Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

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Klaus
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Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

ich stelle mal, angepasst auf die Behandlung von Fehlstellungen bei Erwachsenen, die wesentlichen Punkte der neuen Heilmittelverordnung ein. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es sehr wichtig ist, als Patient über die konkreten Details informiert zu sein. Das gilt nicht nur für die üblichen Anfangsprobleme, sondern auch grundsätzlich für die Möglichkeiten, die uns zustehen und über die die Ärzte nach den bisherigen Erfahrungen leider nicht immer ausreichend informiert sein müssen.

Damit wird das bisherige (missverständliche) Thema "Langfristgenehmigung - aktuelle News" hier weitergeführt !

Der alte Thread befindet sich hier:
http://www.skoliose-info-forum.de/viewt ... =6&t=27358


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Ab 1.1.2021 gilt ein neuer Heilmittelkatalog mit umfangreichen Veränderungen.
Dieser Katalog regelt die Möglichkeiten der Therapie bei den entsprechenden Diagnosen und kann hier eingesehen werden

https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... listen.pdf

Für alle Arten von Verordnungen von Heilmitteln gilt ein Formular mit jetzt 20 statt 10 Spalten für die Empfangsbestätigung des Patienten. Alle Verordnungen, die vor dem 1.1.2021 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Frist, in der die Therapie begonnen werden muss, wurde von 14 auf 28 Kalendertage erhöht. Eine Unterbrechung kann bis zu 14 Tage dauern, mit Begründung mehr. Ob mehr möglich ist, ist in den einzelnen Bundesländern noch nicht einheitlich geregelt und soll aber in einem gemeinsamen Rahmenvertrag geregelt werden.

Hier soll es um die sogenannte Diagnosegruppe WS (Wirbelsäulenerkrankungen) gehen, die nicht mehr in WS1 und WS 2 unterteilt ist. Und insbesondere um die Versorgung von Erwachsenen.
Die Zusammenhänge zwischen Diagnosgruppe, Leitsymptomatik, Heilmittel und Verordnungsmenge habe ich hier als pdf-Auszug des oben verlinkten Heilmittelkatalogs eingestellt:
Heilmittekatalog WS Maßnahmen der Physiotherapie.pdf
(44.08 KiB) 587-mal heruntergeladen
Hier müssen u.U. Anpassungen auf neu ausgestellte Verordnungen ab 1.1.2021 vorgenommen werden!

1. Normale Verordnungen (bisher Verordnungen im Regelfall)
Bei diesen gibt es eine orientierende Behandlungsmenge von bis zu maximal 18 Einheiten bei maximal 6 Einheiten pro Verordnung. Damit entspricht die Höchstmenge der bisherigen Regelung mit 3x6 Verordnungen. Es ist möglich, Doppelbehandlungen zu buchen. Dann sind aber maximal nur 3x3 Einheiten möglich. Doppelbehandlungen wurde bislang nur geduldet.

Die bisher mögliche Verordnung außerhalb des Regelfalls fällt weg!
Dafür gibt es jetzt die offizielle Möglichkeit, im Anschluss einen neuen Arzt aufzusuchen, der bei gleicher Diagnose wieder maximal 3x6 Verordnungen ausstellen kann.

2. Langfristiger Heilmittelbedarf bei Erwachsenen
Der „besondere Verordnungsbedarf“ und der „langfristige Heilmittelbedarf“ wurden in der Rubrik „langfristiger Heilmittelbedarf“ zusammengefasst. Dies ermöglicht beliebig viele Verordnungen, wobei pro Verordnung ein Zeitraum bis zu 12 Wochen abgedeckt werden kann. Dann ist in der Regel sowieso eine ärztliche Kontrolle erforderlich. Bei Unterbrechung der Behandlung können die 12 Wochen entsprechend überschritten werden.
Es kann aktuell sein, dass entweder die Software mancher Ärzte nur 6 Behandlungen zulässt oder ein Bedienerfehler vorliegen kann. Es ist auf jeden Fall so, dass beliebig viele Verordnungen möglich sind.

Das Budget (Richtgröße) des Arztes wird nicht belastet, siehe aber Hinweis!
Bei einer Therapiefrequenz von 1-2x in der Woche zählt 2x und somit sind 24 Behandlungen auf einer Verordnung möglich.

Hinweis:
es gibt einen Unterschied bezüglich Wirtschaftlichkeit zwischen
1. langfristigem Heilmittelbedarf (mit Genehmigung) und
2. besonderen Verordnungsbedarf (ohne Genehmigung)

1. wird grundsätzlich nicht dem Budget angelastet
2. kann bei aufälligen unwirtschaftlichen Verordnens des Arztes mitgezählt werden und dann im Rahmen einer evtl. Wirtschaftsprüfung wieder herausgerechnet werden. Das bedeutet Mehr-Arbeit und kann möglicherweise Zurückhaltung beim Verordnen bedeuten.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

a) ohne Genehmigung und ohne zeitliche Befristung
Dazu sind bestimmte ICD-10 Codes in der Verordnung einzutragen, die Krankheiten aus der sogenannten Diagnose Liste repräsentieren,
wenn der Winkel im Feld "Behandlungsrelevante Diagnose" aufgeführt wird:
Skoliose > 50 Grad: ICD-10: M41.2X bis M41.5X - (wird vom Arzt ausgewählt)
Hyperkyphose > 60 Grad: ICD-10: M40.0X bis M40.1X- (wird vom Arzt ausgewählt)

M40.0X Kyphose als Haltungsstörung
M40.1X Sonstige sekundäre Kyphose
M41.2X Sonstige idiopahische Skoliosen
M41.5X Sonstige sekundäre Skoliosen
"X" spezifiziert den Bereich der WS

b) mit Genehmigung im Einzelfall und mit von der Krankenkasse befristetem Zeitraum
für alle Skoliosen < 50 Grad und Hyperkyphosen < 60 Grad
Es muss ein Antrag möglichst mit Stellungnahme eines Arztes gestellt werden, der sich insbesondere auf vergleichbare Krankheiten aus der Diagnose-Liste bezieht und zusätzliche, komplexe Beschwerden auslöst.

Den Zusammenhang zwischen ICD-10 Code, Diagnose und Diagnosegruppe beim langfristigen Heilmittelbedarf (dunkles Feld) und beim Besonderen Verordnungbedarf (helles Feld) findet man in dieser pdf Datei:
langfristiger Heilmittelbedarf - ICD-10 Codes WS.pdf
(38.48 KiB) 510-mal heruntergeladen

Bereits laufende Genehmigungen müssen grundsätzlich nicht neu genehmigt werden, auch wenn Anpassungen im ICD-10 Code notwendig sein sollten. (Aus WS2 wird WS und z.Bsp. "d" muss durch einen anderen Buchstaben ersetzt werden.)

Eine Skoliose von z. Bsp. 45 Grad und eine Hyperkyphose von z. Bsp. 55 Grad können natürlich vergleichbar sein und aufgrund von Besonderheiten sogar mehr Beschwerden auslösen, die die Lebensqualität erheblich beeinflussen können. Es kann u.U. auch eine chronische Schmerzkrankheit vorliegen, die eine zusätzliche Diagnosegruppe darstellt.

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Gruß
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am Sa, 01.05.2021 - 13:07, insgesamt 10-mal geändert.
Grund: Details verändert, Liste Zusammenhang ICD-10 Codes, Diagnose und Diagnosegruppe eingefügt
Sven23
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Sven23 »

Hallo Klaus,
vielen Dank für die Info´s!
Ich wünsche dir ein frohes Weihnachtsfest!

Viele Grüße
Sven
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Sven,

auch Dir noch ein frohes und hoffentlich schmerzfreies Weihnachtsfest.

Gruß
Klaus
kuddelmuddel123
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo Klaus,

vielen Dank für deine ausführliche Darstellung!

Weißt du, ob ein bestehender genehmigte langfristige Heilmittelbedarf neu beantragt werden muss oder ob die Genehmigung bis zum in der Genehmigung genannten Ende weiter gilt?
Meine Genehmigung wurde von der KK bis September 2021 ausgestellt.

Viele Grüße, Kuddelmuddel
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Kuddelmuddel,

also zunächst einmal laufen alle Einzel-Verordnungen weiter, die vor dem 1.1.2021 ausgestellt wurden.

Dann ist es so, dass es bei der Diagnosegruppe WS einige Änderungen bezüglich Indikation und Heilmittelverordnungen gibt. Das muss evtl. entsprechend angepasst werden.
Ich stelle mal die entsprechende Seite in meinen ersten Post ein.
Dort wird es auch noch einige Ergänzungen geben!

Bei mir ist es so, dass meine Leitsymptomatik WS2 d dann nicht mehr gilt und möglicherweise durch eine "patientenindividuelle Symptomatik" ersetzt werden muss. Meine ergänzende "Wärmetherapie mittels Heißluft" heißt dann nur noch Wärmetherapie. Das muss ich mit meinem Schmerztherapeuten besprechen, allerdings erst viel später, weil ich erst im Dezember eine Verordnung über 15 Behandlungen (praktisch 1x in der Woche) bekommen habe.
Vorsichtshalber werde im Januar bei meiner Krankenkasse anfragen, ob diese Änderungen dann etwas an der Genehmigung ändern könnte, was ich aber nicht glaube. Solltest Du auch tun, insbesondere wenn im Januar eine neue Verordnung fällig sein sollte.

Gruß
Klaus
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Alex_activitas
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,

vielen Dank für die Neuauflage des Threads. Sehr gut zusammengefasst.
Ich habe nur 3 Anmerkungen:
Klaus hat geschrieben: Fr, 25.12.2020 - 11:23 2. Langfristiger Heilmittelbedarf bei Erwachsenen
(...) Dies ermöglicht beliebig viele Verordnungen, wobei pro Verordnung ein Zeitraum bis zu 12 Wochen abgedeckt werden kann. Dann ist in der Regel sowieso eine ärztliche Kontrolle erforderlich.
Das Budget (Richtgröße) des Arztes wird nicht belastet.
Bei einer Therapiefrequenz von 1-2x in der Woche zählt 2x und somit sind 24 Behandlungen auf einer Verordnung möglich.
Wichtig: das Rezept muss nicht (!) in 12 Wochen beendet werden. Dies war bisher oft fälschlicherweise behauptet worden.
Es muss nur so ausgestellt sein, dass es theoretisch (!) in 12 Wochen beendet ist.
Da Unterbrechungen bis 14 Tage ohne Begründung möglich sind, kann sich ein Rezept durchaus über einen längeren Zeitraum als 12 Wochen hinziehen. Dies ist aber kein Problem - das Rezept bleibt gültig und muss nicht nach 12 Wochen abgebrochen werden.

Klaus hat geschrieben: Fr, 25.12.2020 - 11:23 Die Frist, in der die Therapie begonnen werden muss, wurde von 14 auf 28 Kalendertage erhöht. Eine Unterbrechung kann bis zu 14 Tage dauern, mit Begründung mehr.
Ob Unterbrechungen über 14 Tage mit Begründung möglich sind regeln die Rahmenverträge der einzelnen Kassen und Bundesländer.
In Baden-Württemberg ist es möglich, in anderen Bundesländern nicht. Das müssten aber die behandelnden Therapeuten wissen.
Bei den Ersatzkassen (vdek, z.B. DAK, Techniker etc.) ist es bundesweit möglich, bei den RVO Kassen (z.B. AOK, BKKs etc.) je nach Bundesland unterschiedlich.

Es wird aber einen neuen, bundeseinheitlichen Rahmenvertrag geben (ist momentan noch im Schiedsverfahren), der dann für alle Bundesländer gilt und dies dann verbindlich regelt. Was dort genau diesbezüglich drin steht, ist mir noch nicht bekannt.

Klaus hat geschrieben: Fr, 25.12.2020 - 11:23 ohne Genehmigung und ohne zeitliche Befristung
Dazu sind bestimmte ICD-10 Codes in der Verordnung einzutragen, die Krankheiten aus der sogenannten Diagnose-Liste repräsentieren:
Skoliose > 50 Grad: ICD-10: M41.2 – M41.5 - (wird vom Arzt ausgewählt)
Hyperkyphose > 60 Grad: ICD-10: M40.0 – M40.1 - (wird vom Arzt ausgewählt)
Hier ist es sinnvoll, wenn der Arzt die tatsächliche Gradzahl auf dem Rezept mit angibt. Denn der ICD-10 Code sagt nichts über die Gradzahl aus, nur dass es Skoliose bzw. Hyperkyphose ist.
Daher ist diese Angabe notwendig, damit tatsächlich ein "langfristiger Heilmittelbedarf" vorliegt.

Viele Grüße,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

vielen Dank für Deine Anmerkungen.
Bezüglich Zeitraum 12 Wochen und Unterbrechung habe ich das in meinem 1. Post ergänzt.
Denn der ICD-10 Code sagt nichts über die Gradzahl aus, nur dass es Skoliose bzw. Hyperkyphose ist.
In der Spalte Hinweis/Spezifikation gibt es aber die Angabe des Winkels, ab dem das gilt:
langfristiger Heilmittelbedarf - ICD-10 Codes WS.pdf
(38.48 KiB) 451-mal heruntergeladen

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben: Fr, 08.01.2021 - 18:30 In der Spalte Hinweis/Spezifikation gibt es aber die Angabe des Winkels, ab dem das gilt:
genau. Hier steht, dass ab den benannten Winkeln ein "langfristiger Heilmittelbedarf" vorliegt.
Daher halte ich es für sinnvoll, dass der Arzt die Gradzahl auch auf dem Rezept vermerkt. Schreibt er nur den ICD-10-Code ohne Angabe der Gradzahl ist es nicht automatisch ein "langfristiger Heilmittelbedarf", so dass nur noch 6 Einheiten pro Rezept möglich sind und ebenfalls das "Budget" des Arztes belastet wird.

Gruß,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
Schreibt er nur den ICD-10-Code ohne Angabe der Gradzahl ist es nicht automatisch ein "langfristiger Heilmittelbedarf"
Das finde ich aber merkwürdig, weil der ICD-10 Code doch nur für die Patientengruppe gilt, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund der Bedingungen (>50 Grad / > 60 Grad) besteht.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Nein, das ist ein Mißverständnis.
Die ICD-10-Codes sind nur die Diagnosen und sagen nichts über die Gradzahlen aus:

M40.0- Kyphose als Haltungsstörung
M40.1- Sonstige sekundäre Kyphose
M41.2- Sonstige idiopahische Skoliosen
M41.5- Sonstige sekundäre Skoliosen

sie gelten für alle Menschen mit Kyphosen bzw. Skoliosen.

erst durch die zusätzlliche Angabe "ab 60°" bei den Kyphosen und "ab 50°" bei den Skoliosen werden sie zu einem langfristigen Heilmittelbedarf.

Gruß,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,

danke für die Aufklärung.
Ich hatte mir beim Einschlafen schon gedacht, dass die Spalte "Hinweis/Spezifikation" tatsächlich nur ein Hinweis auf die Möglichkeit der Spezifikation bei Erwachsenen sein könnte. In dem Feld "Behandlungsrelevante Diagnosen" muss dann wohl so etwas wie Kyphose ab 60 Grad (Skoliose ab 50 Grad) oder besser noch Kyphose/Skoliose mit konkreter Gradzahl stehen.

Gruß
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2. Kyphosekorsett mit Halsteil seit dem 15.12.2021
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von korsettuli »

Hier ist meine Frage besser aufgehoben.

Gibt es für die Hilfsmittel, z.B. Orthesen auch eine neue Verordnung bzw. ist sowas in der Mache?
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Alex_activitas »

Hallo zusammen,
Klaus hat geschrieben: Sa, 09.01.2021 - 14:35 In dem Feld "Behandlungsrelevante Diagnosen" muss dann wohl so etwas wie Kyphose ab 60 Grad (Skoliose ab 50 Grad) oder besser noch Kyphose/Skoliose mit konkreter Gradzahl stehen.
Dann ist man meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Und es dürfte es den Ärzten leichter machen, die Verordnung(en) rauszuschreiben, da dann eine Belastung ihrer "Richtgrößen" ausgeschlossen ist.

korsettuli hat geschrieben: Sa, 09.01.2021 - 21:05 Gibt es für die Hilfsmittel, z.B. Orthesen auch eine neue Verordnung bzw. ist sowas in der Mache?
Darüber ist mir bisher nichts bekannt.
Da wissen vielleicht eher die Orthopädietechniker/ -mechaniker hier im Forum Bescheid.

Gruß,
Alex
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

korsettuli" hat geschrieben:Gibt es für die Hilfsmittel, z.B. Orthesen auch eine neue Verordnung bzw. ist sowas in der Mache?
So wie ich das verstehe, werden im "Hilfsmittelverzeichnis" laufende Änderungen eingepflegt. s.a. hier:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... rungen.jsp

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Ich finde in der Anlage 2 zum Heilmittelkatalog meine Diagnose (40.x /Hyperkyphose 75°) nicht mehr, nur noch Skoliosen. Meine Ärztin scheinbar auch nicht, denn ich habe jetzt mit ICD M40.14 eine Verordnung über 6x KG bekommen, bislang hatte ich immer 20er Rezepte. Soll ich mit meiner Ärztin einen Optiker aufsuchen oder gibt es für mich doch Möglichkeiten eine Verordnung über den langfristigen Heilmittelbedarf und somit 24 Einheiten nach §7 Absatz 6 zu erhalten? Ich wäre dankbar für einen schriftlichen Hinweis, damit ich das mit meiner Ärztin auch klären kann.

Ich danke Euch schon mal für Eure Hilfe!
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Die Richtlinie mit allen Diagnosen habe ich mittlerweile (https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... Y2EUJIZO2k)
Wie erkläre ich es meinem Arzt?

Es ist doch korrekt, dass ich sofort 24 Einheiten auf eine Verordnung bekommen kann? Oder muss ich erst mit 6ern beginnen? Ich frage lieber, bevor ich in den Kampf ziehe. Brauche die Ärztin noch, das ist eigentlich eine Gute.
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Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Offdroddler,
Die Richtlinie mit allen Diagnosen habe ich mittlerweile
Wie erkläre ich es meinem Arzt?
Unter "Krankheiten der Wirbelsäule und des Skelettssystems" findest Du die entsprechende Seite, die ich im ersten Post als pdf "Heilmittekatalog WS Maßnahmen der Physiotherapie" eingestellt habe. Die pdf kannst Du für Deine Ärztin ausdrucken.
Wie im ersten Post beschrieben muss entweder der ICD-10 Code M40.0 oder M40.1 ausgewählt (nicht ICD M40.14 !) und zusätzlich sollte der Winkel im Feld "Behandlungsrelevante Diagnose" aufgeführt werden, also z. Bsp. Hyperkyphose 75 Grad.
Korrektur 30.1.: Es muss konkret heißen: M40.0X bis M40.1X. Damit ist M40.14 mit "Sonstige sekundäre Kyphose: Thorakalbereich" richtig, wenn die Gradzahl eingetragen wird. !
Es ist doch korrekt, dass ich sofort 24 Einheiten auf eine Verordnung bekommen kann?
Ja, sofern die Behandlungsfrequenz 1-2 x in der Woche ist.
bislang hatte ich immer 20er Rezepte.
Da das Verordnungs Blatt nur 20 Spalten für die Unterschrift hat, würde sich das auch anbieten. Ansonsten muss der Threrapeut einen Zettel mit den restlichen 4 anhängen.
Oder muss ich erst mit 6ern beginnen?
Das war früher mit der Verordnung ausserhalb des Regelfalls so, diesen gibt es aber seit 1.1.21 nicht mehr.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Offdroddler »

Die Physio-Chefin erzählte mir, dass jetzt ALLE nur noch 6er bekommen. Bekommen die von ihrem Verband (oder ähnlichem) keine Schulung?

Ich danke Dir, mal wieder, für Deine Hilfe. Dann kläre ich mal meine Ärztin und die Physiotherapeutin auf. Wünschte es wäre anders herum...
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Klaus »

Hallo Offdroddler,
Dann kläre ich mal meine Ärztin und die Physiotherapeutin auf. Wünschte es wäre anders herum...
Ja, hier geht es leider immer um die notwendige Selbsthilfe.
bislang hatte ich immer 20er Rezepte.
Mit welcher Verordnung hast Du denn die bekommen? "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" oder "besonderer Verordnungsbedarf"?
Das ist wichtig, wenn Du Aufklärung betreiben möchtest.

Gruß
Klaus
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Re: Neuer Heilmittelkatalog ab 1.1. 2021 - Versorgung bei Erwachsenen

Beitrag von Sven23 »

Hallo Klaus,
ich hatte gedacht ich hätte es verstanden, aber meine Verordnung geht jetzt mit der Diagnose M40.04 doch nur mit 6 Mt Einheiten, aber ich kann mir, so mein Arzt so viele rausholen wie ich brauche...Wenngleich das Verordnungsblatt etliche Spalten hat...drauf steht wie früher 6/Einheiten...er hätte wohl mehr eintragen müssen...

Naja ich muss da noch mal nachforschen....
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