Wie lege ich am besten Widerspruch ein?
Verfasst: Mo, 26.12.2016 - 16:10
Ich bräuchte eure Hilfe.
Dr. Hoffmann hat mir ein tolles und meiner Ansicht nach auch ausführliches Attest ausgestellt in dem er auf meine Kyphose (48°) mit der verbundenen ausgeprägten Sehstörung und dadurch entstehenden Überlastung der Wirbelsäule, beispielsweise bei Bildschirmarbeiten hinweist. Er wies auch darauf hin, dass ich mit einem Korsett versorgt bin mit dem eine deutliche Aufrichtung und Stabilisierung kommt und dies auch zur Schmerzlinderung der erheblichen Rückenbeschwerden beiträgt. Außerdem verwies er auf eine Bandscheibenprotrusion L5/S1 hin.
Er hält eine Langfristverordnung für KG für indiziert und notwendig und bat entsprechend darum diese außerbudgetär zu genehmigen, damit ich arbeitsfähig bleibe und in meiner Tätigkeit nicht behindert bin.
Ich habe den Antrag zusammen mit einem aktuellen KG-Rezept eingereicht und bekam nun wie zu erwarten erstmal eine Absage mit der Begründung, dass ich eben nicht in den entsprechenden Maßnahmenkatalog falle und auch kein vergleichbares Krankheitsbild vorläge. Zudem solle mein Arzt prüfen, ob meine Krankheit unter die bundesweit vereinbarten Diagnosegruppen für Praxisbesonderheiten fällt. Was das bedeutet weis ich nicht, nehme aber an, dass Dr. Hoffmann das schon längst gemacht hat. Jedenfalls bräuchte es dann keine Genehmigung.
Ich weis jetzt nicht so recht, wie ich am besten Widerspruch einlegen soll. Im Grund hat Dr. Hoffmann alles Relevante reingeschrieben und auch die Zusammenhänge mit den Augen deutlich gemacht. zudem hat der Mann mir in den letzten Jahren wirklich genug Rezepte ausgestellt und als es längere Pausen geben musste hat man das wirklich gespürt. Das Korsett alleine reicht eben nicht. Bin nun etwas hilflos und bitte euch um Ratschläge.
Dr. Hoffmann hat mir ein tolles und meiner Ansicht nach auch ausführliches Attest ausgestellt in dem er auf meine Kyphose (48°) mit der verbundenen ausgeprägten Sehstörung und dadurch entstehenden Überlastung der Wirbelsäule, beispielsweise bei Bildschirmarbeiten hinweist. Er wies auch darauf hin, dass ich mit einem Korsett versorgt bin mit dem eine deutliche Aufrichtung und Stabilisierung kommt und dies auch zur Schmerzlinderung der erheblichen Rückenbeschwerden beiträgt. Außerdem verwies er auf eine Bandscheibenprotrusion L5/S1 hin.
Er hält eine Langfristverordnung für KG für indiziert und notwendig und bat entsprechend darum diese außerbudgetär zu genehmigen, damit ich arbeitsfähig bleibe und in meiner Tätigkeit nicht behindert bin.
Ich habe den Antrag zusammen mit einem aktuellen KG-Rezept eingereicht und bekam nun wie zu erwarten erstmal eine Absage mit der Begründung, dass ich eben nicht in den entsprechenden Maßnahmenkatalog falle und auch kein vergleichbares Krankheitsbild vorläge. Zudem solle mein Arzt prüfen, ob meine Krankheit unter die bundesweit vereinbarten Diagnosegruppen für Praxisbesonderheiten fällt. Was das bedeutet weis ich nicht, nehme aber an, dass Dr. Hoffmann das schon längst gemacht hat. Jedenfalls bräuchte es dann keine Genehmigung.
Ich weis jetzt nicht so recht, wie ich am besten Widerspruch einlegen soll. Im Grund hat Dr. Hoffmann alles Relevante reingeschrieben und auch die Zusammenhänge mit den Augen deutlich gemacht. zudem hat der Mann mir in den letzten Jahren wirklich genug Rezepte ausgestellt und als es längere Pausen geben musste hat man das wirklich gespürt. Das Korsett alleine reicht eben nicht. Bin nun etwas hilflos und bitte euch um Ratschläge.