KG-Rezepte und neue Heilmittelverordnung

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Faultier B.
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KG-Rezepte und neue Heilmittelverordnung

Beitrag von Faultier B. »

[f1][ Editiert von Administrator BZebra am 21-10-2002 20:18 - Kommentar: Hier her verschoben aus Thread Erhebliche Beschwerden durch Skoliose? ][/f]

Hallo Silke,

Du hast geschrieben, dass Du nächste Woche Deinen ersten KG-Termin hast.

Meiner Ansicht nach genügt es eigentlich, falls es vorrangig um die Behandlung Deiner Skoliose
gehen soll und Du vom Hausarzt ein neues Rezept ausstellen lassen willst (und das alte vernichtest),
wenn da z. B. einfach 10 x KG draufsteht - ohne weitere Angabe nach welcher Art. Finde aber auch,
Du solltest nochmal bei Deinem Orthopäden (siehe BZebra) nachfragen!

Sehr wichtig ist aber auch, dass Du bereits mit der KG-Praxis, zu der Du gehen wirst, abgeklärt hast,
dass es dort wenigstens einen Therapeuten gibt, der eine Fortbildung in der Schroth-Therapie gemacht hat.
Sogar in größeren Städten gibt es leider relativ wenige Krankengymnasten, die sich damit auskennen!
Vielleicht solltest Du Dich vorher informieren, wo in Deiner Nähe eine solche KG-Praxis ist.

Gruß
Beate
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

gepostet von Beate
[...]einfach 10 x KG draufsteht - ohne weitere Angabe nach welcher Art
Ja, das dachte ich auch noch bis vor kurzem. Da hat sich aber seit der neuen Heilmittelverordnung einiges geändert.

Die KG-Praxis bei der ich war hat mir erklärt, daß auf dem Rezept (für Schroth) KG nach Schroth drauf stehen muß (Ergänzung vom 30.Okt.2002: Nach der neuen Heilmittelverordnung müßte aber auch nur Krankengymnastik ausreichen, da es wohl immernoch keinen gesonderten Tarif für Schroth gibt. Das scheint wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden(?).)
Und dann darf natürlich auch nicht der restliche Kram fehlen, wie die Diagnose (z.B. Skoliose), die Leitsymptomatik (z.B. Muskelinsuffizienz, Muskeldysbalance, Muskelverkürzung) und das Therapieziel (z.B. Besserung der gestörten Museklfunktion).

Ich hab mir auch ein Rezept von meinem Hausarzt ausstellen lassen, und da hat dann die Hälfte gefehlt.
Die KG-Praxis hat mich gleich wieder zurück zum Arzt geschickt um das ändern zu lassen.

Empfohlen wird übrigens eine Behandlungsfrequenz von 2-3 mal die Woche. Eine Verordnung kann bis zu 10 Therapieeinheiten enthalten. Nach der Erstverordnung (erstes Rezept) folgt eine 2. und 3. Verordnung und danach kann eine Langfristverordung erfolgen. Eine Langfristverordnung belastet das Verschreibungsbudget des Arztes nicht.

Das kann man alles auch im Heilmittelkatalog nachlesen unter Heilmittelkatalog online > Heilmittel der Physikalischen Therapie > Wirbelsäulenerkrankungen > Haltungsschäden der Wirbelsäule

Liebe Grüße,
BZebra

[f1][ Editiert von Administrator BZebra ]
[ Am: 30-10-2002 22:47 ][/f]
Faultier B.
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Beitrag von Faultier B. »

Hallo BZebra,

Du hast natürlich Recht mit der neuen Heilmittelverordnung und mit den ganzen Begründungen und der Leitsymptomatik, die auf das Rezept draufgeschrieben werden müssen. Das Lustige daran ist nur, dass es z. B. meiner Krankenkasse im Moment egal ist, was auf dem Rezept steht, solange es ein Arzt unterschrieben, also verordnet hat. Hatte nämlich in diesem Jahr persönlich nachgefragt bei meiner Krankenkasse. Dort bekam ich die Antwort, dass die neue Heilmittelverordnung erstmal bis Ende dieses Jahres "ausgesetzt" wurde - wie es bei anderen Kassen ist, weiß ich nicht - , weil das alles zu kompliziert sei und deswegen überall Verwirrung und Chaos herrschten.

Mit der empfohlenen Behandlungsfrequenz 2 - 3 mal die Woche habe ich eh meine Probleme. Das ist doch für uns chronisch Kranke ziemlich unrealistisch 3 mal pro Woche auf Jahre hinaus zur Krankengymnastik gehen zu müssen. Man hat ja schließlich auch noch einen Beruf und ein paar andere "Hobbies" im Leben. Hatte es mir auf 1 x die Woche ändern lassen und es ist auch so akzeptiert worden.

Viele Grüße
Beate
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Beitrag von Toni »

Hallo Beate
Du hast absolut recht, wenn Du sagst, daß es auch Beruf und andere Hobbys und außerdem noch Familie gibt, und man nicht nur noch für die WS leben und kämpfen könne.
Aber eines muß klar sein:
1 mal pro Woche genügt zum Teil nicht mal einen bestimmten Status zu halten!
2 mal pro Woche ist das mindeste um wenigstens geringfügige Verbesserungen zu erreichen.
3 mal pro Woche ermöglicht erst den "Trainingseffekt" zu spüren = ERFOLGSERLEBNIS
6 mal pro Woche trainieren Leistungssportler und WS-Patienten in GRIP-Programmen und Sobi/Salzu!

Ich hatte wirklich die größten Erfolge, als ich über ein halbes Jahr lang 4 mal pro Woche trainierte. Bei nur einmal pro Woche ist es fast für die Katz und daher eher verlorene Zeit! Und nur wenn man Erfolg spürt motiviert es auch zum weitermachen.
Liebe Grüße
Toni
Faultier B.
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Beitrag von Faultier B. »

Hallo Toni,

hab's ja auch gar net so gemeint, dass man nur 1 x die Woche was für seinen Körper tun soll, sondern dass es - jedenfalls für mich - vollkommen ausreicht, 1 x die Woche einen festen Termin für KG zu haben. Die restliche Woche sollte man irgendwie sehen, dass man das alleine hinbekommt und selber sein Schroth-Programm übt und anderen sportlichen Aktivitäten nachgeht. Wenn man zu viele Termine hat, vergeht einem glaube ich irgendwann die Lust richtig "mitzuarbeiten".
Obwohl ich früher Sport absolut gehasst habe, bin ich froh, mich inzwischen ziemlich gut selbst dazu motivieren zu können. Es geht jetzt irgendwie gar nicht mehr ohne, dh. ich ziehe das ziemlich konsequent mit Spaß daran und mit gutem Erfolg nicht nur für meinen Rücken durch.
Den allerbesten Erfolg hatte ich persönlich natürlich auch beim ca. 36 stündigen Übungsmarathon / Woche in Sobi!

Viele Grüße
Beate
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

Hi Beate,

ich denke, daß es kein Problem sein dürfte, die Behandlungsfrequenz auf 1x die Woche zu reduzieren. Kein Mensch wird einem Krankengymanstik aufdrängen.
Das Feld mit der "Anzahl pro Woche" kann ja auch ganz frei gelassen werden und selbst in der Heilmittelverordnung steht geschrieben, daß sich die Behandlungsfrequenz nach der zur Verfügung stehenden Zeit des Patienten richten soll.

Was ich aber für viel wichtiger halte, das ist daß man durch diese Heilmittelverordnung jetzt einen viel besseren Anspruch auf Krankengymnastik hat als früher.
Ich habe als Kind und Jugendliche immer "nur" 1x pro Woche verschrieben bekommen; und damit war ich noch vergleichsweise gut bedient, denn andere haben nur ein einziges Rezept bekommen und das wars (?).
Heute könnte ich problemlos 2-3 mal die Woche durchsetzen, da ich es ja schwarz auf weiß habe und durch die Langzeitverordnung noch nicht mal das Budget des Arztes belastet wird.
Ich halte das eigentlich für einen sehr großen Fortschritt. Die Krankenkasse kann ja gerne auf die exakte Durchführung dieser Verordnung verzichten, wenn die Vorschriften allerdings zu meinen Gunsten sind, dann würde ich selbst nicht darauf verzichten.

Und was die Zeit anbetrifft: Schüler haben davon ja wesentlich mehr als Erwachsene, und bei denen ist ja auch eine viel größere Notwendigkeit gegeben.

Liebe Grüße,
BZebra
Ingfield
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Beitrag von Ingfield »

Hallo,

ich habe jetzt auch zu KG-Verschreibungen eine Frage:

Ich hatte einen Krümmungswinkel von 50°. War 1988 und 1990 in Sobi und habe davor, während und eine Zeitlang danach KG nach Schroth gemacht. Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich meine Skoliose ziemlich vernachlässigt habe in den letzten Jahren. Kommt auch daher, dass ich absolut keine Schmerzen oder Probleme damit habe. Nun war ich aber vor ca. 2 Monaten bei einem Orthopäden in Köln (ich suche übrigens immer noch einen guten Orthopäden im Raum Köln, bin für Tipps sehr dankbar). Der Arzt hat mich natürlich geröntgt und mass den Krümmungswinkel neu aus. Beträgt laut seiner Aussage nun 48°. Damit hat er mich verabschiedet. Ich war etwas baff, da ich mir schon ziemlich sicher war, dass er mir KG verschreiben würde.
Muss ich explizit danach fragen? Und auch explizit nach KG nach Schroth???
Um Antworten wäre ich euch dankbar.

Liebe Grüße
Lisa:rolleyes:
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

gepostet von Ingfield
Muss ich explizit danach fragen? Und auch explizit nach KG nach Schroth???
Ja klar, Du weißt doch daß überall gespart wird ;).
Welcher Arzt belastet schon freiwillig sein Budget und verschreibt jemandem der noch nicht mal über Probleme klagt Krankengymnastik?

Es wird wohl auch so weit gehen, daß Du dem ein oder anderen noch erklären mußt, was genau auf dem Rezept stehen sollte.

LG,
BZebra

p.s.
Du wolltest eine Empfehlung für Köln haben:
Evtl. die Poliklinik für Orthopadie der Uniklinik Köln.
Für nähere Infos frag Dieter (Mitgleid hier im Forum: schloesd). Er war mit seiner Tochter dort.
Es ist allerdings auch eine operierende Klinik. Nur für den Fall daß man Dir da mit OP-Empfehlungen zu Leibe rückt (naja, warst ja selbst in Sobi, weißt ja Bescheid).

Im übrigen, ich war 91 das erste mal in Sobi. Da haben wir uns um ein Jahr verpasst ;).
gerhard
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Beitrag von gerhard »

Hallo Beate, Hallo BZebra

aus eigener Erfahrung kann ich Dir voll zustimmen, daß man sich an die regelmäßige KG zu Hause gewöhnen kann. Ich mach jeden Tag früh und Abends jeweils ca. 10 Minuten Übungen, welche mich früh richtig in Schwung bringen und Abends nach einem anstrengenden Arbeitstag sowohl körperlich als auch entspanneden für Geist und Seele sind.
Durch die konsequente und regelmäßige KG und viel Bewegung ist meine Kyphose sogar mit meinen 34 Jahre noch bzw. wieder mobil, daß sich schon eine Korrektur innerhablb von 10 Monaten um 17 Grad eingestellt hat.

Ihr solltet alle von dem Langzeitrezept gebrauch machen, damit es dieses auch wieterhin für Skoliose und Kyphose gibt. Da wir leider keine Lobby wie andere Erkrankungen(z. B. Rheuma, Morbus Bechterew) haben, ist es ganz wichtig daß wir immer wieder die uns zustehenden Heilmittel und Hilfsmittel in Anspruch nehmen und dafür notfalls auch kämpfen. Es lohnt sich, denn der Körper wird es Euch danken.

Für die Schroth-Therapie gibt es keine besonderen Tarif bei den gesetzlichen Kassen, leider.


Viele Grüße

Gerhard
Findus

Beitrag von Findus »

Hallo!

Warum steht im Heilmittelkatalog unter Haltungsschäden der Wirbelsäule noch der Zusatz "im Kindes- und Jugendalter"?

Sind somit Erwachsene von der möglichen Langfristverordnung ausgeschlossen und fallen unter die Rubrik "Erworbene Haltungsstörungen der Wirbelsäule"? Dort ist nämlich keine Langfristverordnung im Regelfall möglich.
Auf meinem Rezept ist immer "Regelfall" und gleichzeitig noch "außerhalb des Regelfalles" angekreuzt. Bis jetzt gab es seitens der Krankenkasse, als auch von der Physiotherapie keine Beanstandungen. Aber ich verstehe den Heilmittelkatalog in oben genannten Punkten nicht und auch die beiden Kreuze auf dem Rezept.
Vielleicht kann mir ja einer von Euch eine Antwort geben.
Danke
Tschüß Matthias
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

Hallo Findus,

im Diskussions-Forum von Skoliniti ist diese Frage schon einmal aufgetaucht. Ich poste sie einmal mit der dazugehörigen Antwort vom Webmaster hier rein:
gepostet von K.Dages im Diskussions-Forum von Skoliniti
Sie schreiben, daß Skoliose als langfristverordnungsfähig für Physiotherapie indiziert ist, Skoliose-Aktiv schreibt jedoch im Gegensatz dazu, daß die krankengymnastischen Verordnungen bei Erwachsenen limiert sind. Was stimmt denn nun??
gepostet von Bernd Manz im Diskussions-Forum von Skoliniti
Der auf unserer Website dazu veröffentlichte Text basiert auf den Infos des Landesverbandes der Physiotherapeuten Baden Württemberg. Der Rechtsexperte dort hat mir klar bestätigt, daß Physiotherapie nach dem aktuellen Heilmittel-Indikationskatalog bei Skoliose ohne weitere Rückfrage an die Krankenkasse als "Langfristverordnung nach dem Regelfall" indiziert ist. Es liegt wirklich am verordnenden Arzt, dies mit dem entsprechenden Vermerk auf dem Rezept so zu verordnen, also nicht den Vermerk "außerhalb des Regelfalles" anzukreuzen. Hier in Freiburg gibt es einen Kreis von kooperativen und ausreichend bzw. gut für Skoliose spezialisierten Orthopäden, die den Konsens haben, daß sie KG verordnen, aber eben nur eine gezielte Skoliosetherapie, in der regel also nach der Methode Lehnert-Schroth. Leider geben auch diese Ärzte nicht alle Langfristverordnungen, weil sie ihre Budgets nicht überschreiten wollen/können. Prinzipiell belastet eine Langfristverordnung nach dem Regelfall das Arzt-Budget nicht zusätzlich, weil diese durch den Indikationskatalog garantiert ist und von den Kassen bei einer Budget-Prüfung nicht zu den Überschreitungen gezählt werden darf. Die Ärzte haben aber ein abrechnungs-politisches Problem: sie haben auch andere Patientengruppen, die dringend viele KG-Verordnungen benötigen, aber nicht für die Langfristverordnung indiziert sind. Sie wollen eine Budget-Überschreitung und -Prüfung von vorneherein vermeiden und wägen dann bspw. ab, nicht zu viele Langfristverordnungen zu geben. Skoliose-Betroffene sollten aber trotzdem darauf bestehen und notfalls einen anderen Arzt fragen, bspw. Hausarzt oder Kinderarzt oder auch einen anderen Orthopäden, denn häufig sind die guten und spezialisierten Orthopäden auch sehr überlaufen und ohnehin am Budget-Limit, während vielleicht ein anderer Kollege noch Kapazitäten hat und "nur" prinzipiell kooperativ und informiert sein müßte. Also: nicht aufgeben und viel Glück! Sie haben ein Recht auf diese Langfristverordnungen und können auch klar machen, daß sie die ständige Bittstellerei um Folgeverordnungen entwürdigend finden!
Der Text auf den sich diese Frage bezieht steht hier.
Faultier B.
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Beitrag von Faultier B. »

Hallo,

also gesetzt den Fall ich hätte es mit meinem hartnäckigen Charme geschafft, von einem Arzt eine Langfristverordnung zu bekommen. Wie sieht das denn konkret in der Praxis aus ? Was muss auf so einem Rezept genau draufstehen; reicht als Begründung "Skoliose" aus oder sind eher "andauernde Schmerzen" maßgeblich? Für wie lange gilt das Rezept (kalendermäßig) und wieviele Behandlungseinheiten kann man damit bekommen? Oder steht da etwa gar keine Anzahl mehr drauf?
Ihr wisst das doch bestimmt, oder?

Grüße von Beate
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Beitrag von BZebra »

Hallo Beate,

"Skoliose" als Diagnose reicht, da im Heilmittelkatalog für Skoliose im Regelfall eine Langzeitverordnung vorgesehen ist.
Wichtig ist wohl, daß nicht "außerhalb des Regelfalles" angekreuzt ist.
Der Arzt kann diese Langzeitverordnung dann ohne vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse ausstellen.
Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Länge der Langzeitverordnung, die liegt im Entscheidungsbereichs des Arztes.

Liebe Grüße,
BZebra
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