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gibt es bei massage ein budget?

Verfasst: So, 17.04.2005 - 13:49
von Gast
war beim orthopäden,weil ich so nackenschmerzen habe und ganz verspannt bin.bekomme da auch ziemlich kopfschmerzen davon.ich habe ihn gefragt,ob er mir dafür massage verschreiben kann und er meinte es würde nicht gehen wg seinem budget.jetzt meine frage!ich dachte eigentlich das man massage ohne probleme bekommt.das es dort kein budget gibt,nur bei kg!

Verfasst: So, 17.04.2005 - 15:53
von Toni
Massage unterliegt ebenfalls einem sehr engen Bugetrahmen! Bei Massagen sind die KK noch viel restriktiver geworden als bei KG!
Leider. Für KK läuft das alles unter "Wellness" und dafür ist eine KK nicht zuständig. "Vielen, herzlichen Dank Frau Bundeskrankheitsministerin Ulla Schmidt!"

Verfasst: Mo, 18.04.2005 - 07:50
von Eva
Hallo Toni,
das stimmt so ganz nicht. Massagen gehören, wie KG zu den Heilmitteln und unterliegen deshalb den Heilmittelrichtlinien bei der Verordnungsweise und sind nach wie vor verordnungsfähig. Die KK interessiert überhaupt nicht, ob die Kosten für Heilmittel durch KG oder Massagen entstanden sind.

Ein sog. Budget gibt es nicht mehr, sondern Richtgrößen, facharztbezogen. In Westf.-Lippe z. B. gibt es noch nicht mal Richtgrößen, da wird ein Durchschnittswert pro Facharztgruppe errechnet und wer mehr als 50% darüber liegt, bekommt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ist alles ein bißchen schwierig und es wird auch viel dummes Zeug von Sprechstundenhilfen und Ärzten erzählt.

Schöne Woche
Gruß Evi

Privatrezept für die Rückenmassage?

Verfasst: Mi, 01.06.2005 - 21:23
von Krolik
Eva hat geschrieben:Ist alles ein bißchen schwierig und es wird auch viel dummes Zeug von Sprechstundenhilfen und Ärzten erzählt.
Dumme Frage: Hat ein wohlhabender Skoliose-/Kyphosekranke wenigstens die Möglichkeit, eine Art "Privatrezept für die Rückenmassage" bei seinem Orthopäden zu erlangen? Die Massage gehört doch zu den wichtigsten Behandlungstherapien bei WS-Verkrümmungen überhaupt! Gibt es denn in Deutschland absolut keinen Ausweg? :<

Verfasst: Mi, 01.06.2005 - 22:11
von anne
Hat ein wohlhabender Skoliose-/Kyphosekranke wenigstens die Möglichkeit, eine Art "Privatrezept für die Rückenmassage" bei seinem Orthopäden zu erlangen?
Wenn du wohlhabend bist, kannst du dir das auch mit dem Rezept sparen. Dann gehst du einfach zu deinem Physiotherapeuten und lässt dir die Massage geben, die du möchtest. Bezahlt wird dann eine Privat-Rechnung.

Du brauchst nur das nötige Klingeld, dann kannst du dir alles leisten und brauchst gar nicht erst um eine Verordnung zu betteln.

Anne

Angst, Angst und noch einmal Angst.... :)))))

Verfasst: Mo, 06.06.2005 - 22:21
von Krolik
anne hat geschrieben:Wenn du wohlhabend bist, kannst du dir das auch mit dem Rezept sparen. Dann gehst du einfach zu deinem Physiotherapeuten und lässt dir die Massage geben, die du möchtest. Bezahlt wird dann eine Privat-Rechnung.
-- Das läuft leider nicht immer so glatt, wie Du denkst. Ein schwerer Kyphosekranker hat mir erzählt, dass sein Masseur keine Rückenmassage machen wollte, solange keine Überweisung vom betreuenden Orthopäden vorgelegen hatte. :/   Der Masseur hatte einfach Angst, dass er dem Patienten während der Behandlung etwas schlechtes zufügen würde und wollte deswegen nicht allein die Verantwortung übernehmen. Das Bargeld sowie Ausstellung einer Privat-Rechnung lehnte dieser Physiotherapeut kategorisch ab! Der Orthopäde hatte aber ebenfalls Angst, dass er sein Budget überschreiten würde. Kurz und gut, alle hatten Angst...   :lach:

Ein Teufelskreis eben!... :boese:

Verfasst: Mo, 06.06.2005 - 22:36
von anne
Meiner Meinung nach hätte der Orthopäde auf jeden Fall ein Privatrezept ausstellen können. Was sollte ihn daran hindern, wenn der Patient damit einverstanden ist?

Und was den Masseur angeht, ich hätte mir jemand anderes gesucht. Ich verstehe nicht ganz, wie "riskant" seine Verantwortung ist bei der Behandlung einer Kyphose mit Massage ist. Überschätzt er da nicht etwas die Wirkung einer Massage? Es geht doch um Lockerung und bessere Durchblutung, um Abbau von "Schlacke" im Muskelgewebe. Dazu sollte doch ein ausgebildeter Masseur in der Lage sein, ohne jemandem mit Kyphose irgendwelche Schäden zuzufügen und welche sollten das sein?

Anne

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 13:32
von Eva
Hallo Krolik,

daß der Masseur ein Krankheitsbild ohne Verordnung nicht behandelt hat, hat folgende Gründe:

ohne ärztliche Verordnung darf ein Physiotherapeut oder Masseur aus rechtlichen Gründen keine Behandlung abgeben! Vorbeugend eine Enspannungsmassage darf er wohl machen, liegt aber ein Krankheitsbild vor, eben nicht. Der Therapeut braucht dafür ein Rezept (Privat- oder Kassenrezept) oder wenigstens eine vom Arzt unterschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung, daß er eine Behandlung durchführen kann. Unsere Gesetze sind eben so. Physiotherapeuten/Masseure gehören halt in Deutschland zu den med. Hilfsberufen, die nur nach Verordnung eines Arztes behandeln dürfen.

Gruß Evi

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 17:20
von Klaus
Physiotherapeuten/Masseure gehören halt in Deutschland zu den med. Hilfsberufen, die nur nach Verordnung eines Arztes behandeln dürfen.
Obwohl sie oft mehr Ahnung haben, als so mancher Orthopäde.

Gruss
Klaus

@ Klaus

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 18:21
von Eva
:zustimm: :zustimm: :zustimm: :zustimm: :zustimm: :zustimm:


Gruß Evi

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 19:00
von kessi
Hallo Eva,

Nur mal aus Neugierde:
Was ist, wenn jemand zur Massage kommt, der nicht weiß, dass er womöglich an irgendwas erkrankt ist und es deshalb auch nicht erwähnen kann. Heißt das dann dass der Therapeut erst untersuchen muss? Das geht ja nicht???
Hab das System noch nicht ganz verstanden...

liebe Grüße,
kessi

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 20:15
von Eva
Der Therapeut kann einen Befund erheben (Sicht- und Tastbefund) und kann den Kunden befragen nach etwaigen Beschwerden. Wenn dann nach seinem gesicherten Wissen eine Lockerungsmassage (keine Behandlung eines Krankheitsbildes!) möglich ist, kann er diese ausführen. Wann eine solche Massage kontraindiziert ist, lernt er in seiner Ausbildung.

Hoffe, Du siehst jetzt etwas klarer ;)


Gruß Evi

Verfasst: Di, 07.06.2005 - 23:56
von Krolik
Hallo!
kessi hat geschrieben:Nur mal aus Neugierde:
Was ist, wenn jemand zur Massage kommt, der nicht weiß, dass er womöglich an irgendwas erkrankt ist und es deshalb auch nicht erwähnen kann. Heißt das dann dass der Therapeut erst untersuchen muss? Das geht ja nicht???
– Wenn man eine schwere Wirbelsäulenverkrümmung hat, so fällt es eben schwer so etwas zu verheimlichen. Die Erkrankung ist ja augenfällig! Die einzige Ausnahme, die ich kenne, sind thorakolumbale Kyphosen. Selbst bei schwerem Grad (mehr als 30° nach Cobb) sind sie von einem unerfahrenen Auge kaum zu sehen, dafür aber schmerzhaft genug, um die Muskelverspannungen hervorzurufen.

Die andere Frage hier wäre, in wieweit darf der Patient die Einzelheiten der Massage selbst bestimmen und den Masseur mit verschiedener Art Wünschen beeinflussen? Beispiel. Der breiter Rückenmuskel spielt für die Unterstützung des Brust-Lendenbereichs eine wichtige Rolle, wird aber bei der medizinischer Massage nur sehr wenig behandelt. Wer nun den breiten Rückenmuskel gezielt trainiert und möchte, dass sein Wachstum durch die Massage zusätzlich begünstigt würde, muss mit den direkten Bitten an den Masseur rechnen. Wenn man ohne die Heilmittelverordnung kommt (und selber zahlt), so wird der Masseur dem Patienten/Kunden gerne helfen. Wenn aber eine Überweisung mit dem Befund drin vorgelegt wird, so wird der Masseur wieder spürbar ängstlicher...   :lach:
Eva hat geschrieben:Der Therapeut braucht dafür ein Rezept (Privat- oder Kassenrezept) oder wenigstens eine vom Arzt unterschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung, daß er eine Behandlung durchführen kann.
– Wir haben die ganze Zeit von irgendwelchen Rezepten geredet und in Wirklichkeit heißt die entsprechende Überweisung Heilmittelverordnung. Gibt es denn zwei verschiedene Formulare für Privat- und Kassenheilmittelverordnungen?   :)

Verfasst: Mi, 08.06.2005 - 07:52
von Eva
Ja, sind zwei unterschiedliche Formulare.

Heilmittelverordnung (Rezept der gesetzlichen Krankenkassen) Formblatt 13 (DIN A 5) vorgedrucktes Formular mit vielen Kästchen und Spalten welche ausgefüllt werden müssen.

Privatrezept (halb so groß) und es besteht keine Vorschrift, wie es gestaltet ist, kann der Arzt sich auch selbst "basteln".

Gruß Evi

Verfasst: Mi, 08.06.2005 - 08:03
von Gästle
Ich habe auch noch kurz eine Frage.Geht bischen um etwas anderes.

Man bekommt am Anfang doch 3 mal 6 KG Rezepte verordnet.Ich war jetzt aber nur 2 mal(zweimal a 6 KG).wr jetzt schon vier Monate lang nicht mehr.Ich muß jetzt wieder ein Termin beim Orthopäden machen.
Bekomme ich dann die dritte Folgeverordnung?Oder beginnt wg der Pause alles wieder von vorne?Also 3 mal 6 KG?