Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

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Shulk
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Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von Shulk »

Ich bräuchte eure Hilfe.

Dr. Hoffmann hat mir ein tolles und meiner Ansicht nach auch ausführliches Attest ausgestellt in dem er auf meine Kyphose (48°) mit der verbundenen ausgeprägten Sehstörung und dadurch entstehenden Überlastung der Wirbelsäule, beispielsweise bei Bildschirmarbeiten hinweist. Er wies auch darauf hin, dass ich mit einem Korsett versorgt bin mit dem eine deutliche Aufrichtung und Stabilisierung kommt und dies auch zur Schmerzlinderung der erheblichen Rückenbeschwerden beiträgt. Außerdem verwies er auf eine Bandscheibenprotrusion L5/S1 hin.

Er hält eine Langfristverordnung für KG für indiziert und notwendig und bat entsprechend darum diese außerbudgetär zu genehmigen, damit ich arbeitsfähig bleibe und in meiner Tätigkeit nicht behindert bin.

Ich habe den Antrag zusammen mit einem aktuellen KG-Rezept eingereicht und bekam nun wie zu erwarten erstmal eine Absage mit der Begründung, dass ich eben nicht in den entsprechenden Maßnahmenkatalog falle und auch kein vergleichbares Krankheitsbild vorläge. Zudem solle mein Arzt prüfen, ob meine Krankheit unter die bundesweit vereinbarten Diagnosegruppen für Praxisbesonderheiten fällt. Was das bedeutet weis ich nicht, nehme aber an, dass Dr. Hoffmann das schon längst gemacht hat. Jedenfalls bräuchte es dann keine Genehmigung.

Ich weis jetzt nicht so recht, wie ich am besten Widerspruch einlegen soll. Im Grund hat Dr. Hoffmann alles Relevante reingeschrieben und auch die Zusammenhänge mit den Augen deutlich gemacht. zudem hat der Mann mir in den letzten Jahren wirklich genug Rezepte ausgestellt und als es längere Pausen geben musste hat man das wirklich gespürt. Das Korsett alleine reicht eben nicht. Bin nun etwas hilflos und bitte euch um Ratschläge.
general-rammstein
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Re: Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von general-rammstein »

hi!

also ich würde die auswirkungen (auch wenn sie nicht im katalog für die klassischen auslöser deiner probleme drinstehen) nochmals genau schildern, den zusammenhang zwischen augen und statik z.b. und darauf verweisen, dass einzelfallentscheidungen getroffen werden können. am besten auch nochmal bei der kk anrufen und deinen entschluss, dafür zu kämpfen deutlich machst. das sollte reichen. schreiben lassen würde ich es vom doc.
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Klaus
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Re: Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von Klaus »

Hallo Shulk,
Zudem solle mein Arzt prüfen, ob meine Krankheit unter die bundesweit vereinbarten Diagnosegruppen für Praxisbesonderheiten fällt. Was das bedeutet weis ich nicht, nehme aber an, dass Dr. Hoffmann das schon längst gemacht hat.
Das bedeutet, dass Du bezüglich BWS-Kyphose mindestens 60 Grad haben musst, damit die Heilmittelverordnungen ab 1.1.17 nicht mehr zu Lasten des Budgets gehen. Also keine langfristige Genehmigung mehr erforderlich.
...in dem er auf meine Kyphose (48°) .....hinweist
1. Wenn er die 48 Grad nicht konkret angegeben hat, gibt es die Möglichkeit, die neue Heilmittelverordnung entsprechend zu "gestalten". Leider kenne ich das neue Formular noch nicht, es geht darum, ob da die konkrete Gradzahl angegeben werden muss. Wenn ja, ist auch zu prüfen, ob Deine Gradzahl aktuell überhaupt stimmt. ;)
2. Wenn er die Gradzahl angegeben hat, hört es sich so an, als ob die KK eine goldene Brücke bauen will.

Ansonsten würde ich bei Begründungen auch immer das Thema Lebensqualität ins Spiel bringen.

Gruß
Klaus
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Re: Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von Shulk »

Also die Gradzahlen sind (leider) aktuell. Ich war im Dezember zum Röntgen dort. Ich hatte vor zwei Jahren mal 41°. Gesundheitlich geht es mir aber wirklich besser seit Beginn der Behandlung. (Dürfte alleine durch die stark bis inzwischen kaum mehr vorhandenen Besuche beim Hausarzt auch belegt sein)

Die Gradzahl von 48° nach Stagnara sind im Attest angegeben.
Was meinst du mit "goldener Brücke"?
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Klaus
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Re: Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von Klaus »

Hallo Shulk,
Was meinst du mit "goldener Brücke"?
Wenn die 48 Grad der Krankenkasse jetzt bekannt sind, sie aber trotzdem sagen:
...solle mein Arzt prüfen, ob meine Krankheit unter die bundesweit vereinbarten Diagnosegruppen für Praxisbesonderheiten fällt.
was in Deinem Fall eigentlich nur Kyphose über 60 Grad betreffen kann, hört sich das so jedenfalls an. Vermutlich ist das aber nur eine reine Formalie ohne konkreten Bezug zum Patienten. Egal wie das neue Formular für die Heilmittelverordnung aussieht, bei dieser bekannten aktuellen Gradzahl wird das wohl kein Weg für Dich sein. Wir diskutieren das ja auch gerade im Thread "Langfristgenehmigung - aktuelle News", wo ich selbst und insbesondere auch Lego(Gaby) Probleme mit diesen Gradzahlen haben, die leider nicht die tatsächliche Beschwerden-Situation abbilden können.

Gruß
Klaus
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Lego66
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1.Korsett 5/12, Rahmouni
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3.Kors. 12/14, mit Halsteil
4.Kors. 3/16, 2-Schaliges Rahmouni mit Halsteil

Re: Wie lege ich am besten Widerspruch ein?

Beitrag von Lego66 »

Hallo Shulk,

erstmal würde ich ein freundliches Telefonat führen. Damit signalisierst du zum Einen, dass du nicht aufgibst und zum Anderen kannst du herausfinden, wo der Entscheidungsträger die Lücke für eine Einzelfallentscheidung sieht. Damit meine ich, welches Argument/welche Unterlage du seiner Einschätzung nach noch einreichen kannst.

Gut ist natürlich, wenn du noch ein neues Argument in der Hand hast, etwas das noch nicht erwähnt wurde. Beim vorletzten Mal habe ich ein Foto von mir im Korsett geschickt, um denen vor Ort mal zu zeigen, wie sowas aussieht. Danach hatte ich sofort meine Genehmigung. ;)

Aber ich habe auch schon erlebt, dass ich nur erneut auf etwas hinweisen musste, was ich schon eingereicht hatte. In dem Moment bildest DU die "goldene Brücke", lieferst das Argument für die Unterlagen des Mitarbeiters der KV. Das hat auch ohne hohe Gradzahlen, in meinem Fall, bislang immer funktioniert. Denn hohe Gradzahlen kann ich, wie Klaus schon erwähnt hat, nicht liefern als Flachrücken.
Das bedeutet aber eben nicht, dass ich deshalb keine Therapie brauche. Ich brauche sie genauso dringend, wie die Patienten mit einer der gelisteten Erkrankungen. Und das muss man dem Gegenüber klarmachen.

LG, Gaby
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