MDK lehnt Widerspruch ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

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Shulk
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Reha Bad Sobernheim Februar 2015

MDK lehnt Widerspruch ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

Beitrag von Shulk »

Ich hatte mithilfe eines Attests von Dr. Hoffmann eine Langfristverordnung bei der Krankenkasse eingereicht. Diese wurde wie erwartet abgelehnt. Daraufhin reichte ich Widerspruch ein, der dann vom MDK geprüft und abgelehnt wurde.

Im Widerspruch nahm ich Bezug auf meinen okulären Albinismus, dass ich als Administrator praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitze und der Abstand gerade mal ~15cm beträgt und eine Brille auf diese Distanz nicht hilft, das Korsett sehr hilfreich ist, aber alleine nicht ausreicht, weil sich trotz angepasstem Arbeitsplatz eben keine optimale Sitzposition finden lässt und sich dadurch andere Spannungen aufbauen. Ich habe zudem eine Augenuntersuchung des Betriebsärztlichen Dienstes meines Arbeitgebers mit eingereicht in dem steht, dass ich den Visus 0,25 ohne Brille auf 40cm nicht erreicht habe und das mir eine Bildschirmbrille nicht hilft. (Das wurde oft genug probiert.) Ich verwies in diesem Zusammenhang dann auch meinen GdB von 30 und im übrigen auf das Attest von Dr. Hoffmann (in dem drin steht, dass eine dauerhafte Therapie notwendig ist um auch meine Berufstätigkeit erhalten zu können.)

Das Ablehnungsschreiben ist schon fragwürdig und ich habe erhebliche Zweifel, dass der Sachbearbeiter überhaupt irgend eine Ahnung hat. Im Schreiben steht drin, dass meine
Erkrankung nach der Schwere und Dauerhaftigkeit mit den aufgeführten Diagnosen nicht vergleichbar ist.
(Ich nehme an man bezieht sich hier auf die Heilmittelverordnung.)

Der Knaller folgt dann im nächsten Satz:
Zudem ist bei Ihrem Krankheitsbild keine langfristige Behandlung zu empfehlen.
Wie bitte? Ich bin seit fast fünf Jahren in Behandlung, trage seit 3 1/2 Jahren ein Korsett, hatte vor zwei Jahren eine Kur und im Attest ist neben der Kyphose von 48° auch von einer "Bandscheibenprotrusion" die Rede. Der okuläre Albinismus ist angeboren und wird mich mein Leben lang begleiten. Also was soll man davon halten?

Ich hatte dann bei der TK angerufen, schon weil ich Bescheid geben sollte, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten möchte. Dort hatte ich dann wohl genau "den Richtigen" am Apparat. Ich sagte auch ganz deutlich, dass ich das Urteil des MDK in Frage stelle und Zweifel an der Fachlichkeit habe. Er sagte mir, dass mein Widerspruch von Exporten untersucht wurde, dass er
ganz ehrlich
sei und eine Rücknahme des Widerspruchs besser sei, weil es nach nem halben Jahr eh abgelehnt würde und eine Klage auch keinen Sinn machen würde, falls ich das dann angehen würde. Außerdem muss der Arzt mir KG verschreiben auch ohne Pause wenn das medizinisch notwendig ist und ritt noch bisschen auf dem behandelten Arzt herum (ohne den Namen zu nennen) und wollte mir Dinge in den Mund legen, die der Arzt mir angeblich gesagt hätte, es aber nicht hätte tun würden. Zudem würde ich ja bekommen was mir zusteht. Ebenfalls toll war dann der Satz, dass es anderen noch schlechter geht, aber ebenfalls keine Langfristverordnung bekommen. Ja, wenn ich mich mit einem Patienten mit LookedIn vergleiche gehts mir natürlich super. Wenn ich mich aber mit einem Triathleten vergleiche gehts mir mies. So ein hohles Geschwätz. Der Typ ist definitiv Anwärter auf "Mitarbeiter des Monats".

Meine Fragen an euch wären, was ich den jetzt noch machen kann? Macht es Sinn nochmal anzurufen in der Hoffnung jemand besseres am Telefon zu haben oder nochmal in die örtliche Niederlassung der TK zu gehen um dort mit jemand von Angesicht zu Angesicht zu sprechen? Ich habe den Widerspruch vorerst natürlich nicht zurückgenommen. Könnte ich mein Glück bei der Rentenversicherung probieren? Immerhin steht in dem Attest, dass es auch um die Erhaltung meiner Berufstätigkeit geht. Bin momentan ratlos.
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Klaus
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Re: MDK lehnt Widerspruch ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

Beitrag von Klaus »

Hallo shulk,

ich kann nur grundsätzlich auf folgende Information hinweisen:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_P ... eliste.pdf
Auf Seite 2 findest Du unter Regelung bei nicht gelisteten Diagnosen

1. im Absatz Antragsunterlagen die Passage:
....sollte aus der medizinischen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen / strukturellen Schädigungen, die Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Therapiebedarf des Patienten hervorgehen.
2. im Absatz Entscheidungsgrundlagen die Passagen:
Für die Genehmigung ist entscheidend, dass eine dauerhafte funktionelle / strukturelle Schädigung vorliegt, die mit denen der Diagnoseliste vergleichbar ist. Hierzu wurden folgende Festlegungen getroffen: Von einer Langfristigkeit ist auszugehen, wenn ein Therapiebedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr nötig ist. ......

Eine Schwere und Langfristigkeit kann sich auch aus der Summe mehrerer einzelner funktioneller / struktureller Schädigungen und Beeinträchtigungen der individuellen Aktivitäten ergeben, die für sich allein die Kriterien nicht erfüllen.

Das sind von mir markierte Passagen, die ich für den Fall einer Erwachsenenkyphose unter 60 Grad wichtig finde. Inwieweit man das auf Deine Situation anwenden kann, musst Du herausfinden. Hier kommt es sicherlich auf besondere Formulierungen an.
Interessant für mich, dass die (auch meine)TKK bei den langfristigen Genehmigungen offenbar immer penibler wird, die bei mir demnächst ausläuft. "Gottseidank" habe ich aufgrund einer heute aktuell gemachten Röntgenaufnahme eine Hyperkyphose über 60 Grad.

Gruß
Klaus
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