragt wurde, stand im zukünftigen Ausbildungsvertrag, dass man angibt weder chronisch krank noch schwerbehindert zu sein, und das kann man ja nicht unterschreiben, wenn der Gegenteil der Fall ist. Das ist ein Grund für ne fristlose Kündigung, zumindest innerhalb der Probezeit, wenn es rauskommt.
Wenn die Krankheit oder Behinderung keine Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit hat (dann muß die Frage nach der chronischen Erkrankung nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden), so ist das kein Kündigungsgrund, außer wenn man die zusätzlichen Rechte für Schwerbehinderte nachträglich einfordert.

minimine hat geschrieben:doch, du darfst lügen, denn diese Frage dürfte gar nicht gestellt werden.
Doch, die Frage nach einer Schwerbehinderung ist zulässig.
Aber was machen die denn, wenn jemand erst später nach Festanstellung einen GdB beantragt, dann können sie ja auch nichts dagegen machen. Wie gesagt, dir steht ja dennoch frei, ihn einfach gar nicht anzugeben und auf deine zusätzlichen Rechte zu verzichten. Den Steuerfreibetrag würdest du sicherlich dennoch bekommen.
Nein, nachträgliches Einfordern geht nicht (s.o.).


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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von minimine »

Hallo Anne,
minimine hat geschrieben:aber nur, wenn sie auch tatsächlich einen GdB von mindestens 50% bekommt, denn erst dann gilt man als Schwerbehindert und auch nur im öffentlichen Dienst.
Zweimal nein.

Schwerbehindert kann man auch zu 10% sein, aber erst ab 50% bekommt man einen Ausweis. Ab 30% kann man sich rechtlich gleichstellen lassen. Vom öffentlichen Dienst hängt das nicht ab; in der freien Wirtschaft zählt Schwerbehinderung genauso.
das "auch nur im öffentlichen Dienst" war nicht auf die Schwerbehinderung bezogen, sondern auf den Vorteil eines Behindertenausweißes bei der Einstellung im Vergleich zu sonstigen Unternehmen. Natürlich hast du recht, dass man gleichermaßen in der freien Wirtschaft ebenfalls als Schwerbehindert gelten kann.
Das mit den 10% stimmt aber nicht. Mit 10% GdB ist man behindert, man ist aber nicht schwerbehindert, das ist man erst ab 50%.
Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html
Die Frage darf schon gestellt werden, aber man muß keine ehrliche Antwort geben, außer wenn Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit zu erwarten sind.
Nein, sie darf nicht mehr allgemein gestellt werden, deshalb darf man ja lügen, weil es eben rechtswidrig ist. Unternehmen dürfen aber fragen, ob man eine Behinderung hat, die für die zu besetzende Stelle Auswirkungen hat, aber dann muss man es sowieso von sich aus sagen. Sie dürfen aber Fragen zum Gesundheitszustand stellen, wenn es für die betreffende Stelle relevant ist (betrifft z.B. ansteckende Krankheiten).
Wenn man auf die Frage nach einer Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch lügt und dann nachher die Schwerbehinderung angibt, weil man die Vorteile nutzen möchte, dann ist das ein Kündigungsgrund.
Nein, da die Frage nach Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist, genauso wie z.B. bei Schwangerschaft. Auch wenn man dann auf eine solche Frage lügt, hat das keine Rechtsfolgen.
Hab jetzt extra mein Arbeitsrecht-Buch rausgekramt. ;D

LG
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Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von robinho »

Ob die Krankheit den Arbeitnehmer bei seiner Arbeitstätigkeit behindert kann dann ja allein der Arbeitnehmer entscheiden. Außerdem weiß der Arbeitnehmer selbst nicht einmal, ob seine Krankheit in Zukunft zu Beeinträchtigungen führt, falls das in der Gegenwart noch nicht so ist.

Von daher finde ich, dass der Arbeitgeber keine günstige Verhandlungsposition innehat.
Gast

Re: Lehrstellensuche mit Korsett

Beitrag von Gast »

Hallo,

Abgesehen davon, daß ich es nicht für richtig halte wenn der potentielle Arbeitgeber verbotene Fragen stellt halte ich es für genau so falsch zu lügen. Man kann auf die Unzulässigkeit der Frage hinweisen. Aber was ist das für eine Basis wenn man den Arbeitgeber bereits bei der Bewerbung anlügt? Eine ganz tolle Basis! Haltet Ihr die Arbeitgeber für dumm? Was denkt Ihr was dann in der Probezeit passiert? Und zwar nicht wegen der Behinderung - wenn es eine solche ist - sondern wegen der Lüge und damit einem von Anfang an zerstörten Vertrauensverhältnis!
Sonst kann ich Katja nur Recht geben - ich sehe es keineswegs als Vorteil an bei der Jobsuche einen Behindertenausweis und eine Schwerbehinderung voweisen zu können!
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