Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

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Manzi
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Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Hallo Allerseits!
Ich gehe regelmäßig in eine Orthopädiepraxis bei uns auf dem Dorf. Und bisher habe ich dort immer am Tresen Folgeverordnungen bekommen.
Aber seit einiger Zeit bekomme ich jedes Mal, wenn ich eine haben will, die Antwort "Frau Doktor will Sie sehen". Dann bekommt man in 6 Wochen einen Termin, und alles verzögert sich.
So wirklich was bringen tut das "sehen" auch nicht. Dass meine Probleme in den Fingern und am Ellbogen von der Schulter herrühren, hat "Frau Doktor" nicht interessiert. Macht ja auch nichts. Meine Physiotherapeutin hat diesbezüglich alle Kompetenz der Welt. Aber wenn ich keine Verordnungen bekommen, geht das natürlich nicht.

Dabei habe ich, als ich das letzte Mal bei ihr war, bereits angekündigt, dass ich mir im 3. Quartal eine weitere Folgeverordnung hole. Muss ich mich in Zukunft hinter sie stellen und aufpassen, dass sie das auch wirklich in ihre Datei einträgt?
Wie kann man sich gegen so was wehren? Bringt es was, die Krankenkasse anzurufen?

Leider ist die Idee, den Orthopäden zu wechseln, auch nicht so einfach. Denn wenn ich ewig fahren muss, um Folgeverordnungen zu holen, ist das auch keine Lösung.

Gruß, Manzi
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Namor »

Hallo Mazi :)

Gugstdu hiär
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Manzi
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Hallo Namor!
Von so was Coolem wie einer Langzeitverordnung wage ich ja gar nicht zu träumen.
Ich komme bisher so rum, dass ich mir im Jahr eine Verordnung (6x20min) und 2 Folgeverordnungen hole. Dann muss ich 3 Monate warten. In der Zeit zahle ich immer mal eine Behandlung selber, wenn es nötig ist, oder ich lege mir das so, dass ich einen Spiraldynamik-Kurs o.ä. mache. Auch das zahle ich meist selber.
Ich mache ja ziemlich viel zu Hause, aber ich kann mir trotz Spiegel nicht selber beim Üben zusehen. Deshalb brauche ich die regelmäßige Kontrolle. Ich habe auch schon versucht, längere Zeiten alleine zu üben, was aber immer damit endete, dass ich Schmerzen bekam. Und zu 90% waren die, weil ich eine Übung nicht exakt ausgeführt habe und dadurch irgendwas verschlimmbessert habe.
Gruß, Manzi
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Namor »

Ich vermue stark, dass macht jetzt keinen Unterschied, ob Langzeitverordnung oder normales Rezept.
Wenn die Anzahl der Therapiesitzungen und die Begründung die Gleichen sind, sollte die Versicherung keinen Grund zur Skepsis und keine Grundlage für eine, für dich nachteilige, Reaktion entwickeln können.

Oder liege ich da praxisbezogen falsch (Frage an die anderen Mitglieder) ?
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Aber es ist meines Wissens nicht die Versicherung, die skeptisch ist, sondern "Frau Doktor" selber. (Oder irre ich mich da? Wie funktioniert so was?) Sie ist der Meinung, ich bin so aktiv, ich brauche keine Physiotherapie. Wobei sie sich allerdings keinerlei Mühe macht, mich zu befragen oder gar zu untersuchen.

Ich vermute mal, dass sie Probleme mit ihrem Budget hat und auf diese Weise die Anzahl der Verschreibungen reduziert.
Ich war sonst immer der Meinung, dass mein Befund ausreicht (30 Grad lumbal mit Beckenverwringung), um eine Verordnung zu bekommen. Aber so ist es wohl nicht mehr, oder?
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Namor »

Du kannst dir die Folgeverordnung einfach von deinem Hausarzt holen, nachdem du ihm/ihr deine etwas missliche Sachlage geschildert hast. Dann musst du nicht erst 3 Monate für einen Termin, bei einem anderen Facharzt , abwarten müssen.

Einen Termin bei einem anderen Orthopäden, würde ich dir dennoch empfehlen.
So beschämend und traurig, für uns Betroffene, es sein mag, ist Inkompetenz bei Orthopäden leider Standard. Deshalb ist "Rücken" eine Volkskrankheit und wird, trotz Beschwerde, leider viel zu oft zu spät richtig erkannt.

Falls du keine kompetenten Orthopäden kennst, wovon ich anhand deiner Schilderung ausgehe, gebe ich dir mal den Forumslink für Skoliose spezialisierte Fachärzte.
Für die muss man oft einen langen Weg in Kauf nehmen, die werden allerdings ein komplettes Röntgenbild deiner Wirbelsäule anfertigen und eine halbwegs gründliche Untersuchung durchführen, die leider keinen Standard, in der Welt der Orthopäden, darstellt.
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Also, es gibt keinerlei Möglichkeiten, auf so jemandem Druck auszuüben?
Klar, es macht Sinn, sich einem wirklichen Spezialisten vorzustellen.
Aber Kompetenz finde ich bei meiner Physiotherapeutin. Wenn ich die Zettel kriegen würde, könnte ich mit der Inkompetenz dieser Ärztin problemlos leben.
Trotzdem Danke für Deine Einschätzung.
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Namor »

Nur um sicher zu gehen, dass du diesen Tip nicht überlesen hast:
Namor hat geschrieben:Du kannst dir die Folgeverordnung einfach von deinem Hausarzt holen, ...
^_^
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Namor »

Da du anscheinend nicht zu einem Spezialisten fahren möchtest, der dir die Sachlage fachbezogener erklären kann, möchte ich ein wenig auf deine verunsicherten Fragen eingehen. ... Was vermutlich bereits vorher dein Wunsch war :P
Manzi hat geschrieben:Dabei habe ich, als ich das letzte Mal bei ihr war, bereits angekündigt, dass ich mir im 3. Quartal eine weitere Folgeverordnung hole. Muss ich mich in Zukunft hinter sie stellen und aufpassen, dass sie das auch wirklich in ihre Datei einträgt?
Wie kann man sich gegen so was wehren? Bringt es was, die Krankenkasse anzurufen?
Sich gegen mangelde Kompetenz in der ausführenden Arbeit einer Praxis/Ärztin wehren ?!
Wüsste nicht wie. .. Klage auf "Hat keine Ahnung und gibt sich keine Mühe" einreichen, wird wohl nirgends ernst genommen ;)
Den Arzt zu wechseln, ist die einzige echte Alternative.
Wenn man einem Arzt erst erzählen muss, wie er/sie einen behandeln muss, ist das ein klares Zeichen !
Leider ist die Idee, den Orthopäden zu wechseln, auch nicht so einfach. Denn wenn ich ewig fahren muss, um Folgeverordnungen zu holen, ist das auch keine Lösung.
Für ein simples Folgerezept, wirst du ihn auch nicht ständig besuchen müssen. Postzustellungen oder die Mithilfe eines anderen Arztes, ist völlig ausreichend.
Meine Idee hinter dem Vorschlag war eher, dass du dir ein klares Bild (Diagnose) über deine Situation verschaffst, lernst worauf es bei einer richtigen Untersuchung und Behandlung ankommt und mit diesem Wissen die Hilfe der Ärzte in deiner Umgebung nutzen kannst.
Du bist schließlich noch selber völlig verunsichert.
Aber es ist meines Wissens nicht die Versicherung, die skeptisch ist, sondern "Frau Doktor" selber. (Oder irre ich mich da? Wie funktioniert so was?)
Der Arzt muss das Rezept ausstellen, vollkommen richtig.
Er oder sie muss sich dabei lediglich auch nach der Versicherung richten und teilweise Behandlungen "durchboxen".
Die Versicherung sprach ich an, weil der Standpunkt, ob sie einen anderen Arzt für das Folgerezept als zulässig erachten, nicht unwichtig wäre.
Ich war sonst immer der Meinung, dass mein Befund ausreicht (30 Grad lumbal mit Beckenverwringung), um eine Verordnung zu bekommen. Aber so ist es wohl nicht mehr, oder?
Per Definition ist eine Krümmung ab 10 Grad eine Skoliose und behandlungsbedürftig.
Viel wichtiger als die Gradzahl, sind allerding drohende oder bestehende Schäden, sowie Beschwerden.
Da du Schmerzen hast und deine Krümmung auch noch über 10 Grad liegt, besteht bei dir in jedem Fall begründeter Handlungsbedarf.

.. Hoffe, damit konnte ich dir etwa helfen.
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Hallo Namor!
Ich habe das mit der Folgeverordnung vom Hausarzt nicht überlesen. Ich finde es nur ungerecht.

Und auch den Spezialisten würde ich nicht aufsuchen, weil ich Rat brauche, sondern weil ich jemanden brauche, der "mächtiger" ist, um es mal so auszudrücken.

Verunsichert, was meine Skoliose angeht, bin ich keines Wegs. Ich weiß ziemlich gut, was ich machen muss, um schmerzfrei zu bleiben. Und wenn ich mal eine Schmerzattacke habe, ist die Hilfe meiner Physiotherapeutin 10x so viel wert als die der Orthopädin. Da kann man höchstens sagen "Hier spritzen". Also mache ich mir selten die Mühe, mich 2 Stunden in ihre Akutsprechstunde zu setzen.

Aber genau das ist mein Problem: Ich tauche da einfach viel zu selten mit einem hilflosen, schmerzverzerrten Blick auf.
Und genau das ist es, was ich so unfair finde: Ich habe mich auf eigene Kosten und in meiner Freizeit ziemlich gut gebildet, was meine Skoliose angeht und mir einiges an Kompetenz zugelegt. Und sie fängt an mich zu gängeln, dass ich wegen 5x KG bei ihr vorsprechen muss.
Und dass sie nichts macht (außer Spritzen), sehe ich natürlich auch nur deshalb, weil ich den Unterschied kenne.
Wenn man einem Arzt erst erzählen muss, wie er/sie einen behandeln muss, ist das ein klares Zeichen !
Das hast Du wunderbar ausgedrückt.
Aber mir geht es leider bei 90% der Ärzte so. Es gibt leider immer noch viele, die mit mündigen Patienten nichts anfangen können und ziemlich zickig werden, wenn der treu-doofe Augenaufschlag fehlt oder man gar Fehldiagnosen bemerkt. Alles schon dagewesen.

Apropos Postzustellung: Das geht nur, wenn man
1. Porto beiliegt und
2. wenn das Quartal gewechselt hat, die Krankenkassenkarte.
3. Der Wille vorhanden ist.

Nein, was ich den Skandal finde: Dass es im 21. Jahrhundert einen Berufsstand gibt, der (fast) ohne Kontrolle vor sich hin dümpeln kann. Gegen den man sich nur wehren kann, indem man mit den Füßen abstimmt. Und von dem man dann eben auch noch abhängig ist.

Gruß, Manzi



Nachtrag:
Sooo: Ich habe mich inzwischen mal ans Telefon gehängt und mit der Krankenkasse und der Ärztekammer gesprochen.
Die Rechtslage ist so, dass ein Arzt das Recht hat, jemanden einzubestellen, wenn er Leistungen haben möchte. Punkt. Das ist seine Hoheit. Und wenn er die ausleben möchte, hast Du als Patient Null Chance, Dich dagegen zu wehren. Außer mit den Füßen…
Ziemlich sch***!
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Klaus »

Hallo Manzi,
Ich komme bisher so rum, dass ich mir im Jahr eine Verordnung (6x20min) und 2 Folgeverordnungen hole. Dann muss ich 3 Monate warten. In der Zeit zahle ich immer mal eine Behandlung selber, wenn es nötig ist, oder ich lege mir das so, dass ich einen Spiraldynamik-Kurs o.ä. mache. Auch das zahle ich meist selber.
Grundsätzlich ist das eine normale Verordnung, die sich auf einen länger dauernden Bedarf stützt. (3x6 - 3 Monate Pause - 3x6 usw.)
Wenn sich das auf die Wirbelsäule bezieht, würde der Diagnoseschlüssel WS 2 xxx lauten und eigentlich ein normaler Regelfall in einer Orthopädiepraxis sein. Dazu könnte man aufgrund Deiner Situation (Kontrollfunktion) darüber sprechen, ob nicht 1x in der Woche ausreichen würde, falls es das nicht schon so ist.
Dabei habe ich, als ich das letzte Mal bei ihr war, bereits angekündigt, dass ich mir im 3. Quartal eine weitere Folgeverordnung hole. Muss ich mich in Zukunft hinter sie stellen und aufpassen, dass sie das auch wirklich in ihre Datei einträgt?
Bei einem definierten längerfristigen Bedarf ist es natürlich logisch, dass es Folgeverordnungen geben muss, der Bericht der Therapeutin sollte das bestätigen. Ansonsten müsstest Du ja bei Beginn einer Behandlung gleich einen neuen Sprechstunden-Termin machen.

Du musst also wohl mit der Ärztin konkret über die grundsätzliche Vorgehensweise sprechen, Online ist schwer einzuschätzen, was zu dieser Situation führt. Ist es die aufkommende Angst vor der Richtgröße (Budget), gibt es da doch einen Zweifel über die Langfristigkeit oder sind es organisatorische Fehler bei der Terminvergabe?

Gruß
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Hallo Klaus!
Ist es die aufkommende Angst vor der Richtgröße (Budget)
Ja, darüber redet sie jedenfalls ständig.
Wie ernst ist denn so was? Gibt es wirklich Ärzte, die so ausgebrannt sind, dass sie so was nötig haben?

Einen Normalfall, wie Du ihn beschreibst, würde ich gerne haben.
Es würde theoretisch auch 2-wöchentlich reichen, wenn nichts Akutes ist. Aber das scheint ja nicht zu funktionieren.
Wenn es irgendwo eine Ordnung gäbe: Bei dem-und-dem Befund gibt es das und das, wäre das einfacher. Aber das geht ja gegen die Hoheit.

Gruß, Manzi
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Klaus »

Hallo Manzi,
Klaus hat geschrieben:Ist es die aufkommende Angst vor der Richtgröße (Budget)
Ja, darüber redet sie jedenfalls ständig.
Wie ernst ist denn so was? Gibt es wirklich Ärzte, die so ausgebrannt sind, dass sie so was nötig haben?
Was heißt ausgebrannt, der Orthopäde hat ein bestimmtes Budget für Heilmittelverordungen, dass sich auf alle Patienten bezieht. In der Regel ist es so, dass ein Teil der Patienten nie eine Heilmittel-Verordnung braucht, damit ein anderer Teil sie immer bekommen kann. Bezüglich solcher Heilmittel hat ein Orthopäde ein relativ großes Budget, übertroffen vom Facharzt für physikalische Therapie. Ein Hausarzt hat z. Bsp. das geringste Budget, kann aber trotzdem problemlos eine Verordnung ausstellen, wenn er das bei allen anderen Patienten nicht machen muss.
Wenn das Budget überschritten wird, droht ein Regress, was aber nicht unbedingt zwingend ist und auch erst viel später kommen kann. Das führt natürlich zur Verunsicherung.
Wenn es irgendwo eine Ordnung gäbe: Bei dem-und-dem Befund gibt es das und das, wäre das einfacher.
Wenn die Ärztin eine Verordnung ausgestellt hat, die insgesamt 3x6 Behandlungen zulässt, aber nach der ersten (oder zweiten) Verordnung dann doch keine Folgeverordnung mehr ausschreibt, ist das für mich ganz klar eine Situation, in der man mit der Ärztin konkret reden muss.

Ob das mit dem "sehen wollen" und dann 6 Wochen Sprechstunden-Wartezeit wirklich ein Trick ist, kann man doch nur im persönlichen Gespräch herausfinden. Du hast einen bestimmten Bedarf und das musst Du mit ihr durchsprechen. Wenn Sie jetzt der Meinung ist, dass sie das nicht unterstützt oder unterstützen kann, kommt man da allerdings nicht weiter.

Es gibt leider nur eine Langfristgenehmigung (keine Budget-Anrechnung) bei Fehlstellungen, die automatisch nur für Kinder und Jugendliche gilt. Aber selbst da muss man bis zur ersten Verordnung ausserhalb des Regelfalles kommen, was bei dieser Personengruppe den meisten Ärzten aber leicht fällt.

Gruß
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Mama69 »

Hallo,
könnte mir bitte jemand sagen, ab wann die 3 monatige Pause gerechnet wird? Ab dem letzten Behandlungstermin? Oder ab Ausstellungsdatum der 3. Verordung?
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Manzi »

Ich habe das immer ab dem letzten Behandlungstermin berechnet. Aber keine Ahnung, ob das immer so ist.
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Alex_activitas »

Mama69 hat geschrieben:Hallo,
könnte mir bitte jemand sagen, ab wann die 3 monatige Pause gerechnet wird? Ab dem letzten Behandlungstermin? Oder ab Ausstellungsdatum der 3. Verordung?
Es gilt der letzte Behandlungstermin des Rezeptes. Denn die 3 monatige Pause heißt im Originaltext "behandlungsfreies Intervall". Daher ist der letzte Termin des Rezeptes Ausschlaggebend, nicht das Ausstellungsdatum.

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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:Es gibt leider nur eine Langfristgenehmigung (keine Budget-Anrechnung) bei Fehlstellungen, die automatisch nur für Kinder und Jugendliche gilt. Aber selbst da muss man bis zur ersten Verordnung ausserhalb des Regelfalles kommen, was bei dieser Personengruppe den meisten Ärzten aber leicht fällt.
Das ist so nicht korrekt, es kann in diesen speziellen Fällen auch sofort aus eine VadR umgeschwenkt werden.

Gruß,
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Dr. Steffan »

Mit dem "alle 6 Wochen sehen" hat es schon seine Richtigkeit. Ich darf als Arzt eine heilmittelverordnung oder ein anderes Rezept nur dann ausstellen, wenn ich mich davon überzeugt habe, dass es auch wirklich medizinisch notwendig ist. daher sind regelmäßige Kontrollen auch bei chronischen Erkrankungen sinnvoll.
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Klaus »

Hallo Alex,
Das ist so nicht korrekt, es kann in diesen speziellen Fällen auch sofort aus eine VadR umgeschwenkt werden.
Ok, wieder etwas dazu gelernt. "Es kann" bedeutet aber, dass es ganz im Ermessen des Arztes liegt und somit keinerlei Anspruch besteht oder?

Gruß
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Re: Für jede Folgeverordnung neuer Termin?

Beitrag von Klaus »

Hallo Herr Dr. Steffan,
Mit dem "alle 6 Wochen sehen" hat es schon seine Richtigkeit.
Darum geht es hier eigentlich nicht, sondern um die Tatsache, dass ein Termin für das "sehen wollen" 6 Wochen Wartezeit erfordert.
Das ist entweder eine organisatorische Panne oder eben ein gewollter "Trick".

Gruß
Klaus
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