Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

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Rehg
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Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

Beitrag von Rehg »

Stimmt es, dass man die Schrothterapie auch mit einem normalen Krankengymnastikrezept machen kann?

Zweite Frage: Letztens wollte ich die Therapie beginnen, da wurde gesagt, es wäre schon alles belegt. Sagte ich, dass die doch nur 6 Termine haben. Die sagten dann, dass die dauerhaft bleiben. Wie geht das? Laufen die alle 6 Wochen zum Orthopäden und bekommen ein neues Rezept? Sind Ärzte zu sowas verpflichtet? Braucht man dann auch immer einen Termin, oder kann es ohne abholen oder können die das direkt an die Gymnastikpraxis schicken?

Bitte klärt mich auf, danke
AthousandColours
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Re: Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

Beitrag von AthousandColours »

Hallo,

ich kann dir leider nicht mit Sicherheit sagen wie das Allgemein abläuft deswegen geh ich jetzt mal von meiner Erfahrung aus.

Auf meinem Rezept steht zwar meine Diagnose detailliert drauf aber soweit ich mich erinnern kann nichts explizit von Schroth-Therapie. Aber ich gehe mal davon aus, dass dein Arzt dir das Rezept ausgestellt hat weil du Schroth machen sollst also sollte das ja dann geeignet sein.
Die meisten Physiopraxen vergeben Dauertermine, da Schroth ja fortlaufend gemacht werden soll. Für ein Rezept brauchst du nicht jedes mal einen Termin beim Arzt, musst es nur abholen oder zuschicken lassen.
Ich weiß leider nicht wie alt du bist, da es für mich bis 16 null Probleme gab an die Rezepte zu kommen, mittlerweile aber schon um einiges komplizierter ist und ab 18 bestimmt nochmal schwieriger. Wenn du Glück hast stellt dein Arzt dir regelmäßig welche aus.

lg Julia
kuddelmuddel123
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Re: Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo Rehg,
auf deinem Rezept für Physiotherapie muss Schroth nicht explizit drauf stehen. Krankengymnastik ist ausreichend.
Grundsätzlich ist es so, dass es je nach der Diagnose, die zu einem Rezept für Krankengymnastik führt eine unterschiedliche Anzahl von Therapieeinheiten vorgesehen ist.
Bei Skoliose ist der Regelfall 1-3 Rezepte mit je 6 Behandlungseinheiten. Danach muss eine Therapiepause von 12 Wochen sein. Dann könnte der Arzt mit bis zu 3 Rezepten mit 6 Behandlungen weiter machen.
Für andere Diagnosen ist dieser Regelfall anders definiert und einheitlich für alle gesetzlichen Kassen festgelegt.

Jetzt ist eben die Frage, wie die einzelnen Physio-Praxen ihre Termine vergeben und in wie weit sie ihre bereits in Behandlung befindlichen Patienten in die Zukunft mit einplanen.
Ich fände es als Patient auch merkwürdig, wenn ich nach meinem ersten Rezept gesagt bekäme, dass ich danach in der gleichen Praxis nicht weiter machen kann. Es ist ja auch wichtig, dass Therapeut und Patient sich kennen und gut zusammen arbeiten können. Da ich aktuell eine Langfristgenehmigung habe, ist mein wöchentlicher Termin für das ganze Jahr vorgebucht. Nur wenn der mal nicht geht, wird er umgeändert oder notfalls gestrichen.

Du kannst keinen Arzt zwingen, dass er Dir ein Rezept ausstellt. Er muss selbst von der Notwendigkeit überzeugt sein.
Du kannst Deinen Arzt anhand deiner Symptome und der Diagnose nur versuchen zu überzeugen, dass es notwendig ist.
Ob er sich überzeugen lässt, wirst Du merken. Es kann aber auch sein, dass er - ohne dass er dir das sagt - an sein Budget für solche Verordnungen denkt und dann die Notwendigkeit anders einschätzt.
Generell haben unterschiedliche Berufsgruppen auch unterschiedlich hohe Budgets. Die Hausärzte haben ein kleines Budget, die Orthopäden ein deutlich höheres.

VG, Kuddelmuddel
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Klaus
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Re: Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

Beitrag von Klaus »

Hallo Rehg,
Stimmt es, dass man die Schrothterapie auch mit einem normalen Krankengymnastikrezept machen kann?
Das ist richtig.
Die sagten dann, dass die dauerhaft bleiben. Wie geht das? Laufen die alle 6 Wochen zum Orthopäden und bekommen ein neues Rezept?
Wenn Du eine Verordnung mit dem sogenannten Indikationschlüssel WS 2 xx hast, sind 3x6 Behandlungen möglich und der Arzt sollte das auch problemlos machen. Hier handelt es sich um "Verordungen im Regelfall".
Dazu musst Du nach der ersten Verordnung die jeweiligen Folgeverordnungen vom Arzt ausstellen lassen und der Praxis vorlegen.
Da Du von "Therapiebeginn" sprichst, sind 3x6 Behandlungen nach Schroth sehr wenig, um dann problemlos 12 Wochen Pause machen zu können. Es sei denn, die Übungen Deiner Schroth REHA sind dann wieder ganz präsent und Du kannst diese selbständig zuhause ausführen.

Ansonsten wird das mit einer dauerhaften KG schwierig.
Ich habe Deine Diagnose aus einem Post vom 9.7.2017 gefunden:
Meine Diagnose:

20° thorakal
30° lumbal (es hat sich entsprechend verschlechtert)
55° Kyphose
45° Lordose
Danach gibt es leider keine einfache Möglichkeit einer dauerhaften Verordnung. Wie kuddelmuddel schon geschrieben hat, müssen die Ärzte an ihr Budget denken und die Möglichkeit von Verordnungen "ausserhalb des Regelfalles" (also mehr als 3x6 ohne Pause) können schon sehr an das Budget gehen, mit entsprechenden Regressandrohungen!

Seit 2017 gibt es aber den "besonderen Verordnungsbedarf", der beliebig viele Verordnungen zulässt.
Der gilt bei Erwachsenen > 50 Grad Skoliose oder > 60 Grad Kyphose. Könnte es evtl. sein, dass die Kyphose sich bei Dir von 55 Grad auf über 60 Grad verschlechtert haben könnte? :)

Die Langfristgenehmigung, von der kuddelmuddel profitiert, ist der "langfristige Heilmittelbedarf". Dieser muss als Einzelfall auf besonderen Antrag von der Krankenkasse genehmigt werden. Das ist keine leichte Sache und wird häufig abgelehnt. Hier muss der Arzt und der Patient schon sehr in die Details gehen, damit eine gute Begründung auch zu einer Genehmigung führen kann.

Gruß
Klaus
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Re: Therapie beginnen, welches Rezept und Länge?

Beitrag von Klaus »

Regina Reinhold hat geschrieben:Was die geeignete Therapie angeht würde das so etwas auf jeden Fall mit meinem Arzt besprechen. Solche Therapien sollte man sowieso nicht ohne einen Arzt der das ganze überwacht beginnen und durchführen.
Das geht auch gar nicht anders!

Gruß
Klaus
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