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Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 22.08.2017 - 21:44
von Phill
Hallo alle zusammen,

ich will nicht lange drum herum reden und komme gleich zu Sache. Ich habe vor genau 2 Wochen eine langfristige Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles beantragt, nach Empfehlung und Rücksprache meines zu behandelnden Arztes.

Hintergrund dafür ist zum einen die Möglichkeit Rezepte hir vor Ort bekommen, um nicht ständig nach Berlin zu fahren, da das auf dauer nicht machbar ist und so ein normales Rezept auch nicht lang geht.

Heute kam die Ablehnung ...habe gleich mit dem Sachbearbeiter telefoniert und die Erläuterung waren mir nicht schlüssig, zu mal ich weis das für mein Krankheitsbild der geänderten Heilmittelkatalog passt.

Die Frage von mir, wo kann man denn nachlesen wo das genau steht?

Ich weis nur das eine Änderung zum Anfang dieses Jahres vorgenommen wurde und ich werde wohl in Widerspuch gehen müssen.

Grüße Phill

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 22.08.2017 - 22:36
von Klaus
Hallo Phill,
Ich habe vor genau 2 Wochen eine langfristige Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles beantragt, nach Empfehlung und Rücksprache meines zu behandelnden Arztes.
Vermutlich meinst Du eine eine langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung, die man mit der 1. Verordnung ausserhalb des Regelfalles beantragen kann. Das ist eine Einzelfallentscheidung, bei der sich die Krankenkassen schwer tun. s.a. die ausführlichen Diskussionen zu dem Thema.
...zu mal ich weis das für mein Krankheitsbild der geänderten Heilmittelkatalog passt.
Wenn Du damit die Diagnoseliste meinst, in der jetzt auch die Erwachsenen-Kyphose über 60 Grad enthalten ist, gibt es die "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf". Da Du Deine Gradzahl nicht im Profil hast, lässt sich nicht sagen, ob das bei Dir zutreffen könnte. Die könnte prinzpiell jeder Arzt ausstellen.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Do, 05.10.2017 - 21:13
von yahyaassiya1909
Meine Physiotherapeutin wies mich auch darauf hin, dass mir dies seit dem 01.01.2017 zusteht, da ich eine Skoliose von über 60° habe. Der Arzt stellt sich da aber eher an. Bei der Krankenkasse sagten sie mir, dass es im Ermessen des Arztes liegt mir das Kreuz bei außerhalb des Regelfalls zu setzen.

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Fr, 06.10.2017 - 15:18
von Klaus
Hallo yahyaassiya1909,

bei einer Skoliose über 60 Grad gibt es die Möglichkeit einer Verordnung "mit besonderen Verordnungsbedarf".
Der Arzt läuft damit nicht Gefahr, in einen Regress zu kommen, weil er mit entsprechenden beliebig vielen Verordnungen ausserhalb des Regelfalles das Budget überschritten hat. Er muss es aber wohl bei der Jahresabrechnung kurz begründen, was ein kleiner Verwaltungsakt ist. Vielleicht ist es das, was er nicht will. Oder er hat diese Regelung einfach nicht verstanden.

Wenn der Arzt das nicht will, musst Du einen anderen Arzt aufsuchen. Die Therapeutin kann Dir evtl. dabei helfen.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: So, 08.10.2017 - 13:43
von Alex_activitas
Hier nochmal der Link zu der aktuellen Diagnoseliste bzgl. langfristiger Heilmittelbedarf bzw. besonderer Verordnungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten):
http://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_D ... i_2017.pdf.

Der Link führt zu einer Datei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Skoliosen und Kyphosen sind aus Seite 10 zu finden.

Viele Grüße,
Alex

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mo, 09.10.2017 - 12:15
von killer
Hallo Alex,

jetzt hätte ich aber auch mal eine Frage. Auf Seite 10 steht die Kyphose beim Erwachsenen ab 60 Grad, das weicht allerdings nun wieder von der Diagnoseliste

des Skoliose Verbandes ab und ist bei den Krankenkassen auch schon wieder geändert. Was ist denn jetzt die genaue Gradzahl für Kyphosen beim

Erwachsenen? Kannst du eventuell Aufklärung geben?

Gruß Jörg

PS. siehe Link gleich auf Seite eins ist die Rede von 70 Grad:

http://www.bundesverband-skoliose.de/do ... 201702.pdf

Langsam bin ich echt am Überlegen was nun richtig ist.

Eventuell kann mir ja jemand etwas klarheit da rein bringen.

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mo, 09.10.2017 - 20:51
von Klaus
Hallo killer,

Alex hat einen Link eingestellt, der per 30.5.17 eine Kyphose von mehr als 60 Grad angibt. Der gleiche Stand wie am 1.1.17.

Der Bundesverband hatte eindeutig eine Empfehlung zur Entscheidung eingebracht, nämlich 60 Grad Kyphose. Darüber haben wir auch im April 2016 im langen Thread Langfristgenehmigung diskutiert.

Beim Bundesverband gibt es diesen LINK
http://www.bundesverband-skoliose.de/st ... ll.html#a1
Da steht unter "Erwachsenenskoliose und -kyphose in die Diagnoseliste zu den besonderen Verordnungsbedarfen aufgenommen" 60 Grad Kyphose.
Und 2 Abschnitte davor unter "Möglichkeiten der Heilmittelverordnung bei Skoliose" und "Erläuterung zur Heilmittelverordnung" 70 Grad Kyphose.
Also möglicherweise ein interner Fehler.

Was meinst Du mit:
...und ist bei den Krankenkassen auch schon wieder geändert.
Entscheidend ist die KBV, Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 10.10.2017 - 06:07
von killer
Hallo Klaus,

das mit der Aussage Krankenkassen geändert bezieht sich auf ein Telefonat das ich mit meiner KK geführt habe und die mir sagten das es bei den Erwachsenen

nicht zu einem Langfristigen bedarf kommt.

Hier kann es aber sein das es Wiederrufen werden kann da ich das Telefonat Anfang diesen Jahres geführt habe.

Wenn das ein Fehler ist, dann kann ich ja weiterhin eventuell Hoffen. Und muss nicht die Flinte ins Korn werfen.

Gruß Jörg

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 10.10.2017 - 12:40
von Klaus
Hallo Killer,
das mit der Aussage Krankenkassen geändert bezieht sich auf ein Telefonat das ich mit meiner KK geführt habe und die mir sagten das es bei den Erwachsenen

nicht zu einem Langfristigen bedarf kommt.
Das verstehe ich überhaupt nicht!
1. Der langfristige Heilmittel-Bedarf kann über die "langfristige Heilmittelverordnung" abgedeckt werden, die aber bei Erwachsenen immer eine Einzelfall-Entscheidung ist. Hier können Krankenkassen natürlich blockieren und einfach nicht genehmigen. Aber einfach zu sagen, dass es nicht zu einem langfristigen Bedarf kommt, ist schon dreist. Oder ist das anders formuliert worden?
2. Der besondere Verordnungsbedarf ist ganz klar in der Diagnose-Liste definiert, nämlich Kyphose über 60 Grad bei Erwachsenen. Selbst bei 70 Grad gäbe es den Bedarf ja. Also auch dreist zu behaupten, dass es ihn nicht gibt.
Bei welcher Krankenkasse bist Du denn?

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 10.10.2017 - 14:56
von Dr. Steffan
Klaus hat geschrieben:2. Der besondere Verordnungsbedarf ist ganz klar in der Diagnose-Liste definiert, nämlich Kyphose über 60 Grad bei Erwachsenen. Selbst bei 70 Grad gäbe es den Bedarf ja. Also auch dreist zu behaupten, dass es ihn nicht gibt.
Aber genau aus dem Grund braucht es doch gar keine Langfristverordnung. Laut Verordnung fällt der Erwachsene ab 50° Kyphose unter "außerhalb des Regelfalls". Damit kann er doch ohne Ende KG bekommen. Warum dann eine Langfristverordnung????????

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 10.10.2017 - 15:03
von Alex_activitas
Hallo Killer,

die Veröffentlichung des Skoliose-Verbandes ist keine offiziell gültige Liste, sondern eine Aufstellung des Skoliose-Verbandes. Daher habe ich eine rechtsgültige Quelle eingestellt, auf die man sich sicher berufen kann, wenn man mit einem Arzt etc. spricht.
Die Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist immer noch gültig und auch bei den Kassen nicht geändert worden.
Dies können die Kassen in Eigenregie auch nicht machen, denn dies benötige einen bundesweiten Beschluss.

Falls Du eine Quelle für diese "Änderung" durch die Kassen hast, kannst Du sie mir gerne auch via PN schicken und ich schaue sie mir dann mal an.

Ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse ist diesbezüglich keine sichere Quelle. In solchen Fällen empfehle ich immer, den Sachbearbeiter nach der gesicherten Quelle zu fragen, auf der seine Aussage beruht.

Beim Erwachsenen gibt es in der Tat keinen langfristigen Bedarf, allerdings einen besonderen Verordnungsbedarf. Dies sollte der Sachbearbeiter allerdings nicht unterschlagen.

Grüße,
Alex

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Di, 10.10.2017 - 15:24
von Alex_activitas
Dr. Steffan hat geschrieben:Aber genau aus dem Grund braucht es doch gar keine Langfristverordnung. Laut Verordnung fällt der Erwachsene ab 50° Kyphose unter "außerhalb des Regelfalls". Warum dann eine Langfristverordnung????????
Es spricht ja auch niemand von einer Langfristverordnung, sondern von einem besonderen Verordnungsbedarf - im vorliegenden Fall ist dies bei einer Kyphose von über 60° beim Erwachsenen gegeben.
Dr. Steffan hat geschrieben: Damit kann er doch ohne Ende KG bekommen.
Leider ist es vielen Ärzten immer noch nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihnen (und damit auch ihren Patienten) durch die geänderten Bestimmungen gegeben sind.

Gruß,
Alex

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mi, 11.10.2017 - 06:03
von killer
Hallo Klaus,

an den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich bin bei der AOK Hessen.

@ Dr. Steffan, vielen Dank für die Info, das werde ich dann einmal bei meinem Arzt das nächste mal ansprechen.

@ Alex, auch hier Danke noch einmal für die Aufklärung.

Gruß Jörg

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mi, 11.10.2017 - 22:49
von Klaus
Dr. Steffan hat geschrieben:Aber genau aus dem Grund braucht es doch gar keine Langfristverordnung........Warum dann eine Langfristverordnung????????
Aufgrund des Telefongesprächs von killer mit seiner Krankenkasse , Stichwort langfristiger Bedarf, habe ich lediglich die beiden Möglichkeiten "Langfristige Heilmittelverordnung" und "besonderer Verordnungsbedarf" nebeneinander gestellt.
Alex hat geschrieben:Beim Erwachsenen gibt es in der Tat keinen langfristigen Bedarf, allerdings einen besonderen Verordnungsbedarf. Dies sollte der Sachbearbeiter allerdings nicht unterschlagen.
Ein langfristiger Bedarf besteht nicht, wenn ich eine langfristige Heilmittelverordnung genehmigt bekomme?
Und ist ein "prognostisch länger dauernder Behandlungsbedarf" (WS2) eigentlich kein langfristiger Bedarf? :)

Natürlich ist der besondere Verordnungsbedarf die einfachste Möglichkeit, wenn ich eine Kyphose über 60 Grad habe.
killer hat geschrieben:an den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich bin bei der AOK Hessen.
Ok, dann betrachte ich diese Irritationen mal für beendet. Besser ist es den Arzt zu überzeugen oder wie ich schon bei yahyaassiya1909 gesagt habe, den Arzt zu wechseln.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Do, 12.10.2017 - 10:32
von Alex_activitas
Klaus hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:Beim Erwachsenen gibt es in der Tat keinen langfristigen Bedarf, allerdings einen besonderen Verordnungsbedarf. Dies sollte der Sachbearbeiter allerdings nicht unterschlagen.
Ein langfristiger Bedarf besteht nicht, wenn ich eine langfristige Heilmittelverordnung genehmigt bekomme?
Und ist ein "prognostisch länger dauernder Behandlungsbedarf" (WS2) eigentlich kein langfristiger Bedarf? :)
Ich kann Dich gut verstehen, Klaus.
Allerdings vermischt Du hier persönliches Empfinden mit den festgeschriebenen Vorgaben.
Und hier wird eben nur unterschieden zwischen langfristigem Bedarf und besonderem Verordnungsbedarf.

Und nochmal: es gibt keine langfristige Heilmittelverordnung. Leider geistert dieser Begriff immer wieder durch die Welt.

Und: ein "prognostisch längerandauernder Behandlungsbedarf (WS2x)" ist kein langfristiger Bedarf, sondern nur ein "längerandauernder" Bedarf.
Ob es für bestimmte Diagnosen nun eine Definition für einen langfristigen Bedarf oder einem besonderen Verordnungsbedarf gibt, ist in der entsprechender Diagnoseliste festgelegt worden.
Das ist nicht immer das, was wir nachvollziehen können, aber es ist nunmal momentan so festgelegt.
Daher ist mir wichtig, dass wir immer von den korrekten Begriffen ausgehen und mit diesen umgehen.
Denn nur mit den korrekten Begriffen kann man auch bei den Menschen, die Entscheidungen treffen wie z.B. den Sachbearbeitern der Kassen argumentieren.

Gruß,
Alex

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Do, 12.10.2017 - 19:45
von Klaus
Hallo alex,
Und nochmal: es gibt keine langfristige Heilmittelverordnung. Leider geistert dieser Begriff immer wieder durch die Welt.
Den Begriff habe ich leider fälschlicherweise nach dem Kommentar von Killer gebraucht.. Weiter oben bei Phill habe ich den richtigen Begriff "langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung" verwendet und auch von der "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf" gesprochen. Also ganz klar 2 Möglichkeiten nebeneinander gestellt.
Leider hat sich Phill nicht mehr dazu gemeldet und ich kann nicht sagen, was er denn nun mit "Langfristiger Heilmittelverordnung" gemeint hat. Dieser Begriff ist ja leider auch in dem Thread "Langfristgenehmigung - aktuelle News" verwendet worden, obwohl eine "Langfristgenehmigung" (langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung) gemeint war. Nicht ganz einfach hier.

Killer hat eindeutig die Möglichkeit über den besonderen Verordnungsbedarf. Er hat aber auch den "langfristigen Bedarf" ins Spiel gebracht, den es laut Krankenkasse und jetzt auch von Dir für Erwachsene nicht gibt.
Da es aber die "langfristige Genehmigung einer Heilmittelverordnung" als Möglichkeit im Einzelfall gibt, muss es doch einen langfristigen Bedarf im Einzelfall geben, der allerdings genehmigt werden muss, was durchaus schwierig sein kann.
Und: ein "prognostisch längerandauernder Behandlungsbedarf (WS2x)" ist kein langfristiger Bedarf, sondern nur ein "längerandauernder" Bedarf.
Ok, langfristig darf nicht mit längerandauernd verwechselt werden, zumindest nicht bei diesem Thema. Ich hatte zu meiner (etwas provokanten) Frage auch extra ein Smilie gesetzt. :)
Daher ist mir wichtig, dass wir immer von den korrekten Begriffen ausgehen und mit diesen umgehen.
Denn nur mit den korrekten Begriffen kann man auch bei den Menschen, die Entscheidungen treffen wie z.B. den Sachbearbeitern der Kassen argumentieren.
Da bin ich ganz bei Dir, nur in diesem Fall wissen wir nicht, was Killer konkret bei der Krankenkasse angefragt hat und wie genau die Krankenkasse geantwortet hat. Klar ist nur, dass er die die Möglichkeit mit der "Verordnung mit besonderen Verordnungsbedarf" bei über 60 Grad Kyphose hat.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: So, 24.06.2018 - 17:24
von Eichhörnchen
Hallo , leider muß ich sagen das meine Krankenkasse es abgelehnt haben mir die KG zu genehmigen hab einen Antrag auf "ausserhalb des Regelfalls" gestellt, habe von meinem Arzt, ein Rezept bekommen dafür bekommen, die Krankenkasse meint das es nicht nötig es zu genehmigen, ich habe eine Skoliose von HWS 28, BWS 68 ,und LWS 48° ausserdem wurde mir gesagt das ich eine lordose von 70° und Kyfhose von 60 ° habe, ich versteh nicht wie schlimm es noch werden muß um es zu bewilligt zu werden.Die Krankenkasse schrieb mir das sie nur bei bedarf KG auf Rezept übernehemen
Hab einen Artikel geschickt bekommen das jeder auch Erwachsene seit 2017 eine Langzeitverordnung bekommen kann die eine Skoliose uber 50 ° haben.
Hat von Euch jemand die gleichen erfahrungen gemacht?
Liebe grüße Eichhörnchen

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: So, 24.06.2018 - 20:05
von Alex_activitas
Hallo Eichhörnchen,
um welche Kasse handelt es sich denn?

Gruß,
Alex

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mo, 25.06.2018 - 14:06
von Klaus
Hallo Eichhörnchen,
Hallo , leider muß ich sagen das meine Krankenkasse es abgelehnt haben mir die KG zu genehmigen hab einen Antrag auf "ausserhalb des Regelfalls" gestellt, habe von meinem Arzt, ein Rezept bekommen dafür bekommen, die Krankenkasse meint das es nicht nötig es zu genehmigen,...
Unabhängig von den Gradzahlen geht es bei der "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" zunächst mal darum, ob eine Krankenkasse diese genehmigen muss oder nicht. Die meisten verzichten darauf, Deine möglicherweise auch, deswegen auch die Nachfrage von alex.
Das Problem bei dieser Verordnung ist, dass das Budget (Richtgröße) des Arztes belastet wird, sofern sie nicht mit besonderen Bedingungen verknüpft ist.
Die Krankenkasse schrieb mir das sie nur bei bedarf KG auf Rezept übernehemen
Hab einen Artikel geschickt bekommen das jeder auch Erwachsene seit 2017 eine Langzeitverordnung bekommen kann die eine Skoliose uber 50 ° haben.
Es geht hier um den "besonderen Verordnungsbedarf", der tatsächlich mit einer Skoliose über 50 Grad und Kyphose über 60 Grad bei Erwachsenen verbunden ist. Dazu muss die Verordnung aber vom Arzt mit den entsprechenden Diagnosen und insbesonderen den Winkeln ausgefüllt sein. Dann gilt diese Verordnung automatisch als genehmigt.

Das ist nicht zu verwechseln mit dem "langfristigen Heilmittelbedarf", der bei Erwachsenen mit Fehlstellungen der Wirbelsäule unterhalb der genannten Gradzahlen immer eine Einzelfall-Entscheidung über einen bestimmten Zeitraum ist. War bislang auch das Haupthema in diesem Thread.

Mit dem Begriff "Langzeitverordnung" gehen scheinbar auch einige Krankenkasse recht lax um, es ist eigentlich nur der Ausdruck für die Möglichkeit, lange Zeit unter bestimmten Bedingungen eine Verordnung zu bekommen, was für die meisten auch die Hauptsache ist.

Gruß
Klaus

Re: Langfristige Heilmitttelverordnung

Verfasst: Mo, 25.06.2018 - 14:39
von Eichhörnchen
Hallo Klaus, danke für Deine Antwort,ich werde erst einmal dagegen an gehen, meine Therapeutin hat mir dazu geraten :ja: . Werde es mit der Ärztin besprechen das sie die genaue Diagnose auf das Rezept schreiben muß. Ich hoffe das es dann klappt.
Durch die KG erhoffe ich mir das ich um eine OP an der Bandscheibe vorbei komme, die Bandscheibe drückt auf einen Nerv und reizt die Lunge sodas ich ständig einen Hustenanfall bekomme.
ich werde auf jeden Fall versuchen eine Langzeitverordnung zu bekommen.
Wünsche Dir noch einen schönen Nachmittag , liebe Grüße Eichhörnchen