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Urteil vom 19.04.2001: Einsichtnahme in Röntgenbilder

Verfasst: Mi, 30.08.2006 - 11:46
von Dalia
Az. 1 U 6107/00, Urteil des OLG München vom 19.04.2001
Einem Patienten steht ein Einsichtsrecht hinsichtlich seiner Krankenunterlagen zu. Dazu gehören auch die vom Arzt gefertigten Röntgenaufnahmen. Hat ein gesundheitlich schwer geschädigter Patient ein berechtigtes Interesse seinen Röntgenbildern, so steht ihm über das Einsichtsrecht hinaus ein Herausgabeanspruch hinsichtlich der Originalröntgenaufnahmen auch dann zu, wenn es sich um eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Aufnahmen (hier 82 Stück) handelt und deren Beurteilung besondere Fachkenntnis erfordert. Die Klinik bzw. der behandelnde Arzt kann sich in einem derartigen Fall nicht darauf berufen, bei einer Herausgabe bestünde die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Aufnahmen, die weiterhin zu wissenschaftlichen Zwecken benötigt würden, wenn die Übergabe der Bilden an einen Rechtsanwalt des Patienten erfolgt, der die Gewähr und die Haftung dafür trägt, dass die Originale weder verloren gehen noch verändert oder beschädigt und nach Begutachtung durch einen Fachmann wieder an die Klinik zurückgereicht werden.

Quelle: http://recht.krause-wuppertal.de/1medizi.html
Für 6,00 € mittels Firstgate kann man sich den umfassenden Wortlaut dort herunterladen (ich hab's nicht getan, ich weiß nicht, was sich dahinter alles verbirgt). (Ein Klick auf den Link führt nur zur Download-Seite, man verliert also kein Geld, wenn man drauf klickt!)

In einer Ausgabe der Ärztezeitung ist ein längerer Artikel zu lesen, dass man Kopien von den Röntgenbildern haben darf:
Patienten haben das Recht, ihre Krankenunterlagen einzusehen und sich Kopien zu machen. Eine nachlässige Dokumentation kann bei der Einsicht zu erheblichen Irritationen führen. In besonderen Fällen können Patienten sogar darauf bestehen, sich die Unterlagen aushändigen zu lassen.
Interessant auch dieser Absatz:
Wem gehören die Röntgenbilder? Grundsätzlich dem Arzt als Urheber. Er muss sie 10 Jahre aufbewahren. Der Patient kann von den Röntgenbildern mit seinen Befunden aber Kopien verlangen, wenn er diese bezahlt. Er kann die Röntgenbilder in begründeten Fällen aber auch ausleihen, um sie bei einem Arztwechsel dem neuen Doktor zu zeigen. Das kann sinnvoll sein, um dem Patienten eine erneute Strahlenbelastung durch das Röntgen zu ersparen oder auch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Quelle: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv ... ndex9.html

Verfasst: Do, 31.08.2006 - 12:05
von laurine
Hallo Dalia,

wenn ich das richtig im Kopf habe betragen die Aufbewahrungsfristen für

Röntgenbehandlungen (Röntgentherapie), Behandlung mit radioaktiven Substanzen sogar 30 Jahre.


Der Patient hat ein Einsichtsrecht in die ihn betreffenden Aufzeichnungen des Arztes. Er darf aber nur Befunde, Verordnungen usw. einsehen. Nicht das was der Arzt an persönlichen Notizen macht.

Habe das ganze vor ca. 10 Jahren gelernt. Kann also gut sein das sich da in der Zwischenzeit schon wieder etwas geändert hat. Was mich nicht wundern würde da die sich ja dauernd neue Sachen überlegen.

Gruß Laurine

Verfasst: Do, 31.08.2006 - 13:36
von Räkelkönigin
Also ich besitze ALLE meine Röntgenbilder und auch ALLE sonstigen medizinischen Befunde und Unterlagen der letzten 10 Jahre.
Ich kann nur jedem raten, sich von allen Untersuchungen und medizinischen Befundberichten Kopien machen zu lassen und eben auch besagte Röntgenbilder zu bekommen.
Einiges an Bildern (CT;MRT, Röntgen ) wird ja auch schon beim Arzt oder i.d. Klinik digital gespeichert. Da ist es kein Problem sich eine Kopie brennen zu lassen.
Man wundert sich manchmal, wofür ältere Befunde noch gut sein können.
Und man hat selber einen Überblick über seine Befunde. Bei einem ARztwechsel ist es allemal sinnvoll.

Der Umgang mit der Herausgabe von Bildern und Befunden hat sich in den letzten 20 Jahren sehr geändert. Manchmal wird man geradezu genötigt das Röntgenbild mitzunehmen. Teilweise muss man unterschreiben, dass man die Bilder bekommen hat und ab und zu auch bestätigen, dass man die Bilder wieder zurückbringt.... ( was ich aber nie mache..... :nixweiss: )
Die "jüngeren " Ärzte finden es auch eher normal ,dass man seine Befunde haben möchte.

Bei einem Professor ,der kurz vor der Rente war, habe ich allerdings mal erlebt, dass er total ausgeflippt ist, als ich einen Blick auf den Befund geworfen habe, der auf dem Tisch lag, als er rausgegangen war. ER hat total geschrien :willnicht: und mir zu verstehen gegeben, dass ich mir nicht einbilden solle auch nur irgendetwas von den Befunden zu verstehen, schliesslich habe er jahrelang studiert und 2 Facharzausbildungen gemacht... :rolleyes: :wall:
Sowas ist aber wirklich nicht mehr zeitgemäss und eher die Ausnahme.....

Verfasst: Do, 31.08.2006 - 16:02
von Dalia
Ich fordere von meinen RöBis auch immer eine Kopie ein. Wenn man lieb darum bittet, bekommt man eigentlich immer problemlos eine. Ich habe daheim schon eine hübsche Sammlung.

Räkelkönigin, der Prof. war ja ein besonderes Exemplar. :eek:

Verfasst: Do, 31.08.2006 - 16:35
von Räkelkönigin
Räkelkönigin, der Prof. war ja ein besonderes Exemplar. :eek:
Ja der war wirklich ziemlich daneben :D ....rückblickend finde ich die Geschichte ganz witzig, da er wirklich total ausgeflippt ist, absolut unangemessen..... aber damals war ich ziemlich perplex....hab schon einiges an Ärzten erlebt, aber sowas..... :nein: :motz:

Gruss
Räkelkönigin :juggle: